Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.02.2006 - 6 U 190/05   

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https://dejure.org/2006,1479
OLG Köln, 03.02.2006 - 6 U 190/05 (https://dejure.org/2006,1479)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.02.2006 - 6 U 190/05 (https://dejure.org/2006,1479)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Februar 2006 - 6 U 190/05 (https://dejure.org/2006,1479)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung eines Geschäftsmodells einer Verrechnungsstelle für Anwaltshonorare; Aktivlegitimation der Rechtsanwaltskammer zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der Konkurrenten ihrer Mitglieder bei Bezug der Verstöße zum entsprechenden ...

  • Anwaltsblatt

    § 3 UWG 2004, § 4 UWG 2004, § 49b BRAO
    Anwaltliche Verrechnungsstelle

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 11; ; BRAO § 43 a Abs. 2; ; BRAO § 49 b Abs. 4

  • rewis.io
  • BRAK-Mitteilungen

    Zum Betrieb einer Verrechnungsstelle für Anwaltshonorare

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 11; BRAO § 43a Abs. 2 § 49b Abs. 4
    Verrechnungsstelle für Anwaltshonorare

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Verrechnungsstelle für Anwaltshonorare wettbewerbsrechtlich zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Verrechnungsstelle für Anwaltshonorare" ist zulässig

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsrecht - Grünes Licht für anwaltliche Verrechnungsstellen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 840
  • GRUR-RR 2006, 166
  • AnwBl 2006, 282
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 170/02

    Friedhofsruhe

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2006 - 6 U 190/05
    Ein Anspruch aus § 4 Nr. 11 UWG kommt nur dann in Betracht, wenn ein Verstoß gegen eine Vorschrift gerügt wird, welche zumindest auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (vgl. BGH GRUR 2006, 82, 84 - Betonstahl; BGH GRUR 2006, 77, 78 - Schulfotoaktion; BGH GRUR 2005, 875 - Diabetesteststreifen; GRUR 2005, 960 - Friedhofsruhe).
  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 44/00

    Anwalts-Hotline

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2006 - 6 U 190/05
    Kammern freier Berufe sind grundsätzlich zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der Konkurrenten ihrer Mitglieder aktivlegitimiert i.S. der Vorschrift (vgl. BVerfG NJW 2004, 3765 und, noch zu § 13 UWG a.F., BGH GRUR 2004, 346 - Rechtsanwaltsgesellschaft und BGH NJW 2003, 819 - Zulässigkeit einer Anwalts-Hotline).
  • BGH, 20.10.2005 - I ZR 10/03

    Betonstahl

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2006 - 6 U 190/05
    Ein Anspruch aus § 4 Nr. 11 UWG kommt nur dann in Betracht, wenn ein Verstoß gegen eine Vorschrift gerügt wird, welche zumindest auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (vgl. BGH GRUR 2006, 82, 84 - Betonstahl; BGH GRUR 2006, 77, 78 - Schulfotoaktion; BGH GRUR 2005, 875 - Diabetesteststreifen; GRUR 2005, 960 - Friedhofsruhe).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 215/02

    Diabetesteststreifen

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2006 - 6 U 190/05
    Ein Anspruch aus § 4 Nr. 11 UWG kommt nur dann in Betracht, wenn ein Verstoß gegen eine Vorschrift gerügt wird, welche zumindest auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (vgl. BGH GRUR 2006, 82, 84 - Betonstahl; BGH GRUR 2006, 77, 78 - Schulfotoaktion; BGH GRUR 2005, 875 - Diabetesteststreifen; GRUR 2005, 960 - Friedhofsruhe).
  • BGH, 11.11.2004 - IX ZR 240/03

    Abtretung von Honorarforderungen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2006 - 6 U 190/05
    Die Parteien und das erstinstanzlich erkennende Gericht gehen zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 2005, 507; BGH a.a.O. S. 821 a.E. - Zulässigkeit einer Anwaltshotline) davon aus, dass das in § 49 b Abs. 4 BRAO normierte Abtretungsverbot ausweislich der Entstehungsgeschichte der Vorschrift die Durchsetzung der anwaltlichen Schweigepflicht bezweckt, die durch eine Abtretung des Gebührenanspruchs gefährdet werden kann.
  • BGH, 20.10.2005 - I ZR 112/03

    Schulfotoaktion

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2006 - 6 U 190/05
    Ein Anspruch aus § 4 Nr. 11 UWG kommt nur dann in Betracht, wenn ein Verstoß gegen eine Vorschrift gerügt wird, welche zumindest auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (vgl. BGH GRUR 2006, 82, 84 - Betonstahl; BGH GRUR 2006, 77, 78 - Schulfotoaktion; BGH GRUR 2005, 875 - Diabetesteststreifen; GRUR 2005, 960 - Friedhofsruhe).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZR 64/01

    Zur Zulässigkeit der Kurzbezeichnung einer aus einer Steuerberatungsgesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2006 - 6 U 190/05
    Kammern freier Berufe sind grundsätzlich zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der Konkurrenten ihrer Mitglieder aktivlegitimiert i.S. der Vorschrift (vgl. BVerfG NJW 2004, 3765 und, noch zu § 13 UWG a.F., BGH GRUR 2004, 346 - Rechtsanwaltsgesellschaft und BGH NJW 2003, 819 - Zulässigkeit einer Anwalts-Hotline).
  • LG Köln, 30.09.2005 - 81 O 77/05

    Lauterkeit der Tätigkeit als Verrechnungsstelle für Anwaltshonorare ;

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2006 - 6 U 190/05
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 30.09.2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 77/05 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 261/02

    Telekanzlei

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2006 - 6 U 190/05
    Die Entscheidung "Telekanzlei" (BGH GRUR 2005, 433, 435) verhält sich nur über den hier nicht einschlägigen Absatz 1 des § 49 b BRAO, dessen Marktbezug als Mindestpreisvorschrift anders als bei dem Regelungsinhalt des Absatz 4 auf der Hand liegt.
  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00

    Steuerberaterkammer

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2006 - 6 U 190/05
    Kammern freier Berufe sind grundsätzlich zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der Konkurrenten ihrer Mitglieder aktivlegitimiert i.S. der Vorschrift (vgl. BVerfG NJW 2004, 3765 und, noch zu § 13 UWG a.F., BGH GRUR 2004, 346 - Rechtsanwaltsgesellschaft und BGH NJW 2003, 819 - Zulässigkeit einer Anwalts-Hotline).
  • LG Stuttgart, 28.02.2007 - 13 S 304/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen der Abtretung einer

    d) Die von der Berufung zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 03.02.2006 in der Wettbewerbssache gegen die AnwVS auf Unterlassung gem. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG verhält sich zu der hier aufgeworfenen Frage des § 49b Abs. 4 S. 2 BRAO nicht (OLGR Köln 2006, 487 f. = MDR 2006, 840).
  • OLG Naumburg, 08.11.2007 - 1 U 12/07

    Wettbewerbswidrigkeit von Rundschreiben an Nichtmandanten unter Nennung von noch

    Gleichwohl regelt die Schweigepflicht aber eindeutig nicht im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten (§ 4 Nr. 11 UWG), sondern entfaltet nur eine Schutzwirkung zu Gunsten der Mandanten und ihrer Interessen (vgl. OLG Köln, MDR 2006, 840 zur Frage des Wettbewerbsverstoßes bei Verletzung der anwaltlichen Schweigepflicht).
  • AG Stuttgart, 17.10.2006 - 18 C 2927/06
    Die von dem Kläger angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 3.2.2006 - Aktenzeichen 6 U 190/05 - steht dem nicht entgegen.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 17.01.2006 - 4 U 95/05 - 92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7571
OLG Saarbrücken, 17.01.2006 - 4 U 95/05 - 92 (https://dejure.org/2006,7571)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.01.2006 - 4 U 95/05 - 92 (https://dejure.org/2006,7571)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 4 U 95/05 - 92 (https://dejure.org/2006,7571)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Amtshaftung: Haftung der Gemeinde; Vollständigkeit einer Auskunft zu Rentenfragen

  • Wolters Kluwer

    Amtshaftung der Gemeinde für Vollständigkeit einer vom Standesbeamten zu Rentenfragen erteilten Auskunft; Objektive Amtspflichtverletzung durch Erteilung einer falschen Auskunft; Kausalitätszusammenhang zwischen Rentenausfall und fehlerhafter Beratung; Unterlassen von ...

  • Judicialis

    SGB X § 44 Abs. 4; ; SGB I § 14; ; SGB I § 15; ; SGB I § 15 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1; ; SGB IV § 92

  • rechtsportal.de

    SGB X § 44 Abs. 4; SGB I § 14, I § 15; SGB IV § 92
    Amtshaftung der Gemeinde für die Vollständigkeit einer vom Standesbeamten zu Rentenfragen erteilten Auskunft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.01.1992 - III ZR 18/90

    Kein Schadensersatz bei falscher Behördenauskunft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.01.2006 - 4 U 95/05
    a) Im Grundsatz muss die von einem Amtsträger erteilte Auskunft richtig, klar, unmissverständlich und vollständig sein, damit der Empfänger der Auskunft entsprechend disponieren kann (st. Rspr. BGHZ 121, 65, 69; 117, 83, 87 f. mit umf. Nachweis; MünchKomm(BGB)/Papier, 4. Aufl., § 839 Rdnr. 219; Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl., § 839 Rdnr. 41).

    Vielmehr findet der aus dem rechtlichen Aspekt der Amtshaftung hergeleitete Schadensersatzanspruch dort seine Grenze, wenn die beanstandete Amtshandlung aus normativen Erwägungen nicht geeignet ist, ein schutzwürdiges Vertrauen als Grundlage für Vermögensdispositionen zu begründen (BGHZ 117, 83, 90, 134, 268, 283 f.).

  • BGH, 06.02.1997 - III ZR 241/95

    Amtspflichten des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.01.2006 - 4 U 95/05
    b) Entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin unterlag der Amtsträger der beklagten Gemeinde bei der Auskunftserteilung nicht der umfassenden sozialrechtlichen Auskunfts- und Beratungspflicht der §§ 14, 15 SGB I in der zum Beratungszeitpunkt geltenden Fassung (im Folgenden: SGB I a. F.; vgl. zum Umfang der sozialrechtlichen Auskunftspflicht: BGH, Urt. v. 6.2.1997 - III ZR 241/95, NVwZ 1997, 1243; Rinne/Schlick, NVwZ-Beilage II/2000, S. 15).
  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 114/91

    Amtshaftung wegen Altlasten - Schutzbereich und Verjährung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.01.2006 - 4 U 95/05
    a) Im Grundsatz muss die von einem Amtsträger erteilte Auskunft richtig, klar, unmissverständlich und vollständig sein, damit der Empfänger der Auskunft entsprechend disponieren kann (st. Rspr. BGHZ 121, 65, 69; 117, 83, 87 f. mit umf. Nachweis; MünchKomm(BGB)/Papier, 4. Aufl., § 839 Rdnr. 219; Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl., § 839 Rdnr. 41).
  • OLG Celle, 11.08.1998 - 16 U 42/98

    Amtspflichtverletzung eines Jugendamtsleiters wegen unterlassener Information

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.01.2006 - 4 U 95/05
    Denn im Grundsatz umfasst die Beratung auch solche Ansprüche, die der Auskunftssuchende zwar nicht konkret beantragt, aber vernünftigerweise bei richtiger Information mit Wahrscheinlichkeit wahrnehmen würde (OLGR Celle 1998, 354).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 08.03.2006 - 8 U 2651/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11898
OLG Nürnberg, 08.03.2006 - 8 U 2651/05 (https://dejure.org/2006,11898)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08.03.2006 - 8 U 2651/05 (https://dejure.org/2006,11898)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08. März 2006 - 8 U 2651/05 (https://dejure.org/2006,11898)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LugÜ/EuGVVO Art. 5 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    LugÜ/EuGVVO Art. 5 Nr. 3
    Internationale Zuständigkeit für eine Schadensersatzanklage nach einer grenzüberschreitenden Kapitalanlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Internationale Zuständigkeit für eine Schadensersatzanklage nach einer grenzüberschreitenden Kapitalanlage; Vermögensschaden eines Anlegers; Entwertung eines im Ausland befindlichen Anlagekontos durch treuwidriges Verhalten; Geltendmachung eines Gefährdungsschadens auf ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.06.2004 - C-168/02

    Kronhofer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.03.2006 - 8 U 2651/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ist der in Art. 5 Nr. 3 (LugÜ/EuGVÜ) verwendete Begriff "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" so zu verstehen, dass er sowohl den Ort, an dem der Schaden eingetreten ist, als auch den Ort des ursächlichen Geschehens meint, so dass der Beklagte nach Wahl des Klägers sowohl am Erfolgsort als auch am Handlungsort verklagt werden kann (EuGH, Urteil vom 10.06.2004, Rs.C-168/02 i.S. Kronhofer, IPRax, 05, 32, Nr. 16).
  • BayObLG, 27.03.2003 - 1Z AR 28/03

    Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Betrug an einem Bankkunden

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.03.2006 - 8 U 2651/05
    Wenn nämlich - wie beim Betrug - der Schadenseintritt selbst zum Tatbestand der Rechtsgutverletzung gehört, ist Begehungsort der Ort des Schadenseintritts (BayObLG ZIP 2003, 1863 - zu § 32 ZPO, der im wesentlichen Art. 5 Nr. 3 LugÜ entspricht).
  • OLG Stuttgart, 06.07.1998 - 5 U 22/98

    Entscheidung über die Frage der Zuständigkeit eines deutschen oder eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.03.2006 - 8 U 2651/05
    Dass der Anleger sein Vermögen allgemein gemindert sieht, begründet nicht einen weiteren "Erfolgsort" an seinem Lebensmittelpunkt (OLG Stuttgart, NJW-RR 99, 138; ebenso EuGH, a.a.O., Nr. 21).
  • OLG Köln, 24.03.2010 - 17 U 60/09

    Internationale Zuständigkeit bei unerlaubter Handlung

    Der schädigende (Erst-) Erfolg ist vielmehr aufgrund der in der Schweiz vorgenommenen Vermögensverfügung dort eingetreten; die hiermit zugleich verbundene Einbuße der Klägerin an ihrem "Gesamtvermögen" begründet keinen - weiteren - Erfolgsort an ihrem deutschen Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 138, 139; OLG Nürnberg OLGR 2006, 487).

    bbbb) Für die Begründung der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Art. 5 Nr. 3 LugÜ unter dem Gesichtspunkt zwar nicht des Erfolgs-, aber des - alternativ berücksichtigungsfähigen - Handlungsorts ausreichend ist jedoch der Umstand, dass die der Vermögensverfügung durch Überweisung der beiden "Tranchen" am 29.03.2006 zugrunde liegende Täuschung der Klägerin durch den Verurteilten T. - also das erfolgreiche Suggerieren, die Zahlung von insgesamt 2, 08 Millionen Euro sei als Vorauszahlung erforderlich, um die erforderlichen Schutzmaßnahmen für ein ganzes Jahr bestreiten zu können - im Inland erfolgt ist (vgl. BGH NJW-RR 2008, 516, 518 Tz. 23, wo ausdrücklich allein auf die inländische Täuschungshandlung abgestellt wird; anders noch OLG Nürnberg OLGR 2006, 487 m. w. N., Rz. 10 des juris-Abdrucks, wo der Täuschungsort als Handlungsort nicht für maßgeblich erachtet, sondern als Begehungsort ausschließlich auf den Ort des Schadenseintritts abgestellt wird, weil letzterer beim Betrug zum Tatbestand der Rechtsgutsverletzung dazu gehöre); nach dem Sach- und Streitstand spricht nichts dafür, dass T. diese Täuschung an einem anderen Ort als dem Wohnsitz der Klägerin bzw. jedenfalls in Deutschland begangen haben könnte.

  • BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 23/19

    Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Richtet sich dagegen der Eingriff unmittelbar gegen einen bestimmten, an einem anderen Ort als dem (Wohn-)Sitz des Geschädigten belegenen Vermögensteil, und ist das Vermögen als Ganzes nur deswegen betroffen, so tritt der Erfolg nur am Ort des betroffenen Vermögensteils ein (vgl. etwa EuGH, Urt. v. 10. Juni 2004, C-168/02, NJW 2004, 2441 - Kronhofer Rn. 19 u. 21 zu Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ und BGH, Urt. v. 12. Oktober 2010, XI ZR 394/08, juris Rn. 32: Schaden durch Minderung eines Kontoguthabens; Urt. v. 6. November 2007, VI ZR 34/07, NJW-RR 2008, 516 Rn. 21: Untreue durch Verfügungen über ein Konto bei einer Schweizer Bank; Wohnsitz des Klägers in Deutschland als Ort des Mittelpunkts des Vermögens des Geschädigten unerheblich; OLG Nürnberg, Urt. v. 8. März 2006, 8 U 2651/05, juris dort Rn. 7; vgl. auch Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2014, § 32 Rn. 30).
  • OLG Köln, 25.10.2007 - 18 U 164/06

    Anspruch auf Rückzahlung einer in Aktien der Beklagten angelegten Geldsumme;

    Daneben ist im Falle einer unerlaubten Handlung in Form des Betrugstatbestandes Schadensort für die Zuständigkeit nach § 32 ZPO maßgeblich, weil für die Vollendung des Betrugstatbestandes der Eintritt eines Vermögensschadens bei dem Getäuschten erforderlich ist, der Ort des Schadenseintritts deshalb den Verletzungs- und den Begehungsort dieses Delikts festlegt (vgl. BGH NJW 1994, 1414f.; OLG Nürnberg OLG-Report 2006, 487, 488; BayObLG Rpfleger 2004, 365, 366; BayObLG ZIP 2003, 1864, 1864 = MDR 2003, 893 - Ort der Bank des Geschädigten bei Anweisung zum Geldtransfer; Zöller/Vollkommer, aaO., § 32 Rd.16; Kiethe NJW 1994, 223, 226f. - auch zu § 826 BGB und jeweils m.w.N.).
  • LG Potsdam, 24.06.2020 - 2 O 407/19

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts bei Autokaufverträgen

    Beschädigt wird das Vermögen nicht dort, wo es in einer abstrakten Gesamtheit gemindert, sondern dort, wo der Schaden konkret verursacht (zugefügt) wird, etwa am Ort des Kaufvertragsschlusses oder des konkreten Bezahlvorganges (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1996 - XII ZR 181/93 -, BGHZ 132, 105-119, Rn. 26; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 27. März 2003 - 1Z AR 28/03 -, Rn. 7, juris; OLG Nürnberg, Beschluß vom 08. März 2006 - 8 U 2651/05 -, Rn. 10, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09. August 2006 - 19 U 8/05 -, Rn. 15, juris; [jeweils für Banküberweisung]).
  • OLG Stuttgart, 06.07.2006 - 5 AR 3/06

    Gerichtsstandbestimmung: Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einem Anspruch

    Erfolgsort ist lediglich der Ort, an dem das haftungsauslösende Ereignis den Betroffenen direkt geschädigt hat; ob der Kläger darüber hinaus die angeblich prospektwidrige Verwendung des von ihm angelegten Geldbetrags als weitergehende Einbuße an seinem in Stuttgart belegenen "Gesamtvermögen" etwa wegen des Verlusts erhoffter Steuervorteile empfindet, ist unerheblich (vgl. zur Abgrenzung unmittelbarer Schaden/Folgeschaden OLG Stuttgart RIW 1988, 810; Zöller-Vollkommer, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 32 RZ 16; OLG Nürnberg OLGR 2006, 487).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 12.12.2005 - 3 U 117/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20128
OLG Rostock, 12.12.2005 - 3 U 117/04 (https://dejure.org/2005,20128)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12.12.2005 - 3 U 117/04 (https://dejure.org/2005,20128)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12. Dezember 2005 - 3 U 117/04 (https://dejure.org/2005,20128)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Rostock, 12.12.2005 - 3 U 117/04
    Die in dieser Bestimmung vorgesehene Rechtsfolge greift vielmehr auch dann ein, wenn einzelne Vermögensbestandteile oder Betätigungsfelder von der Übernahme ausgenommen werden, solange nur der den Schwerpunkt des Unternehmens bildende wesentliche Kern desselben übernommen wird, so dass sich der nach außen für den Rechtsverkehr in Erscheinung tretende Tatbestand als Weiterführung des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellt (BGH, Urteil vom 04.11.1991, NJW 1992, 911 m. w. N.).

    e) Die Tatsache, dass der Beklagte zu 4) mit seinem Unternehmen bereits vor Übernahme von Arbeitskräften und Maschinen der A. GmbH alt in den Tätigkeitsbereichen Abbruch, Entsorgung und Baustoff-Recycling tätig war, steht einer Haftungserstreckung nach § 25 Abs. 1 HGB nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 04.11.1991, NJW 1992, 911, 912).

  • BGH, 05.07.2001 - IX ZR 327/99

    Rechte des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus OLG Rostock, 12.12.2005 - 3 U 117/04
    Die Insolvenzmasse war ohnehin nur zur Rückübertragung des Besitzes, nicht zur Wiederherstellung des früheren Zustandes des Pachtgrundstücks verpflichtet (vgl. BGH, Urt. v. 5.7. 2001, BGHZ 148, 252 = NJW 2001, 2966).
  • BGH, 09.10.2003 - VII ZR 335/02

    Vorlage einer neuen Schlußrechnung im Berufungsverfahren; Streitgegenstand im

    Auszug aus OLG Rostock, 12.12.2005 - 3 U 117/04
    Auch handelt es sich nicht um ein neues Angriffsmittel, wenn eine Partei durch Erstellung einer neuen Rechnung die Höhe des Anspruches berichtigt (BGH, Urteil vom 01.10.2003, BauR 2004, 115, 116).
  • BGH, 18.12.2003 - VII ZR 124/02

    Zulässigkeit der Berufung bei neuer Schlussrechnung

    Auszug aus OLG Rostock, 12.12.2005 - 3 U 117/04
    Dieser ändert sich nicht dadurch, dass die Forderung auf eine andere Rechnung gestützt wird (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.2003, BauR 2004, 695).
  • BGH, 01.12.1986 - II ZR 303/85

    Haftung des Geschäftserwerbers bei Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Rostock, 12.12.2005 - 3 U 117/04
    Entscheidend ist, welche Bezeichnung der Beklagte zu 4) für sein Auftreten am Markt gewählt hat (BGH , Urteil vom 01.12.1986, NJW 1987, 1633).
  • BGH, 15.03.2004 - II ZR 324/01

    Fortführung eines Unternehmens unter der bisherigen Firma bei Fortführung mit

    Auszug aus OLG Rostock, 12.12.2005 - 3 U 117/04
    Entscheidend ist, dass der prägende Teil der alten in der neuen Firma beibehalten ist und deswegen die mit dem jeweiligen Unternehmen in geschäftlichem Kontakt stehenden Kreise des Rechtsverkehrs die neue Firma noch mit der alten identifizieren (BGH, Urteil vom 15.03.2004, NJW-RR 2004, 1173; Urteil vom 12.02.2001, NJW 2001, 1352).
  • BGH, 12.02.2001 - II ZR 148/99

    Fortführung der bisherigen Firma

    Auszug aus OLG Rostock, 12.12.2005 - 3 U 117/04
    Entscheidend ist, dass der prägende Teil der alten in der neuen Firma beibehalten ist und deswegen die mit dem jeweiligen Unternehmen in geschäftlichem Kontakt stehenden Kreise des Rechtsverkehrs die neue Firma noch mit der alten identifizieren (BGH, Urteil vom 15.03.2004, NJW-RR 2004, 1173; Urteil vom 12.02.2001, NJW 2001, 1352).
  • BGH, 12.02.1996 - II ZR 279/94

    Sittenwidrige Schädigung durch Einstellung des Geschäftsbetriebes einer GmbH

    Auszug aus OLG Rostock, 12.12.2005 - 3 U 117/04
    die Liquidation der Gesellschaft knüpfen, nicht aber - jedenfalls so lange keine besondere Verwerflichkeit begründenden Umstände hinzutreten - eine Schadensersatzpflicht nach § 826 BGB (BGH, Urteil vom 12.02.1996, NJW 1996, 1283, 1284 = WM 1996, 587, 588).
  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus OLG Rostock, 12.12.2005 - 3 U 117/04
    Danach muss der Verpflichtete sich auf Grund des Verhaltens des Berechtigten darauf eingerichtet haben, dieser werde sein (vermeintliches) Recht nicht mehr geltend machen und wegen des geschaffenen Vertrauenstatbestandes muss die verspätete Geltendmachung des Rechts als eine mit Treu und Glauben unvereinbare Härte erscheinen lassen (BGH NJW 2003, 824).
  • BGH, 16.01.1984 - II ZR 114/83

    Rechtsstellung des Pächters eines unter der bisherigen Firma fortgeführten

    Auszug aus OLG Rostock, 12.12.2005 - 3 U 117/04
    Hiermit wäre es unvereinbar anzunehmen, für den Fortbestand der Haftung sei zu unterscheiden, ob sich die Aufeinanderfolge der haftenden Unternehmensträger rechtsgeschäftlich oder nur tatsächlich, unmittelbar oder nur mittelbar über einen Zwischenerwerber hinweg vollzieht (BGH, Urteil vom 16.01.1984, NJW 1984, 1186, 1187).
  • BGH, 11.04.1988 - II ZR 313/87

    Erwerb eines Handelsunternehmens vom Sequester

  • BGH, 10.10.1985 - IX ZR 153/84

    Belehrungspflicht des Rechtsanwalts über einen Schadensersatzanspruch aus

  • OLG Hamm, 13.12.1994 - 7 U 91/94

    Firmenfortführung durch Erhalt der Firmenidentität

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