Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07   

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https://dejure.org/2007,3344
OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07 (https://dejure.org/2007,3344)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.07.2007 - 1 U 8/07 (https://dejure.org/2007,3344)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 1 U 8/07 (https://dejure.org/2007,3344)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Insolvente GmbH: Anspruch des Insolvenzverwalters gegen den Gründungsgesellschafter auf Erfüllung seiner Einlageverpflichtung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9a Abs. 1 GmbHG; § 16 Abs. 3 GmbHG; § 22 Abs. 1 GmbHG; § 20 GmbHG
    Haftung für rückständige Einlageforderungen bei der Anmeldung einer Anteilsübertragung einer GmbH; Rückwirkende Wirksamkeit eines Anteilsübertragungsvertrages; Konkludente Geschäftsanteilsübertragung; Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Einlagezahlungen; Objektive ...

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 16 Abs. 3; 22 Abs. 1
    Keine Bewirkung der Einlagen einer GmbH durch "Zahlungskarussell"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung für rückständige Einlageforderungen bei der Anmeldung einer Anteilsübertragung einer GmbH; Rückwirkende Wirksamkeit eines Anteilsübertragungsvertrages; Konkludente Geschäftsanteilsübertragung; Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Einlagezahlungen; Objektive ...

  • Judicialis

    GmbHG § 9a Abs. 1; ; GmbHG § 16 Abs. 3; ; GmbHG § 22 Abs. 1; ; GmbHG § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Zulässigkeit der Bareinlage bei Gründung einer Einmann-GmbH

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausstehende Stammeinlage: Bargründung bei Einmann-GmbH ? Erkennbare Separierung der Einlage aus dem Vermögen des Gründers in das Vermögen der zu gründenden GmbH erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kapitalaufbringung bei Einmann-GmbH

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ein-Mann-Gesellschaft, Ein-Personen-Gesellschaft, Erwerber, Falsche Angaben bei Eintragung, Geschäftsführer, Haftung bei Gründung GmbH, Handelsregister, Hin- und Herzahlen, Kapitalaufbringung, Notar, Vorrats-GmbH, Vorratsgesellschaften

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zum Erfordernis der Bareinlage bei Gründung einer Einmann-GmbH

Besprechungen u.ä.

  • CIPReport PDF, S. 28 (Entscheidungsanmerkung)

    Bareinlage in Bar für Einmann-GmbH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 267
  • DB 2007, 2195
  • DB 2007, 305
  • NZG 2008, 32
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 20.01.1994 - 4St RR 1/94

    Einzahlung der Geldeinlage bei Einmann-GmbH

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Dies ist noch nicht gewährleistet, wenn der Gesellschafter - wie im vorliegenden Fall - den Betrag zur notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags bzw. Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung in bar mitbringt und vorzeigt, ihn anschließend aber wieder mitnimmt und anderweitig verwenden kann (ebenso OLG Hamburg NZG 2002, 53; BayObLG GmbHR 1994, 329).

    Dies hat in einer Weise zu geschehen, dass die Zugehörigkeit zum Gesellschaftsvermögen für einen Außenstehenden objektiv erkennbar wird (ebenso OLG Hamburg NZG 2002, 53; BayOblG GmbHR 1994, 329; Baumbach/Hueck/Fastrich, § 7 GmbHG, Rn. 7; Michalski/Heyder, GmbHG, § 7 Rn. 27; Scholz/Winter/Veil, § 7 GmbHG Rn. 46; Ulmer/Ulmer, § 7 GmbHG Rn. 67).

  • OLG Hamburg, 16.03.2001 - 11 U 190/00

    GmbH: Stammeinlage - Alleingesellschafter

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Dies ist noch nicht gewährleistet, wenn der Gesellschafter - wie im vorliegenden Fall - den Betrag zur notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags bzw. Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung in bar mitbringt und vorzeigt, ihn anschließend aber wieder mitnimmt und anderweitig verwenden kann (ebenso OLG Hamburg NZG 2002, 53; BayObLG GmbHR 1994, 329).

    Dies hat in einer Weise zu geschehen, dass die Zugehörigkeit zum Gesellschaftsvermögen für einen Außenstehenden objektiv erkennbar wird (ebenso OLG Hamburg NZG 2002, 53; BayOblG GmbHR 1994, 329; Baumbach/Hueck/Fastrich, § 7 GmbHG, Rn. 7; Michalski/Heyder, GmbHG, § 7 Rn. 27; Scholz/Winter/Veil, § 7 GmbHG Rn. 46; Ulmer/Ulmer, § 7 GmbHG Rn. 67).

  • BGH, 15.04.1997 - IX ZR 112/96

    Aufklärungspflicht der Gläubigerbank über das Bürgschaftsrisiko; Vollstreckung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Auch eine Parteivernehmung von Amts wegen wäre - selbst bei Unterstellung einer Entscheidungserheblichkeit der diesbezüglichen Darlegung des Beklagten zur weiteren Aufbewahrung des vorgezeigten Geldbetrags - nicht in Betracht gekommen, weil eine dafür erforderliche Anfangswahrscheinlichkeit (zu diesem Erfordernis vgl. BGH NJW 1997, 3230, 3231; 1998, 814, 815; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 448 Rn. 2) nicht ersichtlich ist, sondern im Gegenteil die vorhandenen Umstände und das eigene spätere Verhalten des Beklagten gegen eine solche gesonderte Aufbewahrung des Geldbetrags für die (Vor)GmbH sprechen.
  • BGH, 02.12.2002 - II ZR 101/02

    Leistung der Einlageschuld zur freier Verfügung der Geschäftsführung bei Rückfluß

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Dies ist nicht gewährleistet, wenn ein Hin und Herzahlen erfolgt und die Einlageleistung wieder an den betreffenden Gesellschafter zurückfließt (vgl. BGH NJW 2003, 825; BGHZ 125, 141, 143; Baumbach/Hueck/Fastrich, § 19 GmbHG Rn. 10).
  • BGH, 16.03.1992 - II ZB 17/91

    Beschwerdeberechtigung bei Anmeldung der Aktiengesellschaft - Gründung von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Die Haftung der Gründungsgesellschafter nach den allgemeinen Regelungen des GmbHG bleibt nach alledem unberührt (ebenso im Erg. BGHZ 165, 352, 354; BGH NJW 1992, 1824, 1825; OLG Schleswig GmbHR 2003, 1058, 1060).
  • OLG Schleswig, 03.04.2003 - 5 U 168/01

    Stammeinlageerbringung bei Vorratsgesellschaft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Die Haftung der Gründungsgesellschafter nach den allgemeinen Regelungen des GmbHG bleibt nach alledem unberührt (ebenso im Erg. BGHZ 165, 352, 354; BGH NJW 1992, 1824, 1825; OLG Schleswig GmbHR 2003, 1058, 1060).
  • BGH, 02.12.1997 - VI ZR 386/96

    Sorgfaltspflichten des zum Notdienst eingeteilten Arztes gegenüber einem in

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Auch eine Parteivernehmung von Amts wegen wäre - selbst bei Unterstellung einer Entscheidungserheblichkeit der diesbezüglichen Darlegung des Beklagten zur weiteren Aufbewahrung des vorgezeigten Geldbetrags - nicht in Betracht gekommen, weil eine dafür erforderliche Anfangswahrscheinlichkeit (zu diesem Erfordernis vgl. BGH NJW 1997, 3230, 3231; 1998, 814, 815; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 448 Rn. 2) nicht ersichtlich ist, sondern im Gegenteil die vorhandenen Umstände und das eigene spätere Verhalten des Beklagten gegen eine solche gesonderte Aufbewahrung des Geldbetrags für die (Vor)GmbH sprechen.
  • BGH, 09.01.2006 - II ZR 72/05

    Keine Verdoppelung der Einlagepflicht der Gesellschafter einer "auf Vorrat"

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Die Haftung der Gründungsgesellschafter nach den allgemeinen Regelungen des GmbHG bleibt nach alledem unberührt (ebenso im Erg. BGHZ 165, 352, 354; BGH NJW 1992, 1824, 1825; OLG Schleswig GmbHR 2003, 1058, 1060).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2001 - 7 U 151/00

    Bemessung der Berufungsbeschwer bei allein weiterverfolgter Zinsforderung; Zinsen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Nach herrschender, zutreffender Auffassung sind - entgegen dem Wortlaut, aber in Übereinstimmung mit der aktienrechtlichen Regelung des § 63 Abs. 2 AktG - in § 20 GmbHG Fälligkeitszinsen gemäß § 246 BGB (4 %) gemeint (vgl. OLG Brandenburg NZG 2001, 366, 367; Baumbach/Hueck/Fastrich, § 20 GmbHG, Rn.6; Scholz/Winter/H.P. Westermann § 20 GmbHG Rn. 17; Ulmer/W.Müller, § 20 GmbHG Rn. 43).
  • BGH, 21.02.1994 - II ZR 60/93

    Verdeckte Sacheinlage durch Tilgung einer Darlehensforderung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.2007 - 1 U 8/07
    Dies ist nicht gewährleistet, wenn ein Hin und Herzahlen erfolgt und die Einlageleistung wieder an den betreffenden Gesellschafter zurückfließt (vgl. BGH NJW 2003, 825; BGHZ 125, 141, 143; Baumbach/Hueck/Fastrich, § 19 GmbHG Rn. 10).
  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91

    Bareinlageverpflichtung bei Zahlung der Stammeinlage vor GmbH-Gründung -

  • BGH, 15.04.1991 - II ZR 209/90

    Erschwerung der Abtretbarkeit von Gesellschaftsanteilen in einer

  • BGH, 09.12.2002 - II ZB 12/02

    Wirtschaftliche Neugründung einer GmbH durch Verwendung eines Mantels; Anwendung

  • RG, 11.02.1930 - II 296/29

    Bedarf es dann, wenn ein Gesellschafter, der zugleich alleiniger Geschäftsführer

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2012 - 16 U 55/11

    Erfüllung der Verpflichtung zur Leistung der Stammeinlage bei Verwendung des

    Dem steht die von dem Kläger und dem Landgericht herangezogene Entscheidung des OLG Oldenburg (Urt. vom 26.07.2007 - 1 U 8/07, juris) nicht entgegen.
  • KG, 31.03.2021 - 22 W 39/21

    Voraussetzungen einer Erbringung einer Bareinlage zur endgültigen freien

    Dies setzt unabhängig von der Rechtsfähigkeit einer Einpersonen-Vor-GmbH eine objektiv erkennbare Überführung der Einlageleistung in das der Vor-GmbH zugeordnete Sondervermögen voraus (vgl. OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 26. Juli 2007 - 1 U 8/07 -, juris Rdn. 35; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 16. März 2001 - 11 U 190/00 -, juris Rdn. 24; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20. Januar 1994 - 4St RR 1/94 -, juris Rdn. 24; Münchener Kommentar zum GmbHG/Herrler, 3. Aufl., § 7 Rdn. 102; Scholz/Veil, GmbHG, 12. Aufl., § 7 Rdn. 31; Roth/Altmeppen, GmbHG, § 9 Rdn. 24).
  • OLG Brandenburg, 09.09.2020 - 4 U 30/20

    Wirksamkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils; Erfüllung der Pflicht zur

    Die Erfüllung der Einlagepflicht setzt voraus, dass der geleistete Einlagebetrag dem Vermögen der Gesellschaft endgültig und uneingeschränkt zu deren freier Verfügung zugeflossen ist (OLG Oldenburg, Urteil vom 26.07.2007 - 1 U 8/07 -, juris Rn. 54; Bayer, in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 20. Aufl. 2020, § 19 Rn. 12).
  • FG Hessen, 06.07.2022 - 4 K 310/20

    Fälligkeitszinsen in Höhe von 4 % bei konkludenter Einforderung des erhöhten

    Nach zutreffender Auffassung sind - entgegen dem Wortlaut, aber in Übereinstimmung mit der aktienrechtlichen Regelung des § 63 Absatz 2 AktG, der einen festen Zinssatz von 5 % p.a. vorsieht - in § 20 GmbHG Fälligkeitszinsen gemeint, deren Höhe sich nach § 246 BGB richtet, der den Zins auf § 4 % p.a. bestimmt (so ausdrücklich auch Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg, Urteil vom 26.07.2007 1 U 8/07, NZG 2008, 32 mit weiteren Nachweisen), weil kein anderer Zinssatz bestimmt ist.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 11.05.2007 - 8 U 73/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8157
OLG Rostock, 11.05.2007 - 8 U 73/06 (https://dejure.org/2007,8157)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11.05.2007 - 8 U 73/06 (https://dejure.org/2007,8157)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. Mai 2007 - 8 U 73/06 (https://dejure.org/2007,8157)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Versicherungsrecht: Leistungsteilung zwischen unterschiedlichen Versicherern; Anwendbarkeit eines Teilungsabkommens bei Schadensereignis ohne objektive Pflichtverletzung

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus einem zwischen den Parteien bestehenden Rahmenteilungsabkommen wegen unfallbedingter Behandlungskosten pflegebedürftiger Heimbewohner

  • Judicialis

    TA § 1; ; TA § 1 Abs. 2; ; TA § 1 Abs. 2 Hs 2; ; TA § 1 Abs. 3; ; TA § 1 Abs. 3 S. 2; ; TA § 1 Abs. 4; ; TA § 1 Abs. 9 lit. b); ; SGB XI § 15

  • ra.de
  • ratgeber-arzthaftung.de
  • ratgeber-arzthaftung.de

    Versicherungsrecht: Leistungsteilung zwischen unterschiedlichen Versicherern; Anwendbarkeit eines Teilungsabkommens bei Schadensereignis ohne objektive Pflichtverletzung

  • ratgeber-arzthaftung.de

    Teilungsabkommen

  • rechtsportal.de

    SGB XI § 15; Haftpflichtversicherungsgesetz
    Anwendbarkeit eines Teilungsabkommens, welches einen Verzicht nicht nur auf die Prüfung der Schuldfrage, sondern darüber hinausgehend auf die Prüfung der Haftungsfrage enthält

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.12.1981 - IVa ZR 181/80

    Anwendung eines Teilungsabkommens auf dem Gebiet der Produzentenhaftung -

    Auszug aus OLG Rostock, 11.05.2007 - 8 U 73/06
    Vielmehr reicht es aus, dass das Schadensereignis seiner Art nach in den Gefahrenbereich fällt, für den der Haftpflichtversicherer Versicherungsschutz zu gewähren hat (vgl. zu inhaltlich übereinstimmenden Klauseln bereits BGH, Urt. v. 16.12.1981, VersR 1982, S. 333, 333; Urt. v. 26.05.1982, VersR 1982, S. 774, 774).
  • BGH, 26.05.1982 - IVa ZR 78/81

    Anwendung eines Teilungsabkommens im Bereich der Produzentenhaftung - Möglichkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 11.05.2007 - 8 U 73/06
    Vielmehr reicht es aus, dass das Schadensereignis seiner Art nach in den Gefahrenbereich fällt, für den der Haftpflichtversicherer Versicherungsschutz zu gewähren hat (vgl. zu inhaltlich übereinstimmenden Klauseln bereits BGH, Urt. v. 16.12.1981, VersR 1982, S. 333, 333; Urt. v. 26.05.1982, VersR 1982, S. 774, 774).
  • BGH, 01.10.2008 - IV ZR 133/07

    Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers für Aufwendungen für die

    Das Berufungsgericht (OLG Rostock OLG-Report 2007, 734) hält die Voraussetzungen für die Anwendung des Teilungsabkommens nach § 1 Abs. 2 TA für gegeben.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 05.07.2007 - 5 U 186/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6432
OLG Schleswig, 05.07.2007 - 5 U 186/06 (https://dejure.org/2007,6432)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.07.2007 - 5 U 186/06 (https://dejure.org/2007,6432)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - 5 U 186/06 (https://dejure.org/2007,6432)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 38 Abs. 2
    Wirkung eines materiell rechtmäßigen Beschlusses über die Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers tritt sofort nach Bekanntgabe ein

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über ein Berufungsbegehren trotz Abwesenheit der Klägerin und Berufungsbeklagten bei Anwesenheit des klägerseits beigetretenen Streithelfers; Genehmigung der Prozessführung durch einen Nebenintervenienten; Abhängigkeit der Wirksamkeit einer aus wichtigem ...

  • Judicialis

    GmbHG § 38; ; ZPO § 301

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GmbHG § 38; ZPO § 301
    "Hochziehen" des erstinstanzlich verbliebenen Teils eines Rechtsstreits durch das mit einem Teilurteil befasste Berufungsgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    2-Mann-GmbH, 2-Personen-Gesellschaft, 2-Personen-GmbH, Abberufung 2-Mann-GmbH, Abberufung eines Geschäftsführers in der Zwei-Personen-GmbH, AktG § 84 Abs. 3 Satz 4, AktG § 84 Abs. 4 Satz 4, Analoge Anwendung des § 84 Abs. 3 Satz 4 AktG, Beginn der Zweiwochenfrist nach § 626 BGB, ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 184/06

    Straßenpreis

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2007 - 5 U 186/06
    Mit weiterem Urteil vom 24. Oktober 2006 hat das Landgericht Lübeck in dem von dem Nebenintervenienten als dortigen Kläger betriebenen Verfahren 11 O 43/06 = 5 U 184/06 dessen Antrag auf Feststellung abgewiesen, die Beschlüsse der fraglichen Gesellschafterversammlung, wonach er als Geschäftsführer aus wichtigem Grund abberufen und das Anstellungsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos gekündigt worden war, seien unwirksam oder nichtig.

    Im vorliegenden Fall steht die Wirksamkeit der Abberufung des Nebenintervenienten als Geschäftsführer durch den Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 4. April 2006 aber fest, weil das Landgericht die Wirksamkeit dieses Beschlusses und des weiteren Beschlusses über die fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses mit Urteil vom 24. Oktober 2006 in der Sache 11 O 49/06 = 5 U 185/06 OLG Schleswig festgestellt, die Klage des Nebenintervenienten auf Nichtigerklärung (hilfsweise Aufhebung) dieser Beschlüsse mit Urteil vom gleichen Tag in der Sache 11 O 43/06 = 5 U 184/06 OLG Schleswig dementsprechend abgewiesen hat und diese Urteile insoweit rechtskräftig geworden sind.

  • BGH, 03.07.1959 - I ZR 169/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2007 - 5 U 186/06
    Es ist anerkannt, dass ein Berufungsgericht, das auf die Berufung gegen ein für den Kläger günstiges Teilurteil zugunsten des Beklagten entscheidet und dadurch zugleich den noch in I. Instanz verbliebenen weiteren Ansprüchen den Boden entzieht, auch ohne darauf gerichteten Sachantrag des Beklagten zugleich die in der unteren Instanz noch verbliebenen Ansprüche des Klägers mit abweisen darf (BGH NJW 1959, 1827 f; OLG Schleswig, NJW-RR 1997, 1094).
  • BGH, 20.12.1982 - II ZR 110/82

    Wirksamkeit eines Bestellungswiderrufs

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2007 - 5 U 186/06
    Mit der Situation einer zweigliedrigen GmbH, in der beide Gesellschafter zugleich Geschäftsführer sind und sich gegenseitig aus wichtigem Grunde durch Beschluss der Gesellschafterversammlung von der Position des Geschäftsführers abberufen, hat sich der Bundesgerichtshof grundlegend in BGHZ 86, 177 ff befasst und ausgeführt, in einem solchen Fall kämen weder die §§ 117, 127 HGB noch § 84 Abs. 3 Satz 4 AktienG analog zur Anwendung.
  • OLG Karlsruhe, 04.12.1992 - 15 U 208/92
    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2007 - 5 U 186/06
    Ist die Abberufung durch die Gesellschafterversammlung also materiell rechtmäßig, dann greift sie auch sofort mit Bekanntgabe des Beschlusses (BGH aaO bei Juris RdNr. 14; OLG Karlsruhe, NZG 2000, 264 ff bei Juris RdNr. 396; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1505, 1506; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 16. Aufl.,2004,. § 38 RdNr. 31).
  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 196/93

    Prüfung der Verkaufsberechtigung des Veräußerers beim Erwerb eines aus dem

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2007 - 5 U 186/06
    Hierzu war er nach § 67 Halbs. 2 ZPO berechtigt (vgl. BGH ZIP 1994, 787, 788; Münchner Kommentar zur ZPO/Schilken, 2. A. 2000, § 67 Rn. 6).
  • KG, 25.03.1997 - 1 W 6538/96

    Erbfolgenachweis durch Auslandsurkunde

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2007 - 5 U 186/06
    Es ist anerkannt, dass ein Berufungsgericht, das auf die Berufung gegen ein für den Kläger günstiges Teilurteil zugunsten des Beklagten entscheidet und dadurch zugleich den noch in I. Instanz verbliebenen weiteren Ansprüchen den Boden entzieht, auch ohne darauf gerichteten Sachantrag des Beklagten zugleich die in der unteren Instanz noch verbliebenen Ansprüche des Klägers mit abweisen darf (BGH NJW 1959, 1827 f; OLG Schleswig, NJW-RR 1997, 1094).
  • OLG Karlsruhe, 04.05.1999 - 8 U 153/97
    Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2007 - 5 U 186/06
    Ist die Abberufung durch die Gesellschafterversammlung also materiell rechtmäßig, dann greift sie auch sofort mit Bekanntgabe des Beschlusses (BGH aaO bei Juris RdNr. 14; OLG Karlsruhe, NZG 2000, 264 ff bei Juris RdNr. 396; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1505, 1506; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 16. Aufl.,2004,. § 38 RdNr. 31).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.12.2006 - 1 U 77/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14193
OLG Karlsruhe, 18.12.2006 - 1 U 77/06 (https://dejure.org/2006,14193)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.12.2006 - 1 U 77/06 (https://dejure.org/2006,14193)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Dezember 2006 - 1 U 77/06 (https://dejure.org/2006,14193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch wegen unzureichender steuerlicher Beratung im Zusammenhang mit der einkommensteuerlichen Geltendmachung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung ; Voraussetzung der hinreichend substantiierten Darlegung eines Schadens

  • Der Betrieb

    Pflicht des Steuerberaters zur vorsorglichen Einlegung von Einsprüchen gegen Steuerbescheide wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der zugrunde liegenden Rechtsnorm? ? Berücksichtigung vorhersehbarer Änderungen der Rechtsprechung ? Klage beim BVerfG zur Überprüfung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Keine Steuerberaterhaftung wegen verfassungswidriger Steuernorm

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 28 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Vertrauen auf Fortbestand der Rechtsprechung

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Vertrauen auf Fortbestand der Rechtsprechung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 28 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Vertrauen auf Fortbestand der Rechtsprechung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 1299
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 24.11.2020 - 6 U 169/19

    Regress des Steuerberaters

    Ergänzend kann darauf hingewiesen werden, dass der Steuerberater nicht für die unterlassene Aufklärung des Mandanten bei nachträglich vom Bundesverfassungsgericht festgestellter Verfassungswidrigkeit einer Steuernorm haftet, wenn nicht in der Rechtsprechung und Literatur keine gewichtigen Gegenstimmen zu Verfassungswidrigkeit der Norm vorhanden sind (OLG Karlsruhe, DStR 2007, 1458; OLG Hamburg, DStRE 2007, 1593; BGH DStR 2009, 450).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.04.2007 - 11 U 136/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10224
OLG Köln, 25.04.2007 - 11 U 136/06 (https://dejure.org/2007,10224)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.04.2007 - 11 U 136/06 (https://dejure.org/2007,10224)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. April 2007 - 11 U 136/06 (https://dejure.org/2007,10224)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Abkürzung einer Verjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen aus vorsätzlichem Verhalten; Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen über Ansprüche; "Einschlafenlassen" der Verhandlungen über Ansprüche; Steuerrechtliche Nutzbarkeit eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.11.2002 - VI ZR 416/01

    Hemmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2007 - 11 U 136/06
    Ein "Einschlafenlassen" der Verhandlungen ist dann anzunehmen, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Schuldners spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Verhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGHZ 152, 298, 303 = NJW 2003, 895, 897; NJW-RR 2005, 1044, 1046 ff.; OLG Koblenz ZGS 2006, 117, 119; Münchener Kommentar-Grothe, § 203 Rdn. 8; Palandt-Heinrichs, § 203 Rdn. 4).

    Die Verhandlungen wurden daher beendet, wenn die Klägerin die Frist ohne Stellungnahme verstreichen ließ (vgl. BGHZ 152, 298, 303 für den gleich zu behandelnden Fall der von dem Gläubiger selbst gesetzten Frist).

  • OLG Koblenz, 09.02.2006 - 5 U 1452/05

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen; Hemmung der Verjährung durch

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2007 - 11 U 136/06
    Ein "Einschlafenlassen" der Verhandlungen ist dann anzunehmen, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Schuldners spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Verhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGHZ 152, 298, 303 = NJW 2003, 895, 897; NJW-RR 2005, 1044, 1046 ff.; OLG Koblenz ZGS 2006, 117, 119; Münchener Kommentar-Grothe, § 203 Rdn. 8; Palandt-Heinrichs, § 203 Rdn. 4).
  • BGH, 01.03.2005 - VI ZR 101/04

    Verjährung von zu Zeiten der ehemaligen DDR entstandenen Forderungen

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2007 - 11 U 136/06
    Ein "Einschlafenlassen" der Verhandlungen ist dann anzunehmen, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Schuldners spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Verhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGHZ 152, 298, 303 = NJW 2003, 895, 897; NJW-RR 2005, 1044, 1046 ff.; OLG Koblenz ZGS 2006, 117, 119; Münchener Kommentar-Grothe, § 203 Rdn. 8; Palandt-Heinrichs, § 203 Rdn. 4).
  • BGH, 03.02.1953 - I ZR 61/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2007 - 11 U 136/06
    Das ist nicht richtig; die Abkürzung einer Verjährungsfrist war nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum gemäß § 225 Satz 2 BGB a.F. auch bei Schadensersatzansprüchen aus vorsätzlichem Verhalten zulässig (BGHZ 9, 1, 5; RGZ 135, 174, 176; Münchener Kommentar-Grothe, BGB, 5. Aufl., § 202 Rdn. 7; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 202 Rdn. 8; RGRK-Johannsen, BGB, 12. Aufl., § 225 Rdn. 3; Soergel-Niedenführ, BGB, 12. Aufl., § 225 Rdn. 3; Staudinger/Peters, BGB, Bearbeitung 2001, § 225 Rdn. 14).
  • RG, 06.02.1932 - I 288/31

    Kann nach den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen von 1927 und 1930 auch

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2007 - 11 U 136/06
    Das ist nicht richtig; die Abkürzung einer Verjährungsfrist war nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum gemäß § 225 Satz 2 BGB a.F. auch bei Schadensersatzansprüchen aus vorsätzlichem Verhalten zulässig (BGHZ 9, 1, 5; RGZ 135, 174, 176; Münchener Kommentar-Grothe, BGB, 5. Aufl., § 202 Rdn. 7; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 202 Rdn. 8; RGRK-Johannsen, BGB, 12. Aufl., § 225 Rdn. 3; Soergel-Niedenführ, BGB, 12. Aufl., § 225 Rdn. 3; Staudinger/Peters, BGB, Bearbeitung 2001, § 225 Rdn. 14).
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