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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 U 142/06   

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https://dejure.org/2007,1284
OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 U 142/06 (https://dejure.org/2007,1284)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.2007 - 4 U 142/06 (https://dejure.org/2007,1284)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 2007 - 4 U 142/06 (https://dejure.org/2007,1284)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Telemedicus

    Suchmaschinenspamming

  • Telemedicus

    Suchmaschinenspamming

  • webshoprecht.de

    Zur regelwidrigen Verwendung von Brückenseiten ("Doorway Pages")

  • JurPC

    UWG § 8
    "Googlefilter" für Spam-Seiten

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreiben von Suchmaschinen-Spamming; Verstoß gegen die Richtlinien von Google bei Verwendung von "Doorway-Seiten" und wegen "Suchmaschinen-Spamming" auf einer Internetseite; Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage bei Abmahnung sowie Antrag auf Erlass ...

  • kanzlei.biz

    Suchmaschinenspamming

  • online-und-recht.de
  • suchmaschinen-und-recht.de

    Google-Filtersoftware rechtmäßig

  • Judicialis

    UWG § 2 Ziff. 3; ; UWG § ... 3; ; UWG § 4; ; UWG § 4 Nr. 7; ; UWG § 4 Nr. 8; ; UWG § 4 Nr. 10; ; UWG § 8; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Ziff. 1; ; UWG § 8 Abs. 4; ; ZPO § 256; ; ZPO § 926; ; ZPO § 937 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Vertrieb einer Software, die bestimmte Internetseiten in der Google-Abfrage als "Spam" markiert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Kein Anspruch gegen Hersteller von Spam-Filter

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Regelwidrige Verwendung von Brückenseiten ("Doorway Pages")

  • heise.de (Pressebericht, 04.06.2007)

    Googlefilter rechtlich zulässig

  • heise.de (Pressebericht, 04.06.2007)

    Googlefilter rechtlich zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Google-Filtersoftware rechtmäßig

  • beck.de (Leitsatz)

    Google-Filtersoftware rechtmäßig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Google-Filtersoftware rechtmäßig

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsfragen der Suchmaschinenoptimierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 161 (Ls.)
  • NJW-RR 2007, 1264
  • GRUR 2007, 899 (Ls.)
  • GRUR-RR 2007, 282
  • MMR 2007, 605
  • MIR 2007, Dok. 238
  • K&R 2007, 410
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 U 142/06
    Nach der Werbeblocker-Entscheidung des BGH vom 24.06.2004 (NJW 2004, 3032 = GRUR 2004, 877) ist ein konkretes Wettbewerbsverhältnis immer dann gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder gewerbliche Leistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und das Wettbewerbsverhalten des einen daher den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann.
  • BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02

    Werturteile in Ranglisten - Juve-Handbuch

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 U 142/06
    Die Abgrenzung zum Werturteil ist an dieser Stelle insofern von weichenstellender Bedeutung, als nur Werturteile in vollem Umfang den Schutz der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG genießen (BVerfG WRP 2003, 69, 70; Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. 2006, § 4 Rn. 8/12).
  • LG Berlin, 22.11.2005 - 15 O 764/04
    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 U 142/06
    Die Akten 15 O 764/04 LG Berlin = 5 U 40/06 KG Berlin lagen zu Informationszwecken vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 U 142/06
    Missbräuchlich in diesem Sinne handelt, wer sich bei der Geltendmachung von Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüchen von sachfremden Absichten leiten lässt, die als die eigentliche Triebfeder und als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGHZ 144, 165, 170 = GRUR 2000, 1089, 1090; GRUR 2006, 243; Ohly/Piper, a.a.O., § 8 Rn. 183).
  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 107/82

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 U 142/06
    Vielmehr können eine Abmahnung sowie ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen eines Unterlassungsbegehrens gerade erst das Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage begründen (vgl. BGH NJW 1986, 1815; Zöller-Greger, 27. Aufl. 2007, § 256 Rn. 14 a).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 5 U 40/06

    Vollstreckungsgegenklage: Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 U 142/06
    Die Akten 15 O 764/04 LG Berlin = 5 U 40/06 KG Berlin lagen zu Informationszwecken vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 U 142/06
    Für die Qualifikation einer Äußerung als Tatsachenbehauptung kommt es entscheidend darauf an, ob diese einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit nach den Kriterien von "richtig" oder "falsch" mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (BGH GRUR 1997, 396, 398 - Polizeichef).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 U 142/06
    Missbräuchlich in diesem Sinne handelt, wer sich bei der Geltendmachung von Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüchen von sachfremden Absichten leiten lässt, die als die eigentliche Triebfeder und als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGHZ 144, 165, 170 = GRUR 2000, 1089, 1090; GRUR 2006, 243; Ohly/Piper, a.a.O., § 8 Rn. 183).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2020 - 6 U 36/20

    Fact-Check - Wettbewerbsverstoß im Internet: Geschäftliche Handlung und

    Das Verhältnis zwischen der Klägerin, die durch den Anreißer auf Facebook letztlich ihr Angebot bewirbt, und der Beklagten, die in ihrer Funktion als Faktenprüferin die Verbreitung dieses Angebots behindert, ist vergleichbar mit dem Verhältnis zwischen dem Betreiber einer Webseite und dem Anbieter eines Spam-Filters (OLG Hamm, Urteil vom 01.03.2007, 4 U 142/06 - juris Rn. 32) oder eines Werbeblockers (BGH, Urteil vom 19.04.2018, I ZR 154/16 - juris Rn. 18 - Webeblocker II).
  • AG Brandenburg, 21.04.2017 - 31 C 37/17

    Wer Flaschen vom Balkon wirft, muss (sofort) ausziehen!

    Insoweit liegen hier also zwei gesonderte Streitgegenstände und nicht der gleiche Anspruch im Sinne des § 261 ZPO vor ( OLG Hamm , Urteil vom 01.03.2007, Az.: 4 U 142/06, u.a. in: NJW-RR 2007, Seiten 1264 f.; Greger , in: Zöller, ZPO-Kommentar 31. Auflage 2016, § 261 ZPO, Rn. 2; Becker-Eberhard , in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 261 ZPO Rn. 14; Bacher , in: Beck'scher Online-Kommentar zur ZPO, 24. Edition, Stand 01.03.2017, § 261 ZPO, Rn. 3 ).
  • KG, 27.11.2007 - 1 W 243/07

    Betreuerbestellung: Übertragung des Aufgabenkreises "Vertretung vor Behörden und

    Anders liegt es nur, wenn der Betroffene krankheitsbedingt dazu neigt, eine Vielzahl sinnloser Verfahren zu betreiben, und sich dadurch schädigt (Jurgeleit, a.a.O., § 1896 BGB, Rdn. 138; vgl. auch Senat, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 1 W 60/06 -, OLG-Report 2007, 562 = BtPrax 2007, 84 zur Anordnung eines entsprechenden Einwilligungsvorbehalts).
  • OLG Hamm, 18.06.2009 - 4 U 53/09

    Suchmaschinenmanipulation wettbewerbswidrig

    Da es für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung regelmäßig nur um die konkret beanstandete Wettbewerbshandlung geht, genügt es, dass die Parteien durch eine Handlung miteinander in Wettbewerb getreten sind, auch wenn ihre Unternehmen im übrigen unterschiedlichen Branchen angehören (BGH a.a.O.; Senat, Urt. v. 01.03.2007, Az. 4 U 142/06 - "Suchmaschinenspamming").
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.05.2007 - 3 U 46/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2572
OLG Celle, 30.05.2007 - 3 U 46/07 (https://dejure.org/2007,2572)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.05.2007 - 3 U 46/07 (https://dejure.org/2007,2572)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 3 U 46/07 (https://dejure.org/2007,2572)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Girovertrag: Anwendbarkeit der Pfändungsschutzregelungen bei kontokorrentmäßiger Verrechnung; Schadensersatzpflicht der Bank bei unterbliebener Übermittlung des Verwendungszwecks einer Überweisung)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 249 Abs. 1 BGB; § 280 Abs. 1 BGB; § 676a Abs. 1 S. 1, 2 BGB; § 850b Nr. 2 ZPO; § 850k ZPO
    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Ausführung eines Überweisungsauftrags; Entgegenstehen der Pfändungsschutzvorschriften bei einer kontokorrentmäßigen Verrechnung durch die kontoführende Bank; Verpflichtung zur Übermittlung des ...

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Ausführung eines Überweisungsauftrags; Entgegenstehen der Pfändungsschutzvorschriften bei einer kontokorrentmäßigen Verrechnung durch die kontoführende Bank; Verpflichtung zur Übermittlung des ...

  • Judicialis

    BGB § 676a

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BGB § 676a
    Nichtübermittlung des Verwendungszwecks einer Überweisung durch das überweisende Kreditinstitut

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verrechnung von Zahlungseingängen, die dem Pfändungsschutz unterfallen, mit Debetsaldo

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 280 Abs. 1, § 676a Abs. 1
    Zur Frage, ob die Pfändungsschutzvorschriften der ZPO einer kontokorrentmäßigen Verrechnung durch das kontoführende Kreditinstitut entgegenstehen, und ob die Nichtübermittlung des Verwendungszwecks durch das überweisende Kreditinstitut dieses zum Schadensersatz gegenüber ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Überweisungen: Banken machen sich bei Nichtangabe des Verwendungszwecks nicht immer schadensersatzpflichtig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Nichtübermittlung des Verwendungszwecks bei Überweisung kann Schadensersatzpflicht auslösen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1350
  • ZIP 2007, 1938
  • WM 2007, 1563
  • DB 2007, 1698
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 26.09.1997 - 8 U 130/97
    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2007 - 3 U 46/07
    Ob die Banküberweisung nach § 676 a ZPO Erfüllung oder nur Leistung an Erfüllungs Statt ist, ist umstritten (vgl. nur Palandt-Grüneberg, a. a. O., Rn. 9 zu § 362 m.w.N.), kann hier aber dahin gestellt bleiben, weil in jedem Fall Erfüllung nur eintreten kann bei Überweisung auf ein Konto des Gläubigers (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW 1998, 387), woran es hier aber fehlt.
  • BGH, 22.03.2005 - XI ZR 286/04

    Zugriff der kontoführenden Bank auf pfändungsfreies Arbeitseinkommen

    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2007 - 3 U 46/07
    Der Senat kommt daher - mit dem Bundesgerichtshof (NJW 2005, 1863; s. a. bereits Scholz Löhnig, WM 2004, 1116 ff.) - zu der Auffassung, dass der Pfändungsschutz die Verrechnung nicht hindert.
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Rechtsprechung
   KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5905
KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06 (https://dejure.org/2007,5905)
KG, Entscheidung vom 09.01.2007 - 1 W 60/06 (https://dejure.org/2007,5905)
KG, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - 1 W 60/06 (https://dejure.org/2007,5905)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Verlängerung einer Betreuung unter Erweiterung der Aufgabenkreise ; Voraussetzungen der Betreuerbestellung; Entsprechende Geltung der Vorschriften für die erstmalige Entscheidung bei einer Entscheidung über die Verlängerung der Bestellung eines ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einwilligungsvorbehalt bei massenhaften Klagen

  • Judicialis

    BGB § 1903; ; GKG § 22; ; FGG § 14; ; ZPO § 114

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896 Abs. 1 S. 1; FGG § 69
    Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für gerichtliche Auseinandersetzungen eines offensichtlich Prozessunfähigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 220
  • FamRZ 2007, 1127 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 300/04

    Voraussetzungen der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06
    Ein solcher Einwilligungsvorbehalt kann geeignet sein, eine erhebliche Gefährdung des Vermögens eines Betroffenen abzuwenden, weil dessen Verfahrenshandlungen von vornherein unwirksam sind und gerichtliche Gebühren nicht entstehen oder erhoben werden, weil Anträge eines Prozessunfähigen keine Haftung begründen (Abgrenzung zu OLG Schleswig, OLG-Report 2005, 350).

    Neben der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für die Vermögenssorge ist eine solche Anordnung auch für Behördenangelegenheiten und gerichtliche Auseinandersetzungen grundsätzlich möglich (BayObLG, FamRZ 1998, 454; im Ergebnis wohl auch OLG Schleswig, OLG-Report 2005, 350, das im konkreten Fall einen entsprechenden Einwilligungsvorbehalt zur Abwehr einer Vermögensgefährdung für ungeeignet hielt; Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 13. Ergänzungslieferung 2006, § 62, Rdn. 14).

    Sind jedoch die Verfahrenshandlungen des Betroffenen auf Grund eines Einwilligungsvorbehalts von vornherein unwirksam, können auch keine gerichtlichen Gebühren entstehen oder erhoben werden, weil Anträge eines Prozessunfähigen keine Haftung begründen (Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Loseblatt 62. Lieferung 2006, § 22, Rdn. 3; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 22 GKG, Rdn. 12; a.A. OLG Schleswig, OLG-Report 2005, 350).

  • BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 83/01

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Auszug aus KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06
    Ein Betreuer darf nur für die Angelegenheiten bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist, d.h. in denen der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (BayObLG, FamRZ 2001, 1244 f.).

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, § 1896 Abs. 1a BGB (vgl. Senat, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 W 414/04, KG-Report Berlin 2005, 709; BayObLG, FamRZ 2001, 1244f; 2001, 1245f.).

  • BayObLG, 03.12.1998 - 1Z BR 164/97

    Beschwerdeberechtigung eines Vermächtnisnehmers

    Auszug aus KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06
    Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLG-Report 2005, 621, 623).

    Bei der Würdigung des Gutachtens eines Sachverständigen hat das Rechtsbeschwerdegericht zusätzlich zu prüfen, ob der Tatrichter das Ergebnis des Gutachtens nur kritiklos hingenommen hat oder ob er unter Nachvollziehung der Gedankengänge des Sachverständigen dessen tatsächliche Feststellungen wie auch die von ihm gezogenen Schlüsse auf ihre Tragfähigkeit geprüft und sich eine eigene Überzeugung gebildet hat (BayObLG, FamRZ 1999, 817).

  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97

    Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06
    Die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG, FamRZ 1998, 454).

    Neben der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für die Vermögenssorge ist eine solche Anordnung auch für Behördenangelegenheiten und gerichtliche Auseinandersetzungen grundsätzlich möglich (BayObLG, FamRZ 1998, 454; im Ergebnis wohl auch OLG Schleswig, OLG-Report 2005, 350, das im konkreten Fall einen entsprechenden Einwilligungsvorbehalt zur Abwehr einer Vermögensgefährdung für ungeeignet hielt; Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 13. Ergänzungslieferung 2006, § 62, Rdn. 14).

  • OLG Köln, 24.09.1999 - 16 Wx 129/99

    Zum Verfahren über die Verlängerung der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06
    Das Landgericht musste kein neues Gutachten einholen, auch wenn das vorliegende Gutachten im Zeitpunkt der Entscheidung des Landgerichts bereits knapp 10 Monate alt war (zum Erfordernis einer zeitnahen Begutachtung: OLG Köln, OLG-Report 2000, 154; Mertens, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 69g FGG, Rdn. 16; Sonnenfeld, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., § 69g, Rdn. 59).
  • LG Karlsruhe, 14.12.1998 - 11 T 557/98
    Auszug aus KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06
    Ob in Betreuungsverfahren die Voraussetzungen des § 114 S. 1 ZPO immer schon dann bejaht werden können, wenn schwerwiegende Eingriffe in die Rechte und die Lebensstellung des Betroffenen im Raume stehen (vgl. LG Karlsruhe, FamRZ 1999, 1091f.; Baronin von König, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., § 14, Rdn. 5; Zimmermann, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 14, Rdn. 9a), kann dahinstehen.
  • BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01

    Beschwerde des Betroffenen als Wegfall des Einverständnisses zur Betreuung

    Auszug aus KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, § 1896 Abs. 1a BGB (vgl. Senat, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 W 414/04, KG-Report Berlin 2005, 709; BayObLG, FamRZ 2001, 1244f; 2001, 1245f.).
  • BayObLG, 02.05.2001 - 3Z BR 74/01

    Tatrichterliche Feststellung der mangelnden freien Willensbildung

    Auszug aus KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06
    Auf ältere Gutachten kann dann zurückgegriffen werden, wenn sich das Krankheitsbild des Betroffenen seit längerem nicht entscheidend verbessert hat (BayObLG, FamRZ 2001, 1558).
  • KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05

    Betreuung: Notwendigkeit der Unterbringung eines an einer Psychose erkrankten

    Auszug aus KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06
    Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLG-Report 2005, 621, 623).
  • KG, 20.12.1994 - 1 W 6687/94
    Auszug aus KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06
    Das Gutachten entspricht den gesetzlichen Anforderungen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1994 - 1 W 6687/94 -, FamRZ 1995, 1379ff).
  • KG, 26.04.2005 - 1 W 414/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers

  • BGH, 27.01.2016 - XII ZB 519/15

    Betreuungsverfahren betreffend die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers:

    Droht der Betroffene wie hier durch eine Vielzahl von unsinnigen Anträgen oder Rechtsstreitigkeiten zu seinen Lasten erhebliche Kosten zu verursachen, wie etwa Gerichtsgebühren, die Kosten der gegnerischen Rechtsvertretung oder auch die Auferlegung von Verschuldenskosten bei missbräuchlicher Rechtsverfolgung in sozialgerichtlichen Verfahren nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG, rechtfertigt das die Annahme einer erheblichen Gefahr für sein Vermögen (vgl. KG BtPrax 2007, 84, 85; BayObLG FamRZ 1998, 454, 455 und Beschluss vom 9. Oktober 1996 - 3Z BR 203/96 - juris Rn. 13; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. Dezember 2011] § 1903 BGB Rn. 33 mwN; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1903 Rn. 9; Palandt/Götz BGB 75. Aufl. § 1903 Rn. 4; Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1903 Rn. 53, 55 mwN).
  • KG, 27.11.2007 - 1 W 243/07

    Betreuerbestellung: Übertragung des Aufgabenkreises "Vertretung vor Behörden und

    Anders liegt es nur, wenn der Betroffene krankheitsbedingt dazu neigt, eine Vielzahl sinnloser Verfahren zu betreiben, und sich dadurch schädigt (Jurgeleit, a.a.O., § 1896 BGB, Rdn. 138; vgl. auch Senat, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 1 W 60/06 -, OLG-Report 2007, 562 = BtPrax 2007, 84 zur Anordnung eines entsprechenden Einwilligungsvorbehalts).
  • KG, 11.12.2007 - 1 W 125/06

    Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für

    Fortführung von Senat, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - 1 W 60/06 -, FGPrax 2007, 220 = BtPrax 2007, 84 = OLG-Report 2007, 562, und vom 27. November 2007 - 1 W 243/07.

    Das ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Betroffene krankheitsbedingt dazu neigt, eine Vielzahl solcher Verfahren zu betreiben, und sich dadurch schädigt (Senat, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - 1 W 60/06 -, FGPrax 2007, 220, 222, und vom 27. November 2007 - 1 W 243/07 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 1896 BGB, Rdn. 138).

    Allerdings hat der Senat bereits entschieden, dass die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für Behördenangelegenheiten und gerichtliche Auseinandersetzungen in Betracht kommen kann, wenn ein solcher Einwilligungsvorbehalt geeignet ist, eine erhebliche Gefährdung des Vermögens des Betroffenen abzuwenden, da dessen Verfahrenshandlungen infolge des Einwilligungsvorbehalts von vornherein unwirksam sind und gerichtliche Gebühren nicht entstehen oder erhoben werden, weil Anträge eines Prozessunfähigen keine Haftung begründen (Senat, FGPrax 2007, 220, 222).

  • LG München II, 28.08.2015 - 6 T 5891/14

    Aufhebung, Betreuung, psychische Erkrankung, freie Willensbildung,

    Von einer erheblichen Gefahr für das Vermögen ist auszugehen, wenn festgestellt wird, dass der Betreute am Rechtsverkehr teilnimmt und er hierbei Willenserklärungen abgibt, die ihm nachteilig sind (Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Auflage, § 1903, Rn. 2; KG Berlin, BtPrax 2007, 84 f).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.02.2012 - L 5 AS 276/10

    Bestellung eines Prozesspflegers bei fehlender Prozessfähigkeit des Beteiligten

    Eine Selbstgefährdung des Antragstellers ist mithin nur dann beachtlich, wenn dieser seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 9. Januar 2007, 1 W 60/06, Rn. 25, Juris), wofür hier nach derzeitigen Erkenntnissen keine genügenden Anhaltspunkte vorhanden sind.
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2016 - 11 Wx 61/16

    Grundbuchsache: Kostenhaftung eines unter Betreuung stehenden Antragstellers

    In der Rechtsprechung zu § 2 Nr. 1 KostO war anerkannt, dass die Geschäftsunfähigkeit eines Beteiligten dessen Kostenpflicht als Antragsteller nicht berührt (OLG München, ZEV 2012, 109; OLG Köln, RNotZ 2001, 56; BayObLGZ 1991, 113; KG, MDR 1977, 764; OLG Frankfurt, KostRsp KostO § 2 Nr. 17; LG Köln, BeckRS 2006, 03828; vgl. auch OLGR Schleswig 2005, 350, a.A. KGR Berlin 2007, 562 zu § 22 GKG).
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