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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.03.2000 - 1 U 70/00   

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https://dejure.org/2000,6622
OLG Koblenz, 14.03.2000 - 1 U 70/00 (https://dejure.org/2000,6622)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.03.2000 - 1 U 70/00 (https://dejure.org/2000,6622)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. März 2000 - 1 U 70/00 (https://dejure.org/2000,6622)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsanwalt; Ausscheiden; Übernahme; Anwaltskanzlei; Umzug; Hinweisschild

  • Judicialis

    BerufsO § 32 Abs. 1 Satz 4; ; BerufsO § 32; ; BerufsO § 33; ; ZPO § ... 940; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 545 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 890; ; ZPO § 935 ff.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; BGB § 12; ; BGB § 823; ; BGB § 1004; ; BRAO § 27; ; BRAO § 43 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Hinweises eines ausscheidenden Anwalts auf neuen Kanzleisitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Mainz - 7 O 309/99
  • OLG Koblenz, 14.03.2000 - 1 U 70/00

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1401
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.02.2000 - 27 UF 24/00   

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https://dejure.org/2000,3159
OLG Köln, 28.02.2000 - 27 UF 24/00 (https://dejure.org/2000,3159)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.02.2000 - 27 UF 24/00 (https://dejure.org/2000,3159)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 2000 - 27 UF 24/00 (https://dejure.org/2000,3159)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 430
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.06.1972 - IV ZR 53/71

    Vertretung des Kindes in einem Ehelichkeitsanfechtungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2000 - 27 UF 24/00
    Der Bundesgerichtshof hat zum Alleinvertretungrecht der Mutter im Ehelichkeitsanfechtungsprozeß des geschiedenen Ehemannes zu § 1629 Abs. 2 BGB in der damals geltenden Fassung ausgeführt (BGH NJW 1972, 1708), daß, wenn ein Elternteil an der Vertretung des Kindes rechtlich verhindert sei, es nicht im Interesse des Kindes liege, dass dann der andere Elternteil seine Vertretung übernehme, auch wenn er im Einzelfall nicht kraft Gesetzes von der Vertretung ausgeschlossen sei.
  • BGH, 18.02.2009 - XII ZR 156/07

    Recht einer als streitgenössische Nebenintervenientin beigetretenen Mutter zum

    Letzteres wäre hier jedenfalls nicht gerechtfertigt gewesen, da die Frage einer Entziehung des Sorgerechts für jeden Elternteil gesondert zu prüfen und die Entziehung auf einen Elternteil zu beschränken ist, wenn in der Person des anderen kein Grund für eine Entziehung gegeben ist (vgl. BGH Beschluss vom 27. November 1974 - IV ZB 42/73 - NJW 1975, 345; OLG Köln FamRZ 2001, 430 f. ; MünchKomm/Huber BGB 5. Aufl. § 1629 Rdn. 66; Erman/Michalski aaO § 1629 Rdn. 23; Soergel/ Strätz BGB 12. Aufl. § 1629 Rdn. 38).
  • OLG Brandenburg, 19.10.2022 - 13 WF 53/22

    Entziehung der Vertretungsmacht für ein Kind in einem Erbscheinsverfahren

    Ein Interessengegensatz besteht, wenn die unterschiedlichen Belange, Nutzen oder Vorteile der beiden Interessenträger ein rechtsgeschäftliches Verhalten in gegensätzlichem Sinne beeinflussen können, wenn also die Förderung des einen Interesses nur auf Kosten des anderen möglich ist, wobei eine objektive Beurteilung zu erfolgen hat (vgl. Heilmann/Fink, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, 2. A, 2020, § 1629 BGB Rn. 24; OLG Köln FamRZ 2001, 430).
  • OLG Celle, 20.02.2017 - 6 W 16/17

    Zulässigkeit einer lediglich angeblich dem Wunsch des Erblassers entsprechenden

    2000 zu 27 UF 24/00 bei juris Rn.
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2003 - 16 UF 25/03

    Ergänzungspflegerbestellung für ein Kind: Entscheidung über die Ausübung des

    Der äußerlich nur bei einem Elternteil vorhandene Interessengegensatz kann wegen gleichgelagerten eigenen Interesses auch zur Entziehung der Vertretung beim anderen Elternteil führen (OLG Köln, FamRZ 2001, 430; Palandt/Diederichsen, 62. Aufl., § 1629 BGB Rn. 24 und § 1796 Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2003 - 3 UF 152/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine familiengerichtliche Genehmigung

    Es kommt gemäß § 187 Satz 2 ZPO a.F. i.V.m. § 26 Nr. 10 EGBGB; § 16 II S. 1 FGG nicht darauf an, wann der Beschluss den Beteiligten formlos zugegangen ist (vgl. auch OLG Köln, FamRZ 2001, 430).
  • OLG Jena, 09.03.2009 - 9 W 68/09

    Pflicht des Familiengerichts zur Überprüfung des Erfordernisses der Bestellung

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 113/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10170
OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 113/98 (https://dejure.org/2000,10170)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.06.2000 - 22 U 113/98 (https://dejure.org/2000,10170)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juni 2000 - 22 U 113/98 (https://dejure.org/2000,10170)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.1979 - VI ZR 238/78

    Haareziehen - Schulunfall, i.Sv. § 640 Abs. 1 RVO (§ 110 Abs. 1 SGB VII aF)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 113/98
    Danach ist erforderlich, daß sich ein Vorsatz des Täters nicht nur auf die Verletzungshandlung bezieht, sondern auch die konkrete Körperverletzung umfaßt (BGHZ 75, 328, 332; OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 97; anders möglicherweise nach der neuen Rechtslage, vgl. Rolls, NJW 1996, 3177, 3178).

    Derartige Tätlichkeiten unter Mitschülern lassen nicht den Schluß zu, daß der Täter auch Vorsatz hinsichtlich einer schwerwiegenden Verletzung und nicht nur der Hinzufügung von Schmerzen hatte (vgl. BGHZ 75, 328, 333; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 97).

  • OLG Koblenz, 06.02.1992 - 5 U 956/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schulunfalles; Anforderungen an das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 113/98
    Danach ist erforderlich, daß sich ein Vorsatz des Täters nicht nur auf die Verletzungshandlung bezieht, sondern auch die konkrete Körperverletzung umfaßt (BGHZ 75, 328, 332; OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 97; anders möglicherweise nach der neuen Rechtslage, vgl. Rolls, NJW 1996, 3177, 3178).

    Derartige Tätlichkeiten unter Mitschülern lassen nicht den Schluß zu, daß der Täter auch Vorsatz hinsichtlich einer schwerwiegenden Verletzung und nicht nur der Hinzufügung von Schmerzen hatte (vgl. BGHZ 75, 328, 333; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 97).

  • BGH, 11.02.2003 - VI ZR 34/02

    Zur Haftung bei Schulunfällen

    Teilweise wird die Ansicht vertreten, das in den §§ 104 ff. SGB VII geregelte Haftungsprivileg entfalle bereits dann, wenn der Vorsatz des Schädigers sich auf das haftungsbegründende Verhalten beziehe (LG Stendal, VersR 2001, 1294, 1296 f.; Dahm, SozVers 1997, 61 f.; Hauck/Nehls, SGB VII, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Januar 2003, K § 104 Rdn. 28; Otto, NZV 1996, 473, 477; Rolfs, NJW 1996, 3177, 3178; VersR 1996, 1194, 1200; DB 2001, 2294, 2297; ders. in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 3. Aufl., § 104 SGB VII Rdn. 20; dahingestellt bei BVerfG, NJW 2000, 2098; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 423, 424).
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