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   OLG Jena, 05.12.2001 - 4 U 231/00   

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https://dejure.org/2001,14943
OLG Jena, 05.12.2001 - 4 U 231/00 (https://dejure.org/2001,14943)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.12.2001 - 4 U 231/00 (https://dejure.org/2001,14943)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 4 U 231/00 (https://dejure.org/2001,14943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; StVG §§ 7 18
    Beweislastverteilung - Einwilligung in einen Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Jena 2002, 199
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Jena, 05.12.2001 - 4 U 231/00
    Hier gilt das, was auch allgemein für an sich rechtlich und sittlich indifferente Hilfsgeschäfte, die aber einem sittenwidrigen Endzweck dienen sollen, anerkannt ist (zuletzt Senatsurteil, BGHZ 67, 119, 124 = VersR 1976, 941, 942, linke Spalte), entsprechend" (BGH, VersR 1978, 862, 863).

    Ein anderes Ergebnis, insbesondere die Zuerkennung eines Schadensersatzanspruches aufgrund unwirksamer Einwilligung wäre sinnwidrig (BGH, VersR 1978, 862, 863).

    Nach allgemeiner Meinung ist die Einwilligung als Rechtfertigungsgrund vom Schädiger darzulegen und zu beweisen (BGHZ 39, 103, 108; BGHZ 24, 21, 27; BGH, VersR 1978, 862, 864).

    Wegen der übereinstimmenden Interessenlage kann bei Zusammenfassung des Haftpflicht- und des Deckungsprozesses in einem Verfahren nichts anderes gelten (BGH, VersR 1978, 862, 864).

    Die Einwilligung des Klägers in die Rechtsgutsverletzung ergibt sich zur Überzeugung des Senates jedoch aus der Gesamtwürdigung nachfolgender zahlreicher Indizien, wobei gerade in den Fällen der Unfallmanipulation eine Überzeugungsbildung nicht immer eine mathematisch lückenlose Gewissheit voraussetzt (BGHZ 53, 245, 256; BGH, NJW 1961, 777, 779; BGH, VersR 1978, 862, 864).

    Zweifel bestehen insoweit, als ein entsprechendes Geständnis auf einen Betrug zu Lasten der Beklagten zu 2) hinzielen könnte, was die Nichtbeachtung des Geständnisses zu rechtfertigen vermag (BGH, VersR 1970, 826, 827; VersR 1978, 862, 865).

    Diese Feststellung wirkt gemäß § 3 Nr. 8 PflVG gegenüber dem mitverklagten Versicherungsnehmer (BGH, VersR 1978, 862, 865).

  • BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56

    Straßenbahn - § 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld,

    Auszug aus OLG Jena, 05.12.2001 - 4 U 231/00
    Nach allgemeiner Meinung ist die Einwilligung als Rechtfertigungsgrund vom Schädiger darzulegen und zu beweisen (BGHZ 39, 103, 108; BGHZ 24, 21, 27; BGH, VersR 1978, 862, 864).
  • BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1084/68

    Obliegenheitsverletzung - Vorsatz - Grobe Fahrlässigkeit - Unfallaufnahme -

    Auszug aus OLG Jena, 05.12.2001 - 4 U 231/00
    Zweifel bestehen insoweit, als ein entsprechendes Geständnis auf einen Betrug zu Lasten der Beklagten zu 2) hinzielen könnte, was die Nichtbeachtung des Geständnisses zu rechtfertigen vermag (BGH, VersR 1970, 826, 827; VersR 1978, 862, 865).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Jena, 05.12.2001 - 4 U 231/00
    Die Einwilligung des Klägers in die Rechtsgutsverletzung ergibt sich zur Überzeugung des Senates jedoch aus der Gesamtwürdigung nachfolgender zahlreicher Indizien, wobei gerade in den Fällen der Unfallmanipulation eine Überzeugungsbildung nicht immer eine mathematisch lückenlose Gewissheit voraussetzt (BGHZ 53, 245, 256; BGH, NJW 1961, 777, 779; BGH, VersR 1978, 862, 864).
  • BGH, 25.09.1952 - III ZR 322/51

    Ursächlichkeit einer Unterlassung

    Auszug aus OLG Jena, 05.12.2001 - 4 U 231/00
    Er steht allerdings unter der Einschränkung, dass die Einwilligung nicht gegen das Gesetz oder gegen die guten Sitten verstoßen darf (BGHZ 7, 198, 207 = VersR 1952, 430, 431).
  • BGH, 12.02.1963 - VI ZR 70/62

    Begriff der Handlung

    Auszug aus OLG Jena, 05.12.2001 - 4 U 231/00
    Nach allgemeiner Meinung ist die Einwilligung als Rechtfertigungsgrund vom Schädiger darzulegen und zu beweisen (BGHZ 39, 103, 108; BGHZ 24, 21, 27; BGH, VersR 1978, 862, 864).
  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75

    Schadensersatzansprüche einer Prostituierten

    Auszug aus OLG Jena, 05.12.2001 - 4 U 231/00
    Hier gilt das, was auch allgemein für an sich rechtlich und sittlich indifferente Hilfsgeschäfte, die aber einem sittenwidrigen Endzweck dienen sollen, anerkannt ist (zuletzt Senatsurteil, BGHZ 67, 119, 124 = VersR 1976, 941, 942, linke Spalte), entsprechend" (BGH, VersR 1978, 862, 863).
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