Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.09.1993 - 1 U 226/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5840
OLG Frankfurt, 23.09.1993 - 1 U 226/89 (https://dejure.org/1993,5840)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.09.1993 - 1 U 226/89 (https://dejure.org/1993,5840)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. September 1993 - 1 U 226/89 (https://dejure.org/1993,5840)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 276 § 823
    Anforderung an den ärztlichen Kenntnisstand eines eigenverantwortlich tätigen Geburtshelfers; Voraussetzungen einer Schmerzensgeldrente

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 1181
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 17.04.1986 - 12 U 1551/85

    Schmerzensgeld; Schmerzensgeldrente; Querschnittslähmung; Potenz; Rollstuhl

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.1993 - 1 U 226/89
    Dem Grunde nach erachtet der Senat die Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben der Entschädigung in Kapital deshalb für angemessen, weil gerade bei einem jungen Menschen - auf die Ausführungen zu Ziff. 5 wird verwiesen - die Unfähigkeit, sich frei auf eigenen Beinen zu bewegen, sich täglich neu als ganz besonders schmerzlich, als unverständlich empfunden vor Augen stellen wird und deshalb nicht damit zu rechnen ist, daß der Kläger sich in absehbarer Zeit an seine ganz schwere Behinderung wird gewöhnen können (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 8. März 1990 - 1 U 263/87, Urteilsumdruck Bl. 25; KG NJW-RR 1987, 409; OLG Hamm VersR 1990, 865).
  • OLG Hamm, 09.02.1989 - 6 U 451/86

    65000 DM Schmerzensgeld; 200 DM Schmerzensgeldrente pro Monat; Anspruch auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.1993 - 1 U 226/89
    Dem Grunde nach erachtet der Senat die Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben der Entschädigung in Kapital deshalb für angemessen, weil gerade bei einem jungen Menschen - auf die Ausführungen zu Ziff. 5 wird verwiesen - die Unfähigkeit, sich frei auf eigenen Beinen zu bewegen, sich täglich neu als ganz besonders schmerzlich, als unverständlich empfunden vor Augen stellen wird und deshalb nicht damit zu rechnen ist, daß der Kläger sich in absehbarer Zeit an seine ganz schwere Behinderung wird gewöhnen können (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 8. März 1990 - 1 U 263/87, Urteilsumdruck Bl. 25; KG NJW-RR 1987, 409; OLG Hamm VersR 1990, 865).
  • BGH, 10.07.1980 - IVa ZR 20/80

    Bewertung der Einkommensteuerschuld als außerordentliche Last - Anrechnung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.1993 - 1 U 226/89
    Der Sorgfaltsmaßstab des bürgerlichen Rechts ist vielmehr ein objektiver Maßstab, der sich daran orientiert, daß jedermann soll darauf vertrauen dürfen, daß derjenige mit dem er in Kontakt kommt, die für die Erfüllung seiner Pflichten erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt (BGH NJW 1980, 2465 [BGH 10.07.1980 - IV a ZR 20/80] ; Palandt/Heinrichs, BGB, 52. Aufl. 1993, § 276 Rz. 15).
  • BGH, 20.09.1988 - VI ZR 37/88

    Sorgfaltspflichten eines Arztes; Haftung für ärztliche Kunstfehler bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.1993 - 1 U 226/89
    Im Zuge der Notfallbehandlung des neugeborenen Klägers hat der Beklagte zu 1) fahrlässig gehandelt, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht ließ (§ 276 Abs. 1 S. 2 BGB); er versorgte den neugeborenen Kläger nicht nach den für die Reanimation des asphyktischen Säuglings geltenden Regeln der ärztlichen Kunst; diese Regeln mußte er aber kennen, und er mußte zur Durchführung der nach ihnen gebotenen Maßnahmen imstande sein (zu den ärztlichen Sorgfaltspflichten vgl. BGH NJW 1989, 767 [BGH 20.09.1988 - VI ZR 37/88] ).
  • BGH, 23.09.1969 - VI ZR 69/68

    Ersatzfähigkeit von Heilungskosten einer Unfallverletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.1993 - 1 U 226/89
    Nicht ersetzen hingegen sind die weiter geltend gemachten Kosten der heilmagnetischen Behandlung in ... Wie eingangs ausgeführt, sind Aufwendungen zur Heilbehandlung nur im Rahmen des Angemessenen zu ersetzen (BGH NJW 1969, 2281 [BGH 23.09.1969 - VI ZR 69/68] ); hierbei allerdings ist ein großzügiger Maßstab anzulegen (BGH VersR 1989, 672).
  • BGH, 18.04.1961 - VI ZR 122/60

    Auch der Verdienstausfall-Schaden eines Ehegatten, der seinen schwer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.1993 - 1 U 226/89
    Dies sind Reisekosten der Eltern nach ...(Orthopädische Kinderklinik) von 3.175,20 DM (Ziff. 2 b), verbliebene Kosten orthopädischer Behandlung von 41,- DM (Ziff. 3 a), Fahrtkosten zur Heilbehandlung nach ... (Orthopädie) ...und (elektrophysikalische Behandlung) von 3x 730, 80 DM + 21,-- DM, insgesamt 2.213,40 DM (Ziff. 4 a - d), Verdienstausfall der Mutter im Zusammenhang mit der notwendigen Begleitung in die Orthopädische Kinderklinik ... (BGH VersR 1961, 545 [BGH 18.04.1961 - VI ZR 122/60] ) in Höhe von 3.071,58 DM (Ziff. 5), häuslicher Mehrverbrauch an Energie, Wasser, Waschmitteln, Kleidung, Windeln und Einrichtung von insgesamt 8.300,-- DM (Ziff. 6 a - e), Übernachtungskosten der den Kläger zur auswärtigen Behandlung in und begleitenden Eltern von insgesamt 5.227,-- DM (Summe Ziff. 7 a - d).Ersatzfähig ist weiterhin der in seiner Erforderlichkeit unbestrittene Begleitungs-, Betreuungs- und Pflegeaufwand zu Ziff. 8 - ausschließlich des auf die ersten 21 Tage nach der Geburt entfallenden Aufwandes aus a, bb - des Schriftsatzes vom 20. April 1989 (Bd. II Bl. 110 - 114).
  • OLG Frankfurt, 11.11.1982 - 3 U 13/80

    Schmerzensgeldkapital; Monatliche Schmerzensgeldrente; Querschnittslähmung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.1993 - 1 U 226/89
    Er sieht sich hierbei unter Berücksichtigung der Geldentwertung in genügender Übereinstimmung mit den Wertungen, die in der Rechtsprechung für annähernd vergleichbare - exakte Vergleichbarkeit läßt sich gewöhnlich nicht finden - Fälle gefunden wurde, insbesondere mit den Wertungen des Urteils dieses Gerichts vom 11. Januar 1982 (VersR 1983, 545 [OLG Frankfurt am Main 11.11.1982 - 3 U 13/80] ), des OLG Stuttgart vom 7. September 1982 (DAR 1982, 4 02) und des KG vom 17. April 1986 (NJW-RR 1987, 410 f.).
  • OLG Frankfurt, 30.12.2021 - 2 U 28/21

    Unwirksame Geschäftsbedingungen eines gewerblichen Vermieters von Kraftfahrzeugen

    Schmerzensgeldbetrag und Schmerzensgeldrente können nebeneinander beansprucht werden, wobei allerdings beide Beträge in einem ausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen müssen, was sich sowohl auf Art und Ausmaß als auch auf das zeitliche Auftreten der auszugleichenden Nachteile beziehen muss (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 03. Mai 1990 - 1 U 65/89 -, VersR 1992, 329; Urteil vom 23. September 1993 - 1 U 226/89 -, Rn. 17 , juris; OLG Jena, Urteil vom 12. August 1999 - 1 U 1622/98 -, ZfS 1999, 419; KG Berlin, Urteil vom 02. September 2002 - 12 U 1969/00 -, NJW-RR 1987, 409, 410; MüKoBGB/Oetker, 8. Aufl. 2019, BGB § 253 Rn. 59, 63).
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 391/10

    Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen:

    c) Die Frage, ob nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens der in der Hauptsache unterlegenen Partei noch nachträglich Prozesskostenhilfe zu bewilligen oder diese aufgrund der Bindung an die rechtskräftige Hauptsacheentscheidung stets mangels Erfolgsaussicht zu versagen ist, ist umstritten (für eine grundsätzliche Bindungswirkung der Hauptsacheentscheidung: BFHE 141, 494 = DStR 1985, 50; OLG Düsseldorf OLGR 1993, 281; OLG Düsseldorf MDR 2009, 1356; MünchKommZPO/Motzer 3. Aufl. § 127 Rn. 17; gegen eine Bindungswirkung jedenfalls bei verzögerter Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch: OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1588; OLG Karlsruhe FamRZ 1995, 1163; Zöller/Geimer ZPO 29. Aufl. § 119 Rn. 47 - anders hingegen aaO § 127 Rn. 50; Stein/Jonas/Bork ZPO 22. Aufl. § 114 Rn. 41 mwN).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 13 U 199/98

    Krankenhaushaftung: Zeitnahe fachärztliche Eingangsuntersuchung eines neu

    Mit zunehmenden Alter wird dem Kläger immer klarer, dass er gegenüber anderen Kindern/Menschen benachteiligt ist und er vor allem nicht selbstverständliche freudenbringende Erlebnisse im Alltag haben kann (vgl. hierzu auch Urteil des 1. ZS des OLG Frankfurt vom 23.09.1993, abgedruckt in MedR 1995 Seite 75 = OLGR 1993 Seite 281).
  • OLG Stuttgart, 04.01.2000 - 14 U 31/98

    Arzthaftung

    Mit dieser Bewertung befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (OLG Hamm NJW-RR 1993, 537 250.000,00 DM bei Hirnschädigung mit Epilepsie, spastischer Diplegie und geistiger Behinderung; OLG Schleswig VersR 1994, 310 - Gesamtkapital von rund 340.000,00 DM - 200.000,00 DM Kapital, monatliche Rente von 600, 00 DM bei schwerer residueller Hirnschädigung mit Entwicklungsverzögerung; OLG Frankfurt OLGR 1993, 281 = MedR 1995, 75 mit nachfolgender Entscheidung des BGH v. 12.07.94 = VersR 1994, 1303 - 200.000,00 DM Kapital und monatliche Rente von 600, 00 DM bei schwerem inkompletten Querschnittssyndrom und beidseitiger unvollständige Lähmung der unteren Gliedmaßen als Folge einer Geburt; OLG München VersR 1997, 977 - 290.000 DM Kapital und 500, 00 DM monatliche Rente bei Tetraparese, eingeschränkter Feinmotorik und geistiger Behinderung).
  • OLG Hamm, 08.05.2000 - 22 W 12/00

    Rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren

    In einem solchen Fall ist das Beschwerdegericht an die rechtskräftige Entscheidung gebunden und kann die Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung nicht abweichend von der Vorinstanz beurteilen (OLG Düsseldorf OLGR 1993, 281; OVG Koblenz NJW 1982, 2834; Zöller-Philippi, ZPO, 20. Aufl., § 119 Rn. 47 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 7 W 3/00

    Prozesskostenhilfe: Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der

    Derartiges muß auch das Beschwerdegericht grundsätzlich beachten, wenn der Beschwerdeführer wie hier ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung in der Hauptsache nicht eingelegt hat, diese rechtskräftig ist und also feststeht, daß die Voraussetzungen des § 114 ZPO nicht gegeben sind (herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, vgl. OLG Köln, a.a.O.; OLG München OLGR 1994, 46; OLG Düsseldorf OLGR 1993, 281; OLG Hamm JB 1988, 645; Zöller/Philippi, § 127 Rdn. 52, § 119 Rdn. 47; Thomas/Putzo, a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 05.10.1999 - 5 WF 96/99

    Erfüllung - Abhilfeentscheidung

    Im Zweifel hat eine Aufhebung zu unterbleiben (vgl. OLG Düsseldorf OLGR 1993, 281).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht