Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.12.1999 - 26 U 59/99   

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https://dejure.org/1999,4198
OLG Düsseldorf, 21.12.1999 - 26 U 59/99 (https://dejure.org/1999,4198)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.12.1999 - 26 U 59/99 (https://dejure.org/1999,4198)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Dezember 1999 - 26 U 59/99 (https://dejure.org/1999,4198)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • RA Kotz

    Motoruntersuchungspflicht durch den Autohändler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 463 S. 2
    Haftung des Kfz-Händlers bei unterlassener Untersuchung eines Gebraucht-Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 01.04.1992 - 4 U 222/91

    Gebrauchtwagenhändler; Agenturvertrag; Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.1999 - 26 U 59/99
    Zwar ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß dem gewerbsmäßigen Kfz-Händler eine Untersuchungspflicht bezüglich der von ihm verkauften Gebrauchtfahrzeuge obliegt und bei Verschweigen der Tatsache, eine an sich gebotene Untersuchung nicht durchgeführt zu haben, eine Haftung des Händlers für bei Gefahrübergang vorhandene Fehler trotz Gewährleistungsausschluß stattfindet (vgl. u.a. BGH, NJW 1979, 1707; OLG Hamburg, NJW-RR 1992, 1399; OLG Düsseldorf, WM 1973, 473/474; Reinking/Eggert, Der Autokauf, Rdnr. 1922, 1928 fe m.w.N.).
  • BGH, 14.03.1979 - VIII ZR 129/78

    Arglistiges Verschweigen von Rostschäden durch einen Gebrauchtwagenhändler

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.1999 - 26 U 59/99
    Zwar ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß dem gewerbsmäßigen Kfz-Händler eine Untersuchungspflicht bezüglich der von ihm verkauften Gebrauchtfahrzeuge obliegt und bei Verschweigen der Tatsache, eine an sich gebotene Untersuchung nicht durchgeführt zu haben, eine Haftung des Händlers für bei Gefahrübergang vorhandene Fehler trotz Gewährleistungsausschluß stattfindet (vgl. u.a. BGH, NJW 1979, 1707; OLG Hamburg, NJW-RR 1992, 1399; OLG Düsseldorf, WM 1973, 473/474; Reinking/Eggert, Der Autokauf, Rdnr. 1922, 1928 fe m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2003 - 1 U 209/02

    Zum Anspruch auf Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs wegen "Motormängeln"

    Art und Umfang der Untersuchung bestimmen sich einerseits nach dem technisch Möglichen, andererseits nach dem wirtschaftlich Zumutbaren, wobei es wesentlich auf die Gepflogenheiten im Kfz-Handel ankommt (so auch OLG Düsseldorf - 26. Zivilsenat - OLGR 2000, 307 = DAR 2000, 356, Ls.).
  • KG, 21.02.2006 - 7 U 27/05

    Schadensminderungspflicht: Zumutbarkeit der Führung eines weiteren Prozesses;

    Selbst wenn man eine generelle Untersuchungspflicht annehmen wollte, so beschränkt sich diese zunächst auf eine Sichtprüfung (vgl. dazu: OLG Köln, Urt. v. 13. März 2001 - 3 U 173/00 - OLG Düsseldorf, Urt. v. 21. Dezember 1999 - 26 U 59/99 -).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.05.2000 - 4 W 53/00   

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https://dejure.org/2000,12062
OLG Celle, 30.05.2000 - 4 W 53/00 (https://dejure.org/2000,12062)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.05.2000 - 4 W 53/00 (https://dejure.org/2000,12062)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Mai 2000 - 4 W 53/00 (https://dejure.org/2000,12062)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ungültigerklärung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Einstimmigkeitserfordernis für eine Beschlußfassung über eine bauliche Veränderung mit der Wirkung einer Nutzungsänderung

  • rechtsportal.de

    WEG § 10 Abs. 1 S. 2 § 15 Abs. 1 § 22
    Wirksamkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über den Umbau einer Eigentumswohnung in eine Empfangshalle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Cuxhaven - 2 II 28/97
  • LG Stade - 9 T 34/99
  • OLG Celle, 30.05.2000 - 4 W 53/00
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 117/96

    Änderung der Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2000 - 4 W 53/00
    Diese Umwandlung bedarf daher immer der Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer (OLG Braunschweig, Beschluss vom 30. Juni 1976 -- 2 Wx 44/75 --; bei ObLG NJW-RR 1997, 586; Palandt-Bassenge, BGB, 58. Aufl., § 1 WEG Rdnr. 4).
  • OLG Braunschweig, 30.06.1976 - 2 Wx 44/75
    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2000 - 4 W 53/00
    Diese Umwandlung bedarf daher immer der Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer (OLG Braunschweig, Beschluss vom 30. Juni 1976 -- 2 Wx 44/75 --; bei ObLG NJW-RR 1997, 586; Palandt-Bassenge, BGB, 58. Aufl., § 1 WEG Rdnr. 4).
  • OLG Köln, 27.12.2002 - 16 Wx 233/02

    Von der Teilungserklärung abweichende Nutzung des Sondereigentums

    Diesem Ergebnis steht die Entscheidung des OLG Celle vom 30.5.2000 nicht entgegen ( OLGR 00, 307 ).
  • KG, 29.11.2010 - 1 W 325/10

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger bei

    Auch der erkennende Senat folgt den Entscheidungen des BayObLG (WuM 1994, 222 und ZMR 1997, 537) und des OLG Celle (OLGR Celle 2000, 307), nach denen eine Änderung der Festlegung als Teileigentum nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer im Sinne von § 10 WEG erfolgen könne, nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.06.2000 - 27 U 24/00   

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https://dejure.org/2000,5999
OLG Hamm, 27.06.2000 - 27 U 24/00 (https://dejure.org/2000,5999)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.06.2000 - 27 U 24/00 (https://dejure.org/2000,5999)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - 27 U 24/00 (https://dejure.org/2000,5999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    GmbH & Co. KG; Mitgesellschafter; Prozessvergleich; Ausscheiden; Abfindung; Vollstreckungsabwehrklage; Schadensersatz; Culpa in contrahendo; Grundschuld; Sicherheitenpool

  • Judicialis

    BGB § 393; ; BGB § 212; ; BGB § 389; ; BGB § 459; ; ZPO § 767; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 710

  • rechtsportal.de

    Vollstreckung der Mitgesellschafter einer GmbH & Co. KG aus einem Vergleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 12 O 83/99
  • OLG Hamm, 27.06.2000 - 27 U 24/00

Papierfundstellen

  • BB 2000, 1803
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.06.1980 - VIII ZR 64/79

    Zur Gewährleistung beim Kauf eines Geschäftsanteils

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2000 - 27 U 24/00
    Die Belastung eines Grundstücks der Gesellschaft mit einem valutierenden Grundpfandrecht erhöht letztlich deren Verbindlichkeiten, darin liegt aber kein Rechtsmangel, der den übertragenen Gesellschaftsanteilen als solchen anhaftet; BGH in NJW 1980, 2408/9.

    Wäre der Vertrag ohne das schuldhaft schädigende Verhalten überhaupt nicht oder jedenfalls nicht mit dem später vereinbarten Inhalt zustande gekommen, so steht es dem ( auch unbeabsichtigt ) Getäuschten frei, ob er sich vom Vertrag lösen oder daran festhalten und den durch die Täuschung veranlassten Mehraufwand berechnen will ( BGH, NJW 1980, 2408/10; BGH, NJW 1977, 1536/7f ).

  • BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75

    Schadenersatzanspruch aus c. i.c. bei Kauf von Gesellschaftsanteilen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2000 - 27 U 24/00
    Wäre der Vertrag ohne das schuldhaft schädigende Verhalten überhaupt nicht oder jedenfalls nicht mit dem später vereinbarten Inhalt zustande gekommen, so steht es dem ( auch unbeabsichtigt ) Getäuschten frei, ob er sich vom Vertrag lösen oder daran festhalten und den durch die Täuschung veranlassten Mehraufwand berechnen will ( BGH, NJW 1980, 2408/10; BGH, NJW 1977, 1536/7f ).

    Soll der Schaden des durch schuldhafte Irrtumserregung von seiten des Verkäufers zum Vertragsschluss bestimmten, gleichwohl am Kaufvertrag festhaltenden Käufers überhaupt sinnvoll erfassbar sein, so muss er so behandelt werden, als wäre es ihm bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Kaufvertrag zu einem günstigeren Preis abzuschließen ( BGH, NJW 1977, 1536,. 1538 ).

  • BGH, 24.11.1980 - VIII ZR 317/79

    Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft und aus einer bestellten Grundschuld -

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2000 - 27 U 24/00
    Es ist nämlich anerkannten Rechts, dass trotz eines - formularmäßigen oder individuell vereinbarten - Aufrechnungsverbotes mit einer unbestrittenen, rechtskräftigen oder entscheidungsreifen Gegenforderung aufgerechnet werden darf ( BGH, NJW 1981, 761 m. w. N.; BGH, NJW 1, 986, 7.757; Palandt-Heinrichs, § 387 BGB, Rz. 17 ).
  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2000 - 27 U 24/00
    Die Aufnahme von Vertragsverhandlungen begründet zwischen den Beteiligten ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis, (das gewohnheitsrechtlich als gesetzliches Schuldverhältnis anerkannt ist. Aus ihm können sich Nebenpflichten, darunter auch Hinweispflichten ergeben. Diese Grundsätze finden auch beim Kauf von Gesellschaftsanteilen im Rahmen eines Prozessvergleichs uneingeschränkt Anwendung. Der Umfang dieser Pflichten richtet sich dabei nach den Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung sowie Treu und Glauben. Er ist um so umfassender, je mehr der mögliche Erwerber für den Veräußerer erkennbar Wert auf diese Informationen legt und von dessen Unterrichtung erkennbar abhängig ist. Auf vier anderen Seite ist es Sache des Käufers eines Unternehmens bzw. einer Unternehmensbeteiligung, selbst weitere Informationen einzuholen und auf verbindlichen Angaben über Umstände, die für ihn von besonderer Bedeutung sind, durch den Verkäufer zu bestehen (BGH, NJW 1983, 2493/4; BGH NJW 1986, 918; BGH, NJW 1989, 763).
  • BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84

    Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2000 - 27 U 24/00
    Die Aufnahme von Vertragsverhandlungen begründet zwischen den Beteiligten ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis, (das gewohnheitsrechtlich als gesetzliches Schuldverhältnis anerkannt ist. Aus ihm können sich Nebenpflichten, darunter auch Hinweispflichten ergeben. Diese Grundsätze finden auch beim Kauf von Gesellschaftsanteilen im Rahmen eines Prozessvergleichs uneingeschränkt Anwendung. Der Umfang dieser Pflichten richtet sich dabei nach den Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung sowie Treu und Glauben. Er ist um so umfassender, je mehr der mögliche Erwerber für den Veräußerer erkennbar Wert auf diese Informationen legt und von dessen Unterrichtung erkennbar abhängig ist. Auf vier anderen Seite ist es Sache des Käufers eines Unternehmens bzw. einer Unternehmensbeteiligung, selbst weitere Informationen einzuholen und auf verbindlichen Angaben über Umstände, die für ihn von besonderer Bedeutung sind, durch den Verkäufer zu bestehen (BGH, NJW 1983, 2493/4; BGH NJW 1986, 918; BGH, NJW 1989, 763).
  • BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 142/82

    Pflicht des Verkäufers zur Mitteilung einer Senkung des Herstellerlistenpreises

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2000 - 27 U 24/00
    Die Aufnahme von Vertragsverhandlungen begründet zwischen den Beteiligten ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis, (das gewohnheitsrechtlich als gesetzliches Schuldverhältnis anerkannt ist. Aus ihm können sich Nebenpflichten, darunter auch Hinweispflichten ergeben. Diese Grundsätze finden auch beim Kauf von Gesellschaftsanteilen im Rahmen eines Prozessvergleichs uneingeschränkt Anwendung. Der Umfang dieser Pflichten richtet sich dabei nach den Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung sowie Treu und Glauben. Er ist um so umfassender, je mehr der mögliche Erwerber für den Veräußerer erkennbar Wert auf diese Informationen legt und von dessen Unterrichtung erkennbar abhängig ist. Auf vier anderen Seite ist es Sache des Käufers eines Unternehmens bzw. einer Unternehmensbeteiligung, selbst weitere Informationen einzuholen und auf verbindlichen Angaben über Umstände, die für ihn von besonderer Bedeutung sind, durch den Verkäufer zu bestehen (BGH, NJW 1983, 2493/4; BGH NJW 1986, 918; BGH, NJW 1989, 763).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.02.2000 - 8 W 18/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11250
OLG Hamburg, 16.02.2000 - 8 W 18/00 (https://dejure.org/2000,11250)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.02.2000 - 8 W 18/00 (https://dejure.org/2000,11250)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Februar 2000 - 8 W 18/00 (https://dejure.org/2000,11250)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsanwaltskammerhamburg.de PDF

    ZPO § 91; ZSEG § 15
    Entschädigung eines Zeugen durch Partei - Erstattungsfähigkeit

  • rechtsportal.de

    ZPO § 401; ZSEG § 15 Abs. 2
    Erstattungsfähigkeit der von einer Partei an den Zeugen geleisteten Entschädigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 666
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 15.09.1994 - 8 W 211/94
    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2000 - 8 W 18/00
    Demgemäß hat der Senat auch bereits in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass bei einer Anregung des Gerichts, einen Zeugen zu sistieren, die von der Partei an den Zeugen gezahlten Entschädigungen notwendige Prozesskosten sind (vgl. JurBüro 1995, 30).
  • OLG Hamburg, 12.09.1986 - 8 W 208/86
    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2000 - 8 W 18/00
    Dabei handelte es sich jedoch um Fälle, in welchen die Zeugen vom Gericht geladen waren und somit für die Partei von vornherein kein Anlass bestand, den Zeugen ihre Aufwendungen zu ersetzen (vgl. jurBüro 1972, 332, MDR 1987, 147).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 07.06.2000 - 2 U 76/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,23145
OLG Oldenburg, 07.06.2000 - 2 U 76/00 (https://dejure.org/2000,23145)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.06.2000 - 2 U 76/00 (https://dejure.org/2000,23145)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - 2 U 76/00 (https://dejure.org/2000,23145)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Zurechnung von Erklärungen Dritter bei Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Versicherung

Verfahrensgang

  • LG Aurich - 5 O 739/99
  • OLG Oldenburg, 07.06.2000 - 2 U 76/00
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