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   OLG Celle, 17.10.2002 - 4 AR 81/02   

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https://dejure.org/2002,4310
OLG Celle, 17.10.2002 - 4 AR 81/02 (https://dejure.org/2002,4310)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.10.2002 - 4 AR 81/02 (https://dejure.org/2002,4310)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - 4 AR 81/02 (https://dejure.org/2002,4310)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Örtliche Zuständigkeit: Gerichtsstand bei einer im Internet begangenen unerlaubten Handlung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32 ZPO ; § 36 ZPO
    Internetverstoß; Gerichtsstand des Begehungsortes; Willkürverbot; Einhaltung des gesetzlichen Richters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internetverstoß; Gerichtsstand des Begehungsortes; Willkürverbot; Einhaltung des gesetzlichen Richters

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Celle 2003, 47
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 10.06.2002 - 1Z AR 50/02

    Keine Zulassung der Rechtsbeschwerde in Verfahren zur gerichtliche Bestimmung der

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2002 - 4 AR 81/02
    Im Falle der Ablehnung eines Bestimmungsantrages ist - anders als bei dem gerichtsgebührenfreien Beschluss über die Bestimmung eines Gerichts - entsprechend § 91 ZPO eine Kostenentscheidung geboten (BGH NJW-RR 1987, 757; BayObLGZ 1995, 301 und zuletzt BayObLG NJW 2002, 2888).
  • BGH, 05.02.1987 - I ARZ 703/86

    Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2002 - 4 AR 81/02
    Im Falle der Ablehnung eines Bestimmungsantrages ist - anders als bei dem gerichtsgebührenfreien Beschluss über die Bestimmung eines Gerichts - entsprechend § 91 ZPO eine Kostenentscheidung geboten (BGH NJW-RR 1987, 757; BayObLGZ 1995, 301 und zuletzt BayObLG NJW 2002, 2888).
  • LG Potsdam, 04.07.2001 - 52 O 11/01

    Bestimmung des örtlichen Gerichtsstandes unter Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2002 - 4 AR 81/02
    Vielmehr gebietet das Willkürverbot, dass keine willkürliche Gerichtsstandswahl erfolgt, sodass ein örtlicher Gerichtsstand des Begehungsortes nur dort gegeben ist, wo sich der behauptete Wettbewerbsverstoß in dem konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt hat (vgl. LG Potsdam MMR 2001, 833 f.; LG Bremen ZUM 2001, 257 f.; KG Berlin NJW-CoR 1997, 495 f.; Hanseatisches Oberlandesgericht OLGR Bremen 2000, 179 f.).
  • LG Bremen, 25.11.1999 - 12 O 440/99

    Beratungsdienstleistungen

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2002 - 4 AR 81/02
    Vielmehr gebietet das Willkürverbot, dass keine willkürliche Gerichtsstandswahl erfolgt, sodass ein örtlicher Gerichtsstand des Begehungsortes nur dort gegeben ist, wo sich der behauptete Wettbewerbsverstoß in dem konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt hat (vgl. LG Potsdam MMR 2001, 833 f.; LG Bremen ZUM 2001, 257 f.; KG Berlin NJW-CoR 1997, 495 f.; Hanseatisches Oberlandesgericht OLGR Bremen 2000, 179 f.).
  • BayObLG, 31.08.1995 - 1Z AR 37/95

    Klage wegen Anlagebetrugs - § 32 ZPO, im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Celle, 17.10.2002 - 4 AR 81/02
    Im Falle der Ablehnung eines Bestimmungsantrages ist - anders als bei dem gerichtsgebührenfreien Beschluss über die Bestimmung eines Gerichts - entsprechend § 91 ZPO eine Kostenentscheidung geboten (BGH NJW-RR 1987, 757; BayObLGZ 1995, 301 und zuletzt BayObLG NJW 2002, 2888).
  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Diese Grundsätze haben verschiedene Instanzgerichte zur Vermeidung einer uferlosen Gerichtspflichtigkeit des Beklagten auf Urheberrechtsverletzungen (OLG Köln, GRUR-RR 2008, 71), Namensrechtsverletzungen (KG, NJW 1997, 3321), Kennzeichenverletzungen (LG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 979, 980), Eingriffe in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (LG Krefeld, AfP 2008, 99, 100) und auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen (OLG Celle, OLGR 2003, 47; OLG Düsseldorf, AfP 2009, 159; AG Charlottenburg, MMR 2006, 254, 255) übertragen.
  • OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16

    Der fliegende Gerichtsstand bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts

    Der Taterfolg einer rufschädigenden Äußerung ist bereits durch die Mitteilung an jeden bestimmungsgemäßen Empfänger und nicht erst durch die Kenntnisnahme des Klägers verwirklicht (LG Krefeld, MMR 2007, 798, 799; a. A. OLGR Celle 2003, 47).
  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 217/08

    Vorlagebeschluss Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

    Diese Grundsätze haben verschiedene Instanzgerichte zur Vermeidung einer uferlosen Gerichtspflichtigkeit des Beklagten auf Urheberrechtsverletzungen (OLG Köln, GRUR-RR 2008, 71), Namensrechtsverletzungen (KG, NJW 1997, 3321), Kennzeichenverletzungen (LG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 979, 980), Eingriffe in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (LG Krefeld, AfP 2008, 99, 100) und auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen (OLG Celle, OLGR 2003, 47; OLG Düsseldorf, AfP 2009, 159; AG Charlottenburg, MMR 2006, 254, 255) übertragen.
  • LG Berlin, 07.04.2011 - 27 S 20/10

    Zur Begründung eines "fliegenden Gerichtsstands" bei

    Zum Teil wird darüber hinaus eine tatsächliche Auswirkung des behaupteten Verstoßes an dem gemäß § 32 ZPO zuständigkeitsbegründenden Ort verlangt (OLG Celle v. 17.10.2002,4 AR 81/02, zitiert nach juris), wobei es dort um die Zuständigkeit am Wohnort des Klägers ging und es sich offenbar nicht um bundesweit bekannte Personen handelte.
  • LG Krefeld, 14.09.2007 - 1 S 32/07

    Kein "fliegender Gerichtsstand" im Internet

    Auch die Kammer ist daher der Ansicht, dass die in der überwiegenden Kommentarliteratur - zumeist ohne Auseinandersetzung mit der genannten Problematik - vertretene Meinung, der örtliche Gerichtsstand sei bei Verstößen im Internet dort, wo das Medium bestimmungsgemäß abrufbar ist und damit grundsätzlich überall (vgl. Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 32, Rn. 34; Kayser , in: Saenger, HK-ZPO, § 32, Rn. 15; Vollkommer , in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 32, Rn. 32, wobei dies unter Berufung auf die hierzu ergangenen Entscheidungen (vgl. KG NJW 1997, 3321; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2007, Az.: I - 20 W 13/07; LG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 979 ff.; LG Hamburg, GRUR-RR 2002, 267; LG München RIW 2000, 466) teilweise ausdrücklich (nur) auf die durch die Verwendung von Domain-Namen im Internet begangene Kennzeichenrechtsverletzung bezogen wird ( Putzina , in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 32, Rn. 26; Heinrich , in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 32, Rn. 17), zu weit geht, wie dies nunmehr auch von Teilen der auch von der Beklagten zitierten und vom Amtsgericht herangezogenen Instanzgerichte vertreten wird (vgl. OLGR Celle 2003, 47; LG Hannover, Beschluss vom 28.04.2006, Az.: 9 O 44/06; LG Potsdam, MMR 2001, 833 f.; AG Charlottenburg MMR 2006, 254 f.).
  • OLG Rostock, 20.07.2009 - 2 W 41/09

    Örtliche Zuständigkeit im Rahmen unlauteren Wettbewerbs: Begehungsort bei

    Soweit das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss mit dem OLG Celle u.a. (OLG Celle, Beschluss vom 17.10.2002, 4 AR 81/02; Vollkommer in Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 32 ZPO Rn. 17 zu "Internet", "Unlauterer Wettbewerb" und "Internet-Werbung") die Auffasung vertritt, das Willkürverbot verbiete eine beliebige, nicht durch konkrete und nachprüfbare Anknüpfungspunkte belegte Gerichtswahl, so dass ein örtlicher Gerichtsstand des Begehungsortes nur dort gegeben sei, wo sich der behauptete Wettbewerbsverstoß in dem konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt habe, so führt dies nicht zu einer anderen Beurteilung.
  • AG Frankfurt/Main, 13.02.2009 - 32 C 2323/08

    Ed Hardy - Rechtsmissbräuchliche Wahl des fliegenden Gerichtsstandes

    Alleine die theoretisch weltweite Abrufbarkeit eines Internetangebotes begründet noch nicht einen räumlich bestimmten, von anderen Gerichtsständen abgrenzbaren besonderen Gerichtsstand (OLG Celle, Beschluss vom 17.12.2002, Az. 4 AR 81/02; LG Krefeld, Urteil vom 14.9.2007, Az. 1 S 32/07; LG Potsdam, Beschluss vom 4.7.2001, Az. 52 O 11/01; LG Hannover, Beschluss vom 28.4.2006, Az. 9 O 44/06; AG Frankfurt, Urteile vom 18.12.2008, Az. 31 C 1373/08-83, vom 23.10.2008, Az. 30 C 1448/08-25; AG Charlottenburg, 19.12.2005, Az. 209 C 1015/05).
  • OLG Hamm, 15.10.2007 - 4 W 148/07

    Gerichtszuständigkeiten bei Internetklagen

    Das vom Landgericht angesprochene Urteil des OLG Celle vom 17.10.2002 (Az. 4 AR 81/02; zu § 32 ZPO) rechtfertigt demgegenüber keine andere Beurteilung, weil es dort - sachlich anders - um eine behauptete Persönlichkeitsverletzung, nämlich eine Verunglimpfung über das Internet ging, die in erster Linie nur den dortigen Verletzten "traf".
  • AG Berlin-Charlottenburg, 25.02.2009 - 212 C 209/08

    Nur 0,3-Geschäftsgebühr für einfache Abmahnschreiben

    Ein örtlicher Gerichtsstand des Begehungsortes besteht aber immer dort, wo sich der behauptete Verstoß in dem konkreten Verhältnis der Prozessparteien auswirkt (OLG Celle, Beschluss vom 17. Oktober 2002, - 4 AR 81/02 - OLGR Celle 2003, 47).
  • AG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 30 C 1849/11

    Kein fliegender Gerichtsstand bei Rechtsverletzungen im Internet

    Denn das Willkürverbot und das Gebot der Einhaltung des gesetzlichen Richters im Sinne des Artikel 101 Grundgesetz gebieten, dass keine willkürliche Gerichtsstandswahl erfolgt, sondern ein örtlicher Gerichtsstand des Begehungsorts der unerlaubten Handlung nur dort gegeben sein kann, wo sich der behauptete Rechtsverstoß in dem konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt hat (OLG Celle, Urteil vom 17.10.2010, Az. 4 AR 81/02, abzurufen aus Juris zum Stichwort "fliegender Gerichtsstand"; LG Potsdam, MMR 2001, 833; LG Bremen, ZUM 2001, 257).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 09.02.2006 - 218 C 1001/06

    Postmortales Persönlichkeitsrecht: Nennung des Namens eines Verstorbenen im

  • AG Krefeld, 14.02.2007 - 4 C 305/06

    Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

  • AG Berlin-Charlottenburg, 19.12.2005 - 209 C 1015/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verletzung des postmortalen

  • ArbG Stuttgart, 02.08.2007 - 12 Ga 31/07

    Gerichtsstand: Örtliche Zuständigkeit für Unterlassungsanträge im Zusammenhang

  • ArbG Nürnberg, 16.11.2007 - 13 Ca 5293/07

    Bahnstreik - Verweisung der Hauptsache an das Arbeitsgericht Frankfurt/Main

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