Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - I-3 Wx 326/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3248
OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - I-3 Wx 326/04 (https://dejure.org/2005,3248)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.01.2005 - I-3 Wx 326/04 (https://dejure.org/2005,3248)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - I-3 Wx 326/04 (https://dejure.org/2005,3248)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entnahme des Honorars des Wohnungseigentumsverwalters der Instandhaltungsrücklage ; Erhöhung der Vergütung eines Wohnungseigentumsverwalters durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer; Anpassung der Verwaltergebühren der allgemeinen Verwaltungskostenentwicklung auf ...

  • Judicialis

    WEG § 26; ; WEG § 27; ; BGB § 307 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 26; WEG § 27; BGB § 307 Abs. 1
    Vergütung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft - Entnahme aus Instandhaltungsrücklage; Erhöhung nach allgemeiner Verwaltungskostenentwicklung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Verwalter-Honorar aus Instandhaltungsrücklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verwaltervergütung darf sich nicht formularmäßig erhöhen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungsverwalter bedient sich selbst - OLG Düsseldorf: Instandhaltungsrücklage ist zweckgebunden!

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Verwalterhonorar

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Erhöhung der Verwaltervergütung nur mit Eigentümerbeschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 628
  • ZMR 2005, 468
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 11.06.2015 - V ZB 78/14

    Wohnungseigentumssache: Bemessung der Beschwer für das Erreichen der

    bb) Die von dem Kläger geltend gemachte Divergenz der angefochtenen Entscheidung zu dem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. Januar 2005 (3 Wx 326/04, OLGR 2005, 365, 366) liegt ersichtlich nicht vor.
  • OLG Hamm, 05.06.2007 - 15 W 239/06

    Aufrechnung durch den Verwalter; Zugriff auf die Instandhaltungsrücklage

    Der Grundsatz, dass der Verwalter nicht befugt ist, wegen seiner Vergütungsansprüche auf die Instandhaltungsrücklage zuzugreifen, gilt nur für den amtierenden Verwalter (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2005, 628 = ZMR 2005, 468 = WuM 2005, 359 = OLG-Report 2005, 365), nicht aber für den ausgeschiedenen.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7258
BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04 (https://dejure.org/2005,7258)
BayObLG, Entscheidung vom 23.03.2005 - 2Z BR 236/04 (https://dejure.org/2005,7258)
BayObLG, Entscheidung vom 23. März 2005 - 2Z BR 236/04 (https://dejure.org/2005,7258)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGG § 12; ; WEG § 28

  • rechtsportal.de

    WEG § 28; FGG § 12
    Teilweise Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über Jahresabrechnung - Auslegung von Teilungserklärungen bei ungeeichten Zähleinrichtungen

  • ibr-online

    Jahresabrechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verbrauchserfassung, wenn Eichzeitraum abgelaufen ist?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ungültigerklärung der Genehmigung der Jahresabrechnung hinsichtlich der Heizkosten; Zulässigkeit der Abrechnung der Position Wasser/Abwasser nach Miteigentumsanteilen; Beschränkung der Beschwerde in Antragsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei mehreren die ...

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 509 (Ls.)
  • ZMR 2005, 969
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 58/04

    Anfechtbarkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen bei ungerechtfertigter

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04
    a) Die Jahresabrechnung muss nach herrschender Rechtsprechung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben im betreffenden Kalenderjahr enthalten (BayObLG NJW-RR 2004, 1602).

    Eine Ungültigerklärung des Gesamtbeschlusses wird aber regelmäßig dann zu erfolgen haben, wenn die Abrechnung insgesamt so große Fehler und Lücken aufweist, dass sie zur Gänze als solche unbrauchbar ist (BayObLG ZMR 2004, 50 und NJW-RR 2004, 1602; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 28 Rn. 115).

  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 219/03

    Unzulässigkeit des Antrag auf Ungültigerklärung der Feststellung über Einhaltung

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04
    Der Senat hat durch Entscheidung vom 19.2.2004 (2Z BR 219/03) auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers die Entscheidung des Landgerichts teilweise aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BayObLG, 18.12.2003 - 2Z BR 203/03

    Auslegungsbefugnis des Beschwerdegerichts hinsichtlich der Gemeinschaftsordnung -

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04
    Eine Auslegung der Teilungserklärung ihrer nächstliegenden Bedeutung nach (vgl. BayObLG ZMR 2004, 357 m.w.N.) führt dazu, dass die Situation gleich zu behandeln ist mir der, die bestünde, wenn Zähleinrichtungen nicht vorhanden wären.
  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04
    Der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung (§ 28 Abs. 5 WEG) legt im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander bindend fest, welche Einnahmen zu verzeichnen und welche Ausgaben als Lasten und Kosten der Gemeinschaft im Sinne des § 16 Abs. 2 WEG zu behandeln und demgemäß in den Einzelabrechnungen auf die einzelnen Wohnungseigentümer nach dem jeweils maßgebenden Verteilungsschlüssel umzulegen sind (BayObLGZ 1989, 310/312; Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 28 Rn. 80).
  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01

    Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04
    Auch bei einer derart umfassenden Anfechtung ist es möglich, dass das Gericht den Beschluss nur hinsichtlich einzelner mangelhafter Positionen für ungültig erklären kann (BayObLG ZMR 1999, 185 und NZM 2002, 531; OLG Frankfurt ZMR 2003, 769; Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 83a).
  • OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Teil- oder Vollungültigerklärung des

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04
    Auch bei einer derart umfassenden Anfechtung ist es möglich, dass das Gericht den Beschluss nur hinsichtlich einzelner mangelhafter Positionen für ungültig erklären kann (BayObLG ZMR 1999, 185 und NZM 2002, 531; OLG Frankfurt ZMR 2003, 769; Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 83a).
  • BayObLG, 26.03.1998 - 2Z BR 154/97

    Weiterbenutzung eichpflichtiger Wärme- oder Warmwasserverbrauchserfassungsgeräte

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04
    Nach § 25 Abs. 1 Nr. 1a EichG dürfen ungeeichte Zähler im geschäftlichen Verkehr, wozu auch die Verrechnung des Energie- oder Wasserverbrauchs innerhalb einer Wohnanlage gehört (BayObLGZ 1998, 97/99), nicht verwendet werden; Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden ( § 19 Abs. 1 Nr. 3; Abs. 4 EichG).
  • BayObLG, 30.07.2003 - 2Z BR 143/03

    Geschäftswert bei Anfechtung eines Beschlusses aus formellen Gründen

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04
    Eine Ungültigerklärung des Gesamtbeschlusses wird aber regelmäßig dann zu erfolgen haben, wenn die Abrechnung insgesamt so große Fehler und Lücken aufweist, dass sie zur Gänze als solche unbrauchbar ist (BayObLG ZMR 2004, 50 und NJW-RR 2004, 1602; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 28 Rn. 115).
  • BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 112/10

    Zur Verwendung von Verbrauchswerten eines nicht geeichten Wasserzählers im Rahmen

    Ermittle der Vermieter den Verbrauch anhand nicht (mehr) geeichter Messgeräte, verstoße er gegen ein den Verbraucher schützendes gesetzliches Verbot; die so ermittelten Werte seien zur Feststellung des tatsächlichen Verbrauchs deshalb ungeeignet (BayObLG, WuM 2005, 479 f.; LG Saarbrücken, WuM 2005, 606; AG Löbau, WuM 2008, 486; AG Esslingen, WuM 2008, 301; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 9. Aufl., § 556 BGB Rn. 116; Bierbaum, GE 2000, 848).
  • OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 55/06

    Beteiligte des Rechtsbeschwerdeverfahrens - kein wechselseitiger Anspruch der

    Die gegen diese Entscheidung eingelegte sofortige Beschwerde wurde schließlich am 27.1.2006 zurückgenommen, nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht durch Entscheidungen vom 19.2.2004 (2Z BR 219/03 = ZMR 2005, 211) und vom 23.3.2005 (2Z BR 236/04 = ZMR 2005, 969) die in dem Verfahren ergangenen Beschwerdeentscheidungen aufgehoben und die Sache jeweils an das Landgericht zurückverwiesen hatte.
  • AG Bautzen, 30.06.2009 - 21 C 1010/08
    Insofern muss es dabei bleiben, dass die Werte nicht verwendet werden dürfen (siehe auch bei BayOLG vom 23.03.2005 - 2 Z br236/04 - WuM 2005, 479 [BayObLG 23.03.2005 - 2 Z BR 236/04] ; BayOLG Z 1998, 1997; Landgericht Passau vom 09.12.204 - 2 T 218/02 -).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6622
BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04 (https://dejure.org/2005,6622)
BayObLG, Entscheidung vom 23.02.2005 - 2Z BR 167/04 (https://dejure.org/2005,6622)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 2Z BR 167/04 (https://dejure.org/2005,6622)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentümer als Beteiligte; Beteiligte; Solaranlage; Warmwasseraufbereitung; bauliche Veränderung; Kostenbeteiligung des nicht zustimmenden Wohnungseigentümers

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 3; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 28; ; WEG § 45 Abs. 1; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Identifizierung der Verfahrensbeteiligten durch Eigentümerlisten - Einrichtung einer Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung als bauliche Veränderung - keine Kostenbeteiligung bei berechtigter Ablehnung

  • ibr-online

    Neuerrichtung von Solaranlage ist bauliche Veränderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notwendige Identifizierung von Wohnungseigentümern als Beteiligte eines gerichtlichen Verfahrens; Ordnungsgemäßheit einer Jahresabrechnung; Finanzierung einer baulichen Maßnahme aus der Instandhaltungsrücklage; Einbau einer Solaranlage als modernisierende Instandsetzung; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 108
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Hamm, 14.05.2002 - 15 W 300/01

    Finanzielle Beteiligung an baulichen Veränderungen in einer Wohneigentumsanlage-

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04
    Der Antragsteller ist demnach berechtigt, die Jahresabrechnung dahingehend anzufechten, dass in die Einzelabrechnungen der Wohnungseigentümer, die dem Bau der Solaranlage zugestimmt haben, die Kosten für die Maßnahme nicht anteilsmäßig aufgenommen wurden (vgl. OLG Hamm ZMR 2002, 965; Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 48a).

    Ob gemäß dem Wortlaut von § 16 Abs. 3 Halbsatz 2 WEG allein auf die fehlende Zustimmung abzustellen ist, somit auch die benachteiligten Wohnungseigentümer von den Kosten einer baulichen Maßnahme freigestellt werden, die die übrigen Wohnungseigentümer ohne deren Zustimmung aufgrund eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses durchgeführt haben (OLG Hamm FGPrax 1997, 98/99; auch ZMR 2002, 965; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 22 Rn. 255; Weitnauer/Gottschalg WEG 9. Aufl. § 16 Rn. 57; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 4. Aufl. Rn. 424; Palandt/Bassenge § 16 WEG Rn. 3; ebenso wohl BayObLG …

    d) Inwieweit der Beschluss über die Jahresabrechnung 2002 (TOP 2) aufzuheben ist, weil er in den Einzelabrechnungen nicht die Kosten für die Errichtung der Solaranlage anteilig auf die zustimmenden Eigentümer, und zwar nur auf diese, umgelegt hat (vgl. OLG Hamm ZMR 2002, 965/966; Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 48a), kann der Senat nicht abschließend entscheiden.

    Klarzustellen bleibt noch, dass die Vorteile einer Heizkostenersparnis auch nur den Wohnungseigentümern zugute kommen, die der Maßnahme zugestimmt haben (OLG Hamm ZMR 2002, 965/967; BayObLG NJW 1981, 690/691).

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04
    Von einer anteiligen Kostenbelastung befreit ist jedenfalls derjenige Wohnungseigentümer, der nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG nicht zuzustimmen brauchte und auch nicht zugestimmt hat (BGHZ 116, 392/397).

    Die durch die Anlage verursachten Kosten machen die Maßnahme nicht von der Zustimmung des Antragstellers abhängig; denn er ist gemäß § 16 Abs. 3 Halbsatz 2 WEG davon befreit (vgl. BGHZ 116, 392/398 f.).

  • OLG Hamm, 24.03.1997 - 15 W 314/96

    Beteiligung an den Kosten einer "baulichen Veränderung" einer

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04
    Nach Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter erschließt, kann ihm eine Kostenregelung auch nicht beigemessen werden (vgl. OLG Hamm FGPrax 1997, 98 f.; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 22 Rn. 248 f., Rn. 255).

    Ob gemäß dem Wortlaut von § 16 Abs. 3 Halbsatz 2 WEG allein auf die fehlende Zustimmung abzustellen ist, somit auch die benachteiligten Wohnungseigentümer von den Kosten einer baulichen Maßnahme freigestellt werden, die die übrigen Wohnungseigentümer ohne deren Zustimmung aufgrund eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses durchgeführt haben (OLG Hamm FGPrax 1997, 98/99; auch ZMR 2002, 965; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 22 Rn. 255; Weitnauer/Gottschalg WEG 9. Aufl. § 16 Rn. 57; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 4. Aufl. Rn. 424; Palandt/Bassenge § 16 WEG Rn. 3; ebenso wohl BayObLG …

  • BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 2 Z 74/79

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Beschluß; Instandhaltung; Instandsetzung;

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04
    Klarzustellen bleibt noch, dass die Vorteile einer Heizkostenersparnis auch nur den Wohnungseigentümern zugute kommen, die der Maßnahme zugestimmt haben (OLG Hamm ZMR 2002, 965/967; BayObLG NJW 1981, 690/691).
  • BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 184/01

    Keine Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft - Zurückverweisung bei

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats haben die Wohnungseigentümer keine eigene Rechtspersönlichkeit, so dass entsprechend § 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO grundsätzlich sämtliche Wohnungseigentümer im Rubrum aufzuführen sind oder auf eine dem Beschluss tatsächlich beigefügte Liste zu verweisen ist (BayObLG OLG-Report 2005, 3; ZMR 2003, 949; 2002, 536/537).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04
    Geht nämlich ein Beschluss der dafür grundsätzlich zuständigen Eigentümerversammlung über die Ordnungsmäßigkeit der Instandsetzung hinaus, ist er im Fall seiner Bestandskraft gültig, auch wenn der Regelungsgegenstand den Abschluss einer Vereinbarung oder die Einstimmigkeit erfordert hätte (BGHZ 145, 158/169).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04
    Auf spätere Veränderungen im Bestand der Wohnungseigentümer während des laufenden Verfahrens kommt es nicht an (vgl. § 265 ZPO; ferner BGHZ 148, 335; Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. Vor §§ 43 ff. Rn. 104 und 105).
  • OLG Hamm, 03.05.2001 - 15 W 7/01

    Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung des

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04
    Eine ordnungsmäßige Jahresabrechnung muss auch den Anfangs- und Endstand sowie die Entwicklung aller vorhandenen Konten, insbesondere des Rücklagenkontos, ausweisen und aus sich heraus nachvollziehbar und stimmig sein (BayObLGZ 1989, 310/314; OLG Hamm ZMR 2001, 1001; Demharter ZWE 2001, 416/417).
  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01

    Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04
    b) In die Jahresabrechnung sind die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungsjahr aufzunehmen, und zwar vollständig und ohne Rücksicht darauf, ob sie zu Recht getätigt wurden (st. Rspr.; vgl. BayObLG NZM 2002, 531; Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 49).
  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04
    Eine ordnungsmäßige Jahresabrechnung muss auch den Anfangs- und Endstand sowie die Entwicklung aller vorhandenen Konten, insbesondere des Rücklagenkontos, ausweisen und aus sich heraus nachvollziehbar und stimmig sein (BayObLGZ 1989, 310/314; OLG Hamm ZMR 2001, 1001; Demharter ZWE 2001, 416/417).
  • OLG Köln, 18.09.1997 - 16 Wx 219/97

    Zulässige Gestaltungsfreiheiten bei Instandsetzungsmaßnahmen

  • BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04

    Bezeichnung der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Geltendmachung von

  • LG Dresden, 28.11.2000 - 12 O 3217/00

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs; Anspruch auf

  • KG, 02.02.1996 - 24 W 7880/95

    WEG -Beschluß zur modernisierenden Instandsetzung

  • BayObLG, 20.06.2003 - 2Z BR 59/03

    Bezeichnung der Wohnungseigentümer im Beschluss - Errechnung des Beschwerdewerts

  • BayObLG, 17.10.2001 - 2Z BR 147/01

    Photovoltaikanlage in Eigentumswohnanlage

  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine

    Sofern sich die Mehraufwendungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums - der bei Maßnahmen der hier in Rede stehenden Art in der Regel zehn Jahre beträgt - amortisieren, hielten sich die Maßnahmen noch im Rahmen der modernisierenden Instandsetzung (vgl. BayObLG, FGPrax 2005, 108 ff.; KG, FGPrax 1996, 95; Merle in Bärmann, aaO, § 21 Rn. 102).
  • OLG München, 19.09.2005 - 34 Wx 76/05

    Neugestaltung maßgeblicher Teile der Außenanlagen und Neuerrichtung einer

    Die erstmalige Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung stellt nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, der sich der Senat anschließt, im Allgemeinen keine modernisierende Instandsetzung, sondern eine bauliche Veränderung dar (§ 22 Abs. 1 WEG; siehe zuletzt BayObLG Beschluss vom 23.2.2005, 2Z BR 167/04 = OLG-Report 2005, 365 - Leitsatz).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2010 - 14 S 438/10

    Wohnungseigentumssache: Umstellung von einer Öl-Zentral-Heizung auf Fernwärme als

    Voraussetzung hierfür ist, dass die Neuerung die technisch bessere oder wirtschaftlich sinnvollere Lösung gegenüber derjenigen darstellt, die sich auf die Wiederherstellung des mangelfreien Zustandes beschränkt (vgl. OLG Hamburg, ZMR 2005, 803 ff.; BayObLG FGPrax 2005, 108; OLG Hamm ZMR 2007, 131).
  • LG Koblenz, 26.05.2009 - 2 S 52/08

    Modernisierende Instandsetzung

    Vielmehr kann eine Instandsetzung über die bloße Reproduktion hinausgehen, wenn sie eine aktuelle, technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung gegenüber derjenigen ist, die sich auf die Wiederherstellung des mangelfreien Zustandes beschränkt (vgl. BayObLG FGPrax 2005, 108; NZM 1998, 338; OLG Düsseldorf ZWE 2001, 37 (38), OLG Hamm ZMR 2007, 131).

    Es handelt sich damit nicht in Bezug auf eine ansonsten anstehende Heizungssanierung um eine technische Verbesserung, sondern um eine Neuerung im Sinn einer erstmaligen Anschaffung (vgl. BayObLG ZWE 2005, 346 zum vergleichbaren Problemkreis des Einbaus einer Solaranlage).

  • LG Saarbrücken, 28.03.2013 - 5 S 182/12

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über eine den Gebäudegebrauchswert

    Diese Bewertung hängt von einer anzustellenden Kosten-Nutzen-Analyse ab, die den Wohnungseigentümerbeschluss nur dann rechtfertigen würde, wenn sich die Mehraufwendungen innerhalb eines angemessenen Zeitraumes - grundsätzlich innerhalb von 10 Jahren - amortisieren würden (vgl. BGH, aaO, juris Rnr. 10; BayObLG, FGPrax 2005, 108 ff; KG FGPrax 1996, 95; Bärmann/Merle, § 21 Rnr. 102).
  • AG Konstanz, 31.01.2013 - 12 C 620/12

    Kosten-Nutzen-Analyse fehlt: WEG-Beschluss anfechtbar!

    Solange dies jedoch nicht der Fall ist, so erfordert die Einholung einer Kosten-Nutzen-Analyse insbesondere die Prüfung, ob eine Amortisierung (sei es durch Energieersparnis oder entsprechende Mieterhöhungen) wohl in einem Zeitraum von zehn Jahren eintreten wird (siehe OLG Hamm, WuM 2009, 252 am Ende, KG FGPrax 1996, 95, BayObLG FGPrax 2005, 108, OLG Köln, WuM 2007, 86).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 04.11.2004 - 4 U 149/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6411
OLG Zweibrücken, 04.11.2004 - 4 U 149/03 (https://dejure.org/2004,6411)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.11.2004 - 4 U 149/03 (https://dejure.org/2004,6411)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. November 2004 - 4 U 149/03 (https://dejure.org/2004,6411)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Feststellung von Geschmacksschmusterschutz und Gebrauchsmusterschutz; Schutzfähigkeit des Geschmacksmusters an einem Kristalllampen-Sockel; Bloße Vergrößerung einer Kabeldurchführung in einem Kristalllampen-Sockel als Neuheit einer Erfindung; Begründung eines ...

  • Judicialis

    GebrMG § 11; ; GebrMG § 24 Abs. 1; ; GeschmMG § 1 Abs. 2; ; GeschmMG § 13; ; GeschmMG § 14 a; ; PatG § 1

  • rechtsportal.de

    Geschmacks- und Gebrauchsmusterschutz für Kristalllampen-Sockel

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 667 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 241
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 27.11.1986 - 6 U 39/86
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.11.2004 - 4 U 149/03
    Das hätte erfordert, dass der Zeuge konkrete Angaben zu den Tatsachen gemacht hätte, aus denen sich die Wesensgleichheit des vorbenutzten Gegenstands mit dem beanstandeten Sockel ergab (BGH GRUR 1963, 311; OLG Frankfurt a. Main, GRUR 1987, 169); ferner fehlten konkrete Angaben über Art, Zeit und Ort der Vorbenutzung (BGH GRUR 1963, 311; Eichmann/von Falkenstein aaO, § 14 a Rdnr. 76).
  • BGH, 03.06.1977 - I ZR 83/76

    Auslegung von "vorbekannt und daher nicht neu" i.S.v. § 1 Abs. 2

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.11.2004 - 4 U 149/03
    Wegen des zu ihren Gunsten eingetragenen Geschmacksmusters wird gemäß § 13 GeschmMG vermutet, dass der angemeldete Sockel neu ist (vgl. auch BGH GRUR 1978, 168; 1962, 144; Eichmann/v. Falkenstein, GeschmMG, 2. Aufl., § 14 a Rdnr. 58 m. w. N.).
  • BGH, 22.01.1963 - Ia ZR 60/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.11.2004 - 4 U 149/03
    Das hätte erfordert, dass der Zeuge konkrete Angaben zu den Tatsachen gemacht hätte, aus denen sich die Wesensgleichheit des vorbenutzten Gegenstands mit dem beanstandeten Sockel ergab (BGH GRUR 1963, 311; OLG Frankfurt a. Main, GRUR 1987, 169); ferner fehlten konkrete Angaben über Art, Zeit und Ort der Vorbenutzung (BGH GRUR 1963, 311; Eichmann/von Falkenstein aaO, § 14 a Rdnr. 76).
  • BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 13/64

    Beruhen eines Schlusses auf der unvollständigen Würdigung des Ergebnisses der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.11.2004 - 4 U 149/03
    Solche wären insbesondere deshalb erforderlich gewesen, weil schon geringe Abweichungen von bekannten Modellen genügen können, einen Musterschutz zu begründen (BGH GRUR 1966, 681) und es auch immer wieder vorkommt, dass Personen behaupten, schon Ähnliches gemacht zu haben, wenn ein entsprechendes Muster angemeldet wird (BGH GRUR 1963, aaO).
  • BGH, 16.06.1993 - I ZB 14/91

    Zulassungsbeschränkung bei Rechtsbeschwerde - Rechtskraftwirkung im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.11.2004 - 4 U 149/03
    Die Beweislast dafür liegt auf Seiten der Beklagten, weil die Eintragung als Geschmacksmuster nur eine Vermutung für die "Neuheit", nicht aber für die "Eigentümlichkeit" schafft (BGH GRUR 1969, aaO, 95; OLG Düsseldorf GRUR 1993, 969; Eichmann/von Falkenstein aaO, § 14 a Rdnr. 60).
  • BGH, 08.05.1968 - I ZR 67/65

    Neuheit im Geschmacksmusterrecht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.11.2004 - 4 U 149/03
    Als neuheitsschädlich ist alles zu betrachten, was im Anmeldezeitpunkt in Gestalt von Mustern, Modellen oder deren Abbildungen vorliegt, es sei denn, dass diese den einschlägigen inländischen Fachkreisen weder bekannt noch bei zumutbarer Beachtung der auf dem einschlägigen oder benachbarten Gewerbebetrieb vorhandenen Gestaltungen bekannt sein konnten (BGH GRUR 1969, 90).
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59

    Buntstreifensatin

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.11.2004 - 4 U 149/03
    Wegen des zu ihren Gunsten eingetragenen Geschmacksmusters wird gemäß § 13 GeschmMG vermutet, dass der angemeldete Sockel neu ist (vgl. auch BGH GRUR 1978, 168; 1962, 144; Eichmann/v. Falkenstein, GeschmMG, 2. Aufl., § 14 a Rdnr. 58 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 71/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine für Tintenstrahlaufzeichnungen

    Ohne Erfolg rügen die Beklagten, dass die vom Landgericht zutreffend herangezogene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ("BGH") (GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2005, 667 - Radschützer) eine vom hiesigen Sachverhalt abweichende Sachverhaltskonstellation betreffe und deshalb auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar sei.
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 72/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine für Tintenstrahlaufzeichnungen

    Ohne Erfolg rügen die Beklagten, dass die vom Landgericht zutreffend herangezogene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ("BGH") (GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte; GRUR 2005, 667 - Radschützer) eine vom hiesigen Sachverhalt abweichende Sachverhaltskonstellation betreffe und deshalb auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar sei.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.02.2005 - 2Z BR 184/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7781
BayObLG, 25.02.2005 - 2Z BR 184/04 (https://dejure.org/2005,7781)
BayObLG, Entscheidung vom 25.02.2005 - 2Z BR 184/04 (https://dejure.org/2005,7781)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Februar 2005 - 2Z BR 184/04 (https://dejure.org/2005,7781)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 10, 15 Abs. 1 (SNR)
    Sondernutzungsrecht bei Bezugnahme auf der Teilungserklärung beigefügten Lageplan hinreichen bestimmt

  • Judicialis

    WEG § 10

  • rechtsportal.de

    WEG § 10
    Hinreichende Bestimmtheit der Sondernutzungsfläche bei Bezugnahme auf farblich gekennzeichneten Katasterplan

  • ibr-online

    Bestimmtheit eines Sondernutzungsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berechtigung zur Bebauung einer im Teilungsplan nach dem Wohnungseigentumsgesetz ausgewiesenen Sondernutzungsfläche; Hinreichende Bestimmtheit eines Sondernutzungsrechts an einer Grundstücksfläche; Voraussetzungen für die Begründung eines Sondernutzungsrechts; ...

Verfahrensgang

  • AG Traunstein - 3 UR II 493/01
  • LG Traunstein - 4 T 5095/03
  • BayObLG, 25.02.2005 - 2Z BR 184/04
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01

    Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung

    Auszug aus BayObLG, 25.02.2005 - 2Z BR 184/04
    In jedem Fall müssen Inhalt und Umfang von einem Außenstehenden ohne Schwierigkeiten feststellbar sein (vgl. BGH NJW 2002, 2247/2248).
  • OLG München, 08.02.2013 - 34 Wx 305/12

    Grundbuchverfahren: Amtslöschung eines Sondernutzungsrechts

    Bereits in der Teilungserklärung müssen Sondernutzungsrechte nicht nur ihrer Anzahl nach, sondern auch in ihrer räumlichen Lage auf dem Grundstück und hinsichtlich ihrer Ausdehnung näher konkretisiert werden (vgl. BayObLG vom 25.2.2005, 2 ZBR 184/04 bei juris; KG OLG-Report 2007, 937; OLG Saarbrücken ZMR 2005, 981; LG Hamburg ZMR 2011, 990).
  • OLG Düsseldorf, 11.08.2020 - 3 Wx 127/20

    Beschränkung der Ausübung einer Grunddienstbarkeit

    Auf dieser Grundlage dürfte es auch einem Sachverständigen nicht möglich sein, die genaue Grenze zwischen der Dienstbarkeitsfläche und der übrigen Grundstücksfläche eindeutig festzustellen (vgl. hierzu BayObLG, Beschluss vom 25. Februar 2005, 2 Z BR 184/04 - BeckRS 2005, 3085), weil die Einzeichnung im Lageplan keine zuverlässigen Anknüpfungstatsachen liefert.
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