Weitere Entscheidungen unten: OLG Celle, 24.10.2007 | KG, 23.11.2007

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.09.2007 - 4 U 252/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4455
OLG Frankfurt, 26.09.2007 - 4 U 252/06 (https://dejure.org/2007,4455)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.09.2007 - 4 U 252/06 (https://dejure.org/2007,4455)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. September 2007 - 4 U 252/06 (https://dejure.org/2007,4455)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 19 BNotO, § 278 BGB
    Notarhaftung: Fehlüberweisung einer Notargehilfin bei Auszahlung eines Treuhandbetrages

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO §§ 19, 23; BGB §§ 278, 831; BeurkG § 54b
    Haftung des Notars für Verschulden seiner Angestellten bei Auszahlung von Notaranderkonto (hier: falsche Kontoangabe)

  • Judicialis

    BNotO § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 19; BGB § 278; BGB § 280 Abs. 1
    Amtspflichtverletzung des Notars: Zurechnung von Fehlern der Notargehilfin bei Abwicklung eines Treuhandauftrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Zurechnung eines Fehlers einer Notargehilfin?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch gegen einen Notar wegen einer Fehlüberweisung von einem Notaranderkonto; Zurechnung eines Fehlers einer Notargehilfin bei der Abwicklung eines Treuhandauftrags; Verletzung einer Amtspflicht durch einen Notar wegen falscher Auszahlung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 776
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 416/04

    Anforderungen an die Form von Verwahrungsanweisungen; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2007 - 4 U 252/06
    § 54 a Abs. 4 BeurkG, der hierfür Schriftform vorsieht, ist keine Formvorschrift im Sinne von §§ 125, 126 BGB (BGH DNotZ 2006, 56 = WM 2005, 2056).
  • BGH, 30.04.2008 - III ZR 262/07

    Haftung des Notars für fehlerhafte Überweisung

    Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26. September 2007 - 4 U 252/06 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.10.2007 - 3 U 97/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3479
OLG Celle, 24.10.2007 - 3 U 97/07 (https://dejure.org/2007,3479)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.10.2007 - 3 U 97/07 (https://dejure.org/2007,3479)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 3 U 97/07 (https://dejure.org/2007,3479)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Grundschuld: Vorformulierte Sicherungsvereinbarung bei Bestellung einer Grundschuld zur Sicherung eines einem Dritten gewährten Existenzgründerkredits; Erforderlichkeit eines ausdrücklichen Hinweises bei Sicherung auch künftiger Ansprüche aus einem Kontokorrentkredit ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 305c Abs. 1 BGB; § 306 BGB; § 307 Abs. 2 BGB; § 1191 BGB
    Wirksamkeit einer Klausel zur Sicherung auch künftiger Ansprüche eines Kreditgebers etwa aus einem Kontokorrentkredit durch eine zur Sicherung des Darlehens eines Dritten bestellte Grundschuld; Inhaltskontrolle einer sog. weiten Sicherungsklausel nach § 307 BGB; ...

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Klausel zur Sicherung auch künftiger Ansprüche eines Kreditgebers etwa aus einem Kontokorrentkredit durch eine zur Sicherung des Darlehens eines Dritten bestellte Grundschuld; Inhaltskontrolle einer sog. weiten Sicherungsklausel nach § 307 BGB; ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Vollstreckung aus Grundschuldbestellungsurkunde bei unwirksamer weil überraschender sogenannter weiter Sicherungsklausel

  • Judicialis

    BGB § 305 c; ; BGB § 1191

  • rechtsportal.de

    Sicherungszweck einer zur Darlehenssicherung bestellten Grundschuld - künftige Ansprüche des Darlehensgebers aus Kontokredit?

  • ibr-online

    Überraschende weitere Sicherungsklausel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erstreckung einer Sicherungsgrundschuld auf Kontoüberziehung

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Sicherung künftiger Ansprüche durch Sicherungsgrundschuld für ein Darlehen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    "Weite" Sicherungsabreden sind bei Besicherung eines einem Dritten gewährten Darlehens regelmäßig unzulässig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Erstreckung einer Sicherungsgrundschuld auf Kontoüberziehung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige Vollstreckung einer Grundschuld wegen unwirksamer Zweckerklärungsklausel? (IMR 2008, 427)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 756
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.05.1987 - V ZR 89/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Inanspruchnahme von Sicherheiten

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2007 - 3 U 97/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1987, 2228) kommt für die Sicherungszweckerklärung zur Grundschuld eine Inhaltskontrolle deshalb nicht in Betracht, weil - anders als die Bürgschaft - Inhalt und Umfang der schuldrechtlichen Zweckbindung bei der Grundschuld nicht gesetzlich festgelegt sind, es mithin keine gesetzliche Regelung gibt, von der abgewichen werden könnte.
  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 36/98

    Umfang einer Blankobürgschaft

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2007 - 3 U 97/07
    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn der Kreditgeber den Sicherungsnehmer auf die erweiterte Haftung der Grundschuld eindeutig und unmissverständlich hingewiesen hat, wobei jedoch ein rein formularmäßiger Hinweis nicht genügt (BGH WM 2000, 514, 517 für die Bürgschaft).
  • BGH, 20.03.2002 - IV ZR 93/01

    Bestellung einer Grundschuld durch mehrere Miteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2007 - 3 U 97/07
    Anlass des Sicherungsgeschäfts und Ausmaß der vorformulierten Sicherungsvereinbarung stehen in diesem Fall in einem nicht zur erwartenden Widerspruch zueinander (vgl. BGH ZIP 2002, 932).
  • BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 344/02

    Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung bei fehlerhafter Fälligkeitsregelung

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2007 - 3 U 97/07
    Ist - wie hier - ein Teil einer Klausel unwirksam, bleibt der Rest der Klausel dann bestehen, wenn diese aus sich heraus sinnvoll und verständlich ist und der unzulässige Regelungsteil vom zulässigen getrennt werden kann (BGH NJW 2003, 2899).
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Rechtsprechung
   KG, 23.11.2007 - 7 U 114/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7945
KG, 23.11.2007 - 7 U 114/07 (https://dejure.org/2007,7945)
KG, Entscheidung vom 23.11.2007 - 7 U 114/07 (https://dejure.org/2007,7945)
KG, Entscheidung vom 23. November 2007 - 7 U 114/07 (https://dejure.org/2007,7945)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen aus einem Werkvertrag; Verlängerung der Gewährleistungsfrist durch vertragliche Verschiebung der Abnahme; Wirksamkeit einer Verschiebung des Verjährungsbeginns im Rahmen von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Ende der ...

  • Judicialis

    BGB § 203; ; BGB § 203 S. 3

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann endet die Verjährungshemmung bei "eingeschlafenen" Verhandlungen? (IBR 2008, 649)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 08.07.1998 - 21 U 206/97

    Abnahme von Subunternehmerleistungen erst bei Abnahme durch Erwerber in AGB des

    Auszug aus KG, 23.11.2007 - 7 U 114/07
    Diese Regelung führt zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist auf einen mitunter nicht mehr überschaubaren Zeitraum, denn der Beginn der Gewährleistungsfrist ist in diesen Fällen auch abhängig von der Qualität der Werkleistungen aller anderen am Bau tätigen Unternehmer (vergl. OLG Düsseldorf, BauR 1999, 497; vergl. auch BGH NJW 1989, 1602).
  • BGH, 23.02.1989 - VII ZR 89/87

    Inhaltskontrolle von Vertragsbedingungen eines Bauträgers mit seinen

    Auszug aus KG, 23.11.2007 - 7 U 114/07
    Diese Regelung führt zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist auf einen mitunter nicht mehr überschaubaren Zeitraum, denn der Beginn der Gewährleistungsfrist ist in diesen Fällen auch abhängig von der Qualität der Werkleistungen aller anderen am Bau tätigen Unternehmer (vergl. OLG Düsseldorf, BauR 1999, 497; vergl. auch BGH NJW 1989, 1602).
  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 194/05

    Begriff des Verhandelns

    Auszug aus KG, 23.11.2007 - 7 U 114/07
    Es genügt für ein Verhandeln jeder Meinungsaustausch über den Schadensfall zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten, sofern nicht sofort und eindeutig jeder Ersatz abgelehnt wird (BGH NJW 2007, 587 m.w.N.).
  • BGH, 06.11.2008 - IX ZR 158/07

    Beendigung der Verjährungshemmung durch "Einschlafenlassen" der Verhandlung

    bb) Das Berufungsgericht hat richtig gesehen, dass diese Grundsätze auch im Anwendungsbereich des § 203 Satz 1 BGB Geltung haben (BGH, Urt. v. 30. Oktober 2007 - X ZR 101/06, WM 2008, 656, 659 Rn. 24; Beschl. v. 27. März 2008 - IX ZR 185/05, zitiert nach juris; ebenso OLG Düsseldorf OLGR 2006, 518; KG KGR 2008, 368; LAG Rheinland-Pfalz DB 2008, 592 [LS]; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB 12. Aufl. § 203 Rn. 6; MünchKomm-BGB/Grothe, 5. Aufl. § 203 Rn. 8; Palandt/Heinrichs, BGB 67. Aufl. § 203 Rn. 4; Staudinger/Frank Peters, BGB Neubearbeitung 2004 § 203 Rn. 13; a. A. OLG Koblenz NJW 2006, 3150, 3152).
  • OLG Naumburg, 23.10.2008 - 9 U 19/08

    Weitergeltung der Grundsätze zur Verjährungshemmung nach § 852 Abs. 2 BGB a. F.

    Weder der Wortlautvergleich zwischen § 203 S. 1 BGB n. F. und § 852 Abs. 2 BGB a. F. noch die Gesetzgebungsgeschichte zu § 203 S. 1 BGB n. F. legen es nahe, die Verjährungshemmung erst und nur mit einer eindeutigen, unmissverständlichen Zurückweisung durch den Schuldner enden zu lassen (in Abweichung vom Urteil des OLG Koblenz vom 16.02.2006, Az. 5 U 271/05, und im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2005, Az. 23 U 49/05, OLG Bremen, Urteil vom 16.08.2007, Az. 2 U 29/07, und KG Berlin, Urteil vom 23.11.2007, Az. 7 U 114/07; im gleichen Sinne: BGH, Urteil vom 30.10.2007, Az. X ZR 101/06, NJW 2008, 576, 578, dort Rn. 24).

    Er schließt sich der Ansicht des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 21.10.2005, Az. 23 U 49/05), des OLG Bremen (Urteil vom 16.08.2007, Az. 2 U 29/07) und des KG Berlin (Urteil vom 23.11.2007, Az. 7 U 114/07, Juris - Rn. 10) an, wonach es weder der Wortlautvergleich zwischen § 203 S. 1 BGB n. F. und § 852 Abs. 2 BGB a. F. noch die Gesetzgebungsgeschichte zu § 203 BGB n. F. nahelegen, die Verjährungshemmung erst und nur mit einer eindeutigen, unmissverständlichen Zurückweisung durch den Schuldner enden zu lassen.

    Die Zeitspanne von einem Monat bewegt sich auch in dem zeitlichen Rahmen, innerhalb dessen nach der obergerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig eine Reaktion bei seitens des Schuldners zugesagter Rückmeldung zu erwarten ist (vgl. bspw.: BGH, Urteil vom 05.11.2002, Az. VI ZR 416/01, Juris - Rn. 21; KG Berlin, Urteil vom 23.11.2007, Az. 7 U 114/07, Juris - Rn. 10; OLG Zweibrücken, Urteil vom 24.05.2007, Az. 4 U 104/06, Juris - Rn. 29; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2005, Az. 23 U 49/05, Juris - Rnrn. 8 und 9).

  • OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 8 U 153/17

    Verjährung des Darlehensrückzahlungsanspruches

    Allerdings kann die Verjährungshemmung des § 203 Satz 1 BGB auch dann enden, wenn aus der Sicht des Gläubigers nach Treu und Glauben ein nächster Schritt seitens des Schuldners zu erwarten gewesen wäre, dieser jedoch nicht erfolgt ist (OLG Naumburg, Urteil vom 23.10.2008 - 9 U 19/08, juris; so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2005 - 23 U 49/05, juris; OLG Bremen, Urteil vom 16.08.2007 - 2 U 29/07; KG Urteil vom 23.11.2007 - 7 U 114/07, juris).
  • OLG Hamm, 25.10.2012 - 28 U 233/09

    Anwaltshonorar; Anwaltshaftung; dolo agit; Belehrung; Verhandlungen; Hemmung;

    Nach Ablauf dieser Zeitdauer sind die bisherigen Verhandlungen als eingeschlafen anzusehen (BGH NJW 2003, 895; KG JurBüro 2008, 379; OVG Sachsen-Anhalt NVwZ 2011, 632; MünchKommBGB-Grothe § 203 Rnr. 8).
  • KG, 05.06.2008 - 8 U 213/07

    Anspruchsverjährung: Wirkung des Verjährungsverzichts; Hemmung der Verjährung bei

    Hierzu ist ihm eine gewisse Überlegungsfrist nach Eintritt des Ereignisses einzuräumen, die man mit etwa vier Wochen ansetzen mag, sofern es nur auf den Eintritt des Ereignisses als solches ankommt (Staudinger/Peters, a.a.O., Rdnr. 13; MüKo /Grothe, a.a.O., § 203 BGB, Rdnr. 9; OLG Koblenz ZGS 2006, 117; vgl. KG OLG-Report 2008, 368, 369).
  • OLG Frankfurt, 30.04.2018 - 8 U 153/17

    Mehrere Hemmungsgründe: Keine Addition der Hemmungszeiträume!

    Allerdings kann die Verjährungshemmung des § 203 Satz 1 BGB auch dann enden, wenn aus der Sicht des Gläubigers nach Treu und Glauben ein nächster Schritt seitens des Schuldners zu erwarten gewesen wäre, dieser jedoch nicht erfolgt ist (OLG Naumburg, Urteil vom 23.10.2008 - 9 U 19/08; so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2005 - 23 U 49/05; OLG Bremen, Urteil vom 16.08.2007 - 2 U 29/07; KG Urteil vom 23.11.2007 - 7 U 114/07).
  • OLG München, 07.06.2017 - 15 U 161/16

    Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils beim Anwaltsregress

    In der Rechtsprechung und Literatur wird überwiegend vertreten, dass bei einem "Seitenwechsel" des Streithelfers die Kosten der Nebenintervention entsprechend § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu quoteln sind (vgl. OLG München, MDR 1989, 73; OLGR Celle 2001, 295; OLG Dresden, JurBüro 2008, 379; Zöller/Herget, ZPO, § 101 Rdnr. 2).
  • OLG Hamm, 16.07.2019 - 26 U 145/18

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei verfahrenswidriger Annahme der Verjährung

    Das kann u.U. bereits nach einem Monat der Fall sein (vgl. OLG Hamm Urt. v. 24.02.2015 - 24 U 94/13; KG Berlin Urt. v. 23.11.2007 - 7 U 114/07, jeweils juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 L 277/09

    Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen für Errichtung einer

    Im Regelfall geht man von einer Zeitspanne von einem Monat als dem zeitlichen Rahmen aus, innerhalb dessen regelmäßig eine Reaktion bei seitens des Schuldners zugesagter Rückmeldung zu erwarten ist (vgl. BGH, Urt. v. 05.11.2002 - VI ZR 416/01- juris; KG Berlin, Urt. v. 23.11.2007 - 7 U 114/07 - juris).
  • LG Köln, 04.05.2012 - 7 O 382/10

    Nachweis der Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen; Herbeiführung der

    Üblicher Weise wird dieser Zeitraum in baurechtlichen Streitigkeiten mit einem Monat bemessen (KG, Urt. v. - 23.11.2007 - 7 U 114/07, KGR 2008, 368; OLG Dresden, Urt. v. - 23.02.2010 - 9 U 2043/08, VersR 2011, 894); selbst bei Ansatz längerer Überlegungszeiten bräuchte es aber hier einen Zeitraum von 968 Tagen, also 138 Wochen und 2 Tagen (04.11.2008 bis 30.06.2011), um verjährungshemmende Verhandlungen anzunehmen.
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