Rechtsprechung
   BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 112/04   

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https://dejure.org/2005,4421
BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 112/04 (https://dejure.org/2005,4421)
BayObLG, Entscheidung vom 09.03.2005 - 1Z BR 112/04 (https://dejure.org/2005,4421)
BayObLG, Entscheidung vom 09. März 2005 - 1Z BR 112/04 (https://dejure.org/2005,4421)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 2085; ; BGB § 2229 Abs. 4; ; BGB § 2247

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2085 § 2247 § 2229 Abs. 4
    Maschinell erstellte Überschrift des Testaments - Auslegung des Begriffs der Testierunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Testament auch bei maschineller Überschrift wirksam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde mit dem Ziel der Einziehung des erteilten und der Erteilung eines neuen Erbscheins; Nichtigkeit eines handschriftlich geschriebenen Testaments wegen der maschinell erstellten Überschrift "Testament"; Auslegung des Begriffs der Testierunfähigkeit bei ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit ums Erbe - War die Mutter nach einem Schlaganfall "testierunfähig"?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1025
  • FamRZ 2005, 2019
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 24.10.2001 - 1Z BR 40/01

    Testierfähigkeit bei irrtumsbedingten Vorstellungen - krankhafte Wahnideen -

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 112/04
    Der Senat kann als Rechtsbeschwerdegericht die Feststellung des Landgerichts, es sei von der Testierunfähigkeit der Erblasserin bei Errichtung des Testaments auszugehen, daraufhin überprüfen, ob das Landgericht den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht hat (§ 12 FGG, § 2358 Abs. 1 BGB) und ob die Beweiswürdigung im Verfahren der weiteren Beschwerde zu berücksichtigende Fehler aufweist (st. Rspr., vgl. BayObLGZ 2001, 289/293).
  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 112/04
    Von weiteren Ermittlungen, die ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht erwarten lassen, kann das Landgericht absehen (BayObLGZ 1995, 383/388 f.).
  • BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95

    Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 112/04
    Deshalb trifft die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit der Erblasserin grundsätzlich denjenigen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1438/1439 m.w.N.).
  • BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81

    Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 112/04
    Die weitere Beschwerde ist mit dem Ziel der Einziehung des erteilten und der Erteilung eines neuen Erbscheins zulässig (§ 27 Abs. 1, § 29 Abs. 1 und 4, § 20 FGG; vgl. BayObLGZ 1982, 236/239), jedoch nicht begründet.
  • BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 112/04
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung seiner letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von Wahnideen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (st. Rspr.; vgl. BGH FamRZ 1958, 127/128; BayObLG 1999, 205/210; aus psychiatrischer Sicht vgl. Cording, Die Begutachtung der Testier(un)fähigkeit in: Fortschritte der Neurologie und Psychiatrie 2004, 147-159).
  • OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07

    Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der

    Testierunfähigkeit kann auch dann vorliegen, wenn noch einzelne rudimentär vorhandene intellektuelle Fähigkeiten erhalten sind (vgl. BayObLG v. 9.3.2005 - 1Z BR 112/04, BayObLGReport 2005, 419 = NJW-RR 2005, 1025/1027).
  • OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14

    Grundbuchberichtigung: Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament; Zweifel

    Betreuung als solche berührt die Testierfähigkeit nicht; auch für den Betreuten besteht die Vermutung der Testierfähigkeit (BayObLG NJW-RR 2005, 1025; OLG München - 31. Zivilsenat - NJW-RR 2008, 164).
  • OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 408/17

    Berechtigtes Interesse an Einsichtnahme in das Grundbuch

    Auch eine Betreuung als solche berührt die Testierfähigkeit nicht; denn auch für den Betreuten besteht die Vermutung der Testierfähigkeit (BayObLG NJW-RR 2005, 1025; OLG München - 31. Zivilsenat - NJW-RR 2008, 164).
  • OLG Köln, 14.02.2014 - 2 Wx 299/13

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines aus mehreren Blättern bestehenden

    Wurde das Testament - wie hier - nur teilweise eigenhändig geschrieben, im Übrigen mit der Schreibmaschine, und unterschrieben, kann der eigenhändige, formgerecht abgefasste Teil dann gültig sein, wenn er für sich einen abgeschlossenen Sinn ergibt und der Erblasserwille nicht entgegensteht (OLG Zweibrücken NJW-RR 2003, 872; BayObLG NJW-RR 2005, 1025).
  • OLG München, 07.03.2016 - 34 Wx 32/16

    Konkurrenzverhältnis zwischen einem öffentlichen Testament und einer später

    Betreuung als solche, die, wie aus den Akten des Nachlassgerichts ersichtlich, am 10.7.2014 angeordnet wurde, berührt die Testierfähigkeit nicht; auch für den Betreuten besteht die Vermutung der Testierfähigkeit (BayObLG NJW-RR 2005, 1025; OLG München - 31. Zivilsenat - NJW-RR 2008, 164).
  • OLG Celle, 15.04.2011 - 7 W 23/11

    Erbschein; Wegfall der Hofeseigenschaft

    Nun fordert allerdings die Testierfähigkeit über eine bloße Geschäftsfähigkeit hinaus die Fähigkeit, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung einer letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (BayObLG NJW-RR 2005, 1025).
  • OLG Koblenz, 18.12.2015 - 1 W 622/15

    Testament - Nachweis der Existenz und Auslegung bei Vorlage einer Kopie

    In jedem Fall muss der handschriftliche Teil für sich genommen einen abgeschlossenen Sinn behalten (§ 2085 BGB; vgl. BayObLG NJW-RR 2005, 1025 Tz. 13; Palandt/Weidlich, BGB, 75. Auflage 2016, § 2247 Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 11/17

    Indizien für Testierunfähigkeit einer Erblasserin

    Zwar kann - worauf auch das Nachlassgericht in der angefochtenen Entscheidung hingewiesen hat - das Gericht im Erbscheinserteilungsverfahren grundsätzlich bei Vorliegen eines Sachverständigengutachtens, welches mit hoher Wahrscheinlichkeit von Testierunfähigkeit ausgeht, diese im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung feststellen, wenn vorhandene weitere Erkenntnisse für deren Vorliegen sprechen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.03.2005, Az. 1Z BR 112/04, zitiert nach juris Rn. 25).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.11.2004 - 10 U 152/04   

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https://dejure.org/2004,5749
OLG Koblenz, 10.11.2004 - 10 U 152/04 (https://dejure.org/2004,5749)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.11.2004 - 10 U 152/04 (https://dejure.org/2004,5749)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. November 2004 - 10 U 152/04 (https://dejure.org/2004,5749)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Kostenverteilung, wenn eine Anschlussberufung infolge Zurückweisung der Berufung ihre Wirkung verliert

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 524 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2; ZPO § 524 Abs. 4
    Teilung der Kosten des Berufungsverfahren bei Verlusst der Wirkung der Anschlussberufung gem. § 524 Abs. 4 ZPO wegen Zurückweisung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 460/02

    Umfang der Kostentragung bei Gesamtschuldnern

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.11.2004 - 10 U 152/04
    Hierzu ist für vor dem 1. Juli 2004 eingeleitete Berufungsverfahren, bei denen das Gerichtskostengesetz a.F. anzuwenden ist (vgl. Art. 1 § 72 KostRMoG), ergänzend klarzustellen, dass der Grundsatz der Verteilung entsprechend den streitwertbezogenen Obsiegens- und Unterliegensanteilen in diesen Fällen der Ergänzung insoweit bedarf, als (nur) die Entscheidung über die Berufung anteilig wesentlich höhere Gerichtskosten verursacht (zusätzlich 3, 0 Gebühren nach Nr. 1226 KV GKG a.F. aus dem anteiligen Streitwert), die richtigerweise allein dem Berufungsführer anzulasten sind (vgl. auch Senat, Urt. v. 17.10.2003 - 10 U 460/02 -, OLGR 2004 S. 201, unter III A).
  • OLG Koblenz, 22.08.2012 - 5 U 496/12

    Arzt muss vor OP über seltenes, aber folgenschweres Risiko umfassend aufklären -

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz an (AGS 2005, 217 - 218 = OLGR Koblenz 2005, 419).
  • OLG Nürnberg, 03.09.2012 - 6 U 844/12

    Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Hauptberufung durch Beschluss

    Nach einer Meinung fallen die Kosten der Berufung beiden Parteien im Verhältnis der Werte von Berufung und Anschlussberufung zur Last (OLG Nürnberg, 5. Zivilsenat, Beschluss vom 23. Juli 2012 - 5 U 256/11, zitiert nach juris, unter Aufgabe des früheren Standpunkts, wonach auf den Rechtsgedanken des § 91a ZPO abzustellen sei; ebenso OLG Celle, 2. Zivilsenat, NJW 2003, 2755; 4. Zivilsenat MDR 2005, 1017; OLG Düsseldorf NJW 2003, 1260; OLG Brandenburg MDR 2003, 1261; OLG München OLGR 2004, 456; OLG Dresden MDR 2004, 1386; OLG Koblenz OLGR 2005, 419; OLG Schleswig MDR 2009, 532; OLG Stuttgart MDR 2009, 585; KG MDR 2008, 1062; OLG Düsseldorf MDR 2010, 769; ferner Musielak/Ball, ZPO, 9. Auflage, § 524 Rn. 31a; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 32. Auflage, § 524 Rn. 20).
  • OLG Koblenz, 15.09.2014 - 10 U 164/14

    Gebäudeversicherung - Nachweis Ursächlichkeit Sturm für Schaden

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind dann, wenn eine Anschlussberufung infolge Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 Satz 1, § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung verliert, die Kosten des Berufungsverfahrens verhältnismäßig zu teilen (Senat, OLGR 2005, 419; Beschl. v. 8.3.2004 - 10 U 356/03 -).
  • OLG Koblenz, 06.07.2012 - 5 U 496/12

    Arzt muss vor OP über seltenes, aber folgenschweres Risiko umfassend aufklären -

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz an (AGS 2005, 217 - 218 = OLGR Koblenz 2005, 419).
  • OLG Stuttgart, 23.03.2009 - 12 U 220/08

    Kostentragungspflicht des Anschlussberufungsklägers bei Zurückweisung der

  • OLG Koblenz, 19.06.2006 - 2 U 1134/05

    Verfahrensrecht - Kosten der wirkungslos gewordenen Anschlussberufung

    Die Kosten der durch die Zurückweisung der Berufung wirkungslos gewordenen Anschlussberufung sind quotenmäßig der Berufungsklägerin und der Anschlussberufungsklägerin aufzuerlegen (im Anschluss an OLG Koblenz Beschluss vom 10.11.2004 - 10 U 152/04 - OLGR 2005, 419; OLG Celle 2. Zivilsenat, NJW 2003, 2755-2756; OLG Düsseldorf, NJW 2003, 1260 = MDR 2003, 288; OLG Brandenburg MDR 2003, 1261, 1262; OLG München OLGR 2004, 456; LG Mainz Beschluss vom 10.3.2003 - 3 S 349/02; Pape NJW 2003, 1150, 1153).

    Die Kosten der durch die Zurückweisung der Berufung wirkungslos gewordenen Anschlussberufung waren quotenmäßig der Klägerin und Anschlussberufungsklägerin aufzuerlegen (vgl. OLG Koblenz Beschluss vom 10.11.2004 - 10 U 152/04 - OLGR 2005, 419; OLG Celle 2. Zivilsenat, NJW 2003, 2755-2756; OLG Düsseldorf, NJW 2003, 1260 = MDR 2003, 288; OLG Brandenburg MDR 2003, 1261, 1262; OLG München OLGR 2004, 456; LG Mainz Beschluss vom 10.3.2003 - 3 S 349/02; Pape NJW 2003, 1150, 1153).

  • OLG Schleswig, 28.01.2009 - 4 U 192/07

    Kostenentscheidung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss und

    Die wohl vorherrschende Auffassung geht im Rahmen einer entsprechenden Anwendung der §§ 91, 92 Abs. 1, 96 ZPO von einer anteiligen Kostentragungspflicht des Anschlussberufungsführers aus (vgl. KG, KGR Berlin 2008, 718 f u. KGR Berlin 2007, 568; OLG Celle, MDR 2005, 1017 f u. NJW 2003, 2755; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 80 ; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2005, 419; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2005, 507 f; OLG München, OLGR München 2004, 456; OLG Dresden, MDR 2004, 1386 ; OLG Brandenburg, OLGR Brandenburg 2004, 308 f; OLG Düsseldorf, MDR 2003, 288 ; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 67. Aufl. 2009, § 524 , Rdnr. 27; Musielak, ZPO , 6. Aufl. 2008, § 524 , Rdnr. 31 a; Müko- ZPO -Rimmelsbacher, 3. Aufl. 2007, § 524 , Rdnr. 62; Wieczorek-Schütze, ZPO , 3. Aufl. 2004, § 524 , Rdnr. 53; wohl auch Zöller- Heßler, ZPO , 27. Aufl. 2009, § 524 , Rdnr. 44; Pape, NJW 2003, 1150, 1152; Fölsch, NJW 2006, 3521, 3523 f).
  • OLG Koblenz, 24.05.2007 - 10 U 805/06

    BGB-Gesellschaft: Anspruch des ausgeschiedenen Gesellschafters auf Erstellung

    Der Senat nimmt in Aussicht, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 2.500 EUR festzusetzen (Berufung 1.500 EUR, Anschlussberufung 1.000 EUR); zur Anschließung wird auf § 524 Abs. 4 ZPO hingewiesen (vgl. auch Senat, OLGR 2005 S. 419).
  • OLG Koblenz, 26.04.2007 - 10 U 487/06

    Aktivlegitimation: Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen

    Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 92, 97 ZPO (vgl. Senat, OLGR 2005 S. 419).
  • KG, 21.09.2009 - 23 U 8/09

    Kostenentscheidung: Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung

    Die wohl vorherrschende Auffassung geht im Rahmen einer entsprechenden Anwendung der §§ 91, 92 Abs. 1, 96 ZPO von einer anteiligen Kostentragungspflicht des Anschlussberufungsführers aus (vgl. KG, Beschluss vom 21.8.2006, 20 U 10/05, AnwBl. 2007, 386 = KGR Berlin 2007, 568 KG, Beschluss vom 17.4.2008, 12 U 86/07, KGR Berlin 2008, 718; OLG Celle MDR 2005, 1017 f. und NJW 2003, 2755; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 80; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2005, 419; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2005, 507 f.; OLG München, OLGR München 2004, 456; OLG Dresden MDR 2004, 1386; OLG Brandenburg, OLGR Brandenburg 2004, 308 f.; OLG Düsseldorf MDR 2003, 288; jüngst auch OLG Schleswig MDR 2009, 532, ferner Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Aufl. 2009, § 524 Rn. 27; Musielak/Ball, ZPO, 7. Aufl. 2008, § 524 Rdnr. 31 a; MK/ Rimmelsbacher, ZPO, 3. Aufl. 2007, § 524 Rn. 62; Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl. 2004, § 524 Rn. 53; wohl auch Zöller/Heßler, a.a.O., § 524 Rn. 44; Pape, NJW 2003, 1150, 1152; Fölsch, NJW 2006, 3521, 3523 f).
  • OLG Rostock, 21.12.2018 - 1 U 25/17

    Anschlussberufung: Kostentragung bei unverzüglicher Zurückweisung der Berufung

  • OLG Koblenz, 30.01.2013 - 5 U 324/12

    (Haftung des Werkunternehmers bei technischer Neuentwicklung und Verwendung

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.02.2005 - 23 W 24/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6695
OLG Hamm, 17.02.2005 - 23 W 24/05 (1) (https://dejure.org/2005,6695)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.02.2005 - 23 W 24/05 (1) (https://dejure.org/2005,6695)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 23 W 24/05 (1) (https://dejure.org/2005,6695)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.09.2002 - III ZB 22/02

    Voraussetzungen der Vergleichsgebühr

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2005 - 23 W 24/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 26. September 2002 in NJW 2002, 3713) würde die beantragte Festsetzung einer Einigungsgebühr schon daran scheitern, dass die Parteien einen als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht haben protokollieren lassen.
  • BGH, 28.03.2006 - VIII ZB 29/05

    Voraussetzungen des Entstehens der anwaltlichen Einigungsgebühr

    b) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde (ebenso wohl auch OLG Hamm, OLG-Report 2005, 419) lässt sich nichts Gegenteiliges daraus herleiten, dass auch andere Kostenpositionen - wie Privatgutachterkosten oder Auslagen zur Sachverhaltsermittlung, z.B. Detektivkosten - das Risiko der Unklarheit in sich tragen.
  • LG Münster, 03.09.2007 - 5 T 697/07

    Entstehung der Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 VV RVG für eine im Rahmen eines

    Deshalb schließe sich das Gericht insoweit den in der Rechtsprechung vertretenen Auffassungen an, dass ohne weitere Sicherheitsleistungen oder Vollstreckungserleichterungen zugunsten des Gläubigers eine Einigungsgebühr bei einem Ratenzahlungsvergleich im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht entstehen könne (vgl. KG C, JurBüro 2006, 530; BGH NJW 2006, 1598; OLG I, JurBüro 2005, 588).
  • VerfGH Bayern, 26.06.2014 - 35-VI-13

    Gebühren in Beratungshilfesache

    Mit gleicher oder ähnlicher Begründung, nämlich dass solche Vereinbarungen nicht der Beilegung eines Streits über bestehende Rechtsverhältnisse, sondern einzig und allein der Regulierung unstreitiger Verbindlichkeiten dienen, haben auch verschiedene andere Gerichte das Entstehen einer Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG bei bloßen Ratenzahlungsvereinbarungen über unstreitige Forderungen verneint (vgl. etwa OLG Hamm vom 17.2.2005 - 23 W 24/05 - juris Rn. 3; LG Bonn vom 21.3.2005 DGVZ 2005, 77/78).
  • LG Mönchengladbach, 21.03.2007 - 5 T 85/07

    Einigungsgebühr, Ratenzahlungsvereinbarung, Beratungshilfe

    Denn die vom Amtsgericht zitierten Entscheidungen des OLG Hamm (JurBüro 2005, 588) und des BGH vom 28.03.2006 (JurBüro 2006, 360) sind nicht einschlägig.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.02.2005 - 3 W 10/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8865
OLG Zweibrücken, 23.02.2005 - 3 W 10/05 (https://dejure.org/2005,8865)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.02.2005 - 3 W 10/05 (https://dejure.org/2005,8865)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 3 W 10/05 (https://dejure.org/2005,8865)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Amtspflichtwidrigkeit notarieller Tätigkeit bei der Beantragung des Vollzugs einer Grundstücksauflassung im Grundbuch

  • Judicialis

    BNotO § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BNotO § 19 Abs. 1; BNotO § 20
    Haftung des Notars wegen Nichterfüllung der Vorausssetzungen für Vollzug einer Eigentumsumschreibung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Beantragung von Auflassungsvollzug nicht amtswidrig!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.11.1981 - V ZR 144/80

    Klage auf Herausgabe eines verkauften noch nicht aufgelassenen Grundstücks -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.2005 - 3 W 10/05
    Denn die erklärte "Freigabe" des "Objekts W........................ konnte sich jedenfalls begriffsnotwendig von vornherein nur auf das zum insolvenzbefangenen Vermögen des Schuldners gehörende Grundstück selbst beziehen und nicht auch auf das Schuldverhältnis (Bauträgervertrag) zwischen diesem und den Beteiligten zu 2) als dessen Vertragspartnern; andernfalls hätte es der Insolvenzverwalter nämlich in der Hand, sich durch eine etwaige "Vertragsfreigabe" zugunsten des Insolvenzschuldners einseitig der von ihm geschuldeten Entscheidung über die Vertragserfüllung (vgl. § 103 Abs. 2 InsO) zu entziehen (vgl. Braun/Kroth, InsO, 2. Aufl., § 103 Rdnr. 66; BGH NJW 1982, 768, 769).
  • OLG München, 27.06.2006 - 32 Wx 102/06

    Geschäftswert bei Weigerung des Notars zur Löschung eines Grundpfandrechts

    Der Geschäftswert für ein Verfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO hat sich am Interesse des beschwerdeführenden Beteiligten an der Vornahme der Amtshandlung zu orientieren (vgl. BayObLG DNotZ 2005, 224/226; OLG Zweibrücken NotBZ 2005, 194/195).
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