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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.08.2007 - 9 UF 450/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2966
OLG Koblenz, 09.08.2007 - 9 UF 450/07 (https://dejure.org/2007,2966)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.08.2007 - 9 UF 450/07 (https://dejure.org/2007,2966)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. August 2007 - 9 UF 450/07 (https://dejure.org/2007,2966)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tragung der elterlichen Sorge in gemeinsamer elterlicher Verantwortung; Umfang der elterlichen Sorge; Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Änderung des Wohnortes des Kindes; Anforderungen an die tatsächliche Ausübung des Sorgerechts

  • unalex.eu

    Art. 3 HKÜ

  • Judicialis

    HKiEntÜ Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HKiEntÜ Art. 3
    Wohnortwechsel des Kindes innerhalb der EU durch Aufenthaltsbestimmungsrechts eines sorgeberchtigten Elternteils gedeckt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umzug in ein anderes EU-Land ist keine Kindesentführung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wegzug des Kindes ins Ausland bei gemeinsamer elterlichen Sorge

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Heimlicher Umzug nach England - Kindesentführung durch die Mutter oder Ausübung des (Mit-)Sorgerechts?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Aufenthaltsbestimmung: Bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht dürfen Kinder auch ins europäische Ausland umgesiedelt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aufenthaltsbestimmungsrecht: Umzug in ein anderes EU-Land ist keine Kindesentführung - OLG zur widerrechtlichen Verbringung eines Kindes im Sinne des Haager Kindesentführungsübereinkommens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 238
  • FamRZ 2008, 813 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 17 UF 393/00

    Zur Widerrechtlichkeit im Sinne des § 3 HKiEntÜ

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2007 - 9 UF 450/07
    Die Umgangsrechte schützt das Übereinkommen allein durch Art. 21 (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2001, 645).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1993 - 4 UF 66/93

    Rückgabe entführter Kinder; Auszug aus Familienwohnung; Ausübung des Sorgerechts;

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2007 - 9 UF 450/07
    Es ist ausreichend, wenn der getrennt lebende Elternteil sein Mitsorgerecht dadurch ausübt, dass er den Umgang mit seinen bei dem anderen Elternteil lebenden Kindern pflegt (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2003, 468; OLG Hamm, FamRZ 2004, 723; Staudinger-Pirrung, 1994, Rn. 644 Vorbem. zu Art. 19 EGBGB, anderer Ansicht: OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 181).
  • OLG Hamm, 01.08.2003 - 11 UF 121/03

    Anforderungen an die Ausübung des (Mit-)Sorgerechts im Sinne der HKiEntÜ

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2007 - 9 UF 450/07
    Es ist ausreichend, wenn der getrennt lebende Elternteil sein Mitsorgerecht dadurch ausübt, dass er den Umgang mit seinen bei dem anderen Elternteil lebenden Kindern pflegt (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2003, 468; OLG Hamm, FamRZ 2004, 723; Staudinger-Pirrung, 1994, Rn. 644 Vorbem. zu Art. 19 EGBGB, anderer Ansicht: OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 181).
  • OLG Stuttgart, 08.10.2020 - 15 UF 176/20

    Elterliche Sorge: Beschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts eines

    Soweit die Gegenansicht aus der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts in Deutschland eine Beschränkung auf das Recht zur Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland herleiten will (Benicke in Heidel/Hüßtege/Mansel/Noack, BGB, AT, 3. Aufl. 2016, Art. 3 HKÜ Rn. 12; Hausmann, a.a.O., Rn. U 98; OLG Köln FamRZ 2010, 913 [entferntes Land, Thailand]; OLG Koblenz NJW 2008, 238, 239 [Beschränkung nur, soweit es um Nichtmitgliedstaaten der EU geht]), vermag diese Ansicht schon im Ansatz nicht zu überzeugen.
  • OLG Köln, 29.10.2009 - 21 UF 158/09
    Auch wenn ein Wechsel des Wohnortes innerhalb der Staaten der europäischen Gemeinschaft gegen den Willen des im Übrigen mitsorgeberechtigten Elternteils zu akzeptieren ist, da der andere Elternteil seine Mitsorge in derartigen Fällen auch von seinem Heimatland aus in ausreichendem Maße ausüben kann (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 09.08.2007 - 9 UF 450/07 - NJW 2008, 238 ff.), beinhaltet eine Übersiedelung von Deutschland nach Thailand aufgrund der Entfernung und der damit zusammenhängenden Probleme einer hinreichenden Kommunikation mit dem Kind und dessen Bezugspersonen im sozialen Umfeld, dass eine Ausübung der den Kindeseltern gemeinsam zustehenden Teilbereiche der elterlichen Sorge, wie z. B. der Gesundheitsfürsorge, der Vermögenssorge sowie die Entscheidung über die Religion und den Schulbesuch, tatsächlich unmöglich gemacht würde.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.09.2007 - 14 U 71/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13905
OLG Celle, 05.09.2007 - 14 U 71/07 (https://dejure.org/2007,13905)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.09.2007 - 14 U 71/07 (https://dejure.org/2007,13905)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. September 2007 - 14 U 71/07 (https://dejure.org/2007,13905)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Frankfurt, 16.08.2001 - 3 U 160/00

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf BAB auf umgestürztes

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2007 - 14 U 71/07
    Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Kraftfahrzeugführer bei Dunkelheit - auch auf der Autobahn und auf der Überholspur - grundsätzlich nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann ( BGH, VersR 1984, 741 [BGH 15.05.1984 - VI ZR 161/82] ; BGH, NJW 1987, 1075 [BGH 09.12.1986 - VI ZR 138/85] ; OLG Frankfurt, DAR 2001, 163 - juris-Rn. 33 - und VersR 2002, 1568 - juris-Rn. 28; OLG Köln, VersR 1993, 1370 [OLG Köln 06.11.1992 - 19 U 103/92] - juris-Rn. 31 und Schaden-Praxis 1996, 307 - juris Rn. 42; OLG Zweibrücken, Schaden-Praxis 1994, 241; OLG Hamm, NZV 2000, 369 - juris-Rn. 32).

    Ungesichert auf der Fahrbahn liegen gebliebene Fahrzeuge gehören dazu jedoch nicht, selbst wenn sie unbeleuchtet sind (sogar dann nicht, wenn sie mit einem Tarnanstrich versehen sind, vgl. BGH, ZfSch 1987, 359 für einen auf einer Bundesstraße außerorts liegen gebliebenen, nicht gesicherten und nahezu unbeleuchteten Panzer der britischen Streitkräfte; ebenso BGH, NJW-RR 1988, 406 [BGH 08.12.1987 - VI ZR 82/87] - juris-Rn. 11; ferner BGH, VersR 1971, 471 [BGH 09.02.1971 - VI ZR 132/69] ; OLG Frankfurt, DAR 2001, 163 und VersR 2002, 1568; OLG Köln, Schaden-Praxis 1996, 307 - juris-Rn. 43; OLG Stuttgart, Urteil vom 29. November 2006 - 3 U 16/06 -, juris-Rn. 27).

    Durch diese Umstände stellte sich der Lkw in der konkreten Situation als besondere Gefahrenquelle dar, was - unabhängig von Verschuldensgesichtspunkten - bereits für sich genommen zu einer deutlichen Erhöhung der Betriebsgefahr führen muss (vgl. BGH, ZfSch 1987, 359 - juris-Rn. 17; BGH, VersR 1971, 471 [BGH 09.02.1971 - VI ZR 132/69] - juris-Rn. 30; OLG Frankfurt, VersR 2002, 1568 - juris-Rn. 32).

  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 82/87

    Sicherung eines in der Dunkelheit liegengebliebenen Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2007 - 14 U 71/07
    Ungesichert auf der Fahrbahn liegen gebliebene Fahrzeuge gehören dazu jedoch nicht, selbst wenn sie unbeleuchtet sind (sogar dann nicht, wenn sie mit einem Tarnanstrich versehen sind, vgl. BGH, ZfSch 1987, 359 für einen auf einer Bundesstraße außerorts liegen gebliebenen, nicht gesicherten und nahezu unbeleuchteten Panzer der britischen Streitkräfte; ebenso BGH, NJW-RR 1988, 406 [BGH 08.12.1987 - VI ZR 82/87] - juris-Rn. 11; ferner BGH, VersR 1971, 471 [BGH 09.02.1971 - VI ZR 132/69] ; OLG Frankfurt, DAR 2001, 163 und VersR 2002, 1568; OLG Köln, Schaden-Praxis 1996, 307 - juris-Rn. 43; OLG Stuttgart, Urteil vom 29. November 2006 - 3 U 16/06 -, juris-Rn. 27).

    Aus dem Verstoß gegen das Sichtfahrgebot leitet sich zugleich ein unfallursächliches Mitverschulden des VW-Fahrers ab (vgl. die vorstehend zitierte Rechtsprechung); denn gegen denjenigen, der im Dunkeln auf ein unbeleuchtetes Hindernis auffährt, spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins, vorausgesetzt, das Hindernis befand sich schon bei Annäherung auf der Fahrbahn, was hier indessen nach den sich aus der schriftlichen Zeugenaussage des Zeugen R. ergebenden Zeitverhältnisse zu bejahen sein dürfte (vgl. dazu OLG Koblenz, PVR 2001, 323 [OLG Koblenz 14.05.2001 - 12 U 196/00] - juris-Rn. 9; BGH, VersR 1983, 1037 - juris-Rn. 21 a.E.; BGH, NJW-RR 1988, 406 [BGH 08.12.1987 - VI ZR 82/87] ; juris-Rn. 11 [dort Satz 3]; BGH, NJW 1987, 1075 [BGH 09.12.1986 - VI ZR 138/85] - juris-Rn. 23 [dort Satz 2 erster Halbsatz]).

  • BGH, 09.02.1971 - VI ZR 132/69

    Haftungsverteilung beim Auffahren auf einen bei einbrechender Dunkelheit

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2007 - 14 U 71/07
    Ungesichert auf der Fahrbahn liegen gebliebene Fahrzeuge gehören dazu jedoch nicht, selbst wenn sie unbeleuchtet sind (sogar dann nicht, wenn sie mit einem Tarnanstrich versehen sind, vgl. BGH, ZfSch 1987, 359 für einen auf einer Bundesstraße außerorts liegen gebliebenen, nicht gesicherten und nahezu unbeleuchteten Panzer der britischen Streitkräfte; ebenso BGH, NJW-RR 1988, 406 [BGH 08.12.1987 - VI ZR 82/87] - juris-Rn. 11; ferner BGH, VersR 1971, 471 [BGH 09.02.1971 - VI ZR 132/69] ; OLG Frankfurt, DAR 2001, 163 und VersR 2002, 1568; OLG Köln, Schaden-Praxis 1996, 307 - juris-Rn. 43; OLG Stuttgart, Urteil vom 29. November 2006 - 3 U 16/06 -, juris-Rn. 27).

    Durch diese Umstände stellte sich der Lkw in der konkreten Situation als besondere Gefahrenquelle dar, was - unabhängig von Verschuldensgesichtspunkten - bereits für sich genommen zu einer deutlichen Erhöhung der Betriebsgefahr führen muss (vgl. BGH, ZfSch 1987, 359 - juris-Rn. 17; BGH, VersR 1971, 471 [BGH 09.02.1971 - VI ZR 132/69] - juris-Rn. 30; OLG Frankfurt, VersR 2002, 1568 - juris-Rn. 32).

  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85

    Pflichten des Kraftfahrers auf einer Autobahn; Abstand zu einem vorausfahrenden

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2007 - 14 U 71/07
    Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Kraftfahrzeugführer bei Dunkelheit - auch auf der Autobahn und auf der Überholspur - grundsätzlich nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann ( BGH, VersR 1984, 741 [BGH 15.05.1984 - VI ZR 161/82] ; BGH, NJW 1987, 1075 [BGH 09.12.1986 - VI ZR 138/85] ; OLG Frankfurt, DAR 2001, 163 - juris-Rn. 33 - und VersR 2002, 1568 - juris-Rn. 28; OLG Köln, VersR 1993, 1370 [OLG Köln 06.11.1992 - 19 U 103/92] - juris-Rn. 31 und Schaden-Praxis 1996, 307 - juris Rn. 42; OLG Zweibrücken, Schaden-Praxis 1994, 241; OLG Hamm, NZV 2000, 369 - juris-Rn. 32).

    Aus dem Verstoß gegen das Sichtfahrgebot leitet sich zugleich ein unfallursächliches Mitverschulden des VW-Fahrers ab (vgl. die vorstehend zitierte Rechtsprechung); denn gegen denjenigen, der im Dunkeln auf ein unbeleuchtetes Hindernis auffährt, spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins, vorausgesetzt, das Hindernis befand sich schon bei Annäherung auf der Fahrbahn, was hier indessen nach den sich aus der schriftlichen Zeugenaussage des Zeugen R. ergebenden Zeitverhältnisse zu bejahen sein dürfte (vgl. dazu OLG Koblenz, PVR 2001, 323 [OLG Koblenz 14.05.2001 - 12 U 196/00] - juris-Rn. 9; BGH, VersR 1983, 1037 - juris-Rn. 21 a.E.; BGH, NJW-RR 1988, 406 [BGH 08.12.1987 - VI ZR 82/87] ; juris-Rn. 11 [dort Satz 3]; BGH, NJW 1987, 1075 [BGH 09.12.1986 - VI ZR 138/85] - juris-Rn. 23 [dort Satz 2 erster Halbsatz]).

  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82

    Pflichten des Kraftfahrers auf Autobahnen bei Dunkelheit

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2007 - 14 U 71/07
    Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Kraftfahrzeugführer bei Dunkelheit - auch auf der Autobahn und auf der Überholspur - grundsätzlich nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann ( BGH, VersR 1984, 741 [BGH 15.05.1984 - VI ZR 161/82] ; BGH, NJW 1987, 1075 [BGH 09.12.1986 - VI ZR 138/85] ; OLG Frankfurt, DAR 2001, 163 - juris-Rn. 33 - und VersR 2002, 1568 - juris-Rn. 28; OLG Köln, VersR 1993, 1370 [OLG Köln 06.11.1992 - 19 U 103/92] - juris-Rn. 31 und Schaden-Praxis 1996, 307 - juris Rn. 42; OLG Zweibrücken, Schaden-Praxis 1994, 241; OLG Hamm, NZV 2000, 369 - juris-Rn. 32).

    So muss etwa mit auf der Fahrbahn liegenden Reifenteilen, herausragenden Holzteilen, unbeleuchteten Splitterhaufen oder ähnlichen kleineren Hindernissen, deren Erkennbarkeit in atypischer Weise besonders erschwert ist, nicht gerechnet werden (vgl. BGH, VersR 1984, 741 [BGH 15.05.1984 - VI ZR 161/82] - juris-Rn. 12 m.w.N.).

  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2007 - 14 U 71/07
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss die Entscheidung über den vorab entschiedenen Teil unabhängig davon sein, wie das Schlussurteil über den noch anhängigen restlichen Streitstoff entscheidet, wobei bereits die bloße Möglichkeit einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht ein Teilurteil unzulässig macht (vgl.z.B. BGH, NJW 2001, 760 [BGH 05.12.2000 - VI ZR 275/99] - juris-Rn. 8; BGH, NJW-RR 1994, 379 [BGH 12.01.1994 - XII ZR 167/92] - juris-Rn. 23; OLG Celle, OLGR 2004, 395; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 301 Rn. 7).

    Zwar besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass das Berufungsgericht zur Beseitigung des Verfahrensfehlers den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits an sich zieht und darüber mitentscheidet (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 379 [BGH 12.01.1994 - XII ZR 167/92] ; Zöller-Gummer, a.a.O., § 538 Rn. 55 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 17.04.2000 - 18 U 37/98

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2007 - 14 U 71/07
    Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Kraftfahrzeugführer bei Dunkelheit - auch auf der Autobahn und auf der Überholspur - grundsätzlich nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann ( BGH, VersR 1984, 741 [BGH 15.05.1984 - VI ZR 161/82] ; BGH, NJW 1987, 1075 [BGH 09.12.1986 - VI ZR 138/85] ; OLG Frankfurt, DAR 2001, 163 - juris-Rn. 33 - und VersR 2002, 1568 - juris-Rn. 28; OLG Köln, VersR 1993, 1370 [OLG Köln 06.11.1992 - 19 U 103/92] - juris-Rn. 31 und Schaden-Praxis 1996, 307 - juris Rn. 42; OLG Zweibrücken, Schaden-Praxis 1994, 241; OLG Hamm, NZV 2000, 369 - juris-Rn. 32).

    Ungesichert auf der Fahrbahn liegen gebliebene Fahrzeuge gehören dazu jedoch nicht, selbst wenn sie unbeleuchtet sind (sogar dann nicht, wenn sie mit einem Tarnanstrich versehen sind, vgl. BGH, ZfSch 1987, 359 für einen auf einer Bundesstraße außerorts liegen gebliebenen, nicht gesicherten und nahezu unbeleuchteten Panzer der britischen Streitkräfte; ebenso BGH, NJW-RR 1988, 406 [BGH 08.12.1987 - VI ZR 82/87] - juris-Rn. 11; ferner BGH, VersR 1971, 471 [BGH 09.02.1971 - VI ZR 132/69] ; OLG Frankfurt, DAR 2001, 163 und VersR 2002, 1568; OLG Köln, Schaden-Praxis 1996, 307 - juris-Rn. 43; OLG Stuttgart, Urteil vom 29. November 2006 - 3 U 16/06 -, juris-Rn. 27).

  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2007 - 14 U 71/07
    Ob die Voraussetzungen für den Erlass des Teilurteils vorgelegen haben, hatte der Senat von Amts wegen zu prüfen, denn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 301 ZPO unterliegen nicht der Verfügung der Parteien und sind unverzichtbar (vgl. BGH, NJW 1999, 1035 [BGH 12.01.1999 - VI ZR 77/98] - juris-Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 286/81

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2007 - 14 U 71/07
    Aus dem Verstoß gegen das Sichtfahrgebot leitet sich zugleich ein unfallursächliches Mitverschulden des VW-Fahrers ab (vgl. die vorstehend zitierte Rechtsprechung); denn gegen denjenigen, der im Dunkeln auf ein unbeleuchtetes Hindernis auffährt, spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins, vorausgesetzt, das Hindernis befand sich schon bei Annäherung auf der Fahrbahn, was hier indessen nach den sich aus der schriftlichen Zeugenaussage des Zeugen R. ergebenden Zeitverhältnisse zu bejahen sein dürfte (vgl. dazu OLG Koblenz, PVR 2001, 323 [OLG Koblenz 14.05.2001 - 12 U 196/00] - juris-Rn. 9; BGH, VersR 1983, 1037 - juris-Rn. 21 a.E.; BGH, NJW-RR 1988, 406 [BGH 08.12.1987 - VI ZR 82/87] ; juris-Rn. 11 [dort Satz 3]; BGH, NJW 1987, 1075 [BGH 09.12.1986 - VI ZR 138/85] - juris-Rn. 23 [dort Satz 2 erster Halbsatz]).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2006 - 3 U 16/06

    Freistellungsanspruch eines Haftpflichtversicherers auf Grund eines

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2007 - 14 U 71/07
    Ungesichert auf der Fahrbahn liegen gebliebene Fahrzeuge gehören dazu jedoch nicht, selbst wenn sie unbeleuchtet sind (sogar dann nicht, wenn sie mit einem Tarnanstrich versehen sind, vgl. BGH, ZfSch 1987, 359 für einen auf einer Bundesstraße außerorts liegen gebliebenen, nicht gesicherten und nahezu unbeleuchteten Panzer der britischen Streitkräfte; ebenso BGH, NJW-RR 1988, 406 [BGH 08.12.1987 - VI ZR 82/87] - juris-Rn. 11; ferner BGH, VersR 1971, 471 [BGH 09.02.1971 - VI ZR 132/69] ; OLG Frankfurt, DAR 2001, 163 und VersR 2002, 1568; OLG Köln, Schaden-Praxis 1996, 307 - juris-Rn. 43; OLG Stuttgart, Urteil vom 29. November 2006 - 3 U 16/06 -, juris-Rn. 27).
  • OLG Hamm, 23.11.1999 - 27 U 93/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Überholmöglichkeiten auf der

  • BGH, 05.12.2000 - VI ZR 275/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils

  • OLG Köln, 06.11.1992 - 19 U 103/92

    Haftungsverteilung bei Auffahren in ein auf der Autobahn querstehendes Fahrzeug

  • OLG Koblenz, 14.05.2001 - 12 U 196/00

    Haftungsverteilung bei nächtlichem Verkehrsunfall unter Verstoß gegen das

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Rechtsprechung
   OLG München, 10.08.2007 - 32 Wx 75/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6266
OLG München, 10.08.2007 - 32 Wx 75/07 (https://dejure.org/2007,6266)
OLG München, Entscheidung vom 10.08.2007 - 32 Wx 75/07 (https://dejure.org/2007,6266)
OLG München, Entscheidung vom 10. August 2007 - 32 Wx 75/07 (https://dejure.org/2007,6266)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 38 Abs. 2, 39, 40 Abs. 2, 145, 147 Abs. 2
    Geschäftswert bei Grundbuchberichtigungsantrag einer GbR

  • Wolters Kluwer

    Geschäftwertbemessung bei der Veränderung von Rechtsverhältnissen; Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft; Beurkundungsgebühr für die Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift; Gebühr für den Entwurf eines Grundbuchberichtigungsantrags

  • Judicialis

    KostO § 38 Abs. 2 Nr. 5a; ; KostO § 39; ; KostO § 40 Abs. 2; ; KostO § 145; ; KostO § 147 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Kostenberechnung bei Löschung des ausgeschiedenen BGB -Gesellschafters im Grundbuch und Anwachsung seines Anteils an einzig verbliebenen Gesellschafter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 25 (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Kostenrechtsprechung des OLG München im Jahre 2007

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zur Notarkostenrechnung bei Beglaubigung des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Zwei-Personen-GbR

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG München, 10.08.2007 - 32 Wx 75/07
    Der BGH rückt in seiner Entscheidung vom 29.1.2001 (BGHZ 146, 341 ff.) nicht von der Konstruktion der Gesamthand ab, sondern billigt der BGB-Gesellschaft als Gesamthandsgemeinschaft, ähnlich wie die oHG, nur Rechtsfähigkeit zu.

    Ausdrücklich verweist er darauf, dass OHG und KG Träger von Rechten und Pflichten sein können und damit rechtsfähig sind, ohne als Gesamthandsgemeinschaften den Status einer juristischen Person zu besitzen (BGHZ 146, 341/347).

  • BGH, 25.09.2006 - II ZR 218/05

    Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück bei Eintragung der Anleger an einem

    Auszug aus OLG München, 10.08.2007 - 32 Wx 75/07
    Etwas anderes lässt sich auch nicht der Entscheidung vom 25.9.2006 (BGH NJW 2006, 3716) entnehmen.
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