Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 08.02.2006 - 4 UF 92/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Zugewinnausgleich: Berücksichtigung des Unternehmens des selbstständig tätigen Ehegatten
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1373 BGB; § 1378 Abs. 1 BGB; § 287 ZPO; § 288 ZPO
Notwendigkeit einer Unternehmensbewertung bei Selbstständigen zur Zugewinnberechnung im Falle einer Vereinbarungüber das Außerachtlassen der Einnahmen aus dem Betrieb zwischen den Ehegatten; Grundsätze zur Ermittlung des maßgeblichen Anfangsvermögens und Endvermögens bei ... - IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit einer Unternehmensbewertung bei Selbstständigen zur Zugewinnberechnung im Falle einer Vereinbarungüber das Außerachtlassen der Einnahmen aus dem Betrieb zwischen den Ehegatten; Grundsätze zur Ermittlung des maßgeblichen Anfangsvermögens und Endvermögens bei ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; BGB § 1373; BGB § 1378 Abs. 1
Zur Ermittlung des Zugewinnausgleichs bei selbständiger Tätigkeit - Unternehmensbewertung; Vorrang des Unterhalts? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- AG Varel, 08.06.2005 - 2 F 30/99
- AG Varel, 08.02.2006 - 2 F 30/99
- OLG Oldenburg, 08.02.2006 - 4 UF 92/05
- BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06
Papierfundstellen
- NJW 2006, 2125
- NJW 2008, 1248 (Ls.)
- FamRZ 2006, 1031
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.12.2002 - XII ZR 27/00
Bewertung einer gesellschaftsrechtlich ausgestalteten Mitarbeiterbeteiligung
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.02.2006 - 4 UF 92/05
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2002 (FamRZ 2003, 432 ff) festgestellt, dass die Partizipation eines Unterhaltsberechtigten an einer Vermögensposition in zweifacher Weise, nämlich vorab im Zugewinnausgleich an den durch die künftige Gewinnerwartung geprägten Vermögenswert der Beteiligung und sodann im Wege des Unterhalts nochmals an jenem nunmehr als Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigenden Gewinnanteil nicht stattzufinden hat, da eine solche zweifache Teilhabe dem Grundsatz widerspräche, dass ein güterrechtlicher Ausgleich nicht stattzufinden hat, soweit eine Vermögensposition bereits auf andere Weise, sei es unterhaltsrechtlich oder im Wege des Versorgungsausgleichs, ausgeglichen wird. - OLG Köln, 12.07.2005 - 4 UF 244/04
Abänderungsklage bezüglich nachehelichen Unterhalts bei konkreter …
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.02.2006 - 4 UF 92/05
Insbesondere vermag er sich nicht der vom Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 12. Juli 2005 in der Sache 4 UF 244/04 vertretenen Auffassung anzuschließen, dass ein im Zugewinnausgleichsverfahren einbezogener Good will einer Arztpraxis auf die konkrete Bedarfsberechnung des Unterhaltsberechtigten keinen Einfluss habe.
- BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06
Berücksichtigung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis beim …
Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2006, 1031 ff. (mit Anm. Hoppenz) veröffentlicht ist, hat ein aktives Endvermögen des Antragsgegners von 332.274,83 DM (169.889,42 EUR) zugrunde gelegt. - OLG Hamm, 15.01.2009 - 1 UF 119/07
Berücksichtigung des Wertes des Anteils eines Ehegatten an einer zahnärztlichen …
In seiner Begründung hat es sich auf die damalige BGH-Rechtsprechung zum Verbot der Doppelverwertung bei Unterhalt und Zugewinnausgleich (FamRZ 2003, 432) sowie auf die Entscheidung OLG Oldenburg, FamRZ 2006, 1031 (…m. abl. Anm. Hoppenz, a.a.O., 1033) bezogen und den Wert des Anteils des Antragstellers an der Zahnarztpraxis bei der Ermittlung des Ausgleichsanspruchs überhaupt nicht berücksichtigt, weil daraus schließlich schon der Unterhalt fließe. - OLG Dresden, 17.01.2008 - 21 UF 447/07
Zugewinnausgleich
Soweit sich der Kläger im Rahmen der mündlichen Verhandlung auf die Entscheidung des Oberlandesgericht Oldenburg (FamRZ 2006, 1031) bezogen hat, vermag der Senat aus dieser keine Schlussfolgerungen für die Frage der Unternehmensbewertung und eventuell zu berücksichtigender fiktiver Ertragssteuern zu ziehen.
Rechtsprechung
OLG München, 23.02.2006 - 6 U 3721/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer
Befreiung von der Zulassungspflicht bei einem von einem Apotheker hergestellten Fertigarzneimittel; Schutzbereich der Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Apotheken (ApoBetrO); Ansprüche nach §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf ...
- Judicialis
UWG § 4 Nr. 11; ; AMG § 21; ; AMG § 48; ; HWG § 3a; ; HWG § 11; ; HWG § 12
- rechtsportal.de
UWG § 4 Nr. 11; AMG § 21 § 48, HWG § 3 a § 11 § 12
Inanspruchnahme eines Apothekers wegen des Vertriebes von ihm hergestellter Fertigarzneimittel; Voraussetzungen der Verschreibungspflicht - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- apothekenrecht-aktuell.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit der Arzneimittelherstellung durch Apotheker
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Verlängerte Rezeptur-Arzneimittel sind nicht zulassungspflichtig
Verfahrensgang
- LG München I, 31.05.2005 - 33 O 6503/04
- OLG München, 23.02.2006 - 6 U 3721/05
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2006, 343
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02
Atemtest
Auszug aus OLG München, 23.02.2006 - 6 U 3721/05
Die Klägerin bezieht sich hierbei insbesondere auf das Urteil des BGH vom 23. Juni 2005, Az. 1 ZR 194/02 (=NJW 2005, 2705), das sie als Anlage K 20 vorgelegt hat.Der BGH führt hierzu in der von der Klagepartei zitierten Entscheidung NJW 2005, 2705 aus:.
Die Revision war zuzulassen, weil die Frage, wann die in der Apotheke vorgenommenen Herstellungsschritte im Sinne des § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG "überwiegen", für die hier vorliegende Fallkonstellation noch nicht höchstrichterlich entschieden worden ist und insofern gerade in Abgrenzung zu BGH NJW 2005, 2705 eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert.
- BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98
Abgasemissionen
Auszug aus OLG München, 23.02.2006 - 6 U 3721/05
Also ist danach zu differenzieren, ob eine Vorschrift eine zumindest sekundäre wettbewerbsbezogene Schutzfunktion hat, oder ob sie einen dem eigentlichen Wettbewerbsverhalten vorgelagerten Bereich betrifft (BGH GRUR 2000, 1076, "Abgasemissionen"; BGH GRUR 2002, 825, "Elektroarbeiten").Ausschlaggebend hierfür war, dass der Gesetzesverstoß nicht mit dem unmittelbaren Marktverhalten zusammenfiel, sondern diesem vorausging (BGH, GRUR 2000, 1076, 1078), und dass die fraglichen Vorschriften ausschließlich Interessen der Allgemeinheit schützten, nicht aber die individuellen Interessen von Wettbewerbern; das Wettbewerbsrecht kann und soll nämlich auch dann nicht als Anspruchsgrundlage für Individualansprüche gegen jegliche Form von Gesetzesverstößen dienen, wenn diese Gesetzesverstöße einen mittelbaren Einfluß auf das Wettbewerbsgeschehen haben (…aaO, 1079).
- BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00
Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer …
Auszug aus OLG München, 23.02.2006 - 6 U 3721/05
Also ist danach zu differenzieren, ob eine Vorschrift eine zumindest sekundäre wettbewerbsbezogene Schutzfunktion hat, oder ob sie einen dem eigentlichen Wettbewerbsverhalten vorgelagerten Bereich betrifft (BGH GRUR 2000, 1076, "Abgasemissionen"; BGH GRUR 2002, 825, "Elektroarbeiten").
- VG Schleswig, 16.03.2017 - 1 A 123/14
Erlaubnis- und Zulassungsfreiheit von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln
Für eine "häufige Verschreibung" im Sinne dieser Vorschrift muss es daher genügen, wenn sie so oft erfolgt, dass die Herstellung des Mittels "auf Vorrat" gerechtfertigt erscheint (OLG München, Urt. v. 23.02.2006 - 6 U 3721/05 -, juris Rn. 73).In der Rechtsprechung wurden bereits 20 Verschreibungen pro Monat als "häufig" angesehen (OLG München, Urt. v. 23.02.2006 - 6 U 3721/05 -, juris Rn. 73).
- OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen einen Apotheker: Ausnahmebefugnis …
Ob eine andere Beurteilung gerechtfertigt ist, wenn der Apotheker mehrere fertig bezogene Wirkstoffe zu einem gebrauchsfertigen Arzneimittel mischt (vgl. OLG München OLGR 06, 636), kann dahinstehen, da die vom Beklagten hergestellte Injektionslösung mit der Hyaluronsäure nur einen einzigen - fertig bezogenen - Wirkstoff enthält. - SG Hamburg, 27.02.2015 - S 33 KR 590/09
Krankenversicherung - Arzneimittelverordnung - Vergütungsanspruch eines …
- OLG München vom 23.02.2006 - 6 U 3721/05.