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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 10.07.2014 - OLGAusl 53/14   

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https://dejure.org/2014,29131
OLG Dresden, 10.07.2014 - OLGAusl 53/14 (https://dejure.org/2014,29131)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.07.2014 - OLGAusl 53/14 (https://dejure.org/2014,29131)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - OLGAusl 53/14 (https://dejure.org/2014,29131)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Schmuggel geschützter wildlebender Tiere (hier Reptilien und lebende Weichtiere) aus der Argentinischen Republik; Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung; Untersuchung der Haftbedingungen in der Argentinischen Republik unter Berücksichtigung einer mit einer Verbalnote ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    IRG § 10 Abs. 1 S. 1, IRG § 3 Abs. 1, IRG § 3 Abs. 2, GG Art. 25, EMRK Art. 3
    Auslieferung, Argentinien, auslieferungsfähig, Zusicherung, Haftbedingungen, unmenschliche Behandlung, erniedrigende Behandlung, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Auslieferungshaft, vertragsloser Auslieferungsverkehr, Gegenseitigkeit, Frist, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Auslieferung an die Argentinische Republik wegen eines Verstoßes der Haftbedingungen gegen Art. 3 MRK

  • rechtsportal.de

    Schmuggel geschützter wildlebender Tiere (hier Reptilien und lebende Weichtiere) aus der Argentinischen Republik

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 26
  • StV 2015, 363
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83

    Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14
    Eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen für die vollzogene Auslieferungshaft scheidet aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung im Sinne eines Verschuldens zu vertreten hätten, nicht vorliegt (OLG Hamm StraFo 1997, 93; BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1992, - 2 BvR 1403/91-; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. März 2013 - 1 AK 102/11 -, juris).
  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14
    Denn die Rechtsschutzmöglichkeiten des Verfolgten gegen die Bewilligungsentscheidung der Bundesregierung sind gegenüber denen im Verfahren auf Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung eingeschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -; BVerfGE 63, 215; Beschluss vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, S. 262).
  • BVerfG, 16.03.1983 - 2 BvR 429/83

    Auslieferung eines politisch Verfolgten in die Türkei

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14
    Denn die Rechtsschutzmöglichkeiten des Verfolgten gegen die Bewilligungsentscheidung der Bundesregierung sind gegenüber denen im Verfahren auf Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung eingeschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -; BVerfGE 63, 215; Beschluss vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, S. 262).
  • BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1403/91

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung von Haftentschädigung für

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14
    Eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen für die vollzogene Auslieferungshaft scheidet aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung im Sinne eines Verschuldens zu vertreten hätten, nicht vorliegt (OLG Hamm StraFo 1997, 93; BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1992, - 2 BvR 1403/91-; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. März 2013 - 1 AK 102/11 -, juris).
  • BVerfG, 09.11.2000 - 2 BvR 1560/00

    Verfassungsrechtlich gebotene Prüfung der Einhaltung des Grundsatzes der

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14
    Denn die Rechtsschutzmöglichkeiten des Verfolgten gegen die Bewilligungsentscheidung der Bundesregierung sind gegenüber denen im Verfahren auf Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung eingeschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -; BVerfGE 63, 215; Beschluss vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, S. 262).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04

    Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren;

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14
    Die von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden bereits zu diesem Zeitpunkt beantragte Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung hatte der Senat zurückgestellt, weil die Frage, ob der argentinische Strafvollzug wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung widerspricht, aufgrund verfassungsrechtlicher Rechtsprechung durch den Senat bereits im Auslieferungsverfahren zu beantworten ist (BVerfG StV 2004, 440) und eine Äußerung der Argentinischen Republik noch nicht vorlag.
  • BVerfG, 15.10.2007 - 2 BvR 1680/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Auslieferung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14
    Dies folgt einerseits aus der im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz mittlerweile fest etablierten Ächtung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 MRK; Art. 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966; Übereinkommen gegen Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 sowie innerstaatlich aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (BVerfG NVwZ 2008, 71 m.w.N. der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung)).
  • EGMR, 07.07.1989 - 14038/88

    Jens Söring

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14
    Das Vorliegen solcher Zusicherungen für sich alleine befreit die Vertragsstaaten aber nicht davon, deren Überzeugungskraft und Zuverlässigkeit im Einzelfall angesichts des absoluten Stellenwerts zu prüfen, welcher den nach dieser Bestimmung zugesicherten Rechten zukommt (EGMR NJW 1990, 2183; Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - 43346/05 -, juris).
  • EGMR, 16.10.2006 - 43346/05

    J. S. M.gegen Deutschland

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14
    Das Vorliegen solcher Zusicherungen für sich alleine befreit die Vertragsstaaten aber nicht davon, deren Überzeugungskraft und Zuverlässigkeit im Einzelfall angesichts des absoluten Stellenwerts zu prüfen, welcher den nach dieser Bestimmung zugesicherten Rechten zukommt (EGMR NJW 1990, 2183; Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - 43346/05 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 25.03.2013 - 1 AK 102/11

    Auslieferung eines nicht deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14
    Eine Entschädigungspflicht der Staatskasse nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen für die vollzogene Auslieferungshaft scheidet aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung im Sinne eines Verschuldens zu vertreten hätten, nicht vorliegt (OLG Hamm StraFo 1997, 93; BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1992, - 2 BvR 1403/91-; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. März 2013 - 1 AK 102/11 -, juris).
  • OLG Hamm, 17.01.1997 - 4 Ausl 30/91

    Entschädigung für Auslieferungshaft, Anwendbarkeit des StrEG, unberechtigte

  • RG, 13.10.1893 - 2513/93

    1. Hat der in § 21 Abs. 2 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (R.G.Bl.

  • OLG Oldenburg, 27.05.2020 - 1 Ausl 29/18

    Unzulässige Auslieferung an die Ukraine; Gerichtliche Prüfpflicht zur Einhaltung

    Das ist dann der Fall, wenn es konkrete Anhaltspunkte (vgl. BVerfG, Beschluss v. 24.06.2003, 2 BvR 685/03 , bei juris) dafür gibt, dass der Verfolgte durch die Auslieferung der Folter oder einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe ausgesetzt würde (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss v. 15.10.2007, 2 BvR 1680/07 ; OLG Dresden, Beschluss v. 10.07.2014, Ausl 53/14; jeweils bei juris).
  • BGH, 16.12.2020 - 2 ARs 238/20

    Unanfechtbarkeit von Entscheidungen des Oberlandesgerichts im

    A. 915-06 (183/06), BeckRS 2011, 5645; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juli 2014 - OLGAusl 53/14, BeckRS 2014, 21174 Rn. 38; MüKo-StPO/Kunz, 1. Aufl., § 2 StrEG Rn. 8; BeckOK-StPO/Cornelius, 38. Edition, § 1 StrEG Rn. 19; BeckOK-OWiG/Grommes, 28. Edition, § 2 StrEG Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 AR 14/20

    Auslieferung eines Tschetschenienkämpfers an Russland unzulässig

    Dies folgt einerseits aus der im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz fest etablierten Ächtung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention [MRK]; Art. 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966; Übereinkommen gegen Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 sowie innerstaatlich aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, siehe: BVerfG NVwZ 2008, 71 m.w.N. der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juli 2014, Ausl 53/14, zit. nach juris).
  • OLG Brandenburg, 20.04.2021 - 1 AR 14/20

    Erklärung der Auslieferung eines Verfolgten an die Russische Föderation zum

    Dies folgt einerseits aus der im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz fest etablierten Ächtung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention [MRK]; Art. 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966; Übereinkommen gegen Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 sowie innerstaatlich aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfG NVwZ 2008, 71 m.w.N. der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juli 2014, Ausl 53/14, zit. nach juris).
  • OLG Brandenburg, 10.04.2019 - 53 AuslA 66/17

    Gerichtliche Bewilligung der Auslieferung eines russischen Staatsangehörigen an

    Dies folgt einerseits aus der im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz mittlerweile fest etablierten Ächtung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention [MRK]; Art. 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966; Übereinkommen gegen Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 sowie innerstaatlich aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfG NVwZ 2008, 71 m.w.N. der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juli 2014, Ausl 53/14, zit. nach juris).
  • OLG Brandenburg, 10.04.2019 - 1 AuslA 34/17
    Dies folgt einerseits aus der im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz mittlerweile fest etablierten Ächtung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention [MRK]; Art. 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966; Übereinkommen gegen Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 sowie innerstaatlich aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfG NVwZ 2008, 71 m.w.N. der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juli 2014, Ausl 53/14, zit. nach juris).
  • OLG Dresden, 13.07.2015 - Ausl 98/15

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an Ungarn

    Das Vorliegen solcher Zusicherungen für sich alleine befreit die Vertragsstaaten aber nicht davon, deren Überzeugungskraft und Zuverlässigkeit im Einzelfall angesichts des absoluten Stellenwerts zu prüfen, welcher den nach dieser Bestimmung zugesicherten Rechten zukommt (EGMR NJW 1990, 2183; Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - 43346/05 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juli 2014 - OLGAusl 53/14 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 27.03.2014 - OLGAusl 53/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8646
OLG Dresden, 27.03.2014 - OLGAusl 53/14 (https://dejure.org/2014,8646)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.03.2014 - OLGAusl 53/14 (https://dejure.org/2014,8646)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. März 2014 - OLGAusl 53/14 (https://dejure.org/2014,8646)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslieferung nach Argentinien

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 225
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.1965 - 4 ARs 31/64

    Anrufung des Bundesgerichtshofs (BGH) in einer Auslieferungssache zur Klärung

    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2014 - Ausl 53/14
    Es ist für die Zulässigkeit vorbereitender Maßnahmen wie der Auslieferungshaft, der vorläufigen Auslieferungshaft und der vorläufigen Festnahme nur insofern von Bedeutung, als die Auslieferung, deren Vorbereitung und Sicherung sie dienen sollen, gemäß § 15 Abs. 2 IRG nicht von vornherein unzulässig erscheinen darf (vgl. auch BGHSt 20, 152 bereits für Auslieferungen nach dem Deutschen Auslieferungsgesetz).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.1988 - 1 AK 38/88
    Auszug aus OLG Dresden, 27.03.2014 - Ausl 53/14
    Das Prinzip der Gegenseitigkeit erstreckt sich nicht auf die Ausgestaltung des Auslieferungsverfahrens (Grützner/Pötz/Kreß-Böhm, § 16 IRG Rdnr. 9; OLG Karlsruhe MDR 1989, 764).
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