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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 2/04   

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OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 2/04 (https://dejure.org/2005,3068)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.06.2005 - 12 VA 2/04 (https://dejure.org/2005,3068)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - 12 VA 2/04 (https://dejure.org/2005,3068)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustellung einer Sammelklage nach US-amerikanischem Recht im Wege der Rechtshilfe; Begrenzung der Zulassung von Arzneimitteln in den USA im Hinblick auf den Hersteller; Inspizierung des Herstellerbetriebs durch die Gesundheitsbehörde und Arzneimittelzulassungsbehörde ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    EGGVG §§ 23 ff; ; EGGVG § ... 29 Abs. 1 Satz 2; ; EGGVG § 29 Abs. 2; ; ZPO § 328; ; ZPO § 328 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 722; ; ZPO § 723; ; BVerfGG § 31; ; HZÜ § 13 Abs. 1; ; StGB §§ 73 ff.; ; FGG § 12; ; GWB § 98 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer Handelssache im Sinne von Art. 1 Abs. 1 HZÜ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • avocado-law.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Grenzenlose US-Jurisdiction: Prozessuale Risiken für deutsche Unternehmen (RA Tarec Alio)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1020
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 2/04
    Demgemäß seien die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof für die Vollstreckbarerklärung eines US-amerikanischen Schadensersatzurteils wegen "punitive damages" aufgestellt habe (BGHZ 118, 312 ff.), nicht ohne weiteres auf die Möglichkeit der Versagung der Erledigung eines Rechtshilfeersuchens nach Art. 13 Abs. 1 HZÜ zu übertragen.

    Er hat zur Anerkennung von Urteilen der Gerichte der Vereinigten Staaten über die Zuerkennung von "punitive damages" gemäß § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO entschieden, allein die Tatsache, dass einem US-amerikanischen Urteil eine pre-trial discovery vorausgegangen ist, hindere dessen Anerkennung in Deutschland nicht (BGHZ 118, 312, 323 ff.).

    Es bestünden auch keine allgemeinen Bedenken gegen die Anerkennung US-amerikanischer Zivilurteile deswegen, weil diese gemäß der "american rule" keine Kostenerstattung zugunsten der obsiegenden Partei vorsehen (BGHZ 118, 312, 325 f.).

    Ein Hindernis für die Urteilsanerkennung folge ferner nicht daraus, dass ein US-amerikanisches Gericht dem Prozessvollmächtigten des obsiegenden Klägers ein Erfolgshonorar von 40% aller eingehenden Schadensersatzleistungen zuspreche (BGHZ 118, 312, 332 ff.).

    Ein Urteil auf Strafschadensersatz (punitive damages) von nicht unerheblicher Höhe, der neben der Zuerkennung von Ersatz für materielle und immaterielle Schäden pauschal zugesprochen werde, könne in Deutschland aber regelmäßig insoweit nicht für vollstreckbar erklärt werden (BGHZ 118, 312, 334 ff.); denn die Zuerkennung von Strafschadensersatz aufgrund einer zivilrechtlichen Klage Privater verletze das Strafmonopol des Staates.

    Für die Frage der Zustellung einer Klage aufgrund eines Rechtshilfeersuchens eines ausländischen Gerichts kann, anders als etwa bei der Anerkennung (vgl. BGHZ 118, 312, 334 ff.) und Vollstreckung eines ausländischen Gerichtsurteils im Inland, ein Ergebnis nur einheitlich bestimmt werden.

    Dabei zielt das pre-trial-discovery-Verfahren auf eine Ausforschung der Beklagten, die dem europäischen Recht jedenfalls in dieser Art unbekannt ist (BGHZ 118, 312, 323 f.).

    Aber auch der immer noch begleitend vorhandene Strafcharakter (Merkt a.a.O. S. 159) begründet eine Verletzung des deutschen ordre public (vgl. für punitive damages BGHZ 118, 312, 334 ff.).

    Die Zubilligung eines über die Schadenskompensation um ein Mehrfaches hinausgehenden Zahlungsanspruchs erscheint insoweit rechtsstaatswidrig (vgl. BGHZ 118, 312, 338; Merkt a.a.O. S. 148 ff.).

    In diesem Sinne ist zu beachten, dass eine "pre-trial-discovery" für sich genommen nicht den deutschen ordre public verletzt (BGHZ 118, 312, 323 ff.; a.M. Schütze WM 1979, 1174, 1175).

    Diese Missbrauchsanfälligkeit ist zwar nicht per se ein Grund, den deutschen ordre public als verletzt anzusehen (vgl. BGHZ 118, 312, 323 f.); sie kann aber im Einzelfall den Hintergrund eines konkreten Rechtsmissbrauchs bilden, der zum Eingreifen des Souveränitätsvorbehalts nach Art. 13 Abs. 1 HZÜ führt.

  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03

    Napster

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 2/04
    Die Tatsache, dass die Höhe der zu erwartenden Klageforderung Ähnlichkeiten mit derjenigen in dem Verfahren aufweise, das Gegenstand der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1138/03 (vgl. BVerfGE 108, 238 ff.) ist, rechtfertige keine andere Betrachtungsweise.

    Jedoch hat das Bundesverfassungsgericht dort eine einstweilige Anordnung erlassen (BVerfGE 108, 238 ff.) und dabei angedeutet, dass die Verfassungsbeschwerde gegen den oben (B.I.1.) genannten Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11. Juli 2003 - I-3 VA 6/03 (WM 2003, 1587 ff.) jedenfalls nicht offensichtlich unbegründet ist.

    Sie drückt die Respektierung der fremden Rechtsordnung aus (vgl. BVerfGE 108, 238, 247 f.).

    Werden Verfahren vor staatlichen Gerichten in einer offenkundig missbräuchlichen Art und Weise genutzt, um mit publizistischem Druck und mit dem Risiko einer Verurteilung in einem unverhältnismäßigen Umfang einen Marktteilnehmer gefügig zu machen, so verletzt dies im Einzelfall deutsches Verfassungsrecht (vgl. BVerfGE 108, 238, 248; krit. Peter Huber, in: FS für Erik Jayme, 2004, Bd.I S. 561, 568 f.).

  • OLG München, 09.05.1989 - 9 VA 3/89

    Zuordnungskriterien für punitive damages; Geltendmachen von Regressansprüchen und

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 2/04
    d) Das OLG München (IPRax 1990, 175 ff.) hat angenommen, das Zustellungsübereinkommen sei auch auf eine auf "punitive damages" gerichtete Klage anzuwenden, weil es sich dabei um eine Streitigkeit in Zivil- und Handelssachen handele (§ 1 Abs. 1 HZÜ).

    Gleiches wurde für "punitive damages" anfangs zum Teil auch von den Zentralen Behörden der Justizverwaltungen der Länder angenommen (Bescheid des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. Dezember 1988 im Vorfeld der Entscheidung des OLG München IPRax 1990, 175 ff. und Bescheid des Niedersächsischen Ministers der Justiz vom 20. Januar 1988 - 9341 E 1 a - A 5-21.468, zit. nach Merkt, Abwehr der Zustellung von "punitive damages"-Klagen, 1995, S. 34), und diese Meinung findet sich zum Teil in der Literatur (vgl. Staudinger/von Hoffmann, BGB, Art. 38 EGBGB Rn. 206, 249, 252g; Schütze WM 1986, 633, 635; Wölki RIW 1985, 530, 532).

    Davon ist die Rechtsprechung abgerückt (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1992, 3110 ff.; KG OLGZ 1994, 587 ff.; OLG München IPRax 1990, 175 ff.), nicht selten aber nur mit dem bei autonom-staatsvertraglicher Qualifikation zu kurz greifenden Hinweis darauf, dass solche Klagen in der US-amerikanischen Terminologie als "civil remedies" bezeichnet werden.

    Folgt man diesem Ansatz, dann kann die Abgrenzung von Zivil- und Handelssachen nicht allein danach vorgenommen werden, dass hiervon Strafsachen auszunehmen seien (a.M. OLG München IPRax 1990, 175, 176).

  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94

    Punitive Damages

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 2/04
    Zu den genannten Fragen (B.II.) finden sich in dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1994 - 1 BvR 1279/94 (BVerfGE 91, 335, 339 ff.) keine im Sinne von § 31 BVerfGG bindenden Aussagen.

    Die Frage, ob die Zustellung einer Klage selbst dann mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar wäre, wenn das mit der Klage angestrebte Ziel offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats verstieße, wie sie auch in internationalen Menschenrechtsübereinkommen verankert sind, hat das Bundesverfassungsgericht offen gelassen (BVerfGE 91, 335, 343 ff.).

    So habe auch das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 91, 335, 340 entschieden, dass die Gewährung von Rechtshilfe durch die Zustellung einer Klage, mit der Ansprüche auf Strafschadensersatz nach US-amerikanischem Recht geltend gemacht werden, in der Regel nicht die allgemeine Handlungsfreiheit in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verletze.

  • OLG Düsseldorf, 19.02.1992 - 3 VA 1/91
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 2/04
    Ermittlungen im Zustellungsverfahren würden zu einer dem Sinn und Zweck des Zustellungsübereinkommens zuwiderlaufenden Verzögerung führen (so auch OLG Düsseldorf NJW 1992, 3110, 3111).

    Davon ist die Rechtsprechung abgerückt (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1992, 3110 ff.; KG OLGZ 1994, 587 ff.; OLG München IPRax 1990, 175 ff.), nicht selten aber nur mit dem bei autonom-staatsvertraglicher Qualifikation zu kurz greifenden Hinweis darauf, dass solche Klagen in der US-amerikanischen Terminologie als "civil remedies" bezeichnet werden.

  • KG, 05.07.1994 - 1 VA 4/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 2/04
    c) Das Kammergericht (OLGZ 1994, 587 ff.) hat entschieden, der grundsätzlichen Anwendbarkeit des Haager Übereinkommens stehe nicht entgegen, dass es um die Zustellung einer amerikanischen Schadensersatzklage geht, mit der auch ein Strafschadensersatz (punitive damages) geltend gemacht werde.

    Davon ist die Rechtsprechung abgerückt (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1992, 3110 ff.; KG OLGZ 1994, 587 ff.; OLG München IPRax 1990, 175 ff.), nicht selten aber nur mit dem bei autonom-staatsvertraglicher Qualifikation zu kurz greifenden Hinweis darauf, dass solche Klagen in der US-amerikanischen Terminologie als "civil remedies" bezeichnet werden.

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 2/04
    Dass eine Informationsbeschaffung gegen den Willen des Informationsinhabers durchgesetzt wird, ist nach der Vorstellung des deutschen Verfassungsrechts im Wesentlichen nur in Strafverfahren anzutreffen, wo die Durchbrechung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung immer noch eine enge Anbindung an den Verfahrensgegenstand voraussetzt (vgl. BVerfG Beschl. vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02).

    Nach deutschem Verfassungsrecht verletzt es auch in Verfahren mit Instruktionsmaxime das Recht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung, wenn ihm gegen seinen Willen Informationen abgenommen werden, deren Erfassung nicht für Zwecke des konkreten Verfahrens benötigt werden (vgl. BVerfG Beschl. vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 VA 6/03

    Bewilligung der Zustellung einer in den USA erhobenen Sammelklage

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 2/04
    a) Das OLG Düsseldorf (WM 2003, 1587 ff.) hat in der mit der Verfassungsbeschwerde im Verfahren 2 BvR 1138/03 angegriffenen Entscheidung die Ansicht vertreten, die Vorbehaltsklausel des Art. 13 Abs. 1 HZÜ eröffne nicht die Möglichkeit, die Zustellung einer in den USA erhobenen Sammelklage auf Schadensersatzzahlungen wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen in Höhe von 17 Milliarden US-Dollar an die in Deutschland ansässige beklagte Gesellschaft zu verhindern.

    Jedoch hat das Bundesverfassungsgericht dort eine einstweilige Anordnung erlassen (BVerfGE 108, 238 ff.) und dabei angedeutet, dass die Verfassungsbeschwerde gegen den oben (B.I.1.) genannten Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11. Juli 2003 - I-3 VA 6/03 (WM 2003, 1587 ff.) jedenfalls nicht offensichtlich unbegründet ist.

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 2/04
    Dies entspricht nicht der Grundrechtsbindung der Zentralen Behörde (zu deren Prüfungskompetenz Greger, a.a.O. S. 334 ff.; a.M. Rothe RIW 2003, 859, 860) und der Gerichte im Verfahren gemäß §§ 23 ff. EGGVG (Art. 1 Abs. 3 GG; vgl. allgemein dazu BVerfGE 7, 198, 206).
  • BGH, 18.10.1967 - VIII ZR 145/66

    Contempt of court und rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 2/04
    Der verfahrensrechtliche ordre public ist freilich nicht schon dann verletzt, wenn das ausländische Recht von zwingenden Vorschrift des deutschen Prozessrechts abweicht, sondern nur dann, wenn das Urteil auf Grund eines Verfahrens ergangen ist oder ergehen soll, das von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Maße abweicht, dass nach der deutschen Rechtsordnung das Urteil nicht als in einem geordneten, rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann (BGHZ 48, 327, 331; 53, 357, 359 f.).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BGH, 25.03.1970 - VIII ZR 202/69

    Britische Order 14 und deutscher ordre public

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvR 1198/03

    Vorläufige Untersagung der Zustellung einer Klageschrift im Wege der Rechtshilfe

  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95

    Überstellung auf Wunsch

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

  • OLG Frankfurt, 13.02.2001 - 20 VA 7/00

    Zustellung einer ausländischen Klage im Wege der Rechtshilfe: Ablehnung des

  • OLG Düsseldorf, 10.01.1996 - 3 VA 11/95

    Zustellung der Anordnung eines ausländischen Gerichts, mögliche Verletzung des

  • OLG Frankfurt, 21.03.1991 - 20 VA 2/91
  • OLG Frankfurt, 15.03.2006 - 20 VA 7/05

    Internationale Rechtshilfe: Anfechtbarkeit einer bereits ausgeführten Zustellung;

    Zur weiteren Begründung hat der Antragsteller auf den Beschluss des OLG Koblenz vom 27.06.2005, Az. 12 V A 2/04 (IPRax 2006, 25), verwiesen.

    Soweit das OLG Koblenz in einem Beschluss vom 27.06.2005, Az.: 12 VA 2/04, eine Verletzung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland aus dem Umstand folgere, dass das Ziel der im Inland zuzustellenden Klage gegen ein deutsches Unternehmen nicht in der Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung, sondern in der Ausübung von Druck zur Herbeiführung eines Vergleichs mit hoher Abfindungssumme trotz erkennbarer Unhaltbarkeit des Klagegrundes sei, so dass bereits das Betreiben des Verfahrens mit der Klagezustellung im Rechtshilfeweg zu unterbinden sei, könne dem in dieser Allgemeinheit nicht gefolgt werden.

    Der Senat geht weiter davon aus, dass die im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof, Az.: IV AR (VZ) 3/05, aufgrund des Vorlagebeschlusses des OLG Koblenz vom 27.06.2005 (vgl. OLGRep Koblenz 2005, 844; IPrax 2006, 25) zu erwartende Entscheidung für das vorliegende Verfahren insgesamt nicht präjudiziell ist, weshalb das Verfahren nicht bis zu dieser Entscheidung auszusetzen ist (unten a.) und c.).

    Wenn man auch aus der Höhe des Schadenszuspruchs auf einen Straf- und Abschreckungseffekt schließen könnte (so auch OLG Koblenz IPrax 2006, 25, vgl. C. I. 3. a) der Entscheidung, unter Hinweis auf Merkt, Abwehr der Zustellung von "punitive damages"-Klagen), ist sowohl nach US-amerikanischem Recht als auch nach deutschem Recht von einer Zivilsache auszugehen (so Stürner, a.a.O., S. 968, mit weiteren Nachweisen).

    Dass es sich der Sache nach um Kartellrecht handelt, dessen Schutzzweck auch das Allgemeininteresse ist (so auch OLG Koblenz IPrax 2006, 25, vgl. C. I. 3. d) der Entscheidung), kann nicht entscheidend sein, da sich der Gesetzgeber auch zum Schutz von Allgemeininteressen privater Organisationsformen bedienen kann (vgl. Piekenbrock IPrax 2006, 4, 7, mit weiteren Nachweisen).

    Bei der hier vorliegenden Klage auf "treble damages", die einen Unterfalls der "punitive damages" darstellen (vgl. OLG Koblenz IPrax 2006, 25), kann im Grundsatz nichts anderes gelten.

  • OLG Frankfurt, 03.12.2009 - 20 VA 12/09

    Internationaler Rechtshilfeverkehr: Einordnung einer in Deutschland

    Der entgegen stehenden Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz (IPrax 2006, 25), wonach auch dann vielmehr maßgebend sei, ob bei der Rechtsverfolgung private oder öffentliche Interessen im Vordergrund stehen, hat sich der Senat nicht angeschlossen (vgl. Senat IPRspr 2006, Nr. 166, 362).

    Auch dieser Straf- bzw. Sanktionscharakter der "civil penalty", der gerade nicht der Regelung privater Rechte und Rechtsverhältnisse gleichgeordneter Parteien dient, kann nicht als Zivil- oder Handelssache im Sinne des Art. 1 HZÜ angesehen werden (vgl. zu den unterschiedlichen Auslegungs- bzw. Interpretationsansätzen hinsichtlich des Begriffs: Senat IPRspr 2006, Nr. 166, 362; OLG Koblenz IPrax 2006, 25; Schlosser, a.a.O., Art. 1 HZÜ Rz. 2 ff.; Geimer/Schütze, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, Stand August 2009, Fn. 2 zu Art. 1 HZÜ, je m. w. N.).

    Eine partielle Zustellung der Klage kommt nicht in Betracht (OLG Koblenz IPrax 2006, 25).

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2006 - 3 VA 12/05

    "punitive damages": Zivil- oder Handelssache gemäß Art. 1 HZÜ - Vorbehaltsklausel

    In diesen Fällen sei nicht erst die Überprüfung eines künftigen Urteils, das voraussichtlich gar nicht ergehen werde, sondern schon die Klagezustellung der maßgebliche Eingriffsakt, der am ordre public zu messen sei (OLG Koblenz NJOZ 2005, 3122, 3140).

    Dem steht die von der Antragstellerin vorgelegte Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (NJOZ 2005, 3122) nicht entgegen.

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (NJOZ 2005, 3122) und die dort angestellten Erwägungen geben dem Senat zu einer anderen Beurteilung keinen Anlass.

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2008 - 3 VA 6/08

    Zur gerichtlichen Überprüfung der Bewilligung der Zustellung einer auf

    Nichts anderes gilt nach überwiegender Auffassung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.06.2007, 2 BvR 2247-2249/06; OLG Celle, 16 VA 4/05; OLG München, Beschluss vom 07.06.2006, 9 VA 3/04; OLG Frankfurt, 20 VA 7/05; a.A. OLG Koblenz, Beschluss vom 27.06.2005, 12 VA 2/04) für eine Klage auf treble damages.

    Der Senat teilt insoweit die Bedenken des OLG Koblenz in seiner Entscheidung vom 27.06.2006 (12 VA 2/04) nicht.

    Das auf Grund des Vorlagebeschlusses des OLG Koblenz (Az.: 12 VA 2/04) eingeleitete Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht [Az.: - IV AR (VZ) 3/05 -] haben die Parteien übereinstimmend für erledigt erklärt.

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 3 VA 9/03

    Zustellung einer in den USA eingereichten Sammelklage schwarzer Südafrikaner

    Nichts anderes gilt nach überwiegender Auffassung, der der Senat sich ausdrücklich anschließt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.06.2007, 2 BvR 2247-2249/06; OLG Celle, 16 VA 4/05; OLG München, Beschluss vom 07.06.2006, 9 VA 3/04; OLG Frankfurt, 20 VA 7/05; a.A. OLG Koblenz, Beschluss vom 27.06.2005, 12 VA 2/04) für eine Klage auf Verdreifachung des festgesetzten Schadensersatzes.

    Der Senat teilt insoweit die Bedenken des OLG Koblenz in seiner Entscheidung vom 27.06.2005 (12 VA 2/04) nicht.

  • OLG Celle, 20.07.2006 - 16 VA 4/05

    Zustellungsersuchen an ein deutsches Zivilgericht für eine U.S. amerikanische

    Mittlerweile hat das OLG Koblenz (IPRax 2006, 25ff) ein bei ihm anhängiges Zustellungsverfahren dem Bundesgerichtshof (Az. IV AR (VZ) 3/05) zur Entscheidung vorgelegt, weil es beabsichtigt, von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte abzuweichen.

    Der Senat teilt auch im Ergebnis nicht die Bedenken des OLG Koblenz (Vorlagebeschluss vom 27.6.2005, IPrax 2006, 25 ff).

  • KG, 25.10.2012 - 1 VA 11/12

    Zustellung: Voraussetzungen der Ablehnung der Zustellung einer im Ausland

    mit der Klage verfahrensfremde Zwecke verfolgt (vgl. jeweils zu einer Sammelklage - class action BVerfG, NJW 2003, 2598, 2599; OLG Koblenz, NJOZ 2005, 3122, 3140 ff.).

    Die Prüfung ist grundsätzlich - auch im Rahmen des Art. 13 Abs. 1 HZÜ - auf die Zustellungsunterlagen beschränkt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1992, 3110, 3111; OLG Koblenz, NJOZ 2005, 3122, 3142).

  • OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 20 VA 2/05

    Internationale Rechtshilfe: Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Zustellung

    Nach Rücknahme der Anträge im Verfahren des Bundesverfassungsgerichts Az.: 2 BvR 1198/03 und Aufhebung einer in diesem Verfahren erlassenen einstweiligen Anordnung begehrt die Antragstellerin nach einem Hinweis des Senats auf den Wegfall des Aussetzungsgrundes durch Verfügung vom 05.12.2005 eine nunmehrige Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem Verfahren Az.: IV AR (VZ) 3/05, dem eine Vorlage des Oberlandesgerichts Koblenz gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 EGGVG durch Beschluss vom 27.06.2005, Az.: 12 VA 2/04 (Bl. 133 ff d. A.), in einem ähnlich gelagerten Fall zugrunde liege.

    Der Senat geht weiter davon aus, dass die im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof, Az.: IV AR (VZ) 3/05, aufgrund des Vorlagebeschlusses des OLG Koblenz vom 27.06.2005 (vgl. OLGRep Koblenz 2005, 844; IPrax 2006, 25) zu erwartende Entscheidung für das vorliegende Verfahren insgesamt nicht präjudiziell ist, weshalb das Verfahren nicht bis zu dieser Entscheidung auszusetzen ist (Antrag Ziffer 5., vgl. unten II. 2. b., c.).

  • OLG Naumburg, 09.02.2006 - 4 VA 1/04

    Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher

    Weiterhin geht es davon aus, dass in dem ihm vorliegenden Fall der Anordnung der Zustellung der Klage im Inland im Wege internationaler Rechtshilfe der Souveränitätsvorbehalt aus Art. 13 Abs. 1 HZÜ entgegenstehe (Leitsatz 2) (IPrax 2006, 25 ff.).

    Der Senat hält auch die im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof aufgrund des Vorlagebeschlusses des OLG Koblenz (IPrax 2006, 25 ff. mit Anm. von Piekenbrock, 4 ff.; nachgehend BGH IV VZ 3/05) zu erwartende Entscheidung nicht für präjudiziell, weshalb das Verfahren nicht bis zu dieser Entscheidung auszusetzen ist, da der Sachverhalt des vorgelegten Verfahrens Besonderheiten aufweist, die dem hier vorliegenden Fall fehlen.

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 W 292/10

    Vollstreckbarkeit einer niederländischen Entscheidung in Deutschland bei

    Gegen den ordre public verstößt die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung indes erst, wenn in dieser ein Betrag zugebilligt worden ist, der über die Schadenskompensation um ein Mehrfaches hinausgeht (BGHZ 118, 312 ff.; OLG Koblenz IPrax 2006, S. 25 ff.).
  • OLG München, 07.06.2006 - 9 VA 3/04

    Zustellung einer us-amerikanischen Sammelklage

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Rechtsprechung
   OLG München, 17.10.2005 - 33 Wx 43/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7639
OLG München, 17.10.2005 - 33 Wx 43/05 (https://dejure.org/2005,7639)
OLG München, Entscheidung vom 17.10.2005 - 33 Wx 43/05 (https://dejure.org/2005,7639)
OLG München, Entscheidung vom 17. Oktober 2005 - 33 Wx 43/05 (https://dejure.org/2005,7639)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bekanntmachung des Sachverständigengutachtens an Betroffenen, Vergütung des Verfahrenspflegers in Unterbringungssachen

  • Judicialis

    FGG § 67; ; FGG § 68 Abs. 2; ; FGG § 68b; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FGG § 67 § 68 Abs. 2 § 68b; GG Art. 103 Abs. 1
    Verfahrenspflegschaft bei unvollständiger Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens in Betreuungssachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfahrenspfleger zur Wahrung des rechtlichen Gehörs

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers; Wahrnehmung rechtlichen Gehörs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 289 (Ls.)
  • Rpfleger 2006, 16
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 3 Z 163/89

    Bestellung; Verfahrenspfleger; Pflegschaftsverfahren; Wahrnehmung; Rechtliches

    Auszug aus OLG München, 17.10.2005 - 33 Wx 43/05
    Wenn der Inhalt eines gemäß § 68b Abs. 1 Satz 1 FGG eingeholten Sachverständigengutachtens dem Betroffenen wegen der Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 FGG nicht vollständig in schriftlicher Form und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung bekannt gegeben wird, ist es unerlässlich, einen Verfahrenspfleger für den Betroffenen zu bestellen, der das ihm zustehende rechtliche Gehör wahrnehmen kann (vgl. BayObLG BtPrax 1996, 208/209; BayObLGZ 1989, 462/464).

    In einer solchen Konstellation ist es aber unerlässlich, dem Betroffenen einen Pfleger für das Verfahren zu bestellen, der für den Betroffenen das ihm zustehende rechtliche Gehör wahrnehmen kann (vgl. BayObLG BtPrax 1996, 208/209; BayObLGZ 1989, 462/464).

  • BayObLG, 14.12.2001 - 3Z BR 358/01

    Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Betreuerbestellung auch bei Bestellung

    Auszug aus OLG München, 17.10.2005 - 33 Wx 43/05
    Zudem wird sein Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs effektiv sichergestellt (vgl. hierzu BayObLG Beschluss vom 14.12.2001 - 3Z BR 358/01- zitiert nach juris; Keidel/Kayser § 67 Rn. 9).
  • BGH, 25.06.2003 - XII ZB 169/99

    Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Auszug aus OLG München, 17.10.2005 - 33 Wx 43/05
    Der Verfahrenspfleger wird dem Betroffenen zur Seite gestellt, damit dessen objektive Interessen auch dann geltend gemacht werden können, wenn er selbst sie nicht mehr in ausreichendem Maße wahrnehmen kann; der Betroffene soll nicht lediglich Objekt des Betreuungsverfahrens sein (vgl. BGH FamRZ 2003, 1275/1276; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 67 Rn. 10).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus OLG München, 17.10.2005 - 33 Wx 43/05
    Eine Abweichung hiervon kann nur bei Vorliegen der engen Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 FGG in Betracht kommen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1361/1362; BayObLG BtPrax 1993, 208/209).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 25 Wx 64/95
    Auszug aus OLG München, 17.10.2005 - 33 Wx 43/05
    Eine Abweichung hiervon kann nur bei Vorliegen der engen Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 FGG in Betracht kommen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1361/1362; BayObLG BtPrax 1993, 208/209).
  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und

    Er werde dem Betreuten zur Seite gestellt, damit dessen objektive Interessen auch dann geltend gemacht werden könnten, wenn dieser sie nicht selbst wahrnehme (Senatsbeschluss vom 25. Juni 2003 - XII ZB 169/99 - FamRZ 2003, 1275, 1276 ; vgl. auch BT-Drucks. 11/4528 S. 171; OLG Brandenburg FamRZ 2007, 1688, 1689; OLG München OLG-Report 2005, 844; Damrau/ Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 67 FGG Rdn. 32; Jansen/Sonnenfeld FGG 3. Aufl. § 67 Rdn. 54; HK-BUR/Bauer § 67 FGG Rdn. 100, 107; Keidel/ Kuntze/Winkler/Kayser FGG 15. Aufl. § 67 Rdn. 15; Knittel, Betreuungsgesetz, § 67 Rdn. 2).

    Schließlich hat der Verfahrenspfleger auf der Grundlage dieser Gespräche und Erkundigungen für den Betreuten dessen Verfahrensrechte wahrzunehmen, indem er gegebenenfalls zu einzelnen Verfahrensergebnissen Stellung nimmt oder Rechtsmittel einlegt (vgl. OLG München OLG-Report 2005, 844, 845; Bork FamRZ 2002, 65, 71).

  • OLG Frankfurt, 04.12.2007 - 20 W 331/07

    Betreuung: Einholung eines Sachverständigengutachtens über Betreuungsbedarf durch

    Es entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, dass der Inhalt eines gemäß § 68 b Abs. 1 Satz 1 FGG eingeholten Gutachtens eines Sachverständigen dem Betroffenen grundsätzlich vollständig in schriftlicher Form und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung zum Zwecke der Gewährung des rechtlichen Gehörs bekannt zu geben ist und eine Ausnahme hiervon nur bei Vorliegen der engen Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 FGG in Betracht kommen kann (vgl. OLG München Rpfleger 2006, 16; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1361; BayObLG FamRZ 1993, 998 und 1994, 1059; Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 68, Rn. 13; Damrau/Zimmermann,a.a.O., § 68 FGG Rn. 14).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.05.2005 - 9 U 22/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6130
OLG Frankfurt, 03.05.2005 - 9 U 22/05 (https://dejure.org/2005,6130)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.05.2005 - 9 U 22/05 (https://dejure.org/2005,6130)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - 9 U 22/05 (https://dejure.org/2005,6130)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 119 Abs 1 Nr 1 Buchst b GVG, § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Schuldhafte Einlegung der Berufung beim sachlich unzuständigen Gericht wegen des ausländischen Wohnsitzes des Gegners

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Falle der Versäumung der Berufungsfrist auf Grund der Einlegung des Rechtsmittels beim falschen Gericht; Konsequenz eines Verschuldens des Beklagtenvertreters für den Vertretenen; Fall der ...

  • Judicialis

    GVG § 119 I Nr. 1 b; ; ZPO § 233

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung - Versäumung der Rechtsmittelfrist infolge Berufungseinlegung durch Rechtsanwalt bei nach Gesetzesänderung unzuständigem Gericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2719 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1156
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2005 - 9 U 22/05
    Zwar könnte das Landgericht aus dem Gebot des fairen Verfahrens eine Fürsorgepflicht treffen, die dahin geht, Schriftsätze an das zuständige Gericht weiterzuleiten, was auch für fehlerhaft eingereichte Rechtsmittelschriften gelten kann (BVerfGE 93, 99).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2003 - 14 U 216/02

    Pflicht eines Gerichts zur Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift an das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2005 - 9 U 22/05
    Die Parteien können nicht verlangen, dass jedes Gericht bei ihm eingegangene Rechtsmittelschriften umgehend darauf überprüft, ob möglicherweise die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist (so auch: OLG Düsseldorf vom 7.2.03, Aktenzeichen 14 U 216/02 - mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Jena, 22.09.2005 - 4 U 800/05

    Zur Rechtzeitigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags bei verspäteter

    Das Gericht, bei dem eine Rechtsmittelschrift eingegangen ist, ist jedoch nicht aus Gründen der Fürsorgepflicht gehalten, die Sache umgehend darauf zu prüfen, ob möglicherweise die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist (OLG Düsseldorf, BRAK-Mitt 2003, 166; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1156).
  • BPatG, 05.08.2010 - 30 W (pat) 533/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Activo" - Wiedereinsetzung in die versäumte Frist

    Der Anmelderin ist jedoch Wiedereinsetzung von Amts wegen zu gewähren, da die Weiterleitung der beim Bundespatentgericht am 18. Mai 2010 eingegangenen Beschwerde an das im selben Gebäude ansässige Deutsche Patent- und Markenamt innerhalb der offenen Beschwerdefrist im ordentlichen Geschäftsgang unter Wahrung der Beschwerdefrist möglich gewesen wäre (vgl. BVerfG NJW 1995, 3173, 3175; NJW 2005, 2137, 2138; BGH NJW 2005, 3776, 3777; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1156).
  • BPatG, 19.04.2012 - 30 W (pat) 551/11

    Markenbeschwerdeverfahren - falsche Adressierung der Beschwerde an das BPatG -

    Das käme zunächst dann in Betracht, wenn die Weiterleitung der beim Bundespatentgericht am 5. September 2011 eingegangenen Beschwerde an das im selben Gebäude ansässige Deutsche Patent- und Markenamt innerhalb der offenen Beschwerdefrist im ordentlichen Geschäftsgang unter Wahrung der Beschwerdefrist möglich gewesen wäre (vgl. BVerfG NJW 1995, 3173, 3175; NJW 2005, 2137, 2138; BGH NJW 2005, 3776, 3777; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1156).
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