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   OLG Hamburg, 05.12.1997 - 14 U 21/96   

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https://dejure.org/1997,11088
OLG Hamburg, 05.12.1997 - 14 U 21/96 (https://dejure.org/1997,11088)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.12.1997 - 14 U 21/96 (https://dejure.org/1997,11088)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Dezember 1997 - 14 U 21/96 (https://dejure.org/1997,11088)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Werklohn für die Herstellung und Montage von Waiterständen ; Beweislast bei Werkmängeln nach Abnahme; Voraussetzungen einer konkludenten Abnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werklohn u. Bezahlung f. Montage bzgl. Kellnertische/Wärmeschränke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer hat die Beweislast für bei Abnahme vorbehaltene Werkmängel? (IBR 1998, 292)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamburg 1998, 61
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 16.04.1909 - II 483/08

    Annahme als Erfüllung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.1997 - 14 U 21/96
    Insoweit ist in der Tat mit der Klägerin schon auf die Entscheidung des Reichsgerichtes vom 16. April 1909 (RGZ 71, 23) zu verweisen, in welchem zugrunde liegenden Falle der Unternehmer gegenüber den Einwendungen des Bestellers auf der Abnahme des Werkes als einer vertragsgemäßen Leistung bestanden und der Besteller unter diesem Drucke dem schließlich nachgegeben hatte (dort allerdings unter Vorbehalt etwaiger Ansprüche aus der Gewährleistung).
  • BGH, 08.11.1973 - VII ZR 86/73

    Rechte des Bestellers bei Abnahme eines mangelhaften Werks in Kenntnis des

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.1997 - 14 U 21/96
    Dazu gehört Groß a.a.O. sowie Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Bd. 1, 2. Aufl., § 633 BGB, Rnr. 2. Letzterer vertritt diese Auffassung allerdings auch nur für die Ansprüche aus § 633 BGB, während er ausdrücklich darauf hinweist, daß es für die Beweislastverteilung bei der Geltendmachung des Schadensersatzanspruches aus §§ 634, 635 BGB unerheblich ist, ob die Abnahme mit oder ohne Vorbehalt erfolgt ist, hier habe in jedem Falle nach der Abnahme der Besteller das Vorliegen eines Mangels zu beweisen (a.a.O., § 635, Rnr. 4 unter Hinweis auch auf BGHZ 61, 369, 371 f. - welche Entscheidung sich allerdings mit der Frage der Beweislastverteilung nicht befaßt, da es in jenem Fall um unstreitige Mängel ging).
  • BGH, 24.10.1996 - VII ZR 98/94

    Beweislast für Mängel vor Abnahme eines Bauwerks; Umfang des

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.1997 - 14 U 21/96
    Nun hat allerdings der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 24. Oktober 1996 ("Weiße Wanne"-Fall, MDR 97, 238) entschieden, daß im Falle eines Mangelvorbehaltes gemäß § 640 Abs. 2 BGB der Unternehmer, wenn der Besteller das Vorhandensein eines Mangels substantiiert vorträgt, die Beweislast für die Mangelfreiheit des Werkes tragen soll, und zwar auch dann, wenn es um einen Schadensersatzanspruch gemäß § 635 BGB geht.
  • BGH, 23.10.2008 - VII ZR 64/07

    Darlegungs--und Beweislast für die Mängelfreiheit einer Werkleistung vor Abnahme

    Die Gegenauffassung (OLG Hamburg, OLGR 1998, 61; Marbacher/Wolter, BauR 1998, 36 ff. m.w.N.) überzeugt nicht.
  • BGH, 06.06.2000 - X ZR 189/97

    Umfang des Vortrags in der Berufungsinstanz; Abweichende Beurteilung einer

    Insoweit hat das Berufungsgericht die Beklagte antragsgemäß zur Zahlung von 99.531,12 DM nebst gestaffelten Zinsen verurteilt; das Berufungsurteil ist in OLG-Report Hamburg 1998, 61 und in NJWE-VHR 1997, 256 veröffentlicht.
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