Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 23.02.2007

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.03.2007 - 5 U 877/06   

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https://dejure.org/2007,3358
OLG Koblenz, 08.03.2007 - 5 U 877/06 (https://dejure.org/2007,3358)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.03.2007 - 5 U 877/06 (https://dejure.org/2007,3358)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. März 2007 - 5 U 877/06 (https://dejure.org/2007,3358)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Ingenieurvertrages wegen "gravierender" Fehler in der Ausführung des Ingenieurvertrages wie zu hohe Kostenschätzungen und mangelhafte Terminplanung; Zahlung restlichen Architektenhonorars auf der Grundlage einer Schlussrechnung; Verbindlichkeit von ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Architektenvertrag - Kostenvorstellung des Auftraggebers - Berücksichtigung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Architektenvertrag - Beachtung der Kostenobergrenze

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; BGB § 276; BGB § 278; BGB § 631; BGB § 649; HOAI § 55
    Voraussetzungen für außerordentliche Kündigung eines Architektenvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276 § 278 § 631 § 649 S. 2
    Außerordentliche Kündigung eines Architektenvertrages; Haftung des Architekten für die Einhaltung der Baukosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung aus wichtigem Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Ohne Kooperation droht fristlose Kündigung - Das Zerrüttungsprinzip gilt auch für Planungsverträge!

  • IWW (Kurzinformation)

    Werkvertragsrecht - Beratung des Auftraggebers ist oberste Pflicht

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Dreister Architekt

Besprechungen u.ä. (3)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt verweigert die Kooperation: wichtiger Kündigungsgrund des Auftraggebers?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung des Architektenvertrags aus wichtigem Grund (IBR 2007, 1385)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Architekten- und Ingenieurverträge sind Kooperationsverträge! (IBR 2010, 153)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 845
  • ZfBR 2007, 345 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2007 - 5 U 877/06
    Das sieht der Senat so nicht, denn der Vertrag verhält sich nicht über bestimmte Bau- und Entwicklungssummen und auch nicht über konkrete Zeitabläufe (BGH BauR 2003, 1061: Kostenrahmen überschritten; BGH BauR 2002, 1583 : Bestimmte Bausumme als Kostenrahmen und Nachbesserung; siehe auch BGH NJW 1999, 3554 ; BGH NJW-RR 2003, 877 ).

    Der Architekt ist verpflichtet, auch in den Fällen, in denen die Parteien eine Kostenobergrenze nicht als Beschaffenheit des Architektenwerks vereinbart haben, die ihm bekannten Kostenvorstellungen des Auftraggebers bei seiner Planung zu berücksichtigen (BGH NJW 1999, 3554 m.w.N.).

  • BGH, 27.10.1998 - X ZR 116/97

    Formularmäßige Pauschalierung ersparter Aufwendungen für den Fall der Kündigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2007 - 5 U 877/06
    Kündigt der Bauherr, wie hier, den Architektenvertrag aus einem wichtigen Grund, den der Architekt zu vertreten hat, steht dem Architekten nur ein seinen tatsächlichen Leistungen entsprechender Gebührenanteil zu; einen Honoraranspruch für die noch ausstehenden Leistungen hat er in diesem Fall nicht (vgl. BGH BauR 1999, 167 ).

    Vielmehr ist zu prüfen, in welche Risikosphäre die durch das Verhalten einer Partei oder andere Umstände eingetretene Situation einzuordnen ist (BGH BauR 1999, 167 ).

  • BGH, 10.07.2003 - VII ZR 329/02

    Anforderungen an die Fachkenntnisse eines Architekten; Verhältnis der Haftung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2007 - 5 U 877/06
    dd) Dem Kläger ist zuzugeben, dass er sich fachlich darauf berufen durfte, der Sonderfachmann (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1454 ) Dr. S... habe die Dämmschüttung vorgesehen, um Setzungsschäden zu vermeiden.
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 23 U 182/01

    Zur Kündigungsmöglichkeit eines Architektenvertrages bei Überschreitung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2007 - 5 U 877/06
    Das sieht der Senat so nicht, denn der Vertrag verhält sich nicht über bestimmte Bau- und Entwicklungssummen und auch nicht über konkrete Zeitabläufe (BGH BauR 2003, 1061: Kostenrahmen überschritten; BGH BauR 2002, 1583 : Bestimmte Bausumme als Kostenrahmen und Nachbesserung; siehe auch BGH NJW 1999, 3554 ; BGH NJW-RR 2003, 877 ).
  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98

    Vertragstreues Verhaltes beim VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2007 - 5 U 877/06
    Die Verpflichtung obliegt einer Partei ausnahmsweise dann nicht, wenn die andere Partei in der konkreten Konfliktlage ihre Bereitschaft, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, nachhaltig und endgültig verweigert (BGH NJW 2000, 807 ).
  • BGH, 22.01.1998 - VII ZR 259/96

    Mängel des Architektenwerks; Prüffähigkeit der Honorarrechnung des Architekten

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2007 - 5 U 877/06
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Planungsvorgaben auch dann verbindlich sind, wenn sie erst im Verlauf des Planungsprozesses gemacht werden (BGH NJW 1998, 1064 ).
  • BGH, 22.10.1981 - VII ZR 310/79

    Bauführung des Architekten: Werkvertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2007 - 5 U 877/06
    aa) Der Ingenieur-/Architektenvertrag ist Werkvertrag (st. neuere Rspr. des BGH - vgl. BGH NJW 1982, 438; der Vertrag wird hier gleichgestellt) und kann außerhalb des freien Kündigungsrechts des Bestellers nach § 649 BGB sowohl von dem Architekten wie auch dem Auftraggeber aus wichtigem Grund gekündigt werden.
  • BGH, 13.02.2003 - VII ZR 395/01

    Haftung des Architekten für Überschreitung der Baukosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2007 - 5 U 877/06
    Das sieht der Senat so nicht, denn der Vertrag verhält sich nicht über bestimmte Bau- und Entwicklungssummen und auch nicht über konkrete Zeitabläufe (BGH BauR 2003, 1061: Kostenrahmen überschritten; BGH BauR 2002, 1583 : Bestimmte Bausumme als Kostenrahmen und Nachbesserung; siehe auch BGH NJW 1999, 3554 ; BGH NJW-RR 2003, 877 ).
  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2007 - 5 U 877/06
    Soweit man isoliert auf die Kündigung vom 29. März 1999 abstellen wollte, wäre auch diese Kündigungserklärung nicht zu beanstanden, da die Angabe von Gründen grundsätzlich nicht erforderlich ist (BGH NJW 1993, 1972 ).
  • OLG Celle, 08.10.2014 - 14 U 10/14

    Kündigung des Architektenvertrages wegen Verletzung der Pflicht zur sachgerechten

    Aufgrund dieser tatsächlichen Umstände ist berechtigt eine Zerstörung des Vertrauensverhältnisses wegen fehlender Kooperation des Architekten anzunehmen, so dass für eine Fristsetzung vor der Vertragskündigung kein Raum war (vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 8. März 2007 - 5 U 877/06 -, juris).
  • OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 169/13

    Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund wegen angeblicher

    Lediglich dann, wenn aufgrund der tatsächlichen Umstände berechtigt eine Zerstörung des Vertrauensverhältnisses wegen fehlender Kooperation des Architekten anzunehmen ist, ist für eine Fristsetzung kein Raum (vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 08. März 2007 - 5 U 877/06 -, juris).
  • KG, 02.12.2008 - 7 U 46/08

    Honoraranspruch bei außerordentlicher Kündigung

    Er hat deshalb seine Pflicht, ihm bekannte Kostenvorstellungen des Auftraggebers auch ohne (Beschaffenheits-) Vereinbarung einer Kostengrenze bei seiner Planung zu berücksichtigen und den Auftraggeber über etwaige Kostenmehrungen zu informieren (vgl. dazu BGH NJW 1999, 3554/3556; OLG Koblenz OLGR 2007, 392), ebenfalls nicht verletzt.
  • OLG Celle, 22.04.2015 - 14 U 172/13

    Ingenieurvertrag: Fristlose Kündigung bei Zerstörung des vertraglichen

    Im Übrigen können Ingenieurverträge als Werkverträge nach dem Rechtsgedanken von Treu und Glauben ohnehin vom Ingenieur und vom Auftraggeber aus wichtigem Grund gekündigt werden [OLG Koblenz (5 U 877/06), Urteil vom 08.03.2007, Rn. 34 m. w. N., zitiert nach juris].
  • KG, 14.04.2010 - 21 U 74/07

    Planer kündigt aus wichtigem Grund: Vergütungshöhe?

    Die vom Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Koblenz (VersR 2007, 845 f) ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • OLG Celle, 20.03.2018 - 14 U 57/17

    Planungsmängel rechtfertigen keine fristlose Kündigung!

    Lediglich dann, wenn aufgrund der tatsächlichen Umstände berechtigt eine Zerstörung des Vertrauensverhältnisses wegen fehlender Kooperation des Vertragspartners anzunehmen ist, ist für eine Fristsetzung kein Raum (vgl. auch OLG Koblenz, 5 U 877/06).
  • KG, 10.03.2009 - 7 U 182/08

    Beweislast und Anforderungen bezüglich der Vereinbarung einer Baukostengrenze

    Ein Schadenersatzanspruch der Beklagten ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der Verpflichtung des Architekten, auch in den Fällen, in denen die Parteien eine Kostengrenze nicht als Beschaffenheit des Architektenwerks vereinbart haben, die ihm bekannten Kostenvorstellungen des Auftraggebers bei seiner Planung zu berücksichtigen und den Auftraggeber über etwaige Kostenmehrungen zu informieren (vgl. BGH NJW 1999, 3554, 3556; OLG Koblenz OLGR 2007, 392).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.02.2007 - 17 U 65/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4718
OLG Karlsruhe, 23.02.2007 - 17 U 65/06 (https://dejure.org/2007,4718)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.02.2007 - 17 U 65/06 (https://dejure.org/2007,4718)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Februar 2007 - 17 U 65/06 (https://dejure.org/2007,4718)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beginn der kenntnisabhängigen Regelverjährungsfrist in den Fällen unwirksamer Verbundgeschäfte aus Darlehensvertrag und Gesellschaftsbeitritt wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz; Haftungsausschluss des Gesellschafters gegen den Darlehensgeber aus den ...

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines zur Finanzierung einer Beteiligung an einem Immobilienfonds gewährten Darlehens; Unwirksamkeit der Bevollmächtigung eines Treuhänders wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG); Anspruch auf Rückzahlung eines zur Darlehenstilgung ...

  • Judicialis

    BGB § 195; ; BGB § 199 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Beginn der regelmäßigen Verjährung in Überleitungsfällen nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 06.12.1979 - III ZR 46/78

    Voraussetzungen für eine ungerechtfertigte Bereicherung - Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2007 - 17 U 65/06
    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof schon unter der früheren Geltung der Regeln des Abzahlungsgesetzes entschieden, dass bei der bereicherungsrechtlichen Abwicklung des finanzierten Abzahlungskaufes insbesondere auch der Schutzzweck der abzahlungsrechtlichen Normen berücksichtigt werden müsse, die zur Unwirksamkeit der beiden verbundenen Verträge führen, wie überhaupt die unabdingbaren Käuferschutzvorschriften, die den Käufer auch vor einer Verkürzung seiner Rechte im Verhältnis zum Kreditgeber schützen (BGH NJW 1980, 938, 940).

    Der Zweck dieser (Verbraucher-) Schutzbestimmungen schließt es nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs aus, dass die Leistung der Darlehensvaluta an den Verkäufer bereicherungsrechtlich als Leistung der Finanzierungsbank an den Käufer behandelt wird (BGH NJW 1980, 938, 940 - für den Fall der Formnichtigkeit der verbundenen Verträge).

    Auch im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung sollen daher die Verbraucherschutzbestimmungen dazu führen, dass vom Käufer als Bereicherung nur der Kaufgegenstand, nicht aber die Darlehensvaluta herauszugeben ist (BGHZ 91, 9 unter Bezugnahme auf BGH NJW 1980, 938, 940).

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2007 - 17 U 65/06
    Bilden Darlehensvertrag und Anteilserwerb damit - wie hier - ein verbundenes Geschäft, darf der Anleger bei Unwirksamkeit des Darlehensvertrags nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht so gestellt werden, als wäre die Darlehensvaluta an ihn persönlich ausbezahlt worden (BGHZ 133, 254, 259, 263 f; 152, 331, 337; BGH WM 2006, 1003 Tz. 12 m.w.N. und BGHZ 159, 280, 287 f sowie BGH WM 2004, 1527, 1529).

    Das steht nicht nur in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (so ausdrücklich Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 193/04 Tz. 19, 20 m.w.N. - Widerruf des Darlehensvertrags), sondern auch im Einklang mit der früheren Rechtsprechung zum finanzierten Abzahlungskauf (BGHZ 91, 9, 17/18).

    Im Verhältnis der Darlehensvertragsparteien steht nämlich bereits mit der Auszahlung der Darlehenssumme ohne Rücksicht auf die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft (BGH, Urt. vom 25.04.2006 - XI ZR 193/04, Tz. 19) fest, dass der Kredit nehmende Gesellschafter lediglich zur Übertragung seiner gesellschaftsrechtlichen Beteiligung bzw. seiner Rechte aus dem fehlerhaften Beitritt verpflichtet ist.

  • OLG Karlsruhe, 18.07.2006 - 17 U 320/05

    Finanzierter Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Unwirksamkeit des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2007 - 17 U 65/06
    In Überleitungsfällen nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB ist der Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist (§ 195 BGB n.F.) unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. zu berechnen (Festhaltung an Senat, OLGR 2006, 755 = ZIP 2006, 1855).

    Dagegen ist der Anspruch der Kläger auf Rückzahlung des zum 01.04.1999 zur Ablösung des Darlehens geleisteten Betrages von 10.095,59 EUR nicht verjährt (vgl. näher bereits Senat, Urteile vom 12.09.2006 - 17 U 29/06 und vom 18.07.2006 - 17 U 320/05, OLGR 2006, 755 = ZIP 2006, 1855).

    Der Senat hat sich in der Frage, ob für Übergangsfälle dieser Art die Regelung des § 199 Abs. 1 BGB n.F. mit heranzuziehen ist, der überwiegend vertretenen Auffassung angeschlossen (Senat, ZIP 2006, 1855), welche diese Frage bejaht.

  • OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 17 U 43/05

    Finanzierter Immobilienfondserwerb: Rückabwicklung eines wegen Verstoßes gegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2007 - 17 U 65/06
    Sie können ihrer Haftung als Gesellschafter den Einwand entgegensetzen, dass sich die Beklagte wegen der fehlgeschlagenen Darlehensauszahlung an die Fondsgesellschaft lediglich mit der Abtretung der finanzierten Fondsanteile begnügen muss, § 242 BGB (vgl. bereits Senat, Urteil vom 29.12.2005 - 17 U 43/05 unter 2 b, ZIP 2006, 1128 = OLGR 2006, 199).

    Daraus rechtfertigt sich jedenfalls im Ergebnis (vgl. bereits Senat, Urteil vom 29.12.2005, a.a.O. unter 2 b bb [1]) auch im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung die Folgerung, dass der Anleger von der Finanzierungsbank den Fondsanteil erhalten und demzufolge nicht Rückzahlung der Darlehensvaluta, sondern lediglich die Abtretung der Fondsbeteiligung schuldet (BGHZ 159, 294 unter I 3 und BGH WM 2004, 1536 (jeweils II. ZS).

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2007 - 17 U 65/06
    Der Bundesgerichtshof hat diese Auffassung nach einer Pressemitteilung vom 23.01.2007 inzwischen bestätigt (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2007 - XI ZR 44/06).

    Die zwischen den Parteien ebenfalls umstrittene Rechtsfrage, wie die Übergangsregelung des Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB zu verstehen ist, ist allerdings durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.01.2007 - XI ZR 44/06 bereits geklärt, auch wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe im Einzelnen noch nicht bekannt geworden sind.

  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05

    Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2007 - 17 U 65/06
    Ein Recht oder Anspruch ist nach dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwirkt, wenn der Berechtigte das Recht oder den Anspruch über längere Zeit nicht geltend gemacht und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf eingerichtet hat und auch einrichten durfte, dass dieser seine Rechtsposition auch in Zukunft nicht mehr geltend machen wird (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH ZIP 2007, 18 mit Hinweis auf BGHZ 43, 289, 292; 84, 280, 281; 105, 290, 298).

    Allein der Ablauf der Aufbewahrungsfrist besagt nichts darüber, ob der Verpflichtete mit der Geltendmachung des Anspruchs nicht mehr zu rechnen brauchte und sich daher darauf einrichten durfte und sich tatsächlich in vermögensrechtlicher Hinsicht darauf auch eingerichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 17.10.2006 - XI ZR 205/05, Tz. 25 a.E. m.w.N.).

  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 24/83

    Widerrufsrecht nach § 1b AbzG beim finanzierten Abzahlungskauf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2007 - 17 U 65/06
    Das steht nicht nur in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (so ausdrücklich Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 193/04 Tz. 19, 20 m.w.N. - Widerruf des Darlehensvertrags), sondern auch im Einklang mit der früheren Rechtsprechung zum finanzierten Abzahlungskauf (BGHZ 91, 9, 17/18).

    Auch im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung sollen daher die Verbraucherschutzbestimmungen dazu führen, dass vom Käufer als Bereicherung nur der Kaufgegenstand, nicht aber die Darlehensvaluta herauszugeben ist (BGHZ 91, 9 unter Bezugnahme auf BGH NJW 1980, 938, 940).

  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 11/04

    Rechtsfolgen der Ermäßigung des Zinssatzes wegen unvollständiger Angabe des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2007 - 17 U 65/06
    Die Auffassung der Kläger, die Anwendung von § 197 BGB a.F. sei nicht gerechtfertigt, es laufe die regelmäßige Verjährungsfrist von 30 Jahren, trifft nicht zu (BGH WM 2004, 2306 = NJW-RR 2005, 483).

    Dieser ist auf "regelmäßig wiederkehrende Leistungen" i.S. des § 197 BGB a.F. gerichtet und verjährte daher bis zur Neuregelung durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz mit Wirkung vom 01.01.2002 (eigenständig) in vier Jahren mit Kalenderjahrrechnung (§§ 197, 201 BGB a.F.; vgl. BGH WM 2004, 2306 = NJW-RR 2005, 483; BGH WM 2000, 811, 812; MünchKommBGB/Grothe, 3. Aufl., § 197 Rn. 2).

  • BGH, 11.01.2005 - XI ZR 272/03

    Kenntnis der finanzierenden Bank von der Unwirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2007 - 17 U 65/06
    Die Nichtigkeit erfasst auch die der Treuhänderin erteilte umfassende Abschlussvollmacht (BGH WM 2005, 327; BGH WM 2004, 1230 ff. = BKR 2004, 447).

    Vor der sog. Notarentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.09.2000 (IX ZR 279/99, BGHZ 145, 265) konnte kein Beteiligter einen Verstoß des Geschäftsbesorgungsvertrages und der Vollmacht gegen das Rechtsberatungsgesetz erkennen (BGH WM 2005, 327 = NJW 2005, 1190; BKR 2005, 501).

  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00

    Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2007 - 17 U 65/06
    und 11.10.2001 (WM 2001, 2113 = NJW 2001, 3774; WM 2001, 2260 = NJW 2002, 66), so ist - unter Berücksichtigung eines angemessenen Zeitraums zur Auswertung dieser Entscheidungen und Klärung der relevanten Tatsachen (etwa ob dem Treuhänder eine Erlaubnis nach dem RBerG erteilt ist oder er sich bei Vertragsabschluss nach § 172 BGB legitimiert hat) - Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners i.S. von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. regelmäßig nicht vor dem 01.01.2002 anzunehmen.

    Im Anschluss daran haben der XI. Zivilsenat und der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die neue Rechtsprechung allgemein auf die Einschaltung eines Geschäftsbesorgers oder Treuhänders zur umfassenden Abwicklung einer kreditfinanzierten Immobilienbeteiligung ausgedehnt (BGH, Urteil vom 18.09.2001 - XI ZR 321/00, WM 2001, 2113 = NJW 2001, 3774), wobei die Nichtigkeit gem. § 134 BGB i. V. mit Art. 1 § 1 RBerG unter Hinweis auf den Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes auf die Vollmacht erstreckt wurde (BGH, Urteil vom 11.10.2001 - III ZR 182/00, WM 2001, 2260 = NJW 2002, 66).

  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

  • BGH, 15.02.2000 - XI ZR 76/99

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe von Zinsnutzungen

  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

  • BGH, 16.09.2004 - III ZR 346/03

    Amtshaftung für Behandlungsfehler eines Notarztes im Rettungsdiensteinsatz

  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97

    Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

  • OLG München, 27.03.2006 - 19 U 5845/05

    Zur Verwirkung von Ansprüchen aus einer Bankverbindung

  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 79/04

    Rückabwicklung eines durch einen wegen unerlaubter Rechtsberatung aufgrund

  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87

    Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B

  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 407/02

    Wirksamkeit der im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds erteilten

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 385/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • BGH, 03.03.2005 - III ZR 353/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar bei

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01

    Zur Abwicklung widerrufender Realkreditverträge

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

  • KG, 06.06.2006 - 4 U 121/05

    Unwirksamkeit des Darlehensvertrages beim finanzierten Erwerb eines Anteils an

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 18/04

    Anforderungen an die Dauer einer Beratung; Offenbarung sog. externer Entgelte;

  • KG, 17.07.2007 - 17 U 29/06
  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 171/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht; Ausgleich von ohne Rechtsgrund

  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

    Zwar begründet der Ablauf dieser Fristen eine erhebliche Schutzbedürftigkeit der Bank und kann ein für die Verwirkung sprechender Umstand sein (so Palandt-Grüneberg, a.a.O., Rz. 95; OLG Stuttgart, Vorlagebeschluss v. 02.10.2006 - 6 U 8/06, Juris, Rz. 40; LG Nürnberg-Fürth, Urteil v. 31.03.2009 - 10 O 9881/08, Juris, Rz. 32 m. w. Nw.; ablehnend OLG Karlsruhe, Urt. v. 23.02.2007 - 17 U 65/06, Juris, Rz. 46 m. w. Nw.).
  • BGH, 17.06.2008 - XI ZR 112/07

    Zur Bereicherungsschuld bei unwirksamen Darlehensvertrag

    Das Berufungsgericht (OLG-Report 2007, 392) hat einen unverjährten Anspruch der Kläger gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB auf Rückzahlung der Sondertilgung bejaht, weil der Darlehensvertrag wegen der gegen Art. 1 § 1 RBerG verstoßenden Bevollmächtigung der Treuhänderin nicht wirksam zustande gekommen sei.
  • OLG Braunschweig, 01.07.2008 - 7 U 99/07
    In diesem Zusammenhang beruft sich der Kläger auf die Entscheidungen des OLG Karlsruhe vom 18.07.2006 ( 17 U 320/05 ) und 23.02.2007 ( 17 U 65/06 ), denen das Landgericht nicht die erforderliche Beachtung geschenkt habe.

    Soweit sich der Kläger auf die Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 18.07.2006 ( 17 U 320/05 ) und 23.02.2007 ( 17 U 65/06 ) bezieht, kann dies nach Auffassung des Senats nicht zu einem anderen Ergebnis führen.

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellt zunächst - in Abweichung von der unter (2) im vorausgegangenen Absatz angeführten Rechtsprechung und Literatur - nicht auf die Kenntniserlangung durch die entsprechenden Fachkreise, sondern auf diejenige durch die dortigen Kläger ab (vgl. Urt.v. 18.07.2006, 17 U 320705, zitiert nach Juris, dort Rn. 46; Urt.v. 23.02.2007 17 U 65/06 , zitiert nach juris, dort Rn. 37).

    Selbst wenn man davon ausginge, dass für den Kläger nach den genannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs für den Kläger Anlass bestanden hätte, kurzfristig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, so hätte der eingeholte Rechtsrat eine Zumutbarkeit der Klageerhebung noch vor Jahresende 2001 nicht ergeben ( OLG Karlsruhe Urt.v. 23.02.2007, 17 U 65/06 , zitiert nach Juris, dort Rn. 37, 38).

  • OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 1/07

    Wann ist von grob fahrlässiger Unkenntnis eines Anlegers vom Bestehen seines

    b) Der Senat hat bereits entschieden, dass regelmäßig für einen Durchschnittsanleger jedenfalls bis zum Jahresende 2001 noch nicht von einer Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis der für einen Rückabwicklungsanspruch maßgeblichen Umstände ausgegangen werden kann (Senat, ZIP 2006, 1855 = OLGR 2006, 755 und Senat, Urteil vom 23.2.2007 - 17 U 65/06, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 17 U 34/06
    Der Anspruch auf Rückzahlung der im Jahre 2002 geleisteten Zinsen wäre daher nur dann mit Ablauf des 31.12.2005 verjährt, wenn der Beklagte bereits vor dem 01.01.2003 Kenntnis von den seinen Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt oder, falls nicht, jedenfalls infolge grober Fahrlässigkeit nicht erlangt hätte, wobei es dabei Sache des Schuldners ist, dies darzulegen und ggf. zu beweisen ( BGH NJW 2007, 1584, Tz. 32; OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 392 Tz. 34; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 199 Rn. 46).

    Ist die Rechtslage dagegen unübersichtlich oder zweifelhaft, sodass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag, kann der Verjährungsbeginn aber auch wegen Rechtsunkenntnis hinausgeschoben sein ( BGH NJW-RR 2005, 1148; OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 392), denn für den Gläubiger besteht dann die gleiche Unsicherheit wie bei fehlender Kenntnis der rechtserheblichen Tatsachen.

  • BGH, 17.06.2008 - XII ZR 112/07

    Keine Mithaftung von Kapitalanlegern als Gesellschafter wegen des

    7 Das Berufungsgericht (OLG-Report 2007, 392) hat einen unverjährten Anspruch der Kläger gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB auf Rückzahlung der Sondertilgung bejaht, weil der Darlehensvertrag wegen der gegen Art. 1 § 1 RBerG verstoßenden Bevollmächtigung der Treuhänderin nicht wirksam zustande gekommen sei.

    Maihold Matthias Vorinstanzen: LG Mannheim, Entscheidung vom 31.01.2006 - 2 O 246/05 - OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.02.2007 - 17 U 65/06 - .

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