Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 6 UF 106/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3464
OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 6 UF 106/01 (https://dejure.org/2001,3464)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.12.2001 - 6 UF 106/01 (https://dejure.org/2001,3464)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 6 UF 106/01 (https://dejure.org/2001,3464)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3464) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eheaufhebung ; Arglistige Täuschung; Ehe; Aufhebungsgrund; Vorspiegelung

  • Judicialis

    BGB § 1314 Abs. 2 Nr. 3

  • RA Kotz

    Ehepartner muss arglistige Täuschung für Aufhebung der Ehe beweisen können!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1314 Abs. 2 Nr. 3
    Eheaufhebung wegen arglistiger Täuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Landau/Pfalz - 1 F 374/00
  • OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 6 UF 106/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1560 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.06.1978 - IV ZR 164/77

    Getrenntleben innerhalb der ehelichen Wohnung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 6 UF 106/01
    Die einseitige Zerrüttung auf Seiten eines Ehegatten reicht zur Annahme des Gescheitertseins einer Ehe aus; es genügt, wenn aus dem Verhalten und - wie hier - den als glaubhaft angesehenen Bekundungen des die Scheidung beantragenden Ehegatten zu entnehmen ist, dass er unter keinen Umständen mehr bereit ist, zu dem Partner zurückzufinden und die Ehe fortzusetzen (vgl. BGH NJW 1978, 1810 und st. Rspr. des Senats).
  • OLG Frankfurt, 24.08.2023 - 20 W 107/22

    Vorliegen einer Scheinehe

    Kennzeichnend für die arglistige Täuschung, die in einem positiven Tun oder einem Unterlassen liegen kann, ist aber immer die Verletzung einer Offenbarungspflicht, die im Zusammenhang mit der Eheschließung zwar nicht in Form einer allgemeinen Offenbarungspflicht besteht, sich im jeweiligen Einzelfall aber aus konkreten Nachfragen oder aus Umständen ergeben kann, die erkennen lassen, worauf es dem anderen Verlobten hinsichtlich des künftigen Ehelebens in besonderer Weise ankommt (vgl. OLG Zweibrücken OLGR 2002, 229; VG Berlin StAZ 2011, 311, je m. w. N.).

    Auf ihr Vorliegen oder Nichtvorliegen kann - wovon das Amtsgericht der Sache nach offensichtlich auch ausgegangen ist - allenfalls geschlossen werden aufgrund objektivierbarer Tatsachen (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2016, 1854; OLG Zweibrücken OLGR 2002, 229; VG Berlin StAZ 2011, 311, je zitiert nach juris).

    Subjektive Empfindungen der genannten Art, die - wie gesagt - ohnehin nur sehr begrenzt der wechselseitigen Offenbarungspflicht unterliegen, stellen aber grundsätzlich keine als Gegenstand einer Täuschungshandlung im Sinne von § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB in Betracht kommenden Umstände dar; dies können vielmehr nur (vorgespiegelte) Tatsachen sein, aus denen der getäuschte Verlobte vernünftigerweise auf das Vorhandensein bestimmter Empfindungen schließen kann und darf (vgl. OLG Zweibrücken OLGR 2002, 229; VG Berlin StAZ 2011, 311; OLG Hamm FPR 2004, 26, zitiert nach juris).

    Eine solche Ehe wäre nicht im Sinne des § 1314 Abs. 2 Nr. 3 aufhebbar (vgl. dazu LG Rostock FamRZ 2003, 598, zitiert nach juris; dazu BeckOGK/Otto, a.a.O., § 1314 BGB Rz. 18; Grüneberg/Siede, a.a.O., § 1314 Rz. 12; jurisPK-BGB/Schiefer, Stand: 15.11.2022, § 1314 Rz. 30, je m. w. N.; ähnlich auch OLG Zweibrücken OLGR 2002, 229; OLG Koblenz FamRZ 2016, 1854).

  • OLG Zweibrücken, 17.06.2005 - 2 UF 230/04

    Eheaufhebung, Ehescheidung und internationales Privatrecht: Aufhebung der

    Die Täuschung muss ursächlich für die Eheschließung gewesen sein; sie muss also begrifflich spätestens zum Zeitpunkt der Eheschließung vorgelegen haben (vgl. OLG Hamm, FPR 2004, 26; PfälzOLG Zweibrücken, 6. Zivilsenat, OLGR 2002, 229, 230).

    Soweit es um Heirat aus Liebe mit der Folge sexueller Annäherung der Partner geht, handelt es sich grundsätzlich um subjektive Empfindungen, die nicht offenbarungspflichtig sind und deren Verschweigen keine arglistige Täuschung darstellt (vgl. PfälzOLG Zweibrücken, OLGR 2002, 229 f; OLG Hamm, FPR 2004, 26 f, jew. m. w. N.).

  • OLG Koblenz, 30.03.2016 - 13 UF 141/16

    Eheaufhebung wegen arglistiger Täuschung: Vortäuschung emotionaler Verbundenheit

    Darlegungs- und beweispflichtig für das Vorliegen solcher Umstände und die Täuschung darüber ist die Partei, die sich auf die arglistige Täuschung beruft, somit die Antragstellerin (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 20.12.2001, 6 UF 106/01, Rn. 5 - juris; Staudinger-Voppel, BGB, Neubearbeitung 2015, § 1314 Rn. 80 und 82 m. w. Nachw.).

    Auf ihr Vorliegen oder Nichtvorliegen kann allenfalls geschlossen werden aufgrund objektivierbarer Tatsachen (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 20.12.2001, 6 UF 106/01, Rn. 6 - juris).

  • VG Berlin, 12.11.2010 - 34 K 2.10

    Klage auf Ausstellung einer Konsularbescheinigung

    Ausgehend davon ist seitens der Botschaften auch zu beachten, dass die Bestimmungen in § 1314 Abs. 2 Nr. 3 und 5 BGB hinsichtlich der Problematik sogenannter Scheinehen ehe- und personenstandsrechtlich als abschließende Regelung zu verstehen sind (vgl. BT-Drucks. 13/4898 S. 32; Thorn in: jurisPK-BGB, § 1314 Rn. 1) und sogenannte einseitige Scheinehen somit nur unter der Voraussetzung einer arglistigen Täuschung des einen Partners - und nicht bereits in jedem Fall eines bei ihm bestehenden Irrtums über bestimmte Eigenschaften oder Motive des anderen Partners (vgl. OLG Köln, Urteil vom 1. Juli 1999 - 14 UF 225/98 -, FamRZ 2000, 819; OLG Zweibrücken, Urteil vom 20. Dezember 2001 - 6 UF 106/01 -, OLGR 2002, 229, zit. n. juris) - erfassen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.03.2002 - 14 U 149/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3849
OLG Celle, 22.03.2002 - 14 U 149/01 (https://dejure.org/2002,3849)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.03.2002 - 14 U 149/01 (https://dejure.org/2002,3849)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. März 2002 - 14 U 149/01 (https://dejure.org/2002,3849)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3849) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer im Begegnungsverkehr; Beweislast der gesetzlichen Unfallversicherung für Zinsaufwand

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB ; § 2 Abs. 4 S. 2 StVO
    Haftungsverteilung ; Kollision zweier Radfahrer ; Begegnungsverkehr; Verbotswidrige Fahrtrichtung; Kombinierter Geh- und Radweg

  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung ; Kollision zweier Radfahrer ; Begegnungsverkehr; Verbotswidrige Fahrtrichtung; Kombinierter Geh- und Radweg

  • Judicialis

    BGB § 823; ; StVO § 2 Abs. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 823; StVO § 2 Abs. 4 S. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer, wenn einer von beiden einen kombinierten Geh- und Radweg in verbotswidriger Fahrtrichtung befährt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.2002 - 14 U 149/01
    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur vertreten, dass Kaufleuten, Großunternehmen und Betrieben der öffentlichen Hand, die ständig Kredit in Anspruch nehmen, bei der Geltendmachung erhöhter Kreditkosten im Rahmen einer abstrakten Schadensberechnung Beweiserleichterungen insoweit zukommen, als diese nicht im Einzelfall darlegen müssen, dass sie das Geld auch tatsächlich dazu verwendet hätten, ihre Bankschulden zu verringern (BGH VersR 1968, 479, 480; NJW-RR 1989, 670, 672; Thode in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 288 Rn. 32; Staudinger-M. Löwisch, BGB, 13. Aufl., § 288 Rn. 41 je m. w. N.).
  • OLG Hamm, 25.06.1991 - 27 U 57/91

    Radfahrerunfall mit Alkohol

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.2002 - 14 U 149/01
    Denn er hatte auch mit verkehrswidrigem Begegnungsverkehr zu rechnen und seine Fahrweise darauf einzustellen (vgl. OLG Hamm NZV 1992, 318, 319).Dies gilt im Streitfall umso mehr, als er mit seinem vollbeladenen Postfahrrad schwerfälliger als andere Verkehrsteilnehmer auf plötzlich auftretende Verkehrssituationen zu reagieren in der Lage war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.06.2001 - 23 W 213/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5146
OLG Hamm, 28.06.2001 - 23 W 213/01 (https://dejure.org/2001,5146)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.06.2001 - 23 W 213/01 (https://dejure.org/2001,5146)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 23 W 213/01 (https://dejure.org/2001,5146)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5146) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BRAGO § 23 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BRAGO § 23 Abs. 1
    Vergleichsgebühr für Streithelfer bei Vergleich zwischen Parteien; Bindungswirkung der Auffassung des Gerichts im Rahmen der Kostengrundentscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 11.01.1993 - 23 W 504/92

    Entstehen der Vergleichsgebühr bei den Prozessbevollmächtigten des Streithelfers

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2001 - 23 W 213/01
    Es genügt auch nicht, wenn der Rechtsanwalt des Streithelfers bei dem Vergleich der Parteien mitgewirkt hat (siehe Senatsbeschlüsse in JurBüro 1975, 913, OLG-Report 1993, 300 und JurBüro 1995, 81; von Eicken in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl., § 23 Rdn. 28; Fraunholz in Riedel/Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 23 Rdn. 18; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 23 BRAGO Rdn. 76).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.06.2002 - 14 U 160/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16601
OLG Celle, 27.06.2002 - 14 U 160/01 (https://dejure.org/2002,16601)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.06.2002 - 14 U 160/01 (https://dejure.org/2002,16601)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 14 U 160/01 (https://dejure.org/2002,16601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,16601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Kein Ersatz fiktiver Reparaturkosten bis zur 130%-Grenze bei Notreparatur

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 249 BGB
    130% Grenze; 130%-Grenze; Fachwerkstatt; fiktive Reparaturkosten; gewerbliche Nutzung; Gutachtenbasis; Integritätsinteresse; Integritätszuschlag; Kfz-Unfall; Kraftfahrzeugreparatur; Notreparatur; Restwert; Schadensersatzanspruch; Verkehrsunfall; Wiederbeschaffungswert; ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 S. 1
    Voraussetzungen des sog. Integritätszuschlages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.08.2001 - 15 WF 81/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,19481
OLG Schleswig, 06.08.2001 - 15 WF 81/01 (https://dejure.org/2001,19481)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.08.2001 - 15 WF 81/01 (https://dejure.org/2001,19481)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. August 2001 - 15 WF 81/01 (https://dejure.org/2001,19481)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,19481) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 407a
    Sachverständige: Reduzierung des Honorars bei Verstoß gegen Mitteilungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 24.06.1970 - 10 W 65/70
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.08.2001 - 15 WF 81/01
    Zu berücksichtigen ist aber, dass, wenn dem Sachverständigen ein Verstoß gegen seine Mitteilungspflicht vorzuhalten ist, er den vollen Vergütungsanspruch für seine gutachterliche Leistung nur dann verliert, wenn bei erfolgter ordnungsgemäßer Anzeige die Sachverständigentätigkeit eingeschränkt oder unterbunden worden wäre und dadurch die Entschädigung des Sachverständigen anders, d.h. niedriger ausgefallen wäre (OLG Düsseldorf, NJW 1970, 1980; MDR 1988, 174, Kamphausen, JurBüro 1982, 7, 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht