Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 16.03.2006 - 1 U 12/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5140
OLG Oldenburg, 16.03.2006 - 1 U 12/05 (https://dejure.org/2006,5140)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.03.2006 - 1 U 12/05 (https://dejure.org/2006,5140)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. März 2006 - 1 U 12/05 (https://dejure.org/2006,5140)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Aktiengesellschaft: Unwirksamkeit einer Stimmbindungsvereinbarung und deren Folgen für begleitende Verträge

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 136 Abs. 2 AktG; § 139 BGB
    Anspruch auf Rückübertragung von geschenkten Namensaktien; Nichtigkeit eines Stimmbindungsvertrages wegen unzulässiger Stimmbindung zu Gunsten des Vorstands; Berufung des Vorstands auf eine beibehaltene Stellung als Aktionär; Anwendbarkeit des § 136 Abs. 2 Aktiengesetz ...

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG § 136 Abs. 2; BGB §§ 138 Abs. 1; 139
    Zur Wirksamkeit vonStimmbindungsvereinbarungen bei Übertragung von Aktien im Wege vorweggenommener Erbfolge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückübertragung von geschenkten Namensaktien; Nichtigkeit eines Stimmbindungsvertrages wegen unzulässiger Stimmbindung zu Gunsten des Vorstands; Berufung des Vorstands auf eine beibehaltene Stellung als Aktionär; Anwendbarkeit des § 136 Abs. 2 Aktiengesetz ...

  • Judicialis

    AktG § 136 Abs 2; ; AktG § 8 Abs 5; ; BGB § 139

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 8 Abs. 5 § 136 Abs. 2; BGB § 139
    Unwirksamkeit einer Stimmbindungsvereinbarung - Begleitverträge - Ersetzungsklauseln

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.10.1986 - II ZR 240/85

    Anfechtbarkeit der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.03.2006 - 1 U 12/05
    Stimmbindungsvereinbarungen sind grundsätzlich zulässig und nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen verboten (BGH NJW 1987, 1890, 1892; Schröer in MKAktG, 2. Aufl., § 136 Rn. 61).
  • OLG Koblenz, 27.02.1986 - 6 U 261/86
    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.03.2006 - 1 U 12/05
    Jedenfalls vertraglich verbotene Abstimmungen sollen auch im Wege einstweiligen Rechtsschutzes durchsetzbar sein (OLG Koblenz NJW 1986, 1692, 1693).
  • BGH, 29.05.1967 - II ZR 105/66

    Zulässigkeit einer Stimmrechtsbindung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.03.2006 - 1 U 12/05
    Ganz abgesehen davon sind Stimmbindungsvereinbarungen nach h.M. (BGHZ 48, 163, 169; Semler in MKAktG, 2. Aufl., § 38 Rn. 47 f.) geeignet, klagbare Erfüllungsansprüche zu begründen.
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.03.2006 - 1 U 12/05
    Ferner erfordere der Widerruf der Schenkung von Gesellschaftsanteilen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG zu Eheverträgen (NJW 2001, 957) einen sachlichen Grund.
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 10/01

    Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.03.2006 - 1 U 12/05
    Sie ändern lediglich die übliche Darlegungs- und Beweislast zu Ungunsten desjenigen, der sich gegen eine Teil-Aufrechterhaltung ausspricht (BGH NJW 2003, 347).
  • OLG Stuttgart, 28.10.1985 - 5 U 202/84

    Zur Wirksamkeit und Auslegung eines Aktien-Pool-Vertrages

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.03.2006 - 1 U 12/05
    Es ist allgemein anerkannt, dass das Stimmbindungsverbot des § 136 Abs. 2 AktG unabhängig davon gilt, ob der begünstigte Vorstand gleichzeitig Kapitalgeber ist (Schröer a.a.O. § 136 Rn. 71, 80 m.w.N.; tendenziell ebenso OLG Stuttgart JZ 1987, 570 betr. Stimmenpoolvereinbarungen).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.06.2006 - 11 U 244/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3993
OLG Hamburg, 02.06.2006 - 11 U 244/05 (https://dejure.org/2006,3993)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.06.2006 - 11 U 244/05 (https://dejure.org/2006,3993)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. Juni 2006 - 11 U 244/05 (https://dejure.org/2006,3993)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeiet des aktienrechtlichen Kapitalschutzes mit der Abtretung von Einlageansprüchen bzw. von Schadensersatzansprüchen; Einlageanspruch und Schadensersatzanspruch hinsichtlich von Forderungen aus abgetretenem Recht bei einem unwirksamen Abtretungsvertrag; ...

  • rechtsportal.de

    Aussetzungen der Abtretung von Einlageansprüchen gegen die Aktionäre

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG § 37 Abs. 1 Satz 1, 4, §§ 51, 54, 63 Abs. 1, §§ 66, 188 Abs. 2, § 399 Abs. 1 Nr. 4
    Abtretung des Ersatzanspruchs gegen die Bank wegen falscher Bestätigung der freien Verfügbarkeit über die Einlage des Aktionärs nur bei vollwertiger Gegenleistung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1677
  • BB 2006, 2212
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 05.04.1993 - II ZR 195/91

    Unzulässige Kapitalaufbringung bei mittelbarem Bezugsrecht

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.06.2006 - 11 U 244/05
    § 54 AktG nimmt den "jeweiligen Aktionär wegen der Einlage in die Pflicht" (BGHZ 122, 180).

    Entscheidend ist eine wirtschaftliche Betrachtung (BGHZ 122, 180, Leitsatz 1 zur Kapitalaufbringung bei AG-Kapitalerhöhung: "gebotene wirtschaftliche Gesamtbetrachtungsweise").

    Einlageforderungen werden erst mit Aufforderung nach § 63 I 1 AktG fällig (vgl. z.B. BGHZ 118, 83, unter B.1.; 122, 180, unter III.3.; MünchKommAktG/ Pentz , 2. A., § 36, RNr. 42).

    Der Umstand, dass die Anmeldung der Kapitalerhöhung zum Handelsregister erst erfolgen darf, wenn die in §§ 36 11, 36 a AktG aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind (§ 188 II AktG), "vermag die nach § 63 I AktG als Voraussetzung für den Zinsbeginn nach § 63 II AktG erforderliche Aufforderung nicht zu ersetzen" (BGHZ 122, 180, unter III.3.; ähnlich BGHZ 110, 47, unter B.III.1., m.w.N.: Das Erfordernis der Aufforderung nach § 63 I AktG beziehe sich auch auf den nach § 36 II AktG bis zur Anmeldung der Eintragung in das Handelsregister gemäß § 36 a I AktG einzuzahlenden Betrag, wenn dessen Einzahlung gesetzwidrig unterblieben sei).

    Es fehlen jegliche Angaben zu Art und Weise ihrer Publizierung, zu ihrem Zeitpunkt und zur Höhe des angeblich eingeforderten Betrages (vgl. BGHZ 122, 180, unter III.3.).

  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 263/91

    Verfügung über angeforderten Betrag zur Durchführung einer Kapitalerhöhung;

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.06.2006 - 11 U 244/05
    Im Übrigen entfällt das Gebot der Vollwertigkeit auch nicht etwa deshalb, weil die Erhaltung der Kapitalgrundlage der P. AG i.L. im maßgeblichen Zeitpunkt der Abtretung im Gläubigerinteresse nicht mehr erforderlich gewesen wäre (vgl. BGHZ 119, 177, unter 1.; BGH NJW 1985, 1768, unter I.1.a., jeweils zur Pfändbarkeit von Einlageforderungen).

    § 37 I 4 AktG ist eine verschuldensunabhängige Gewährleistungshaftung des Kreditinstituts für die Richtigkeit der Bestätigung, nicht aber ein Schadensersatzanspruch (z.B. BGHZ 119, 177, unter I.; MünchKommAktG/ Pentz , 2. A., § 37, RNr. 40).

  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 229/91

    Pfändung einer Einlageforderung im Liquidationsstadium

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.06.2006 - 11 U 244/05
    Danach ist die Abtretung grundsätzlich nur dann gestattet, wenn die Aktiengesellschaft im Gegenzug eine vollwertige Gegenleistung erhält (z.B. MünchKommAktG/ Bayer , 2. A., § 66, RNr. 68; BGH 15.6.1992 - II ZR 229/91, NJW 1992, 2229, unter 1.a., zur Pfändung von GmbH-Einlageforderungen; zur Vollwertigkeit im Kontext des § 19 V GmbHG siehe jüngst wieder BGH 16.1.2006 - II ZR 76/04, DB 2006, 772, unter II.3.), d.h. wenn Einlageansprüche und Gegenleistung gleichwertig sind (a).

    Der gesellschaftsrechtliche Kapitalschutz gilt gegenüber Maßnahmen des Insolvenzverwalters in gleicher Weise wie außerhalb des Insolvenzverfahrens (siehe BGH NJW 1992, 2229, für die Anwendung des Vollwertigkeitsprinzips bei masseloser Insolvenz).

  • BGH, 15.01.1990 - II ZR 164/88

    Präventiver Kapitalaufbringungsschutz nach den Grundsätzen der verdeckten

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.06.2006 - 11 U 244/05
    Das gilt auch für die bei Anmeldung zum Handelsregister zu entrichtende Mindesteinlage nach § 37 I, 36 II, 36a I AktG (BGHZ 118, 83, unter B.1.; 110, 47, 75 f., unter B.III.1.).

    Der Umstand, dass die Anmeldung der Kapitalerhöhung zum Handelsregister erst erfolgen darf, wenn die in §§ 36 11, 36 a AktG aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind (§ 188 II AktG), "vermag die nach § 63 I AktG als Voraussetzung für den Zinsbeginn nach § 63 II AktG erforderliche Aufforderung nicht zu ersetzen" (BGHZ 122, 180, unter III.3.; ähnlich BGHZ 110, 47, unter B.III.1., m.w.N.: Das Erfordernis der Aufforderung nach § 63 I AktG beziehe sich auch auf den nach § 36 II AktG bis zur Anmeldung der Eintragung in das Handelsregister gemäß § 36 a I AktG einzuzahlenden Betrag, wenn dessen Einzahlung gesetzwidrig unterblieben sei).

  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 277/90

    BGB -Gesellschaft als AG-Gesellschafter - Haftung der BGB -Gesellschafter für

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.06.2006 - 11 U 244/05
    Einlageforderungen werden erst mit Aufforderung nach § 63 I 1 AktG fällig (vgl. z.B. BGHZ 118, 83, unter B.1.; 122, 180, unter III.3.; MünchKommAktG/ Pentz , 2. A., § 36, RNr. 42).

    Das gilt auch für die bei Anmeldung zum Handelsregister zu entrichtende Mindesteinlage nach § 37 I, 36 II, 36a I AktG (BGHZ 118, 83, unter B.1.; 110, 47, 75 f., unter B.III.1.).

  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 278/87

    Schadensersatz wegen Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.06.2006 - 11 U 244/05
    Entsprechend dem Gebot der Prozesswirtschaftlichkeit ist die Feststellungsklage gegenüber der Leistungsklage subsidiär und kommt sie bei Schadensersatzansprüchen grundsätzlich nur in Betracht, wenn der Schaden zumindest teilweise nicht bezifferbar ist (z.B. BGH NJW 1988, 3268, unter II.1.).
  • BGH, 26.09.2005 - II ZR 380/03

    Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs wegen unrichtiger Angaben in

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.06.2006 - 11 U 244/05
    Daran vermag der Umstand nichts zu ändern, dass § 399 I Nr. 4 AktG u.a. die Aufbringung des Grundkapitals gewährleisten soll (BGH NJW 2005, 3721).
  • BGH, 18.02.1991 - II ZR 104/90

    Kapitalerhöhung bei nur vorübergehendem Zurverfügungstellen von Barmitteln

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.06.2006 - 11 U 244/05
    Ist die geschuldete Bareinlage entgegen ihrer Bestätigung ganz oder teilweise nicht aufgebracht worden, so hat das Kreditinstitut "die fehlende Einlage nach Maßgabe ihrer Bestätigung selber zu leisten" (BGHZ 113, 335, unter II.2., ähnlich z.B. OLG Hamm NZG 2005, 438).
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 27 U 44/03

    Haftung des Konkursverwalters wegen Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.06.2006 - 11 U 244/05
    Ist die geschuldete Bareinlage entgegen ihrer Bestätigung ganz oder teilweise nicht aufgebracht worden, so hat das Kreditinstitut "die fehlende Einlage nach Maßgabe ihrer Bestätigung selber zu leisten" (BGHZ 113, 335, unter II.2., ähnlich z.B. OLG Hamm NZG 2005, 438).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.06.2006 - 11 U 244/05
    Davon, dass es für die rechtliche Beurteilung des Anspruchs nach § 37 I 4 AktG "an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt" (BGHZ 151, 221, unter II.2., zum Tatbestandsmerkmal der "Fortbildung des Rechts" in § 574 II ZPO), kann keine Rede sein.
  • BGH, 11.03.1985 - II ZR 42/84

    Rechte des Drittschuldners aus einer Freistellungsverpflichtung des früheren

  • BGH, 11.11.1985 - II ZR 109/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung einer

  • BGH, 16.01.2006 - II ZR 76/04

    Cash-Pool

  • BGH, 21.11.2005 - II ZR 140/04

    Rechtsfolgen der Hin- und Herzahlung einer Bareinlage

  • BGH, 06.07.1993 - VI ZR 306/92

    Verjährungsunterbrechung durch Anbringung eines Güteantrags

  • OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 85/07

    Anforderungen an einen Firmennamen: Keine aussprechbare Buchstabenkombination

    Reinen Phantasiebezeichnungen wird eine solche Namensfähigkeit nicht abgesprochen, da ein Sinngehalt der Firma nicht entnommen werden muss (allg. Meinung: OLG Celle NJOZ 2006, 3513; NJW-RR 1999, 543; Baumbach/ Duden/ Hopt, HGB, 32. Aufl., § 18 Rz. 4; Koller/ Roth/ Morck, HGB, 6. Aufl., § 18 Rz. 3; MK/HGB - Heidinger, 2. Aufl., § 18 Rz. 10; Regierungsentswurf a.a.O., S. 35).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.05.2006 - 2 WF 101/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8367
OLG Zweibrücken, 12.05.2006 - 2 WF 101/06 (https://dejure.org/2006,8367)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.05.2006 - 2 WF 101/06 (https://dejure.org/2006,8367)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. Mai 2006 - 2 WF 101/06 (https://dejure.org/2006,8367)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Erhebung einer Stufenklage auf Zahlung von Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt; Gleichzeitiger Stufenklage mit dem Ziel der Zahlung von nachehelichem Unterhalt im Scheidungsverbundverfahrens

  • Judicialis

    ZPO § 114 Satz 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 Satz 1
    Prozesskostenhilfe in Unterhaltssache - mutwillige Rechtsverteidigung bei Erhebung einer Stufenklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    PKH - Keine gleichzeitige Stufenklage Trennungs-und Nachscheidungsunterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 152 (Ls.)
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.06.2006 - 16 Wx 120/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6207
OLG Köln, 19.06.2006 - 16 Wx 120/06 (https://dejure.org/2006,6207)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.06.2006 - 16 Wx 120/06 (https://dejure.org/2006,6207)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Juni 2006 - 16 Wx 120/06 (https://dejure.org/2006,6207)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf die Gewährung höherer Stundensätze beim Wechsel von einem ehrenamtlichen Betreuer zu einem Berufsbetreuer; Ermittlung und Bestimmung des für die Leistung eines Betreuers zu entrichtenden Vergütung und Stundensätze; Voraussetzungen für die Gewährung der für ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wechsel vom ehrenamtlichem zum Berufsbetreuer und die Vergütung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 14.06.2006 - 16 Wx 109/06

    Betreuervergütung: Wechsel von ehrenamtlichem Betreuer zu einem Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2006 - 16 Wx 120/06
    Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 14. Juni 2006 (16 Wx 109/06) insoweit in vollem Umfang den Ausführungen der Oberlandesgerichte Schleswig (Beschlüsse vom 02.02.2006 - 2 W 12/06 - und vom 25.01.2006 - 2 W 240/05) und München (Beschluss vom 09.02.2006 - 33 Wx 237/05 = FamRZ 2006, 647 ff.) angeschlossen und hierzu ausgeführt: .
  • OLG Schleswig, 02.02.2006 - 2 W 12/06

    Betreuervergütung: Stundensatz und Stundenansatz eines nachträglich bestellten

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2006 - 16 Wx 120/06
    Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 14. Juni 2006 (16 Wx 109/06) insoweit in vollem Umfang den Ausführungen der Oberlandesgerichte Schleswig (Beschlüsse vom 02.02.2006 - 2 W 12/06 - und vom 25.01.2006 - 2 W 240/05) und München (Beschluss vom 09.02.2006 - 33 Wx 237/05 = FamRZ 2006, 647 ff.) angeschlossen und hierzu ausgeführt: .
  • OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06

    Betreuung: Abrechnung eines erhöhten Zeitaufwands durch den Betreuer bei

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2006 - 16 Wx 120/06
    Die vom Senat vertretene Auffassung nötigt im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 06.03.2006 - 3 W 3/06 - nicht zur Vorlage an den BGH nach § 28 Abs. 2 FGG.
  • OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05

    Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2006 - 16 Wx 120/06
    Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 14. Juni 2006 (16 Wx 109/06) insoweit in vollem Umfang den Ausführungen der Oberlandesgerichte Schleswig (Beschlüsse vom 02.02.2006 - 2 W 12/06 - und vom 25.01.2006 - 2 W 240/05) und München (Beschluss vom 09.02.2006 - 33 Wx 237/05 = FamRZ 2006, 647 ff.) angeschlossen und hierzu ausgeführt: .
  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 240/05

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütungszeiträume nach neuem

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2006 - 16 Wx 120/06
    Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 14. Juni 2006 (16 Wx 109/06) insoweit in vollem Umfang den Ausführungen der Oberlandesgerichte Schleswig (Beschlüsse vom 02.02.2006 - 2 W 12/06 - und vom 25.01.2006 - 2 W 240/05) und München (Beschluss vom 09.02.2006 - 33 Wx 237/05 = FamRZ 2006, 647 ff.) angeschlossen und hierzu ausgeführt: .
  • BGH, 21.10.2009 - XII ZB 66/08

    Weiterverfolgte Aufwendungsersatzansprüche eines Betreuers als selbstständige

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Frankfurt (BtPrax 2007, 136), Stuttgart (FGPrax 2007, 131 und vom 30. November 2006 - 8 W 406/06 - zitiert nach [...]), Köln (vom 19. Juni 2006 - 16 Wx 120/06 - und vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 - jeweils zitiert nach [...]), Karlsruhe (OLGR 2006, 667), Hamm (FGPrax 2006, 209), München (FamRZ 2006, 647) und Schleswig (FamRZ 2006, 649) gehindert.
  • OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 407/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundenansatz bei Wechsel von einem ehrenamtlichen

    Mit dieser Problematik haben sich bereits verschiedene Oberlandesgerichte auseinander gesetzt (OLG Schleswig Rpfleger 2006, 321; OLG Schleswig FGPrax 2006, 166; OLG München MDR 2006, 932; OLG München FGPrax 2006, 213; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 12.10.2006, 33 Wx 163/06 für einen vermögenden Betreuten; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Köln, Beschluss vom 14. Juni 2006, Az. 16 Wx 109/06; OLG Köln; Beschluss vom 19. Juni 2006, Az. 16 Wx 120/06; OLG Karlsruhe Justiz 2006, 342; Sie vertreten übereinstimmend die nachstehend dargelegte Auffassung, der auch der erkennende Senat beitritt.
  • OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 11 Wx 24/07

    Höhe der Betreuervergütung nach dem Vormünder - und Betreuervergütungsgesetz bei

    Das OLG Köln hat (Beschluss vom 14. Juni 2006; Az.: 16 Wx 120/06) in einem vergleichbaren Fall ausgeführt: "Der Senat ist mit den Vorinstanzen der Auffassung, dass für die Bemessung der Betreuervergütung nach § 5 Abs. 2 VBVG die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch in den Fällen maßgebend ist, in denen ein Wechsel von einem ehrenamtlichen Betreuer zu einem Berufsbetreuer stattfindet.
  • OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 406/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundenansatz bei Wechsel von einem ehrenamtlichen

    Mit dieser Problematik haben sich bereits verschiedene Oberlandesgerichte auseinander gesetzt (OLG Schleswig Rpfleger 2006, 321; OLG Schleswig FGPrax 2006, 166; OLG München MDR 2006, 932; OLG München FGPrax 2006, 213; OLG München, Beschluss vom 12.10.2006, 33 Wx 163/06 für einen vermögenden Betreuten; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Köln, Beschluss vom 14. Juni 2006, Az. 16 Wx 109/06; OLG Köln, Beschluss vom 19. Juni 2006, Az. 16 Wx 120/06; OLG Karlsruhe Justiz 2006, 342).
  • OLG Köln, 02.11.2006 - 16 Wx 214/06

    Vergütung des Gegenbetreuer

    Dementsprechend wird für die Vergütung bei einem Betreuerwechsel von der überwiegenden Rechtsprechung, wie auch durch den Senat, der Stundenansatz vom Beginn der Betreuung an zugrunde gelegt (vgl. beispielsweise Senat vom 14.09.2006 und vom 19.09.2006, 16 Wx 109/06 und 16 Wx 120/06).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 24/09

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütung eines nach Ende einer ehrenamtlichen

    In Umsetzung dieses starren Pauschalierungssystems, das durch gesetzlich nicht vorgesehene Ausnahmen oder Einzelfallbetrachtungen nicht ausgehöhlt werden soll, hat sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich die einhellige Auffassung herausgebildet, dass für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgt (vgl. OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG-Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876; OLG Frankfurt BtPrax 2007, 136).
  • OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz eines Berufsbetreuers bei vorheriger Betreuung

    Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich einhellig vertretenen Auffassung an, wonach für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgte (so OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876).
  • OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 5 W 297/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähiger Zeitaufwand bei Wechsel von

    Mit der Problematik der Vergütung im Fall eines Betreuerwechsels haben sich bereits verschiedene Oberlandesgerichte auseinander gesetzt ( OLG Stuttgart 30.11.2006 8W407/06 und 8W406/06 ; OLG Schleswig FGPrax 2006, 166 ; OLG München MDR 2006, 932; OLG München FGPrax 2006, 213 ; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 12.10.2006, 33 Wx 163/06 für einen vermögenden Betreuten; OLG Hamm FGPrax 2006, 209 ; OLG Köln, Beschluss vom 14. Juni 2006, Az. 16 Wx 109/06; OLG Köln; Beschluss vom 19. Juni 2006, Az. 16 Wx 120/06 ; OLG Karlsruhe Justiz 2006, 342 ).
  • LG Köln, 08.05.2012 - 1 T 205/11

    Festsetzung einer pauschalen Vergütung für die Tätigkeit eines Berufsbetreuers

    Dies steht nach Auffassung der Kammer auch nicht in Widerspruch zu der von der Beteiligten zu 3) zitierten Entscheidung des OLG Köln (OLGR 2006, 792).
  • LG Halle, 08.01.2008 - 1 T 155/07

    Übernahme der Betreuung - Keine Erstbetreuervergütung

    Die überwiegende Mehrzahl der Oberlandesgerichte lehnt es generell ab, ausnahmsweise den zweiten Betreuer für seine Vergütung so zu stellen, als wäre er der erste Betreuer des Betroffenen ( OLG Schleswig, Beschluss vom 25.1.2006, 2 W 240/05 ; OLG München, Beschluss vom 9.2.2006, 33 Wx 237/05 ; OLG Hamm, Beschluss vom 11.4.2006,15 W445/05 ; OLG Köln, Beschluss vom 19.6.2006,16 Wx 120/06 ; sämtlich zitiert nach JURIS).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - I-6 U 60/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7273
OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - I-6 U 60/05 (https://dejure.org/2006,7273)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.05.2006 - I-6 U 60/05 (https://dejure.org/2006,7273)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - I-6 U 60/05 (https://dejure.org/2006,7273)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Abtretung von Ruhegeldansprüchen zur Erziehung; Rechtsmissbrauchseinwand in Bezug auf Versorgungszusagen ; Rechtsmissbräuchliches Verhalten; Bewertung eines nachlässigen Verhaltens als vorsätzliches Handeln; Fehlende Aufrechenbarkeit mangels Fälligkeit; Vorliegen eines ...

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 138
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.06.1993 - XII ZR 6/92

    Aufrechnung gegen Unterhaltsforderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Dienstberechtigte gegen einen Ruhegeldanspruch mit einer Schadensersatzforderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung aufrechnen will und der Schaden so hoch ist, dass der Dienstverpflichtete ihn unter normalen Umständen nicht ausgleichen kann, falls ihm der pfändungsfreie Teil seines Einkommens verbleibt (vgl. BGH, NJW 1993, 2105; BAG, NZA 1997, 1108, 1110).

    Der Einwand des Rechtsmissbrauchs rechtfertigt es aber nicht, Schadensersatzansprüche des Dienstberechtigten im wirtschaftlichen Ergebnis aus Mitteln der öffentlichen Hand zu befriedigen (BGH, NJW 1993, 2105, 2106; BAG a.a.O.).

    nur für die folgenden sechs Monate aufrechenbar (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, NJW 1972, 154; 1993, 2105 f.).

    Die fehlende Aufrechenbarkeit der erst mehr als sechs Monate nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung fällig werdenden Ruhegeldansprüche würde bei Zulässigkeit der Klage auf künftige wiederkehrende Leistungen zu dem Ergebnis führen, dass der Klägerin ab dem 7. vollen Monat nach Verhandlungsschluss das Ruhegeld in voller Höhe zuzuerkennen wäre, die Beklagte damit gehalten wäre, sukzessive immer wieder die Aufrechnung zu erklären und diese - ohne damit präkludiert zu sein (Konsequenz der fehlenden Aufrechnungslage, BGH, NJW 1993, 2105) - notfalls im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen.

  • OLG Düsseldorf, 28.11.1996 - 6 U 11/95

    Ungesicherte Anlagegeschäfte eines Finanzvorstands einer AG L

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05
    Dieser Anspruch der Klägerin ist aber durch die erklärte Hilfsaufrechnung der Beklagten mit den dieser durch das Senatsurteil vom 28. November 1996 - 6 U 11/95 - gegen den Ehemann der Klägerin zuerkannten, im Einzelnen unten zu b) ff) bezeichneten, Ansprüchen erloschen.

    Durch Senatsurteil vom 28. November 1996 - 6 U 11/95 - sind der Beklagten gegen den Ehemann 54.893.863,17 DM nebst Zinsen in gestaffelter Höhe seit dem 29. Oktober 1990 zuerkannt worden.

  • BGH, 01.07.1998 - XII ZR 271/97

    Rechtsschutzinteresse für eine Unterhaltsklage; Berücksichtigung vorprozessual

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05
    Denn § 258 ZPO will den Gläubiger gerade der Notwendigkeit entheben, erst nach Eintritt der Fälligkeit - also mit Zeitverlust - auf die wiederkehrenden und in der Regel lebensnotwendigen Leistungen klagen zu müssen (vgl. BGH, NJW 1998, 3116; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 258 Rdnr. 1 a m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.09.1996 - 16 U 181/93

    Streitwertaddition bei Hilfsaufrechnung, Beschwerdewert, Wert der Beschwer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05
    Über die hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung hat das Landgericht nicht in einer der Rechtskraft fähigen Form entschieden, so dass für die erste Instanz eine Streitwertaddition nicht vorzunehmen ist (vgl. in diesem Zusammenhang OLG Düsseldorf, OLGR 1996, 236).
  • BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 756/95

    Betriebsrenten - Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Dienstberechtigte gegen einen Ruhegeldanspruch mit einer Schadensersatzforderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung aufrechnen will und der Schaden so hoch ist, dass der Dienstverpflichtete ihn unter normalen Umständen nicht ausgleichen kann, falls ihm der pfändungsfreie Teil seines Einkommens verbleibt (vgl. BGH, NJW 1993, 2105; BAG, NZA 1997, 1108, 1110).
  • BGH, 17.12.2001 - II ZR 222/99

    Unverfallbarkeit einer betrieblichen Versorgungszusage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05
    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof die entsprechende Voraussetzung bisher nur dann bejaht, wenn der Versorgungsberichtigte den Versprechenden in eine seine Existenz bedrohende Lage gebracht hat, weil jedenfalls dann die Grenze überschritten ist, bis zu der auch der pflichtwidrig Handelnde, ohne sich dem Einwand auszusetzen, rechtsmissbräuchlich zu handeln, das ihm gegebene Versprechen einfordern kann (vgl. zu allem BGH, NZA 2002, 511, 512).
  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 218/91

    Vollstreckungsgegenklage bei Abtretung der titulierten Forderung - Treuwidrige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05
    Die von der Klägerin zur Begründung ihres Rechtsmissbrauchseinwandes angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 1992 (BGHZ 120, 387) lässt sich auf den vorliegenden Sachverhalt schon deshalb nicht übertragen, weil die Beklagte die zur Aufrechnung gestellte Forderung nicht im Zusammenhang mit der Ruhegeldvereinbarung vom 17. Dezember 1990 zu dem Zweck erworben hat, mit ihr gegen den Ruhegeldanspruch aufrechnen zu können.
  • BGH, 28.10.1971 - II ZR 49/70

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund fahrlässiger Abgabe eines fehlerhaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05
    nur für die folgenden sechs Monate aufrechenbar (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, NJW 1972, 154; 1993, 2105 f.).
  • BGH, 26.09.1995 - KVR 25/94

    "Stadtgaspreise" Zulässigkeit eines Feststellungsantrags; Umfang des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05
    Da auch hinsichtlich des Zeitraumes von April bis September 2006 die Unbegründetheit der Klage feststeht, kommt es insoweit nicht darauf an, ob (s. hierzu unten zu 2.) die Klägerin ein Rechtsschutzbedürfnis für die Klage auf künftige Leistung hat (vgl. in diesem Zusammenhang BGHZ 130, 390, 400).
  • BGH, 17.05.1990 - IX ZR 158/89

    Keine Aufrechnung mit Rückforderungsanspruch aus Entschädigung gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05
    Eine Berufung auf das Aufrechnungsverbot des § 394 Satz 1 BGB ist dann treuwidrig, wenn der Gläubiger der unpfändbaren Forderungen im Rahmen eines einheitlichen Lebensverhältnisses, vor allem eines Unterhalts-, Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, schadensersatzpflichtig geworden ist (BGH, NJW-RR 1990, 1499, 1500).
  • BGH, 09.05.1966 - VIII ZR 8/64

    Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGBs) in einen Vertrag - Anspruch

  • BGH, 17.02.1956 - I ZR 101/54

    Rechtsmittel

  • RG, 23.05.1928 - I 292/27

    Aufrechnung bei Kommissionsgeschäften

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.05.2006 - 14 W 278/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17353
OLG Koblenz, 11.05.2006 - 14 W 278/06 (https://dejure.org/2006,17353)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.05.2006 - 14 W 278/06 (https://dejure.org/2006,17353)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - 14 W 278/06 (https://dejure.org/2006,17353)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit eines Zurückweisungsantrags bei unzulässiger Berufung

  • rechtsportal.de

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten in der Berufungsinstanz nach Erteilung eines Hinweises auf die Unzulässigkeit des Rechtsmittels

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1472 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Koblenz, 01.03.2007 - 14 W 161/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Nebenintervenienten bei Beitritt nach

    Mit Beschluss vom 11. Mai 2006 - 14 W 278/06 - (OLGR 2006, 792 = JurBüro 2006, 485 ) hat der Senat über einen Fall entschieden, bei dem der Vorsitzende des Berufungsgerichts den Hinweis erteilt hatte, die Berufung sei unzulässig (§ 522 Abs. 1 ZPO ).
  • OLG Koblenz, 01.03.2007 - 14 W 162/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Nebenintervenienten bei Beitritt nach

    Mit Beschluss vom 11. Mai 2006 - 14 W 278/06 - (OLGR 2006, 792 = JurBüro 2006, 485 ) hat der Senat über einen Fall entschieden, bei dem der Vorsitzende des Berufungsgerichts den Hinweis erteilt hatte, die Berufung sei unzulässig (§ 522 Abs. 1 ZPO ).
  • OLG Koblenz, 10.11.2006 - 14 W 688/06

    Erfallen der Verfahrensgebühr bei Vortrag des Berufungsbeklagten nach Ankündigung

    Dem Senatsbeschluss vom 11. Mai 2006 - 14 W 278/06 - (OLGR 2006, 792 = JurBüro 2006, 485 ) lag ein anderer Sachverhalt zugrunde.
  • OLG Köln, 17.06.2009 - 17 W 151/09

    Ermäßigte Verfahrensgebühr; Erstattungsfähigkeit

    Allein der vorangegangene gerichtliche Hinweis auf die Unzulässigkeit der Berufung führt nicht zur Erstattungsfähigkeit der vollen 1, 6 Verfahrensgebühr für den Antrag auf Zurückweisung der Berufung (vgl. auch OLG Koblenz AGS 2007, 274).
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