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   OLG Köln, 19.08.1992 - 19 U 50/92   

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https://dejure.org/1992,9448
OLG Köln, 19.08.1992 - 19 U 50/92 (https://dejure.org/1992,9448)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.08.1992 - 19 U 50/92 (https://dejure.org/1992,9448)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. August 1992 - 19 U 50/92 (https://dejure.org/1992,9448)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Benutzung einer Grenzwand durch Nachbarn - Beseitigungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1004; NachbG NW §§ 19, 20

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Benutzung einer Grenzwand nur mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers (IBR 1993, 126)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.02.1964 - V ZR 59/61

    Anbau an Mauer jenseits der Grenze

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1992 - 19 U 50/92
    Da die Kläger nach dem Anbau durch die Beklagten Alleineigentümer der allein auf ihrem Grundstück errichteten Grenzwand geblieben sind (vgl. BGH NJW 1964, 1221), besteht auch kein Anspruch der Beklagten auf Duldung des Dachanbaus aus dem rechtlichen Gesichtspunkt des Miteigentums.
  • BGH, 29.04.1977 - V ZR 71/75

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1992 - 19 U 50/92
    Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben besteht zwar zwischen Grundstücksnachbarn eine Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme, die in Ausnahmefällen die Ausübung eines an sich bestehenden Rechtes als unzulässig erscheinen läßt (BGH NJW 1977, 1447).
  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Vielmehr ist es in einem solchen Fall zweckmäßig, wenn die Partei sich sachkundig beraten läßt, ehe sie vorträgt (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 1992, 331, 332; DAR 2002, 125, 126; OLG Koblenz, JurBüro 1991, 247 f.).
  • OLG Hamm, 06.09.2018 - 5 U 52/18

    Schlichtungsverfahren

    Zur Unterstützung dient eine Nachbar- bzw. Grenzwand, wenn sie statisch so genutzt wird, dass sie Kräfte aus anderen Bauteilen aufnimmt und weiterleitet, z.B. wenn Decken in sie eingelassen werden oder sie das Dach mitträgt (OLG Köln, Urteil vom 19. August 1992 - 19 U 50/92 -, Rn. 3, juris; Schäfer/Fink-Jamann/Peter, a.a.O., § 7 Rn. 6).
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