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Rechtsprechung
   OLG Jena, 27.04.2005 - 4 U 920/04   

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https://dejure.org/2005,17751
OLG Jena, 27.04.2005 - 4 U 920/04 (https://dejure.org/2005,17751)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.04.2005 - 4 U 920/04 (https://dejure.org/2005,17751)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. April 2005 - 4 U 920/04 (https://dejure.org/2005,17751)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 307, 308, 318 ZPO
    Unzulässiges Teil-Anerkenntnisurteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Rückauflassung eines Grundstücks bei gleichzeitiger Widerklage auf Schadenersatz; Zulässigkeit des Erlasses eines auf Verurteilung zur Leistung Zug um Zug gerichteten Teilanerkenntnisurteils; Gegenstand der Beschwer bei Berufung gegen ein Teilanerkenntnisurteil

  • Judicialis

    ZPO § 307; ; ZPO § 308; ; ZPO § 318

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 307 § 308 § 318
    Rechtsfolgen eines Anerkenntnisses Zug um Zug gegen Zahlung von Schadensersatz; Zulässigkeit eines Teil-Anerkenntnisurteils; Zulässigkeit der Berufung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 307; ZPO § 308; ZPO § 318
    Unzulässiges Teil-Anerkenntnisurteil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässiges Teil-Anerkenntnisurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus OLG Jena, 27.04.2005 - 4 U 920/04
    Hierzu zählt auch das Anerkenntnis einer Partei (vgl. BGH NJW 2004, 2019 - 2022, zitiert nach juris, dort Rn. 24 unter Hinweis auf BVerfG NJW 2003, 3687; BVerfGE 89, 28, 35).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 37/03

    Erlass eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten

    Auszug aus OLG Jena, 27.04.2005 - 4 U 920/04
    Hierzu zählt auch das Anerkenntnis einer Partei (vgl. BGH NJW 2004, 2019 - 2022, zitiert nach juris, dort Rn. 24 unter Hinweis auf BVerfG NJW 2003, 3687; BVerfGE 89, 28, 35).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus OLG Jena, 27.04.2005 - 4 U 920/04
    Hierzu zählt auch das Anerkenntnis einer Partei (vgl. BGH NJW 2004, 2019 - 2022, zitiert nach juris, dort Rn. 24 unter Hinweis auf BVerfG NJW 2003, 3687; BVerfGE 89, 28, 35).
  • BGH, 05.04.1989 - IVb ZR 26/88

    Wirksamkeit eines prozessualen Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Jena, 27.04.2005 - 4 U 920/04
    Nachdem die Beklagte in der Klageerwiderung den geltend gemachten Anspruch auf Rückübertragung des Grundstücks mit der Einschränkung anerkannt hat, dass sie nur Zug um Zug gegen Zahlung von ihr behaupteter Erstattungs- und Schadensersatzansprüche i.H.v. 12.671,40 EUR zu verurteilen sei, durfte ein Anerkenntnisurteil nach § 307 ZPO nur ergehen, wenn die Klägerin ihren Antrag dem Vorbehalt der Beklagten angepasst und dadurch ihrerseits die Gegenforderung anerkannt hätte (vgl. Zöller-Vollkommer, 25. Aufl., Rn. 8 zu § 307 ZPO n.F.; BGH NJW 1989, 1934 - zitiert nach juris, dort Rn. 25).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.03.2005 - 5 W 36/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9304
OLG Köln, 22.03.2005 - 5 W 36/05 (https://dejure.org/2005,9304)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.03.2005 - 5 W 36/05 (https://dejure.org/2005,9304)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. März 2005 - 5 W 36/05 (https://dejure.org/2005,9304)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Köln; Auslegung der getroffenen Gerichtsstandsvereinbarung; Wertung der Gerichtsstandsvereinbarung als fakultative Gerichtsstandsvereinbarung; Wertung der Vereinbarung als ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung; Anforderungen ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2005 - 5 W 36/05
    Einem Verweisungsbeschluss kommt dann keine Bindungswirkung zu, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, weil er entweder auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht - dies ist hier nicht anzunehmen - oder weil er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als objektiv willkürlich betrachtet werden muss (BGH, NJW 2002, 3634, 3635).
  • KG, 20.05.1998 - 28 AR 34/98
    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2005 - 5 W 36/05
    Objektive Willkür ist auch dann anzunehmen, wenn dem Verweisungsbeschluss grobe Rechtsirrtümer anhaften (BGH, NJW-RR 1992, 383) oder der verweisende Richter den Sachverhalt evident falsch erfasst hat (KG, MDR 1999, 56).
  • BGH, 04.12.1991 - XII ARZ 29/91

    Gerichtszuständigkeit für eine Vollstreckungsabwehrklage, hilfsweise

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2005 - 5 W 36/05
    Objektive Willkür ist auch dann anzunehmen, wenn dem Verweisungsbeschluss grobe Rechtsirrtümer anhaften (BGH, NJW-RR 1992, 383) oder der verweisende Richter den Sachverhalt evident falsch erfasst hat (KG, MDR 1999, 56).
  • LG Karlsruhe, 31.10.2022 - 10 O 129/22

    Auslegung und Transparenzkontrolle von unklaren Gerichtsstandsvereinbarungen in

    Namentlich der BGH neigt dazu, es bei der positiven Begründung eines (weiteren) Wahlgerichtsstandes bewenden zu lassen, wenn besondere Umstände nicht erkennbar sind, da für einen gleichzeitigen Ausschluss anderer Gerichtsstände Anhaltspunkte erkennbar sein müssten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1972 - VIII ZR 118/71 -, BGHZ 59, 116-124, Rn. 16; BGH, Beschluss vom 16. August 1995 - X ARZ 699/95 -, Rn. 7, juris; BGH, Urteil vom 25. Januar 2007 - VII ZR 105/06 -, Rn. 21, juris; OLG Köln, Beschluss vom 22. März 2005 - 5 W 36/05 -, Rn. 2, juris).

    Auch diese Auslegung ist indes nicht frei von Zweifeln, da der Verwender sich dann nicht nur vor Passivklagen an anderen Gerichtsständen schützen, sondern sich selbst die Möglichkeit nehmen würde, am allgemeinen Gerichtsstand seines Vertragspartners oder ggf. am besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsortes zu klagen (BGH, Urteil vom 5. Juli 1972 - VIII ZR 118/71 -, BGHZ 59, 116-124, Rn. 13; OLG Köln, Beschluss vom 22. März 2005 - 5 W 36/05 -, Rn. 2, juris).

  • KG, 31.01.2008 - 2 AR 63/07

    Zuständigkeitsbestimmung: Treuwidrige Berufung auf Gerichtsstandsklausel nach

    Angesichts des klaren Wortlauts des § 14 Nr. 6 ZPO, der fehlenden Feststellung einer Niederlassung (der Beklagten) im Bezirk des Landgerichts Aachen und der anderslautenden Wahlrechtsausübung ist die Verweisung als objektiv nicht mehr nachvollziehbar und damit willkürlich anzusehen und entgegen § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO nicht bindend (zur Willkür bei unzutreffender Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung durch das Gericht des allgemeinen Gerichtsstands vgl. OLG Köln, OLG-Report 2005, 555; KG-Report 1998, 326, 327).
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Rechtsprechung
   OLG München, 18.04.2005 - 19 U 2297/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,28342
OLG München, 18.04.2005 - 19 U 2297/05 (https://dejure.org/2005,28342)
OLG München, Entscheidung vom 18.04.2005 - 19 U 2297/05 (https://dejure.org/2005,28342)
OLG München, Entscheidung vom 18. April 2005 - 19 U 2297/05 (https://dejure.org/2005,28342)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 85 Abs. 2 § 233
    Anforderungen an die Büroorganisation, Führung der Handakte und Fristenkontrolle bei Abtrennung von Prozessen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.01.1999 - III ZB 44/98

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Führung mehrerer Rechtsstreite mit im

    Auszug aus OLG München, 18.04.2005 - 19 U 2297/05
    Werden aus dem ursprünglichen Prozess durch Abtrennung drei Prozesse, für die verschiedene Fristen gelten, dann muss der sachbearbeitende Anwalt dafür Sorge tragen, dass für jeden Prozess eine eigene Handakte angelegt wird, da nur so gewährleistet werden kann, dass die einzelnen Schriftstücke dem richtigen Verfahren zugeordnet werden können (BGH v. 14.1.1999 - III ZB 44/98, NJW-RR 1999, 716 ).
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