Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 08.10.2008

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 27.06.2008 - 5 W 74/08 - 29   

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OLG Saarbrücken, 27.06.2008 - 5 W 74/08 - 29 (https://dejure.org/2008,4943)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.06.2008 - 5 W 74/08 - 29 (https://dejure.org/2008,4943)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. Juni 2008 - 5 W 74/08 - 29 (https://dejure.org/2008,4943)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Heimvertrag: zuständiges Gericht bei einer Entscheidung über die Erstattung überzahlter Heimentgelte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsweg im Falle einer Entscheidung über die Erstattung von überzahltem Heimentgelt; Anspruch auf Rückzahlung von ersparten Aufwendungen an Essenskosten auf Grund der zwischenzeitlichen Ernährung über eine PEG-Sonde mit künstlicher Nahrung; Rechtsnatur eines ...

  • Judicialis

    SGG § 51; ; SGG § 51 Abs... . 1 Nr. 2; ; SGG § 51 Abs. 2; ; BGB § 615; ; SGB XI § 85 Abs. 5 Satz 3; ; SGB XI § 87 Satz 1; ; SGB XI § 87 Abs. 3; ; GVG § 13; ; GVG § 17a Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 569 Abs. 1 Satz 1; ; HeimG § 5; ; HeimG § 5 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordentlicher Rechtsweg bei Heimvertrag als typengemischtem, zivilrechtlichem Vertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1354
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.02.2006 - B 3 SF 1/05 R

    Rechtsweg für Streitigkeit zwischen einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.06.2008 - 5 W 74/08
    Dies ergibt sich aus dem Gang des Gesetzgebungsverfahrens (vgl. hierzu im Einzelnen: BSG, Beschl. v. 09.02.2006 - B 3 SF 1/05, NZS 2007, 34 (35)).

    Durch den einheitlichen Rechtsweg sollte ferner eine einheitliche Rechtsprechung für die soziale und die private Pflegeversicherung herausgebildet werden (vgl. BSG, Beschl. v. 09.02.2006 - B 3 SF 1/05, NZS 2007, 34 (35)).

    Hiervon umfasst sind Rechtsfragen des Leistungs- und Leistungserbringungsrechts, aber nur insoweit, als die Vorschriften, die zur Klärung der streitigen Rechtsfragen heranzuziehen und auszulegen sind, zumindest im Grundsatz im SGB XI geregelt sind (vgl. BSG, Beschl. v. 09.02.2006 - B 3 SF 1/05, NZS 2007, 34 (35)).

    Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 3 HeimG sind dabei im Heimvertrag die Leistungen des Trägers ausdrücklich zu regeln, nämlich Art, Inhalt und Umfang der Unterkunft, Verpflegung und Betreuung, ferner die von dem Bewohner für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung jeweils zu zahlenden Entgelte (vgl. BSG, Beschl. v. 09.02.2006 - B 3 SF 1/05, NZS 2007, 34 (35)).

    Es handelt sich insoweit um einen zivilrechtlichen Vertrag, nämlich einen gemischten Vertrag mit Elementen des Miet- und des Dienstvertrags, der an den einschlägigen zivilrechtlichen Normen zu messen ist (vgl. BGH, Urt. v. 04.11.2004 - III ZR 371/03, NJW 2005, 824 (825); BSG, Beschl. v. 09.02.2006 - B 3 SF 1/05, NZS 2007, 34 (35 f); Kunz/Butz Heimgesetz, 10. Auflage, § 5 HeimG, Rdnr. 10 m. w. N.).

    Das ändert nichts an der Rechtsnatur des Heimvertrages als eines privatrechtlichen Vertrages (vgl. BSG, Beschl. v. 09.02.2006 - B 3 SF 1/05, NZS 2007, 34 (36); ebenso für einen ambulanten Pflegedienst: LG Neuruppin, VersR 2002, 591 (592); Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer-Keller, Sozialgerichtsgesetz, 8. Auflage, § 51 SGG, Rdnr. 27b).

    Auch dies setzt voraus, dass es sich es sich um eine Streitigkeit aus dem Pflegeversicherungsverhältnis selbst handelt (vgl. LG Neuruppin, VersR 2002, 591 (592)) oder doch zumindest die Vorschriften des SGB XI zur Klärung der maßgeblichen Rechtsfragen heranzuziehen sind (vgl. BSG, Beschl. v. 09.02.2006 - B 3 SF 1/05, NZS 2007, 34 (35)).

    Vielmehr spricht dieser Gesichtspunkt für eine Zuständigkeit der Zivilgerichte (vgl. BSG, Beschl. v. 09.02.2006 - B 3 SF 1/05, NZS 2007, 34 (36)).

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 371/03

    Ansprüche des Heimträgers bei Finanzierung einer Sondennahrung durch die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.06.2008 - 5 W 74/08
    Es handelt sich insoweit um einen zivilrechtlichen Vertrag, nämlich einen gemischten Vertrag mit Elementen des Miet- und des Dienstvertrags, der an den einschlägigen zivilrechtlichen Normen zu messen ist (vgl. BGH, Urt. v. 04.11.2004 - III ZR 371/03, NJW 2005, 824 (825); BSG, Beschl. v. 09.02.2006 - B 3 SF 1/05, NZS 2007, 34 (35 f); Kunz/Butz Heimgesetz, 10. Auflage, § 5 HeimG, Rdnr. 10 m. w. N.).

    Die Frage der Rückzahlung eines Teils des Verpflegungsentgelts richtet sich daher ausschließlich nach den Regelungen im Heimvertrag sowie den ergänzend heranzuziehenden zivilrechtlichen Normen (vgl. BGH, Urt. v. 22.01.2004 - III ZR 68/03, NJW 2004, 1104 (1106); BGH, Urt. v. 04.11.2004 - III ZR 371/03, NJW 2005, 824 (825 f).

    Durch die getroffenen Vereinbarungen nach § 87 Satz 1 SGB XI ist daher insbesondere ein Rückgriff auf § 615 Satz 2 BGB nicht verschlossen (vgl. BGH, Urt. v. 04.11.2004 - III ZR 371/03, NJW 2005, 824 (826); BGH, Urt. v. 13.12.2007 - III ZR 172/07, NJW 2008, 653).

  • BGH, 22.01.2004 - III ZR 68/03

    Anspruch des Heimträgers auf Vergütung nicht in Anspruch genommener Verpflegung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.06.2008 - 5 W 74/08
    SGB XI auch unmittelbar und ohne einzelvertragliche Umsetzung für das Rechtsverhältnis zwischen Heimbetreibern und Bewohnern verbindlich sind und nicht durch abweichende Vereinbarungen in den Heimverträgen unterlaufen werden dürfen (vgl. BGH, Urt. v. 22.01.2004 - III ZR 68/03, NJW 2004, 1104 (1105); Gürtner in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 57. Ergänzungslieferung, April 2008, § 85 SGB XI, Rdnr. 13).

    Die Frage der Rückzahlung eines Teils des Verpflegungsentgelts richtet sich daher ausschließlich nach den Regelungen im Heimvertrag sowie den ergänzend heranzuziehenden zivilrechtlichen Normen (vgl. BGH, Urt. v. 22.01.2004 - III ZR 68/03, NJW 2004, 1104 (1106); BGH, Urt. v. 04.11.2004 - III ZR 371/03, NJW 2005, 824 (825 f).

  • LG Neuruppin, 02.05.2000 - 4 T 34/00

    Bürgerlicher Rechtsstreit zwischen ambulantem Pflegedienst und Pflegebedürftigem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.06.2008 - 5 W 74/08
    Das ändert nichts an der Rechtsnatur des Heimvertrages als eines privatrechtlichen Vertrages (vgl. BSG, Beschl. v. 09.02.2006 - B 3 SF 1/05, NZS 2007, 34 (36); ebenso für einen ambulanten Pflegedienst: LG Neuruppin, VersR 2002, 591 (592); Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer-Keller, Sozialgerichtsgesetz, 8. Auflage, § 51 SGG, Rdnr. 27b).

    Auch dies setzt voraus, dass es sich es sich um eine Streitigkeit aus dem Pflegeversicherungsverhältnis selbst handelt (vgl. LG Neuruppin, VersR 2002, 591 (592)) oder doch zumindest die Vorschriften des SGB XI zur Klärung der maßgeblichen Rechtsfragen heranzuziehen sind (vgl. BSG, Beschl. v. 09.02.2006 - B 3 SF 1/05, NZS 2007, 34 (35)).

  • BGH, 13.12.2007 - III ZR 172/07

    Erstattung ersparter Verpflegungskosten bei Sondennahrung eines Heimbesuchers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.06.2008 - 5 W 74/08
    Durch die getroffenen Vereinbarungen nach § 87 Satz 1 SGB XI ist daher insbesondere ein Rückgriff auf § 615 Satz 2 BGB nicht verschlossen (vgl. BGH, Urt. v. 04.11.2004 - III ZR 371/03, NJW 2005, 824 (826); BGH, Urt. v. 13.12.2007 - III ZR 172/07, NJW 2008, 653).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 08.10.2008 - 4 WF 74/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8387
OLG Bremen, 08.10.2008 - 4 WF 74/08 (https://dejure.org/2008,8387)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08.10.2008 - 4 WF 74/08 (https://dejure.org/2008,8387)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 4 WF 74/08 (https://dejure.org/2008,8387)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Unterhalts bei einer Unterhaltspflicht des Verpflichteten sowohl seinem geschiedenen als auch seinem neuen Ehegatten gegenüber; Bemessen des den beiden Ehegatten zustehenden Bedarfs anhand der sog. Dreiteilungsregelung ; Anspruch auf Abänderung eines ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 1572 Nr. 2
    Unterhalt wegen Krankheit, zeitliche Begrenzung, Bedarfsermittlung und Rangfolge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 449
  • FamRZ 2009, 343
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 177/06

    Zum Unterhaltsbedarf und zum Rang der Ansprüche, wenn der Unterhaltspflichtige

    Auszug aus OLG Bremen, 08.10.2008 - 4 WF 74/08
    Denn nach der Entscheidung des BGH vom 30.07.2008, XII ZR 177/06 (vgl. auch BGH, FamRZ 2006, 683 ff.), können auch vorrangige oder gleichrangige Unterhaltslasten, die erst nach der Scheidung entstanden sind, die ehelichen Lebensverhältnisse prägen.

    Der BGH hat aber mit seiner Entscheidung vom 30.07.2008, XII ZR 177/06, den Gerichten einen Berechnungsmodus an die Hand gegeben.

    Für die Bemessung des Unterhaltsbedarfs der Beklagten im Wege der Dreiteilung ist das unterhaltsrelevante Einkommen des Klägers unter Einschluss seines Splittingvorteils maßgeblich (BGH, Urteil vom 30.07.2008, XII ZR 177/06).

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93

    Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den

    Auszug aus OLG Bremen, 08.10.2008 - 4 WF 74/08
    Im Hinblick darauf, dass dem geschiedenen Ehegatten aber kein höherer Unterhaltsanspruch zustehen darf, als er ohne die neue Ehe des Unterhaltspflichtigen hätte (vgl. BVerfG, FamRZ 2003, 1821, 1823 f.), ist nach der Entscheidung des BGH vom 30.07.2008 eine Kontrollberechnung durchzuführen, in der weder der Splittingvorteil noch die Unterhaltspflicht gegenüber dem neuen Ehegatten berücksichtigt wird.
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus OLG Bremen, 08.10.2008 - 4 WF 74/08
    Insoweit hält der BGH an seiner früheren Rechtsprechung, wonach bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs eines geschiedenen Ehegatten der Splittingvorteil eines wiederverheirateten Unterhaltspflichtigen außer Betracht zu lassen und eine fiktive Steuerberechnung anhand der Grundtabelle vorzunehmen ist (vgl. BGH, FamRZ 2005, 1817, 1819), nicht fest; dem folgt der Senat.
  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Bremen, 08.10.2008 - 4 WF 74/08
    Denn nach der Entscheidung des BGH vom 30.07.2008, XII ZR 177/06 (vgl. auch BGH, FamRZ 2006, 683 ff.), können auch vorrangige oder gleichrangige Unterhaltslasten, die erst nach der Scheidung entstanden sind, die ehelichen Lebensverhältnisse prägen.
  • BGH, 21.06.2006 - XII ZR 147/04

    Auswirkung des Erziehungsgeldes auf die Unterhaltspflicht

    Auszug aus OLG Bremen, 08.10.2008 - 4 WF 74/08
    Nur der darüber hinaus gezahlte Teil hat Lohnersatzfunktion und ist somit als Einkommen zu berücksichtigen (Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 1 Rdnr. 85a; s. auch in Bezug auf das Erziehungsgeld BGH, FamRZ 2006, 1182 ), im vorliegenden Fall mithin 292, 00 EUR.
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2008 - 2 UF 135/06

    Neue Berechnungsmethoden im Unterhaltsrecht: Unterhalt bei berufstätigen

    Auszug aus OLG Bremen, 08.10.2008 - 4 WF 74/08
    In diesem Fall bemisst sich der den beiden unterhaltsberechtigten Ehegatten zustehende Bedarf - ebenso wie der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Anteil seines Einkommens - aus einem Drittel aller verfügbaren Mittel (BGH, Urteil vom 30.07.2008; s. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 1254, 1255 f.); die Berechnung erfolgt im Wege der Additionsmethode.
  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 258/13

    Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt für die Zeit ab

    Auf der Grundlage dieser Senatsrechtsprechung kommt es - auch mit Blick auf die sozialpolitische Zielsetzung des § 11 Satz 1 BEEG - erst recht nicht in Betracht, den geschonten Sockelbetrag des von der Ehefrau des Antragstellers bezogenen Elterngeldes in eine Billigkeitsentscheidung nach § 1581 BGB einzubeziehen, um im Gefolge der damit einhergehenden Kürzung des monetarisierten Familienunterhaltsanspruchs die für die Bedienung der gleichrangigen Unterhaltsansprüche der Antragsgegnerin verfügbaren Mittel zu erhöhen (vgl. auch OLG Bremen FamRZ 2009, 343, 344; OLG Hamm Beschluss vom 13. Juni 2013 - 4 UF 9/13 - juris Rn. 114).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2020 - 4 UF 176/19

    Kosten der kieferorthopädischen Behandlung als Sonderbedarf des Kindes

    Er hat an anderer Stelle allerdings ausgeführt, dass ein Unterhaltspflichtiger einen Teil seiner Unterhaltsleistung dadurch erbringt, dass er seinem Kind die Wohnung zur Verfügung stellt (vgl. BGH, FamRZ 2009, 343, Rdnr. 16).
  • OLG Bremen, 15.05.2009 - 4 WF 50/09

    Zurechnung fiktiven Einkommens des neu verheirateten, gegenüber der geschiedenen

    Bei der im Wege der Drittelmethode vorzunehmenden Bedarfsberechnung (BGH, FamRZ 2008, 1911 = NJW 2008, 3213; OLG Bremen, FamRZ 2009, 343 = NJW 2009, 449; NJW 2009, 925 = FPR 2009, 181) ist auf Seiten des Klägers in geringfügiger Abweichung von der Berechnung des Amtsgerichts von einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen in Höhe von rund EUR 1.542,00 auszugehen.
  • OLG Bremen, 19.12.2008 - 4 WF 145/08

    Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei Wiederverheiratung des

    Der erkennende Senat hat sich mit Beschluss vom 8.10.2008 (4 WF 74/08, OLG-Report 2008, 940) dieser Berechnungsweise angeschlossen.
  • OLG Celle, 13.03.2009 - 12 UF 156/08

    Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen eines neuen Ehegatten nach der sog.

    Soweit andere Gerichte ohne Vertiefung der Problematik erwägen, die geänderte Rechtsprechung zu dem Begriff der "ehelichen Lebensverhältnisse" bereits für die Zeit vor der Verkündung des Urteils vom 30. Juli 2008 anzuwenden (OLG Bremen, FamRZ 2009, 343. OLG Celle, 10. Senat, FamRZ 2009, 348), vermag der Senat dem aus den dargestellten Gründen nicht zu folgen.
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