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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - I-24 U 55/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3093
OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - I-24 U 55/07 (https://dejure.org/2007,3093)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.06.2007 - I-24 U 55/07 (https://dejure.org/2007,3093)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - I-24 U 55/07 (https://dejure.org/2007,3093)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fälligkeit des Anspruch eines Mieters auf Rückzahlung seiner Kaution unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist nach Ende des Mietverhältnisses; Aufrechnung eines Vermieters gegen eine Kaution mit Heizkostennachforderungen im Falle eines Zurückbehaltungsrecht des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fälligkeit des Kautionsrückzahlungsanspruchs; Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen unterlassener Betriebskostenabrechnung; angemessene Frist für Rückgabe der Mietkaution; Aufrechnung

  • Judicialis

    BGB § 273; ; BGB § 390; ; BGB § 535; ; BGB § 551

  • rewis.io
  • prewest.de PDF, S. 29

    §§ 535, 551, 390, 273 BGB
    Geschäftsraummiete; Mietkaution; Aufrechnung gegen den Rückgewähranspruch; offene Betriebskostenabrechnung; Zurückbehaltung anderer BK-Nachzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 273; BGB § 390; BGB § 535; BGB § 551
    Frist für Rückzahlung der Mietkaution - Voraussetzungen der Aufrechnung der Kaution mit Heizkostennachforderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fälligkeit der Kautionsrückzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Mietkaution ist binnen sechs Monaten nach Vertragsende zurückzuzahlen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Sie dürfen die Kaution bis zur Betriebskostenabrechnung behalten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zügige Abrechnung der Nebenkosten und der Kaution nach Ende des Mietverhältnisses erforderlich! (IMR 2008, 271)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 7 O 198/05
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - I-24 U 55/07

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 708
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 71/05

    Umfang der Mietkaution

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 24 U 55/07
    Zwar sichert die Mietkaution alle - auch noch nicht fällige - Ansprüche des Vermieters, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben, und sie erstreckt sich wegen dieses umfassenden Sicherungszwecks auch auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten (BGH WM 1972, 776; NJW 2006, 1422; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1987, 720; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 651; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 211, 213 f. und NZM 2005, 783 f.; Scheuer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., V B Rdnr. 289).

    Die nachprüfbare Abrechnung bei Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht abgerechneter Betriebskosten ist - wie ausgeführt - innerhalb angemessener Frist vorzunehmen (so ausdrücklich zuletzt: BGH NJW 2006, 1422).

    Ob die Dauer dieser Frist für die Geschäftsraummiete auch im Einzelfall mehr als 6 Monate betragen darf (vgl. BGH NJW 2006, 1422; Palandt/Weidenkaff, BGB, 65. Aufl., Einf. v. § 535 Rn. 126: bis 1 Jahr), mag dahinstehen.

  • OLG Düsseldorf, 22.04.2005 - 24 W 16/05

    Zur Verjährung des Anspruches des Mieters auf Abrechnung der Kaution

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 24 U 55/07
    Er wird in angemessener Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses fällig, wenn der Vermieter in der Lage ist, noch offene Ansprüche, zu deren Sicherung die Kaution dient, in zumutbarer Weise abzurechnen (BGH WuM 1987, 310; Senat ZMR 2002, 37; MDR 2005, 981; OLG Köln WuM 1998, 154; Schmidt/Futterer/Langenberg, Mietrecht, 8. Aufl. § 551 Rdnr. 71; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Aufl. § 551 Rdnr. 22, 23).

    Zwar sichert die Mietkaution alle - auch noch nicht fällige - Ansprüche des Vermieters, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben, und sie erstreckt sich wegen dieses umfassenden Sicherungszwecks auch auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten (BGH WM 1972, 776; NJW 2006, 1422; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1987, 720; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 651; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 211, 213 f. und NZM 2005, 783 f.; Scheuer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., V B Rdnr. 289).

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2001 - 24 U 168/00

    Rechte des Mieters bei unterlassener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 24 U 55/07
    Er wird in angemessener Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses fällig, wenn der Vermieter in der Lage ist, noch offene Ansprüche, zu deren Sicherung die Kaution dient, in zumutbarer Weise abzurechnen (BGH WuM 1987, 310; Senat ZMR 2002, 37; MDR 2005, 981; OLG Köln WuM 1998, 154; Schmidt/Futterer/Langenberg, Mietrecht, 8. Aufl. § 551 Rdnr. 71; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Aufl. § 551 Rdnr. 22, 23).
  • BGH, 08.03.1972 - VIII ZR 183/70

    Rechtliche Einordnung der Ansprüche eines Vermieters wegen Vorenthaltung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 24 U 55/07
    Zwar sichert die Mietkaution alle - auch noch nicht fällige - Ansprüche des Vermieters, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben, und sie erstreckt sich wegen dieses umfassenden Sicherungszwecks auch auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten (BGH WM 1972, 776; NJW 2006, 1422; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1987, 720; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 651; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 211, 213 f. und NZM 2005, 783 f.; Scheuer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., V B Rdnr. 289).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 24 U 55/07
    Der unter Umständen äußerst zeitraubende und nicht immer Erfolg versprechende Umweg über eine (Stufen-)Klage auf Erteilung der Abrechnung kann dem Mieter nicht zugemutet werden (BGH NJW 2005, 1499; NJW 2006, 2552).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.1986 - 9 U 56/85

    Pachtvertrag über ein Hotel; Anspruch auf Rückzahlung einer geleisteten Kaution;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 24 U 55/07
    Zwar sichert die Mietkaution alle - auch noch nicht fällige - Ansprüche des Vermieters, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben, und sie erstreckt sich wegen dieses umfassenden Sicherungszwecks auch auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten (BGH WM 1972, 776; NJW 2006, 1422; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1987, 720; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 651; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 211, 213 f. und NZM 2005, 783 f.; Scheuer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., V B Rdnr. 289).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 10 U 179/99

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes; Nichterteilung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 24 U 55/07
    Soweit die frühere Rechtsprechung (OLG Düsseldorf - 10. Zivilsenat - ZMR 2001, 25 m.w.N.) ein Zurückbehaltungsrecht wegen ausstehender Nebenkostenabrechnungen verneint hat, ist diese Auffassung - jedenfalls für den Fall eines bereits beendeten Vertragsverhältnisses - durch die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs überholt.
  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 191/05

    Rechte des Mieters bei unterlassener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 24 U 55/07
    Der unter Umständen äußerst zeitraubende und nicht immer Erfolg versprechende Umweg über eine (Stufen-)Klage auf Erteilung der Abrechnung kann dem Mieter nicht zugemutet werden (BGH NJW 2005, 1499; NJW 2006, 2552).
  • OLG Hamburg, 06.01.1988 - 4 U 36/87

    Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs des Mieters auf Rückzahlung der Kaution;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 24 U 55/07
    Zwar sichert die Mietkaution alle - auch noch nicht fällige - Ansprüche des Vermieters, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben, und sie erstreckt sich wegen dieses umfassenden Sicherungszwecks auch auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten (BGH WM 1972, 776; NJW 2006, 1422; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1987, 720; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 651; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 211, 213 f. und NZM 2005, 783 f.; Scheuer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., V B Rdnr. 289).
  • OLG Köln, 05.12.1997 - 19 W 45/97

    Zeitnahe Abrechnung einer Mietkaution

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 24 U 55/07
    Er wird in angemessener Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses fällig, wenn der Vermieter in der Lage ist, noch offene Ansprüche, zu deren Sicherung die Kaution dient, in zumutbarer Weise abzurechnen (BGH WuM 1987, 310; Senat ZMR 2002, 37; MDR 2005, 981; OLG Köln WuM 1998, 154; Schmidt/Futterer/Langenberg, Mietrecht, 8. Aufl. § 551 Rdnr. 71; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Aufl. § 551 Rdnr. 22, 23).
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 2/87

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtsfrage auf dem Gebiet des

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2000 - 10 U 182/98

    Verpflichtung des Mieters zur Leistung einer Kaution nach Beendigung des

  • BGH, 18.01.2017 - VIII ZR 263/15

    Leasingvertrag: Leistungsort für die Rückgabe des Leasinggegenstands; Vorbehalt

    Dem Leasingnehmer, der eine Sicherheit geleistet hat, steht deshalb ein fälliger Anspruch auf Rückgabe der Sicherheit nicht nur erst nach zusätzlichem Ablauf einer angemessenen, im Streitfall allerdings längst verstrichenen Prüfungsfrist zu, die es dem Leasinggeber gestattet, sich über noch offene Forderungen aus dem Leasingverhältnis und das daraus resultierende (Fort-)Bestehen eines Sicherungsbedürfnisses klar zu werden (vgl. Senatsurteil vom 20. Juli 2016 - VIII ZR 263/14, WuM 2016, 620 Rn. 12; OLG Düsseldorf, OLGR 2008, 513; jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 2/09

    Rechtsfolgen der Aufrechnung mit der im Vorprozess zuerkannten Klageforderung

    Erst mit Ablauf dieser Frist wird der Rückgewähranspruch des Mieters fällig (BGH WuM 1987, 310; NJW 2006, 1422; Senat ZMR 2002, 37; NZM 2005, 783; ZMR 2008, 708; OLG Köln WuM 1998, 154; Bub/Treier/Scheuer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. V Rdnr. 288 ff.; Lindner-Figura/Oprée/Stellmann/Moeser, Geschäftsraummiete, 2. Aufl., Kap. 12 Rdnr. 52, Kap. 16 Rdnr. 286; Schmidt/Futterer, Mietrecht, 9. Aufl., § 551 Rdnr. 97; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearbeitung 2006, § 551 Rdnr. 29; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rdnr. 1144).

    Die Kaution erstreckt sich wegen dieses umfassenden Sicherungszwecks auch auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten und auf Schadensersatzansprüche (vgl. BGH WM 1972, 776; NJW 2006, 1422; Senat NZM 2005, 783; ZMR 2008, 708; OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 720; OLG Hamburg NJW-RR 1988, 651; Bub/Treier/v. Martius, a.a.O., Kap. III Rdnr. 766; Lindner-Figura/Oprée/Stellmann/Moeser, a.a.O., Kap. 12 Rdnr. 53; Schmidt/Futterer, a.a.O., § 551 Rdnr. 101 f.; Wolf/Eckert/Ball, a.a.O., Rdnr. 697).

  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 24 U 123/11

    Umfang der Verpflichtung zur Tragung von Mietnebenkosten eines Gewerbeobjekts

    In die Abrechnung sind, soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, bei Gebäuden mit - wie hier - mehreren Mieteinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten, Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, Berechnung des Anteils des Mieters und Abzug der Vorauszahlungen (vgl. BGH, NJW 2009, 283 f.; NJW 2008, 2258; NJW 2008, 2260; NJW 2005, 219; NJW 1982, 773, 574; Senat, ZMR 2008, 708; MDR 2009, 1355).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2009 - 24 U 163/08

    Formeller Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten durch den Vermieter;

    aa) Der erkennende Senat hat in Anlehnung an die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2005, 1499, 1500 sub II.3; 2006, 2552, 2553 sub II.1b,aa jew. zum Wohnraummietrecht) auch für das beendete Gewerberaummietverhältnis entschieden, dass es dem Vermieter, der einen zu seinen Gunsten errechneten Saldo aus einer formell unwirksamen Nebenkostenabrechnungen nicht einzufordern vermag, gemäß §§ 242, 273 BGB auch versagt ist, den ebenfalls zu seinen Gunsten errechneten Saldo einzufordern, der sich aus der - entsprechend den mietvertraglichen Vorgaben - getrennt geschuldeten, erteilten und (für sich gesehen) formell wirksamen Abrechnung über die Heizkosten ergibt (vgl. Senatsbeschl. v. 19.06.2007, Az. I-24 U 55/07, ZMR 2008, 708, 709 sub I.1c = OLGR 2008 513 f).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2009 - 24 U 160/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung einer Betriebskostennachzahlung

    b) Ob diese Rechtsprechung auf das gewerbliche Mietverhältnis ohne Weiteres übertragen werden kann (vgl. dazu Senat ZMR 2008, 708 f), bedarf hier keiner näheren Prüfung, und zwar ohne Rücksicht darauf, dass nach dem übereinstimmenden Vortrag der Parteien die Klägerin mit Ablauf des 31. Dezember 2005 das Mietverhältnis beendet hat und zudem ein Eigentümerwechsel und damit gemäß § 566 Abs. 1 BGB kraft Gesetzes auch ein Vermieterwechsel stattgefunden hat.
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2009 - 24 U 11/09

    Rechte des Mieters bei Unterbleiben der Nebenkostenabrechnung durch den

    Der Senat folgt der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Wohnraummietrecht (NJW 2005, 1499 ff. = MDR 2005, 678 f.), die nach zutreffender Ansicht des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf auch auf Gewerberaummietverhältnisse zu übertragen ist (vgl. OLGR Düsseldorf 2008, 660 f. = ZMR 2008, 890 f, vgl. auch Senat ZMR 2008, 708 f und Beschl. V. 21.04.2009, Az I-24 U 160/08).
  • LG Potsdam, 28.02.2013 - 13 S 153/12

    Zwangsverwaltung für ein Grundstück: Abrechnungspflicht des Zwangsverwalters für

    Die Zulässigkeit einer unzulässigen Teilabrechnung kann auch nicht damit begründet werden, dass die zeitlich in Etappen erstellten Einzelrechnungen als Einheit zu betrachten seien (so OLG Düsseldorf ZMR 2008, 45; siehe aber auch OLG Düsseldorf (24. ZS) GE 2009, 1489, wenn nur ein Teil der Betriebskosten formell wirksam abgerechnet wird unter Hinweis auf OLG Düsseldorf ZMR 2008, 708).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 24 U 65/10

    Keine Heizung im August und September: Mangel!

    (vgl. Senat, MDR 2009, 135; ZMR 2008, 708; BGH, NJW 2009, 283 f.; NJW 2008, 2258 und 2260).
  • LG Düsseldorf, 13.03.2012 - 9 O 193/11

    Außerordentliches Kündigungsrecht eines Gewerberaummietverhältnisses bei

    Aus unterbliebener Abrechnung kann der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich von ihm aus dem Mietverhältnis noch geschuldeter Leistungen herleiten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 2007, 24 U 55/07).
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Rechtsprechung
   OLG München, 13.11.2007 - 9 U 2947/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6827
OLG München, 13.11.2007 - 9 U 2947/07 (https://dejure.org/2007,6827)
OLG München, Entscheidung vom 13.11.2007 - 9 U 2947/07 (https://dejure.org/2007,6827)
OLG München, Entscheidung vom 13. November 2007 - 9 U 2947/07 (https://dejure.org/2007,6827)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Kündigung des Bauvertrags durch den Auftragnehmer wegen unzulässiger Teilkündigung einzelner Bauabschnitte durch den Auftraggeber

  • rechtsportal.de

    Außerordentliche Kündigung des Bauvertrages durch den Auftragnehmer wegen unzulässiger Teilkündigung einzelner Bauabschnitte durch den Auftraggeber

  • ibr-online

    Außerordenliche Kündigung durch Auftragnehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Teilkündigung durch Auftraggeber zulässig? (IBR 2008, 638)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2009, 122
  • BauR 2008, 1474
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.05.2007 - VII ZR 226/05

    Rechtsfolgen von Abweichungen von der VOB/B; Formularmäßige Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG München, 13.11.2007 - 9 U 2947/07
    Infolge von Abweichungen war die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart und daher die einzelnen Bestimmungen der VOB/B als allgemeine Geschäftsbedingungen auf ihre Wirksamkeit zu prüfen (BGH, BauR 2007, 1404 ).
  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach

    Auszug aus OLG München, 13.11.2007 - 9 U 2947/07
    Durch die unzulässige außerordentliche Teilkündigung des Beklagten vom 10.01.2003 und seine nachdrückliche Weigerung, der Aufforderung der Insolvenzschuldnerin nachzukommen und sich von dieser Kündigung zu distanzieren, hat er schwerwiegend gegen Vertragspflichten verstoßen und das Vertrauen des Vertragspartners auf eine vertragskonforme ordnungsgemäße Vertragsabwicklung zerstört (BGH, NJW 1993, 1972 und NJW 1994, 443 ).
  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 10/05

    Anforderungen an den Zeitpunkt eines gerichtlichen Hinweises

    Auszug aus OLG München, 13.11.2007 - 9 U 2947/07
    Die Wiedereröffnung der Verhandlung war nach § 156 ZPO nicht geboten (BGH, MDR 2007, 353 ), weil angesichts der klaren Ausführungen des Landgerichts zur Anspruchshöhe (LGU S. 18 ff., insbesondere S. 23 ff.) keine zusätzliche Hinweispflicht bestand.
  • BGH, 01.12.1993 - VIII ZR 129/92

    Fristlose Kündigung wegen unberechtigter fristloser Kündigung der Gegenseite

    Auszug aus OLG München, 13.11.2007 - 9 U 2947/07
    Durch die unzulässige außerordentliche Teilkündigung des Beklagten vom 10.01.2003 und seine nachdrückliche Weigerung, der Aufforderung der Insolvenzschuldnerin nachzukommen und sich von dieser Kündigung zu distanzieren, hat er schwerwiegend gegen Vertragspflichten verstoßen und das Vertrauen des Vertragspartners auf eine vertragskonforme ordnungsgemäße Vertragsabwicklung zerstört (BGH, NJW 1993, 1972 und NJW 1994, 443 ).
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Rechtsprechung
   KG, 07.02.2008 - 2 U 5/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9148
KG, 07.02.2008 - 2 U 5/05 (https://dejure.org/2008,9148)
KG, Entscheidung vom 07.02.2008 - 2 U 5/05 (https://dejure.org/2008,9148)
KG, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 2 U 5/05 (https://dejure.org/2008,9148)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 705
    Keine Umdeutung einer gegen die GbR-Gesellschafter erhobenen Klage bzw. Kostenfestsetzungsbeschlusses in Klage bzw. Beschluss gegen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als solche

  • Wolters Kluwer

    Parteifähigkeit von im Handelsregister gelöschten Handelsgesellschaften; Bestehen von Forderungen gegenüber vermögenslosen Schuldnern als Rechtsgrund für die Annahme der Parteifähigkeit; Auslegung eines Kostenfestsetzungsbeschluss hinsichtlich des Kostengläubigers; ...

  • Judicialis

    ZPO § 767; ; BGB § 389; ; BGB § 422 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 428; ; BGB § 429 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 719 Abs. 2; ; HGB § 128

  • rechtsportal.de

    Parteifähigkeit von im Handelsregister gelöschten Handelsgesellschaften - Auslegung des Rubrums von Kostenfestsetzungsbeschlüssen zugunsten einer BGB -Gesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.01.2003 - XII ZR 300/99

    Geltendmachung einer Gesamthandsforderung durch eine BGB -Gesellschaft

    Auszug aus KG, 07.02.2008 - 2 U 5/05
    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass im Falle von Aktivprozessen, die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor dem Zeitpunkt der Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Rechtsfähigkeit dieser Gesellschaft erhoben haben, das Rubrum solcher Klagen dahingehend auszulegen ist, dass in Wahrheit die Gesellschaft klagt (BGH NJW 2003, 1043).

    Vorliegend ergibt sich - entgegen der Auffassung der Beklagten - auch nichts Abweichendes daraus, dass in dem Urteil des Landgerichts u.a. auch über eine Widerklage der Beklagten entschieden wurde und die Widerklage nach der o.g. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 2003, 1043) in Wahrheit wohl von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts erhoben wurde.

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus KG, 07.02.2008 - 2 U 5/05
    (1.) Hierfür spricht zum einen, dass das Urteil zu einem Zeitpunkt erlassen wurde, als die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts längst durch den Bundesgerichtshof anerkannt war (BGH NJW 2001, 1056), so dass in Betracht zu ziehen ist, dass die Kammer des Landgerichts bewusst die Beklagten und nicht die Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das Rubrum ihres Urteil aufgenommen hat, mit der Folge, dass das Urteil in diesem Punkt möglicherweise rechtlich unzutreffend, nicht aber auslegungsfähig ist.
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - 23 U 211/04

    Zur Frage der Haftung für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus KG, 07.02.2008 - 2 U 5/05
    Die Entscheidung des OLG Düsseldorf (BauR 2006, 1153), in der für Passivprozesse von Wohnungseigentümergemeinschaften eine korrigierende Auslegung des Rubrums seit der Zuerkennung der Teilrechtsfähigkeit solcher Verbände bejaht wird, steht dem nicht entgegen.
  • VGH Bayern, 05.07.2006 - 2 A 05.1873
    Auszug aus KG, 07.02.2008 - 2 U 5/05
    Vor dem Hintergrund, dass bei der Auslegung des Kostenfestsetzungsbeschlusses der nach außenhin erkennbare Erklärungswille der den Beschluss erlassenden Rechtspflegerin maßgeblich ist, die Rechtspflegerin aber zur Überprüfung des Rubrums des Urteils weder veranlasst noch befugt ist und in aller Regel auch nicht über die ausreichenden Informationen zur Durchdringung gesellschaftsrechtlicher Beteiligungsverhältnisse verfügt, bestehen schon erhebliche Zweifel, ob selbst dann, wenn das Rubrum des Urteils abweichend von seinem Wortlaut auszulegen wäre, dies für die Auslegung des Kostenfestsetzungsbeschlusses überhaupt maßgeblich sein könnte (verneinend: VGH München, Urtl. v. 5. Juli 2006, 2 A 05.1873, zit. nach Juris, Rdnr. 21).
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