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   OLG München, 22.01.1992 - 15 U 3362/91   

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https://dejure.org/1992,5815
OLG München, 22.01.1992 - 15 U 3362/91 (https://dejure.org/1992,5815)
OLG München, Entscheidung vom 22.01.1992 - 15 U 3362/91 (https://dejure.org/1992,5815)
OLG München, Entscheidung vom 22. Januar 1992 - 15 U 3362/91 (https://dejure.org/1992,5815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 273 282 528 Abs. 1 Abs. 3
    Vernehmung von erstinstanzlich nicht rechtzeitig benannten Zeugen im Berufungsrechtszug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 4 O 8142/90
  • OLG München, 22.01.1992 - 15 U 3362/91
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.01.1980 - VII ZR 96/79

    Beurteilung der Verzögerung der Erledigung eines Rechtsstreits; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG München, 22.01.1992 - 15 U 3362/91
    Ob die Erledigung eines Rechtsstreits im Sinn des § 528 Abs. 1 ZPO verzögert wird, ist allein danach zu beurteilen, ob dieser bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung (BGH NJW 1983, 575 ; 1980, 945; 1979, 1980).
  • BGH, 02.12.1982 - VII ZR 71/82

    Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen

    Auszug aus OLG München, 22.01.1992 - 15 U 3362/91
    Ob die Erledigung eines Rechtsstreits im Sinn des § 528 Abs. 1 ZPO verzögert wird, ist allein danach zu beurteilen, ob dieser bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung (BGH NJW 1983, 575 ; 1980, 945; 1979, 1980).
  • BGH, 27.02.1980 - VIII ZR 54/79

    Zulassung verspäteten Vorbringens bei der Flucht in die Säumnis

    Auszug aus OLG München, 22.01.1992 - 15 U 3362/91
    Der Umfang vorbereitender Maßnahmen ist nämlich von vornherein begrenzt, insbesondere kommt eine umfangreiche Beweisaufnahme zur Klärung eines vielschichtigen Streitstoffes von vornherein nicht in Betracht (BGH NJW 1980, 1105 ).
  • OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99

    Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten

    Eine Erstattung von Verkehrsanwaltskosten kommt hier auch nicht unter dem Gesichtspunkt ersparter Rats- und/oder Reisekosten in Betracht (OLG Köln, Beschl. v. 10.07.1991 - 17 W 153/91, OLGR 1992, 126 = JurBüro 1992, 197).
  • AG Oberhausen, 31.01.2018 - 37 C 2347/17
    Diese "tatsächlichen" Reparaturkosten können regelmäßig auch dann für die Bemessung des "erforderlichen" Herstellungsaufwands herangezogen werden, wenn diese Kosten ohne Schuld des Geschädigten - etwa wegen überhöhter Ansätze von Material oder Arbeitszeit, wegen unsachgemäßer oder unwirtschaftlicher Arbeitsweise im Vergleich zu dem, was für eine solche Reparatur sonst üblich ist - unangemessen sind (vgl. BGH NJW 1975, 160; OLG Stuttgart, OLG-Report 2003, 481; OLG Köln, OLG-Report 1992, 126; LG Saarbrücken, Urt. v. 16.12.2011 - 13 128/11, BeckRS 2011, 29820).
  • AG Oberhausen, 23.07.2019 - 37 C 686/19
    Diese "tatsächlichen" Reparaturkosten können regelmäßig auch dann für die Bemessung des "erforderlichen" Herstellungsaufwands herangezogen werden, wenn diese Kosten ohne Schuld des Geschädigten - etwa wegen überhöhter Ansätze von Material oder Arbeitszeit, wegen unsachgemäßer oder unwirtschaftlicher Arbeitsweise im Vergleich zu dem, was für eine solche Reparatur sonst üblich ist - unangemessen sind (vgl. BGH NJW 1975, 160; OLG Stuttgart, OLG-Report 2003, 481; OLG Köln, OLG-Report 1992, 126; LG Saarbrücken, Urt. v. 16.12.2011 - 13 S 128/11, BeckRS 2011, 29820).
  • AG Mannheim, 03.08.2022 - 10 C 5113/21
    Diese "tatsächlichen" Reparaturkosten können regelmäßig auch dann für die Bemessung des "erforderlichen" Herstellungsaufwands herangezogen werden, wenn diese Kosten ohne Schuld des Geschädigten unangemessen sind, etwa wegen überhöhter Ansätze von Material oder Arbeitszeit, wegen unsachgemäßer oder unwirtschaftlicher Arbeitsweise im Vergleich zu dem, was für eine solche Reparatur sonst üblich ist (vgl. BGHZ 63, 182 = NJW 1975, 160; OLG Stuttgart, OLG-Report 2003, 481 mwN; OLG Köln, OLG-Report 1992, 126, a.a.O.).
  • AG Ludwigsburg, 30.04.2021 - 6 C 157/21
    Auf der Grundlage der geschilderten Rechtsprechung können die "tatsächlichen" Reparaturkosten auch für die Bemessung des erforderlichen Herstellungsaufwandes herangezogen werden, da diese Kosten ohne Schuld des Geschädigten - etwa wegen überhöhter Ansätze von Material oder Arbeitszeit, wegen unsachgemäßer oder unwirtschaftlicher Arbeitsweise im Vergleich zu dem, was für eine solche Reparatur sonst üblich ist - unangemessen sind (vgl. BGHZ 63, 182, 183; OLG Stuttgart, OLG-Report 2003, 481 m.w.N.; OLG Köln, OLG-Report 1992, 126; LG Saarbrücken NJW-RR 2015, 478, 479).
  • OLG Köln, 01.12.1999 - 17 W 323/99
    Eine Erstattung von Verkehrsanwaltskosten kommt dann auch nicht unter dem Gesichtspunkt ersparter Rats- und/oder Reisekosten in Betracht (vgl. Beschluß des Senats OLGR 1992, 126 = JurBüro 1992, 197).
  • AG Rendsburg, 11.07.2019 - 49 C 72/19

    Kürzung Mietwagen und Werkstattrechnung

    Diese "tatsächlichen" Reparaturkosten können regelmäßig auch dann für die Bemessung des "erforderlichen" Herstellungsaufwands herangezogen werden, wenn diese Kosten ohne Schuld des Geschädigten - etwa wegen überhöhter Ansätze von Material oder Arbeitszeit, wegen unsachgemäßer oder unwirtschaftlicher Arbeitsweise im Vergleich zu dem, was für eine solche Reparatur sonst üblich ist - unangemessen sind (vgl. BGHZ 63, 182 = NJW 1975, 160; OLG Stuttgart, OLG-Report 2003, 481 mwN; OLG Köln, OLG-Report 1992, 126; Kammer, Urt. v. 16.12.2011 - 13 S 128/11, BeckRS 2011, 29820; NJW-RR 2015, 478, beck-online).
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