Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.07.1993 - 3 U 269/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8148
OLG Köln, 27.07.1993 - 3 U 269/92 (https://dejure.org/1993,8148)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.07.1993 - 3 U 269/92 (https://dejure.org/1993,8148)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juli 1993 - 3 U 269/92 (https://dejure.org/1993,8148)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,8148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 556 § 585
    Wirksamkeit einer Teilkündigung im Hinblick auf eine vermietete Garage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 30.03.1983 - 3 REMiet 1/83

    Garagenanmietung; Mietverhältnis; Einheitliches Mietverhältnis; Kündigung;

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.1993 - 3 U 269/92
    Die Garage ist in ihrer Funktion Nebenräumen wie Keller und Speicher vergleichbar, in denen der Mieter ebenfalls ihm gehörende Gegenstände unterbringt, für die in der Wohnung selbst kein Platz ist (OLG Karlsruhe, NJW 1983, 1499 ; BayObLG, ZMR 1991, 174, 175; LG Köln ZMR 1992, 251, 252; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, I Randziffer 103).
  • LG Köln, 26.02.1992 - 10 S 419/91
    Auszug aus OLG Köln, 27.07.1993 - 3 U 269/92
    Die Garage ist in ihrer Funktion Nebenräumen wie Keller und Speicher vergleichbar, in denen der Mieter ebenfalls ihm gehörende Gegenstände unterbringt, für die in der Wohnung selbst kein Platz ist (OLG Karlsruhe, NJW 1983, 1499 ; BayObLG, ZMR 1991, 174, 175; LG Köln ZMR 1992, 251, 252; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, I Randziffer 103).
  • BayObLG, 12.12.1990 - REMiet 2/90

    Voraussetzungen für einen Rechtsentscheid über eine Vorlage in einer Mietsache;

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.1993 - 3 U 269/92
    Die Garage ist in ihrer Funktion Nebenräumen wie Keller und Speicher vergleichbar, in denen der Mieter ebenfalls ihm gehörende Gegenstände unterbringt, für die in der Wohnung selbst kein Platz ist (OLG Karlsruhe, NJW 1983, 1499 ; BayObLG, ZMR 1991, 174, 175; LG Köln ZMR 1992, 251, 252; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, I Randziffer 103).
  • OLG Dresden, 19.10.2011 - 13 U 1179/10

    Bestimmungsrecht des Insolvenzverwalters hinsichtlich der Tilgung von

    Die Kündigung des Beklagten vom 04.01.2006 über eine Teilfläche war nicht wirksam, da die Kündigung einer Teilfläche im Rahmen eines einheitlichen Mietverhältnisses unzulässig ist (Schmidt/Futterer, Mietrecht, 10. Aufl., § 542 Rn. 87 m.w.N.; insbesondere OLG Köln, Urt. v. 27.07.1993 - 3 U 269/92, OLGR 1993, 272).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.07.1993 - 20 W 44/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2886
OLG Frankfurt, 28.07.1993 - 20 W 44/92 (https://dejure.org/1993,2886)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.07.1993 - 20 W 44/92 (https://dejure.org/1993,2886)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Juli 1993 - 20 W 44/92 (https://dejure.org/1993,2886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 535
    Errichtung einer Gemeinschaftsparabolantenne in einer Wohnungseigentumsanlage bei vorhandenem Kabelanschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2817
  • MDR 1993, 1201
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 04.12.1992 - 15 W 324/92

    Zustimmungsbedürftigkeit der Anbringung einer Parabolantenne auf dem Dach einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.1993 - 20 W 44/92
    Zu § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG hat das Landgericht zutreffend ausgeführt, dass eine Gemeinschaftsparabolantenne noch nicht dem üblichen Standard einer Gemeinschaftsantenne entspricht (OLG Zweibrücken, MDR 1992, 1054 = DWE 1993, 67; OLG Hamm, NJW 1993, 1276 = MDR 1993, 233 ; BayObLG, NJW-RR 1992, 16 = MDR 1992, 48 = DWE 1991, 158) und ihre Errichtung über die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht.

    Auch wenn es danach nahe liegt - was das Landgericht letztlich offengelassen hat -, bei der Errichtung einer Gemeinschaftsparabolantenne von einer baulichen Veränderung auszugehen (§ 22 Abs. 1 WEG ; vgl. für den Kabelanschluss: OLG Oldenburg, MDR 1989, 823 ; OLG Hamburg, NJW-RR 1991, 1119; BayObLG, DWE 1990, 63; für die Parabolantenne: OLG Zweibrücken, MDR 1992, 1054 ; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 ; OLG Hamm, NJW 1993, 1276; BayObLG, NJW-RR 1992, 16 ), können die Anträge des Antragstellers nicht begründet sein.

    Die dazu ergangenen Entscheidungen, die sich unter Berücksichtigung des Grundrechts der Informationsfreiheit (Art. 5 GG ) mit der Frage des Nachteils im Sinne des § 22 Abs. 1 Nr. 2 WEG befassen und zu teilweise unterschiedlichen Ergebnissen kommen (OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 = DWE 1993, 68; OLG Hamm, NJW 1993, 1276 = MDR 1993, 233 = DWE 1993, 70; LG Heilbronn, NJW-RR 1993, 588; BayObLG, …

  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91

    Anspruch auf Installation einer Parabolantenne

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.1993 - 20 W 44/92
    § 21 Abs. 5 Nr. 6 WEG schon deswegen nicht, weil hierunter nur die Duldung des Anschlusses eines Wohnungseigentümers an eine bereits vorhandene Gemeinschaftsantennenanlage fällt (Bielefeld, DWE 1993, 2; Henkes/Niedenführ/Schulze, aaO., § 21 Rdn. 33; BayObLG, NJW-RR 1992, 16 = MDR 1992, 48 = DWE 1991, 158).

    Zu § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG hat das Landgericht zutreffend ausgeführt, dass eine Gemeinschaftsparabolantenne noch nicht dem üblichen Standard einer Gemeinschaftsantenne entspricht (OLG Zweibrücken, MDR 1992, 1054 = DWE 1993, 67; OLG Hamm, NJW 1993, 1276 = MDR 1993, 233 ; BayObLG, NJW-RR 1992, 16 = MDR 1992, 48 = DWE 1991, 158) und ihre Errichtung über die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht.

    Auch wenn es danach nahe liegt - was das Landgericht letztlich offengelassen hat -, bei der Errichtung einer Gemeinschaftsparabolantenne von einer baulichen Veränderung auszugehen (§ 22 Abs. 1 WEG ; vgl. für den Kabelanschluss: OLG Oldenburg, MDR 1989, 823 ; OLG Hamburg, NJW-RR 1991, 1119; BayObLG, DWE 1990, 63; für die Parabolantenne: OLG Zweibrücken, MDR 1992, 1054 ; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 ; OLG Hamm, NJW 1993, 1276; BayObLG, NJW-RR 1992, 16 ), können die Anträge des Antragstellers nicht begründet sein.

  • OLG Zweibrücken, 29.06.1992 - 3 W 30/92

    Voraussetzungen der Anbringung einer Parabolantenne in einer Wohnanlage;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.1993 - 20 W 44/92
    Zu § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG hat das Landgericht zutreffend ausgeführt, dass eine Gemeinschaftsparabolantenne noch nicht dem üblichen Standard einer Gemeinschaftsantenne entspricht (OLG Zweibrücken, MDR 1992, 1054 = DWE 1993, 67; OLG Hamm, NJW 1993, 1276 = MDR 1993, 233 ; BayObLG, NJW-RR 1992, 16 = MDR 1992, 48 = DWE 1991, 158) und ihre Errichtung über die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht.

    Auch wenn es danach nahe liegt - was das Landgericht letztlich offengelassen hat -, bei der Errichtung einer Gemeinschaftsparabolantenne von einer baulichen Veränderung auszugehen (§ 22 Abs. 1 WEG ; vgl. für den Kabelanschluss: OLG Oldenburg, MDR 1989, 823 ; OLG Hamburg, NJW-RR 1991, 1119; BayObLG, DWE 1990, 63; für die Parabolantenne: OLG Zweibrücken, MDR 1992, 1054 ; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 ; OLG Hamm, NJW 1993, 1276; BayObLG, NJW-RR 1992, 16 ), können die Anträge des Antragstellers nicht begründet sein.

  • OLG Düsseldorf, 02.12.1992 - 3 Wx 159/92

    Wohnungseigentum: Duldungspflicht der Miteigentümer bei Anbringung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.1993 - 20 W 44/92
    Auch wenn es danach nahe liegt - was das Landgericht letztlich offengelassen hat -, bei der Errichtung einer Gemeinschaftsparabolantenne von einer baulichen Veränderung auszugehen (§ 22 Abs. 1 WEG ; vgl. für den Kabelanschluss: OLG Oldenburg, MDR 1989, 823 ; OLG Hamburg, NJW-RR 1991, 1119; BayObLG, DWE 1990, 63; für die Parabolantenne: OLG Zweibrücken, MDR 1992, 1054 ; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 ; OLG Hamm, NJW 1993, 1276; BayObLG, NJW-RR 1992, 16 ), können die Anträge des Antragstellers nicht begründet sein.

    Die dazu ergangenen Entscheidungen, die sich unter Berücksichtigung des Grundrechts der Informationsfreiheit (Art. 5 GG ) mit der Frage des Nachteils im Sinne des § 22 Abs. 1 Nr. 2 WEG befassen und zu teilweise unterschiedlichen Ergebnissen kommen (OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 = DWE 1993, 68; OLG Hamm, NJW 1993, 1276 = MDR 1993, 233 = DWE 1993, 70; LG Heilbronn, NJW-RR 1993, 588; BayObLG, …

  • OLG Hamburg, 14.01.1991 - 2 W 54/89

    Wohnungseigentum: Stimmenmehrheit bei Beschluß über eine Maßnahme der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.1993 - 20 W 44/92
    Dies ist im Streitfall insbesondere deswegen anzunehmen, weil eine funktionierende Gemeinschaftsantenne herkömmlicher Art vorhanden ist, die nicht, wie in dem Fall, der der Entscheidung des OLG Hamburg zu einem Kabelanschluss zugrunde lag (NJW-RR 1991, 1119), modernisierend instandgesetzt werden muss (vgl. zur modernisierenden Instandsetzung auch Henkes/Niedenführ/Schulze, aaO., § 21 Rdn. 21 a), und weil die Gemeinschaft den Miteigentümern durch den bestandskräftigen Eigentümerbeschluss vom 01.03.1990 den Kabelanschluss ermöglicht hat und fast alle Wohnungseigentümer inzwischen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben.

    Auch wenn es danach nahe liegt - was das Landgericht letztlich offengelassen hat -, bei der Errichtung einer Gemeinschaftsparabolantenne von einer baulichen Veränderung auszugehen (§ 22 Abs. 1 WEG ; vgl. für den Kabelanschluss: OLG Oldenburg, MDR 1989, 823 ; OLG Hamburg, NJW-RR 1991, 1119; BayObLG, DWE 1990, 63; für die Parabolantenne: OLG Zweibrücken, MDR 1992, 1054 ; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 ; OLG Hamm, NJW 1993, 1276; BayObLG, NJW-RR 1992, 16 ), können die Anträge des Antragstellers nicht begründet sein.

  • OLG Oldenburg, 18.01.1989 - 5 W 66/88

    Breitbandkabelnetz ; Deutsche Bundespost; Anschluß einer Eigentumswohnanlage;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.1993 - 20 W 44/92
    Auch wenn es danach nahe liegt - was das Landgericht letztlich offengelassen hat -, bei der Errichtung einer Gemeinschaftsparabolantenne von einer baulichen Veränderung auszugehen (§ 22 Abs. 1 WEG ; vgl. für den Kabelanschluss: OLG Oldenburg, MDR 1989, 823 ; OLG Hamburg, NJW-RR 1991, 1119; BayObLG, DWE 1990, 63; für die Parabolantenne: OLG Zweibrücken, MDR 1992, 1054 ; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 ; OLG Hamm, NJW 1993, 1276; BayObLG, NJW-RR 1992, 16 ), können die Anträge des Antragstellers nicht begründet sein.
  • BVerfG, 10.03.1993 - 1 BvR 1192/92

    Informationsfreiheit und Anspruch auf Parabolantenne bei Kabelanschluß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.1993 - 20 W 44/92
    Weil der Antragsteller Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist und die Wohnungseigentümer einem gegenseitigen Treue- und Pflichtenverhältnis unterliegen, muss er im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer vorerst die in der Verweisung auf den Kabelanschluss liegende Beschränkung der Informationsfreiheit hinnehmen - (vgl. für die Interessenabwägung im Rahmen eines Mietverhältnisses: BVerfG, NJW 1993, 1252 ).
  • LG Heilbronn, 03.03.1993 - 1b T 169/92

    Abwehranspruch auf die Entfernung einer Parabol-Antenne vom Dach einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.1993 - 20 W 44/92
    Die dazu ergangenen Entscheidungen, die sich unter Berücksichtigung des Grundrechts der Informationsfreiheit (Art. 5 GG ) mit der Frage des Nachteils im Sinne des § 22 Abs. 1 Nr. 2 WEG befassen und zu teilweise unterschiedlichen Ergebnissen kommen (OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 = DWE 1993, 68; OLG Hamm, NJW 1993, 1276 = MDR 1993, 233 = DWE 1993, 70; LG Heilbronn, NJW-RR 1993, 588; BayObLG, …
  • OLG Frankfurt, 05.11.1979 - 20 W 279/79

    Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Eigentümerbeschluß; Beschluß;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.1993 - 20 W 44/92
    Hierzu vertritt der Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass eine mündliche Verhandlung dann unterbleiben kann, wenn sie zur Sachverhaltsaufklärung nicht notwendig ist und Anhaltspunkte dafür fehlen, dass die Beteiligten sich gütlich einigen könnten (OLG Frankfurt, OLGZ 1980, 78; vgl. auch Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG , 2. Aufl., § 44 Rdn. 5).
  • BVerfG, 15.10.1991 - 1 BvR 976/89

    Umfang der Informationsfreiheit bezüglich des Empfangs von Fernsehprogrammen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.1993 - 20 W 44/92
    Entgegen dem Vortrag der weiteren Beschwerde verletzt der angefochtene Beschluss auch nicht das Grundrecht der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG ; vgl. für eine Zusatzantenne des Mieters: BVerfG, NJW 1992, 493 ).
  • OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93

    Parabolantenne als bauliche Veränderung; Anspruch auf Zustimmung der

    Sowohl im Mietrecht (zuletzt OLG Frankfurt, NJW 1992, 2490; OLG Karlsruhe, NJW 1993, 2815 [OLG Karlsruhe 24.08.1993 - 3 ReMiet 2/93] und BVerfG, NJW 1994, 1147 [BVerfG 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92] - jeweils mit ausführlichen Rechtsprechungsnachweisen) als auch im Wohnungseigentumsrecht (BayObLG NJW-RR 1992, 16; OLG Zweibrücken, NJW 1992, 2899 [OLG Zweibrücken 29.06.1992 - 3 W 30/92] ; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 [OLG Düsseldorf 02.12.1992 - 3 Wx 159/92] ; OLG Hamm, NJW 1993, 1276 [OLG Hamm 04.12.1992 - 15 W 324/92] ; OLG Frankfurt, NJW 1993, 2817 und OLG Düsseldorf, NJW 1994, 1163 [OLG Düsseldorf 12.11.1993 - 3 Wx 333/93] - jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen) gibt es eine inzwischen nahezu unübersehbare Rechtsprechung zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vermieter oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet sind, deutschen und/oder ausländischen Mietern bzw. Wohnungseigentümern das Anbringen einer Parabolantenne zu gestatten.

    Das OLG Frankfurt (NJW 1993, 2817) hat ferner für das Wohnungseigentumsrecht den auch im Mietrecht geltenden Grundsatz bekräftigt, daß für Deutsche, aber eben nur für Deutsche, ein Anspruch auf eine Parabolantenne ausscheidet, wenn das Haus an das Breitbandkabelnetz angeschlossen ist.

    Gleichwohl kann kein ernstlicher Zweifel daran bestehen, daß die vom Verfassungsgericht aufgestellten Grundsätze auch für das Wohnungseigentumsrecht gelten müssen und es damit im Interesse einer gleichmäßigen Rechtsprechung geboten erscheint, auch den vom Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 1993, 2817) entwickelten Kriterienkatalog für die Interessenabwägung zum gerichtlichen Maßstab der Überprüfung eines Wohnungseigentümerbeschlusses zu machen.

  • BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92

    Informationsfreiheit des Wohnungseigentümers und Anbringung einer Parabolantenne

    Im Wohnungseigentumsrecht hat der einzelne Wohnungseigentümer, der die Installation von Einzelparabolantennen verhindern will, es zwar nicht in der Hand, gegen den Willen der übrigen Eigentümer eine über die ordnungsgemäße Instandsetzung und Instandhaltung hinausgehende Gemeinschaftsanlage durchzusetzen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1993, S. 2817 ).
  • OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01

    Duldungsanspruch des Wohnungseigentümers, wenn der ausländische Lebenspartner

    Anders ist die Situation hingegen bei eingebürgerten Ausländern oder gebürtigen deutschen Staatsangehörigen (vgl. Senat MDR 1998, 527 ff.; BayObLG NJW 1995, 337; OLG Frankfurt NJW 1993, 2817).
  • BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94

    Zum Interesse eines im Ausland geborenen Wohnungseigentümers, der die deutsche

    Diese Grundsätze haben in der obergerichtlichen Rechtsprechung Billigung gefunden (vgl. OLG Hamm NJW 1993, 1276; OLG Frankfurt NJW 1993, 2817 ).
  • OLG Naumburg, 28.10.1993 - 4 U 110/93

    Zugang zum Fernsehnetz in Mehrparteien-Mietshäusern ; Einwirkung auf nicht

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.10.1992 - 20 U 304/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3229
OLG Hamm, 14.10.1992 - 20 U 304/91 (https://dejure.org/1992,3229)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.10.1992 - 20 U 304/91 (https://dejure.org/1992,3229)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Oktober 1992 - 20 U 304/91 (https://dejure.org/1992,3229)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3229) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 151; Besond. Bedg. und Vereinb. "Generalunternehmer/Bauträger" Nr. 2.6
    Reichweite des Risikoausschlusses für freiberuflich tätige Architekten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Risikoausschluß; Freiberuflicher Architekt; Generalunternehmer; Bauträger

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VVG § 151
    Voraussetzungen des Risikoausschlusses für freiberufliche Architekten in der Haftpflichtversicherung für Generalunternehmer/Bauträger

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Risikoausschluß bei Haftpflichtversicherung für Bauträger eingeschränkt (IBR 1994, 379)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 8 O 207/90
  • OLG Hamm, 14.10.1992 - 20 U 304/91

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1503
  • VersR 1993, 822
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06

    Haftungsausschluss bei vorsätzlicher Pflichtverletzung des Architekten wegen

    Der Ausschluss greift demnach auch ein, wenn ein bewusster Pflichtenverstoß vorliegt, der Versicherte aber davon überzeugt war, durch sein Handeln würde kein Schaden entstehen, er also ohne Schädigungsvorsatz gehandelt hat (BGH, VersR 1987, 174; VersR 1991, 176; Senat, VersR 1978, 52; NJW-RR 1993, 1503).

    Der Ausschluss greift demnach auch ein, wenn ein bewusster Pflichtenverstoß vorliegt, der Versicherte aber davon überzeugt war, durch sein Handeln würde kein Schaden entstehen, er also ohne Schädigungsvorsatz gehandelt hat (BGH, VersR 1987, 174; VersR 1991, 176; Senat, VersR 1978, 52; NJW-RR 1993, 1503).

  • OLG Köln, 28.01.1997 - 9 U 62/96

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen wissenlichem Pflichtverstoß bei

    Voraussetzung für einen wissentlichen Pflichtverstoß im Sinne von § 4 Nr. 6 AVB - WB ist nur, daß dem Versicherungsnehmer ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben ist (BGH VersR 1987, 174, 175), er seine Pflicht gekannt hat und der Pflichtenverstoß für den Schaden ursächlich geworden ist (BGH r + s 1991, 45, 46; OLG Köln a. a. O.; VersR 1990, 193; OLG Hamm r + s 1993, 249, 25O; OLG Hamm r + s 1996, 16).

    Vorsatz im Sinne des § 152 VVG, der auch die Schadensfolgen umfassen muß, ist dagegen im vorliegenden Zusammenhang nicht erforderlich (BGH und OLG Köln a. a. O.; OLG Hamm r + s 1993, 249, 25O).

  • OLG Naumburg, 30.07.2001 - 1 AR 16/01

    Gerichtsstand der Niederlassung - Selbständigkeit - Filiale - Agentur -

    Entscheidend ist dabei allerdings nicht das innere Verhältnis zum Hauptunternehmen, sondern ob nach außen der Anschein einer selbständigen Niederlassung erweckt wird (so ausdrücklich Schumann in Stein-Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 21 Rn. 14; Thomas -Putzo, ZPO, 23. Auflage, § 21 Rn.3 unter Hinweis auf AG Köln NJW-RR 1993, 1503; vgl. auch BGH NJW 1987, 3081 f.; BayObLG MDR 1989, 459; OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 433).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.03.1993 - 20 U 343/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5435
OLG Hamm, 31.03.1993 - 20 U 343/92 (https://dejure.org/1993,5435)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.03.1993 - 20 U 343/92 (https://dejure.org/1993,5435)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. März 1993 - 20 U 343/92 (https://dejure.org/1993,5435)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5435) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrzeugdiebstahl; Einbruchdiebstahl am Fahrzeug; Beweisführung durch den Versicherungnehmer; Nicht aufklärbarer Sachverhalt

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 341
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 18.12.2015 - 5 U 4/15

    Deckungsklage gegen die Kfz-Kaskoversicherung: Abgrenzung eins Unfall- von einem

    Kann der schadensbegründende Sachverhalt nicht aufgeklärt werden, steht jedoch fest, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einem Unfall im Sinne des § 12 AKB beruhen können, so reicht diese Feststellung aus, um die Leistungspflicht des Versicherers zu begründen (OLG Köln, r+s 2004, 321; OLG Hamm, VersR 1994, 341).
  • OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 222/96

    Geltendmachung eines Ersatzanspruchs gegen eine Kraftfahrzeugversicherung wegen

    Für die Annahme eines Unfallschadens im Sinne der genannten Vorschrift reicht jedoch unter den hier vorliegenden Umständen die Feststellung aus, daß die vorhandenen Schäden nach ihrer Art und Beschaffenheit nur auf einem Unfall, nämlich einem unmittelbar von außen her plötzlich und mit mechanischer Gewalt einwirkenden Ereignis beruhen können (BGH Versicherungsrecht 1964, 131, 134, OLG Hamm ZfS 1995, 222, Prölss/Martin, § 12 AKB, Anmerkung 6 a).
  • OLG Köln, 15.06.2004 - 9 U 164/03
    Kann der schadensbegründende Sachverhalt nicht aufgeklärt werden, steht jedoch fest, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einem Unfall im Sinne des § 12 Nr. 1 II e AKB beruhen können, so reicht diese Feststellung aus, um die Leistungspflicht des Versicherers zu begründen (OLG Hamm VersR 94, 341; Prölss/Martin a. a. O.).
  • OLG Hamm, 25.04.1998 - 20 U 251/97

    Nachweis eines "Unfalls" und Leistungsfreiheit bei unrichtiger Unfallschilderung

    Dies reicht im konkreten Fall aus, um die Einstandspflicht des Versicherers zu begründen (OLG Hamm r+s 1994, 125 ; Stiefel-Hofmann § 12 AKB Rn. 55).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.06.1993 - 20 U 373/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5092
OLG Hamm, 02.06.1993 - 20 U 373/93 (https://dejure.org/1993,5092)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.06.1993 - 20 U 373/93 (https://dejure.org/1993,5092)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juni 1993 - 20 U 373/93 (https://dejure.org/1993,5092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    AKB § 12 Abs. 1 II e
    Abgrenzung des versicherten Unfallschadens vom Betriebsschaden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherter Unfallschaden; Nicht versicherter Betriebsschaden; Lkw mit Wohnanhänger ; Ausfahrt aus unebenem Gelände; Aufsetzen der Zugrohre auf die Straße

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 IIe

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 481
  • VersR 1994, 342
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.06.1993 - 5 U 9/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8517
OLG Düsseldorf, 24.06.1993 - 5 U 9/93 (https://dejure.org/1993,8517)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.06.1993 - 5 U 9/93 (https://dejure.org/1993,8517)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - 5 U 9/93 (https://dejure.org/1993,8517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,8517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 197 §§ 535 ff.
    Umfang und Verjährung von Forderungen aus Mietgarantie

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 11
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 19 U 73/03

    Rechtsanwaltshaftung: Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen durch

    Zwar heißt es bei Palandt-Heinrichs, BGB 60. Aufl., § 197 Rn. 6, dass in vier Jahren auch Schadenersatzansprüche wegen entgangener Miete bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses verjähren; ebenso unterliegen im Sinne der Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1994, 11) auch Ansprüche aus einer Mietgarantie der 4-jährigen Frist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 21.04.1993 - 7 U 4961/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,11746
OLG München, 21.04.1993 - 7 U 4961/92 (https://dejure.org/1993,11746)
OLG München, Entscheidung vom 21.04.1993 - 7 U 4961/92 (https://dejure.org/1993,11746)
OLG München, Entscheidung vom 21. April 1993 - 7 U 4961/92 (https://dejure.org/1993,11746)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,11746) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München I - 12 HKO 1325/92
  • OLG München, 21.04.1993 - 7 U 4961/92
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht