Weitere Entscheidung unten: OLG München, 14.05.2009

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 03.06.2009 - 3 W 471/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15893
OLG Nürnberg, 03.06.2009 - 3 W 471/09 (https://dejure.org/2009,15893)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03.06.2009 - 3 W 471/09 (https://dejure.org/2009,15893)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - 3 W 471/09 (https://dejure.org/2009,15893)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsschutzbedürfnis für einstweilige Verfügung zur Datensicherung bei einem Provider

  • JurPC

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für einstweilige Verfügung zur Sicherung der Verkehrsdaten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auskunftserteilung zur Sicherung von Verkehrsdaten gem. § 101 Abs. 9 Urheberrechtsgesetz (UrhG) durch einstweilige Anordnung nach §§ 49 ff. des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG); ...

  • Judicialis

    FamFG §§ 49 ff; ; UrhG § 101 Abs. 9; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung hinsichtlich der Sicherung und Verwendung von Verkehrsdaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 49 ff. FamFG; § 101 Abs. 9 UrhG; §§ 935, 940 ZPO
    Verkehrsdaten können nicht mit einstweiliger Verfügung gesichert werden / Filesharing

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Anordnung zur Sicherung der Verkehrsdaten ausreichend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 143 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09

    Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw.

    Das Vorgehen im Rahmen einer einstweiligen Verfügung ist zur Durchsetzung des streitgegenständlichen Anspruchs als Sicherungsmaßnahme zulässig, gerade weil ansonsten der durchzusetzende Anspruch ins Leere geht (ähnlich für einstweilige Anordnung: OLG Köln GRUR-RR 2009, 9 - Ganz anders; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 379, 380 - Datensicherung zur Auskunftserteilung; ablehnend: OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.09,11 W 41/09- zitiert nach juris, OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.06.09, 3 W 471/09).
  • OLG Köln, 19.10.2010 - 2 Wx 157/10

    Gerichtskosten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG

    Deshalb bestimmt sich hier jetzt das Verfahren zur Entscheidung über einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach den §§ 49 ff. FamFG (vgl. OLG Nürnberg, OLG-Report 2009, 833; Backhaus in Schulze/Mestmäcker, UrhKomm, Stand August 2010, § 101, Rdn. 73).
  • OLG Köln, 24.01.2011 - 2 Wx 18/11

    Anforderungen an die Gerichtskostenrechnung im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG

    Deshalb bestimmt sich hier jetzt das Verfahren zur Entscheidung über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach den §§ 49 ff. FamFG (vgl. OLG Nürnberg, OLG-Report 2009, 833; Backhaus in Schulze/Mestmäcker, UrhKomm, Stand August 2010, § 101, Rdn. 73).
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.05.2009 - 29 U 4518/08   

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https://dejure.org/2009,10340
OLG München, 14.05.2009 - 29 U 4518/08 (https://dejure.org/2009,10340)
OLG München, Entscheidung vom 14.05.2009 - 29 U 4518/08 (https://dejure.org/2009,10340)
OLG München, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 29 U 4518/08 (https://dejure.org/2009,10340)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Geschmacksmusterrecht: Schutz für die Gestaltung eines Geländewagens

  • Wolters Kluwer

    Geschmacksmusterrechtlicher Schutz für die Gestaltung eines Geländewagens gegen nachgeahmte Produkte aus der Volksrepublik China

  • Judicialis

    GeschmMG § 38 Abs. 1; ; GeschmMG § 38 Abs. 2 Satz 1; ; GeschmMG § 42 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Geschmacksmusterrechtlicher Schutz für die Gestaltung eines Geländewagens gegen nachgeahmte Produkte aus der Volksrepublik China

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 166
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 14.05.2009 - 29 U 4518/08
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO liegen nicht vor (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • BGH, 27.08.1993 - IV ZB 14/93

    Auskunftsanspruch über Mietzinshöhe - Möglichkeiten des Vollstreckungsschutzes

    Auszug aus OLG München, 14.05.2009 - 29 U 4518/08
    Die Erstreckung der Abwendungsbefugnis auf die Hauptsache trägt dem Umstand Rechnung, dass das landgerichtliche Urteil als Folge seiner Bestätigung durch den Senat ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar wird (vgl. BGH, Beschl. v. 27. August 1993 - IV ZB 14/93, juris, dort Tz. 3; Herget in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 708 Rz. 12, Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl. 2008, § 708 Rz. 11; Lackmann in: Musielak, ZPO, 6. Aufl. 2008, § 708 Rz. 9).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 100/05

    Dacheindeckungsplatten

    Auszug aus OLG München, 14.05.2009 - 29 U 4518/08
    a) Die Schutzfähigkeit von Geschmacksmustern, die wie die Klagemuster vor dem 28. Oktober 2001 eingetragen worden sind, beurteilt sich gemäß § 66 Abs. 2 Satz 1 GeschmMG nach dem Geschmacksmustergesetz in seiner vor dem 1. Juni 2004 geltenden Fassung (vgl. BGH GRUR 2008, 153 - Dacheindeckungsplatten Tz. 20 m. w. N.).
  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

    Auszug aus OLG München, 14.05.2009 - 29 U 4518/08
    Die Haftung des Beklagten zu 2. ergibt sich daraus, dass er als Geschäftsführer der Beklagten zu 1. deren rechtswidriges Verhalten entweder selbst veranlasste oder zumindest die Möglichkeit hatte, es zu unterbinden (vgl. BGH GRUR 2009, 685 - ahd.de Tz. 33 m. w. N.).
  • BGH, 18.04.1996 - I ZR 160/94

    "Holzstühle"; Prüfung der Neuheit und Eigentümlichkeit eines Erzeugnisses

    Auszug aus OLG München, 14.05.2009 - 29 U 4518/08
    aa) Grundlage für die Neuheitsprüfung ist der ästhetische Gesamteindruck des Musters, der anhand der Gestaltungsmerkmale, die diesen wesentlich bestimmen, zu ermitteln und durch Einzelvergleiche den vorbekannten Formgestaltungen gegenüberzustellen ist (vgl. BGH GRUR 1996, 767 [769] - Holzstühle m. w. N.), wobei die Neuheit eines Geschmacksmusters vermutet wird (vgl. BGH GRUR 1981, 269 - Haushaltsschneidemaschine II m. w. N.).
  • BGH, 11.12.1997 - I ZR 134/95

    "Lunette"; Schutz eines Teils einer Uhr

    Auszug aus OLG München, 14.05.2009 - 29 U 4518/08
    Ein Teil eines eingetragenen Gesamtmusters kann am Musterschutz allerdings nur dann teilhaben, wenn das beanspruchte Element als selbständig geschützt in sich geschlossen und als Bestandteil des Gesamtmusters geeignet ist, für sich in besonderer Weise gestaltet zu werden und insoweit die Funktion eines Musters als Vorlage eines gewerblichen Erzeugnisses zu erfüllen (vgl. BGH GRUR 1998, 379 [381] - Lunette, Eichmann in: Eichmann/v. Falckenstein, GeschmMG, 3. Aufl. 2005, § 38 Rz. 36 f.; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

    Auszug aus OLG München, 14.05.2009 - 29 U 4518/08
    Die erforderliche Sachkunde ergibt sich vielmehr sowohl bei dem Landgericht als auch bei dem Senat aus deren regelmäßiger Befassung mit Fragen des Geschmacksmusterschutzes (vgl. BGH GRUR 2006, 79 - Jeans Tz. 27 m. w. N. und Bornkamm in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, § 5 UWG Rz. 3.10 f. zur gleichgelagerten Frage im Wettbewerbsrecht).
  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 142/01

    "Metallbett"; Rechtsfolgen der Löschung eines Geschmacksmusters im Musterregister

    Auszug aus OLG München, 14.05.2009 - 29 U 4518/08
    Für diese Beurteilung bedarf es entgegen der Auffassung der Beklagten regelmäßig nicht der Zuziehung eines Sachverständigen (vgl. BGH GRUR 2004, 941 [942] - Metallbett zur gleichgelagerten Frage im Urheberrecht).
  • BGH, 01.10.1980 - I ZR 111/78

    Haushaltsschneidemaschine II

    Auszug aus OLG München, 14.05.2009 - 29 U 4518/08
    aa) Grundlage für die Neuheitsprüfung ist der ästhetische Gesamteindruck des Musters, der anhand der Gestaltungsmerkmale, die diesen wesentlich bestimmen, zu ermitteln und durch Einzelvergleiche den vorbekannten Formgestaltungen gegenüberzustellen ist (vgl. BGH GRUR 1996, 767 [769] - Holzstühle m. w. N.), wobei die Neuheit eines Geschmacksmusters vermutet wird (vgl. BGH GRUR 1981, 269 - Haushaltsschneidemaschine II m. w. N.).
  • BGH, 29.01.2004 - I ZR 163/01

    "Computergehäuse"; Maßgeblicher Markt bei der Beurteilung des vorbekannten

    Auszug aus OLG München, 14.05.2009 - 29 U 4518/08
    Dem bei der Beurteilung der Eigentümlichkeit eines Geschmacksmusters zu berücksichtigenden vorbekannten Formenschatz gehören nur solche Gestaltungsformen an, die den inländischen Fachkreisen im Anmeldezeitpunkt bekannt waren oder bekannt sein konnten (vgl. BGH GRUR 2004, 427 [428] - Computergehäuse m. w. N.).
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 67/05

    Baugruppe

  • LG München I, 14.02.2012 - 1 HKO 12863/11

    Markenverletzung: Deutschsprachige Abmahnung des Kfz-Angebots eines italienischen

    Unter dem Namen "CEO" bot ein chinesischer Hersteller u. a. in Deutschland ein Fahrzeug an, das nach rechtskräftigem Urteil des OLG München (29 U 4518/08) vom 14.05.2009 die Geschmacksmusterrechte der Klägerin aus den deutschen Geschmacksmustern verletzt.
  • LG München I, 15.10.2013 - 9 HKO 22912/12

    Geschmacksmusterrechtlicher Schutz des Karosseriedesigns der Baureihe "BMW X5"

    Unter dem Namen "CEO" wurde u.a. in Deutschland ein Fahrzeug angeboten, das nach dem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts München, Az. 29 U 4518/08, vom 14. Mai 2009 die Geschmacksmusterrechte der Klägerin aus den deutschen Geschmacksmustern verletzt (Anlage K 6).

    Das beworbene Fahrzeug "CEO" stellt nach der rechtskräftigen grundlegenden Entscheidung des OLG München vom 14. Mai 2009 - Az.: 29 U 4518/08 (Ausgangsentscheidung 4HK O 16807/07 Landgericht München I) eine Verletzung der für die Klägerin eingetragenen deutschen Geschmacksmuster dar.

  • LG München I, 22.04.2013 - 11 HKO 23492/12

    Unterlassunganspruch und Schadensersatz bei Verletzung des Geschmacksmusters

    Auf die Ausführungen des Oberlandesgerichts München im Urteil vom 14.05.2009, Aktenzeichen: 29 U 4518/08 (Anlage K 6) wird Bezug genommen.
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