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   OLG Köln, 08.11.1991 - 19 U 50/91   

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OLG Köln, 08.11.1991 - 19 U 50/91 (https://dejure.org/1991,2628)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.11.1991 - 19 U 50/91 (https://dejure.org/1991,2628)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. November 1991 - 19 U 50/91 (https://dejure.org/1991,2628)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kosten eines vergeblichen Angebots (IBR 1992, 137)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 228
  • VersR 1992, 66
  • VersR 19921, 66
  • BauR 1992, 98
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77

    Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.1991 - 19 U 50/91
    Er ist wegen seiner unklaren Grenzziehung zwischen Vermögens- und Nichtvermögensschäden abzulehnen (BGHZ 55, 146, 151; 71, 234, 237f; vgl. zum Meinungsstand Palandt-Heinrichs, BGB, 50.Auflage, Vorbem. vor § 249 Rdz.33).

    Gegenüber dieser "Rentabilitätsvermutung," bleibt jedoch dem Schädiger die Möglichkeit nachzuweisen, daß sich auch bei ordnungsgemäßem Verhalten seinerseits der Vertrag als Verlustgeschäft erwiesen hätte (BGHZ 71, 234, 338f; BGH in NJW 1985, 2697, 2698; NJW 1990, 2543, 2544).

  • BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84

    Deliktische Haftung - Eingriff in Sacheigentum - Vorübergehende Unbenutzbarkeit -

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.1991 - 19 U 50/91
    Die Frage, ob ein ersatzfähiger Vermögensschaden vorliegt, ist nach ständiger Rechtsprechung im Ansatz nach der sog. Differenztheorie zu entscheiden; in erster Linie maßgeblich ist danach ein Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage des Anspruchstellers mit derjenigen, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte (BGH in NJW 1986, 2037, 2038 mit einer Vielzahl weiterer Nachweise).

    Dem trägt auch die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich Rechnung, die anerkennt, daß nicht jede Verletzung eines kommerzialisierten Lebensgutes einen Vermögensschaden darstellt (vgl. statt vieler BGH in NJW 1986, 2037, 2040 m.w.N.).

  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 120/69

    Jagdpächter - § 823 Abs. 1 BGB, § 7 StVG, Gebrauchsmöglichkeit,

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.1991 - 19 U 50/91
    Er ist wegen seiner unklaren Grenzziehung zwischen Vermögens- und Nichtvermögensschäden abzulehnen (BGHZ 55, 146, 151; 71, 234, 237f; vgl. zum Meinungsstand Palandt-Heinrichs, BGB, 50.Auflage, Vorbem. vor § 249 Rdz.33).
  • BGH, 07.05.1956 - III ZR 243/54

    Seereise - § 249 BGB, vertaner Urlaub, Frustrationsschaden, Vertragsstörung; §

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.1991 - 19 U 50/91
    Im Sinne des Schadensersatzrechts ein Vermögensgut seien, dessen Beeinträchtigung für den Betroffenen eine Vermögenseinbuße darstelle (grundlegend BGH in NJW 1956, 1234f).
  • BGH, 21.06.1977 - VI ZR 58/76

    Umfang der Haftung des Verursachers eines Bandes

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.1991 - 19 U 50/91
    Dementsprechend ist eine Erstattungspflicht unter anderem verneint worden für den durch eine Betriebsstörung frustrierten Lohnaufwand (BGH in NJW 1977, 2264, 2266) und für die Aufwendungen eines Architekten zur Teilnahme an einem Wettbewerb, von dem er rechtswidrigerweise ausgeschlossen worden ist (BGH in NJW 1983, 442, 443).
  • BGH, 23.09.1982 - III ZR 196/80

    Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf dem Gebiet des Bauwesens und des

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.1991 - 19 U 50/91
    Dementsprechend ist eine Erstattungspflicht unter anderem verneint worden für den durch eine Betriebsstörung frustrierten Lohnaufwand (BGH in NJW 1977, 2264, 2266) und für die Aufwendungen eines Architekten zur Teilnahme an einem Wettbewerb, von dem er rechtswidrigerweise ausgeschlossen worden ist (BGH in NJW 1983, 442, 443).
  • BGH, 21.12.1984 - V ZR 206/83

    Notarkosten nach Rücktritt - §§ 440, 326 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl.

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.1991 - 19 U 50/91
    Gegenüber dieser "Rentabilitätsvermutung," bleibt jedoch dem Schädiger die Möglichkeit nachzuweisen, daß sich auch bei ordnungsgemäßem Verhalten seinerseits der Vertrag als Verlustgeschäft erwiesen hätte (BGHZ 71, 234, 338f; BGH in NJW 1985, 2697, 2698; NJW 1990, 2543, 2544).
  • BGH, 15.03.1990 - I ZR 149/88

    Aufwendungsersatzanspruch des Auftragnehmers bei Kündigung eines

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.1991 - 19 U 50/91
    Gegenüber dieser "Rentabilitätsvermutung," bleibt jedoch dem Schädiger die Möglichkeit nachzuweisen, daß sich auch bei ordnungsgemäßem Verhalten seinerseits der Vertrag als Verlustgeschäft erwiesen hätte (BGHZ 71, 234, 338f; BGH in NJW 1985, 2697, 2698; NJW 1990, 2543, 2544).
  • BGH, 17.05.1988 - VI ZR 233/87

    Sittenwidrigkeit eines unter Mißbrauchs der Vertretungsmacht zustandegekommenen

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.1991 - 19 U 50/91
    Mangels eines erstattungsfähigen Schadens erübrigt sich ein Eingehen auf die weitere Frage, ob der Klägerin nicht auch wegen der von ihr selbst vorgetragenen Schmiergeldzusage zugunsten des Vorstandsmitglieds X der Beklagten für den Fall der Auftragserteilung, derentwegen im Erfolgsfall der Vertrag gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit nichtig gewesen wäre (BGH in NJW 1989, 26 m.w.N.), ein Anspruch auf Erstattung ihres Arbeitsaufwands zur Erreichung des Auftrags zu versagen wäre.
  • RG, 19.02.1930 - I 248/29

    Kann der durch Abtretung an die Stelle des Käufers getretene neue Gläubiger des

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.1991 - 19 U 50/91
    Dort versinnbildlichen sie den Mindestschaden des Geschädigten, da davon auszugehen ist, daß er sie durch den Vorteil der erwarteten Gegenleistung wieder eingebracht haben würde (so schon RGZ 127, 245, 248).
  • AG Brandenburg, 29.11.2019 - 31 C 121/18

    Anspruch auf Beseitigung eines hässlichen Grenzzauns?

    Nicht unerwähnt soll auch bleiben, dass mit dem relativ niedrigen Maschendrahtzaun auch nur eine verhältnismäßig unauffällige Art der Markierung der Grundstücksgrenze verbunden ist, während sich der nun unmittelbar anschließende, ca. 1,80 m hohe Holzflechtzaun auf dem Grundstück der Klägerin als eine besonders markante Abgrenzung darstellt, dessen Entfernung die Beklagte wohl auch schon jetzt von der Klägerin begehren könnte (BGH, Urteil vom 20.10.2017, Az.: V ZR 42/17, u.a. in: NZM 2018, Seiten 245 f.; BGH, Urteil vom 22.05.1992, Az.: V ZR 93/91, u.a. in: NJW 1992, Seiten 2569 f.; BGH, Urteil vom 23.11.1984, Az.: V ZR 176/83, u.a. in: NJW 1985, Seiten 1458 ff.; BGH, Urteil vom 09.02.1979, Az.: V ZR 108/77, u.a. in: NJW 1979, Seiten 1408 f.; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 23.04.1992, Az.: 3 U 71/91, u.a. in: OLG-Report 1992, Seiten 71 f.; LG Kleve, Urteil vom 18.01.2008, Az.: 5 S 114/07, u.a. in: BeckRS 2015, Nr. 14958 = "juris"; AG Bremen, Urteil vom 04.02.2011, Az.: 7 C 268/2010, u.a. in: BeckRS 2011, Nr. 25949 = "juris").
  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 64/94

    Gewährleistung für fehlerhafte Implementierung einer Sicherungsroutine in einer

    Das Berufungsgericht verneint unter Hinweis auf frühere eigene Rechtsprechung (OLG Köln, Urt. v. 08.11.1991 - 19 U 50/91, VersR 1992, 66; vgl. auch OLG Hamm, Urt. v. 30.11.1992 - 8 U 85/92, VersR 1993, 363 m. Anm. Jaeger) einen Schadensersatzanspruch der Klägerin, weil Arbeiten von Angestellten während der ohnehin bezahlten Arbeitszeit beim Vergleich der durch das haftungsbegründende Ereignis eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte, kein ersatzfähiger Aufwand seien; denn es sei nicht dargelegt, daß die Angestellten Überstunden gemacht hätten, daß zusätzliche Arbeitskräfte eingestellt worden seien oder daß die Klägerin mit Hilfe der Arbeitskraft ihrer Angestellten während der Arbeitszeit anderweitigen Gewinn hätte machen können.
  • OLG Hamm, 04.07.2016 - 22 U 28/16

    Aufwendungen

    Zutreffend werden im Schadenersatzrecht zur Eindämmung des Haftungsrisikos Aufwendungen nicht allein deshalb als erstattungsfähig angesehen, weil sie aufgrund des Schadensereignisses nutzlos geworden sind (Ablehnung der Frustrationstheorie, vergleiche etwa BGH, Urteil vom 21.6.1977 - IV ZR 58/76, juris; Urteil vom 15.3.2000 - XII ZR 81/97, juris; OLG Köln, Urteil vom 8.11.1991 - 19 U 50/91, juris; Palandt/Grüneberg, 75. Aufl., Rn. 19 zu Vorbemerkung vor § 249 BGB).
  • OLG Köln, 23.07.2014 - 11 U 104/13

    Schadensersatzansprüche eines Bieters wegen Aufhebung einer Ausschreibung

    Ein ersatzfähiger Vermögensschaden wäre der Klägerin nur dann entstanden, wenn sie die Mitarbeiter alternativ für einen anderen Zweck hätte einsetzen können und in diesem Fall Gewinne erzielt worden wären, die ihr nun entgehen (BGH NJW 1977, 1446; OLG Köln, Urteil vom 8. November 1991 - 19 U 50/91 - MDR 1992, 228; KG NZBau 2004, 167).
  • OLG Schleswig, 19.12.2017 - 3 U 15/17

    Aufhebung vergaberechtswidrig: Anspruch auf entgangenen Gewinn?

    Anders wäre dies nur, wenn sie die Mitarbeiter alternativ für einen anderen Zweck hätte - gewinnbringend - einsetzen können, so dass ihr infolge des schädigenden Ereignisses Gewinne entgangen wären (vgl. BGH, Urt. v. 29.04.1977, V ZR 236/74, BGHZ 69, 34 ff., OLG Köln, Urt. v. 08.11.1991, 19 U 50/91, BauR 1992, 98, KG Berlin, Urt. v. 14.08.2003, 27 U 264/02, NZBau 2004, 167 sowie OLG Köln, Urt. v. 23.07.2014, I-11 U 143/13, VergabeR 2015, 99).
  • AG Brandenburg, 22.04.2002 - 32 C 619/99

    Unbefugtes Löschen von Textdateien

    Wenn der Beklagte den zur Wiederherstellung des Datenbestandes notwendigen Geldbetrag hier im Wege der Aufrechnung geltend macht, muss er zwar auch darlegen, welche Aufwendungen er machen musste, und dass diese Aufwendungen einen ersatzfähigen Schaden darstellen, wobei maßgeblich der Vergleich, der durch das haftungsbegründende Ereignis eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen ist, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte (BGH, NJW 1986, Seiten 2037 f.; OLG Köln, VersR 1992, Seite 66 = OLGR Köln 1992, Seite 71; OLG Köln, NJW-RR 1994, Seiten 1262 f.), jedoch hat der Beklagte hier konkret dargelegt, dass ihm durch diese Handlungsweise des Klägers für die Bezahlung der Firma Brandenburger Computer-Service Schlusche ein materieller Vermögensschaden in Höhe von insgesamt 981, 70 EUR (1.920,03 DM) entstanden ist.
  • KG, 14.08.2003 - 27 U 264/02

    Schadenersatzanspruch des übergangenen Bieters im Vergabeverfahren:

    Ein Vermögensschaden wäre der Klägerin nur dann entstanden, wenn sie die Mitarbeiter alternativ für einen anderen Zweck hätte einsetzen können und in diesem Fall Gewinne erzielt worden wären, die ihr nun entgehen (BGH NJW 1977, 1446; OLG Köln, Urteil vom 8. November 1991 - 19 U 50/91 - MDR 1992, 228).

    Diese wertende Betrachtung findet nur bei Aufwendungen, die im Hinblick auf einen Vertrag erbracht worden sind, in denen also - anders als hier - Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden kann oder im Hinblick auf Wirtschaftsgüter von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung Anwendung (BGH, MDR 1987, 109; BGH, BGHZ 99, 197.; OLG Köln, MDR 1992, 228).

  • OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99

    Ehrverletzende Werturteile

    Wahre Tatsachen schließlich dürfen - mit im vorliegenden Fall nicht interessierenden Ausnahmen - grundsätzlich verbreitet werden (vgl. BVerfG NJW 1993, 1464; BVerfG AfP 1999, 57, 59; OLG Düsseldorf, OLGR 1992, 71; OLG Frankfurt, OLGR 1997, 191 ; OLG Brandenburg a.a.O. S. 3342; Soehring, NJW 1997 a.a.O. S. 367).
  • OLG Köln, 22.04.1994 - 19 U 253/93

    Ersatzansprüche bei Versagen der Datensicherung - Computer; Datensicherung;

    Maßgeblich ist der Vergleich der durch das haftungsbegründende Ereignis eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte (BGH, NJW 1986, 2037, 2038; Senat, VersR 19921, 66 = OLGR Köln 1992, 71).
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