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   OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91   

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OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91 (https://dejure.org/1992,2865)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.12.1992 - 15 W 218/91 (https://dejure.org/1992,2865)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Dezember 1992 - 15 W 218/91 (https://dejure.org/1992,2865)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Einberufung einer Eigentümerversammlung ; Feststellung der Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung; Wirksamkeit eines Wohneigentümerbeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 167 § 242; WEG § 21 Abs. 1 § 23 Abs. 2
    Mangel bei der Einberufung einer Eigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 48 II 8/89
  • LG Dortmund - 9 T 486/90
  • OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 468
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 56/82
    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91
    Im Verfahren nach § 43 WEG sind die zivilprozessualen Regelungen betreffend die Veräußerung der streitbefangenen Sache entsprechend anwendbar (BayObLGZ 1983, 73, 75).
  • OLG Hamm, 07.06.1979 - 15 W 56/79
    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91
    Da es sich hierbei um eine Frage der Ausübung der den Wohnungseigentümern zustehenden gemeinsamen Verwaltung (§ 21 Abs. 1 WEG ), also um eine Gemeinschaftsangelegenheit handelt, bedarf eine solche Vereinbarung und ebenso der Verzicht aber der Zustimmung aller Wohnungseigentümer (vgl. BayObLG NJW 1970, 1136; KG OLGZ 1974, 399, 4O1; Senat OLGZ 1979, 296, 300).
  • BayObLG, 27.01.1970 - BReg. 2 Z 22/69
    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91
    Da es sich hierbei um eine Frage der Ausübung der den Wohnungseigentümern zustehenden gemeinsamen Verwaltung (§ 21 Abs. 1 WEG ), also um eine Gemeinschaftsangelegenheit handelt, bedarf eine solche Vereinbarung und ebenso der Verzicht aber der Zustimmung aller Wohnungseigentümer (vgl. BayObLG NJW 1970, 1136; KG OLGZ 1974, 399, 4O1; Senat OLGZ 1979, 296, 300).
  • BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 64/87

    Beschwerde gegen die Ungültigkeitserklärung einer Eigentümerversammlung durch das

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91
    Ein solcher setzt voraus, daß eine Angelegenheit der Wohnungseigentümer von diesen geordnet werden soll (vgl. § 23 Abs. 1 WEG ; KG OLGZ 1981, 307, 308; BayObLG NJW-RR 1987, 1364, 1365).
  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses ;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91
    In diesem Fall schafft er für die übrigen Wohnungseigentümer einen Vertrauenstatbestand, der es ihm später verwehrt, sich auf den Einberufungsmangel zu berufen, um auf diese Weise die von ihm nicht gewünschte Beschlußfassung zu Fall zu bringen (vgl. vorgenannter Senatsbeschluß; vgl. ferner BayObLG NJW-RR 1988, 1168).
  • BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90

    Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91
    Das entspricht der Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluß vom 13.01.1992 - 15 W 13/91 - OLGZ 1992, 309, 312; BayObLG NJW-RR 1991, 531, 532) und ist auch in der Literatur allgemein anerkannt (vgl. Soergel-Stürner, BGB , 12. Auflage, § 24 WEG Rdnr. 6; Palandt-Bassenge, BGB , 51. Auflage, § 24 WEG Rdnr. 2; Augustin, WEG , § 24 Rdnr. 6; Bärmann/Pick/Merle, WEG , 6. Auflage, § 23 Rdnr. 51).
  • OLG Hamm, 13.01.1992 - 15 W 13/91

    Anfechtbarkeit der Verwalterbestellung wegen eines Einberufungsmangels

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91
    Das entspricht der Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluß vom 13.01.1992 - 15 W 13/91 - OLGZ 1992, 309, 312; BayObLG NJW-RR 1991, 531, 532) und ist auch in der Literatur allgemein anerkannt (vgl. Soergel-Stürner, BGB , 12. Auflage, § 24 WEG Rdnr. 6; Palandt-Bassenge, BGB , 51. Auflage, § 24 WEG Rdnr. 2; Augustin, WEG , § 24 Rdnr. 6; Bärmann/Pick/Merle, WEG , 6. Auflage, § 23 Rdnr. 51).
  • KG, 03.02.1981 - 1 W 2823/80
    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91
    Ein solcher setzt voraus, daß eine Angelegenheit der Wohnungseigentümer von diesen geordnet werden soll (vgl. § 23 Abs. 1 WEG ; KG OLGZ 1981, 307, 308; BayObLG NJW-RR 1987, 1364, 1365).
  • OLG Hamm, 11.08.1970 - 15 W 232/69
    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91
    Sie dauert nur fort, solange die Verwaltertätigkeit als solche Nachwirkungen äußert (Senat OLGZ 1971, 96, 98).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.1991 - 15 W 50/91
    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91
    Eine darüber hinausgehende Vollmachtserteilung wird regelmäßig nicht gewollt sein, weil der Vollmachtgeber sonst mit einem nicht mehr vorhersehbaren rechtsgeschäftlichen Handeln des Bevollmächtigten rechnen müßte (vgl. Senatsbeschluß vom 08.10.1991 - 15 W 50/91).
  • BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Rüge der unzulänglichen

  • BayObLG, 13.12.1984 - BReg. 2 Z 5/83

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen

  • OLG München, 22.02.2008 - 34 Wx 66/07

    Wohnungseigentum: Anspruch eines behinderten Wohnungseigentümers gegen die

    Gültige Beschlüsse können in einer Eigentümerversammlung, zu der nicht alle Wohnungseigentümer erschienen sind, nach § 23 Abs. 2 WEG nur gefasst werden, wenn der Gegenstand der Beschlussfassung in der Einladung ausreichend bezeichnet worden ist (vgl. BayObLG WuM 2004, 366; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 468; OLG München, NZM 2006, 934).

    Dies schuf für die übrigen Wohnungseigentümer einen Vertrauenstatbestand, der es den Antragstellern später verwehrte, sich auf den Einberufungsmangel zu berufen, um auf diese Weise das von ihnen nicht erwünschte Ergebnis einer Beschlussfassung zu Fall zu bringen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1993, 468).

  • OLG München, 19.09.2005 - 34 Wx 76/05

    Neugestaltung maßgeblicher Teile der Außenanlagen und Neuerrichtung einer

    Denn unter dem TOP "Verschiedenes" könne keine wesentlichen Angelegenheiten, sondern allenfalls Gegenstände von untergeordneter Bedeutung beschlossen werden (OLG Hamm NJW-RR 1993, 468).

    Die erteilte Vollmacht ist aber regelmäßig dahin auszulegen, dass sie sich nur auf die Abstimmung zu den in dem Einladungsschreiben vorgesehenen Tagesordnungspunkten erstreckt (OLG Hamm NJW-RR 1993, 468).

  • OLG Frankfurt, 28.01.2003 - 20 W 167/02

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit eines Beschlusses bei

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob die Anfechtung der in der Versammlung vom 12.12.2000 gefassten Mehrheitsbeschlüsse allein wegen eines nach Auffassung der Antragsteller vorliegenden Einberufungsmangels schon deshalb gegen Treu und Glauben verstößt, weil die Antragsteller der Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Versammlung trotz der Kenntnis aller nach ihrer Meinung den Einberufungsmangel ergebenden Umstände nicht entgegengetreten sind (BayObLG NJW-RR 1992, 910; OLG Hamm NJW-RR 1993, 468, 469; Merle, aaO., § 43, Rdnr. 102).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03

    Wohnungseigentumssache: Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung;

    Tatsächlich ist eine Vollmacht, die ein Wohnungseigentümer einer anderen Person zur Vertretung in einer bestimmten Eigentümerversammlung gibt, regelmäßig so auszulegen, dass sie sich lediglich auf diese Versammlung erstreckt (vgl. Staudinger/Bub, a.a.O., § 25 Rz. 183; Bielefeld, a.a.O., Seite 470; OLG Hamm NJW-RR 1993, 468; Amtsgericht Neuss, WuM 1994, 505).
  • OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02

    Wohnungseigentümerbeschluss über eine Verwalterabberufung und

    Ob eine Einberufung im Einzelfall den Anforderungen des § 23 Abs. 2 WEG genügt, ist weitgehend Tatfrage (OLG Hamm NJW-RR 1993, 468).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2007 - 3 Wx 127/06

    Zur Gültigkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung über die Genehmigung

    Es fehlt an der Ursächlichkeit des Mangels für die Beschlussfassung, jedenfalls muss sich ein anfechtender Wohnungseigentümer den Einwand der Arglist entgegenhalten lassen, wenn er - wie hier der Beteiligte zu 1. - in Kenntnis des Einberufungsmangels an der Versammlung teilnimmt und sogar mit abstimmt, ohne eine entsprechende Rüge zu erheben (OLG Hamm NJW-RR 1993, S. 468/469; Staudinger-Bub a.a.O., Rdnr. 146).
  • BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 233/03

    Tagesordnungspunkt "Sonstiges"

    2 Z 31/90">NJW-RR 1990, 784; OLG Hamm NJW-RR 93, 468; Wangemann/Drasdo, Die Eigentümerversammlung nach WEG, 2. Aufl. Rn. 169).
  • BayObLG, 30.04.1998 - 2Z BR 23/98

    Zulässigkeit von Beschlussfassungen unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes"

    Unter dem im Einladungsschreiben als "Verschiedenes" bezeichneten Tagesordnungspunkt können grundsätzlich nur Eigentümerbeschlüsse von ganz untergeordneter Bedeutung gefaßt werden (BayObLG NJW-RR 1990, 784 ; OLG Hamm NJW-RR 1993, 468 f.; OLG Köln WuM 1998, 240; Bärmann/Pick/Merle WEG 7. Aufl. § 23 Rn. 72).
  • LG Berlin, 02.05.2000 - 85 T 371/99

    Rechtmäßigkeit eines auf einer Wohnungseigentümerversammlung verfassten

    Jedenfalls sind für die an die Bezeichnung zu stellenden Anforderungen Sinn und Zweck des § 23 Abs. 2 WEG maßgebend, wonach der Wohnungseigentümer vor überraschenden Beschlüssen zu schützen und ihm die Möglichkeit einzuräumen ist, sich anhand der Tagesordnung auf die Beratung und Beschlussfassung in der Versammlung über bestimmte Tagesordnungspunkte vorzubereiten oder auch mangels Interesses an den Beschlussgegenständen der Versammlung fern zu bleiben (BayObLG WuM 1996, 116, 117; OLG Hamm NJW-RR 1993, 468, 469 [OLG Hamm 08.12.1992 - 15 W 216/91] ; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl. 2000, § 23 Rn. 68).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.12.1992 - 3 U 207/91   

Zitiervorschläge
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OLG Frankfurt, 17.12.1992 - 3 U 207/91 (https://dejure.org/1992,7445)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.12.1992 - 3 U 207/91 (https://dejure.org/1992,7445)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Dezember 1992 - 3 U 207/91 (https://dejure.org/1992,7445)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VVG § 6 Abs. 3; AUB § 15 Abs. 2 S. 4 § 17
    Leistungsfreiheit des Unfallversicherers wegen unvollständiger Angaben in der Schadensanzeige

Verfahrensgang

  • LG Wiesbaden - 9 O 448/90
  • OLG Frankfurt, 17.12.1992 - 3 U 207/91
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.11.1992 - 18 U 142/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9591
OLG Düsseldorf, 19.11.1992 - 18 U 142/92 (https://dejure.org/1992,9591)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.11.1992 - 18 U 142/92 (https://dejure.org/1992,9591)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. November 1992 - 18 U 142/92 (https://dejure.org/1992,9591)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 839; GG Art. 34; OBG NW § 39 Abs. 1
    Amtshaftung bei einem Unfall aufgrund Anhaltens eines Kfz durch die Polizei

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 11 O 216/91
  • OLG Düsseldorf, 19.11.1992 - 18 U 142/92
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