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   OLG München, 16.07.1992 - 24 U 189/92   

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OLG München, 16.07.1992 - 24 U 189/92 (https://dejure.org/1992,6629)
OLG München, Entscheidung vom 16.07.1992 - 24 U 189/92 (https://dejure.org/1992,6629)
OLG München, Entscheidung vom 16. Juli 1992 - 24 U 189/92 (https://dejure.org/1992,6629)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ländliche Gegend; Übliches Viehtreiben; Schafherde; Kraftfahrer; Vorrecht auf Durchfahrt; Anpassen der Geschwindigkeit; Grobe Verkehrswidrigkeit; Handzeichen des Schäfers; Haftungsabwägung; Anscheinsbeweisliches Verschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 284; StVO § 10 § 28 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision mit Tieren einer Schafherde

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 230 (Ls.)
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.07.1992 - 5 U 24/92   

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OLG Düsseldorf, 30.07.1992 - 5 U 24/92 (https://dejure.org/1992,6899)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.07.1992 - 5 U 24/92 (https://dejure.org/1992,6899)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juli 1992 - 5 U 24/92 (https://dejure.org/1992,6899)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wechselseitige Zahlungsansprüche: Abrechnung oder Aufrechnung? (IBR 1993, 326)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 6 O 243/89
  • OLG Düsseldorf, 30.07.1992 - 5 U 24/92
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2013 - 5 U 127/12

    Stellvertretung des Auftraggebers bei der Abnahme von Werkleistungen

    Da bereits aus den vorstehenden Gründen eine schlüssige Abnahme festzustellen ist, kann dahinstehen, ob sich das Vertragsverhältnis allein schon durch das Beklagtenschreiben vom 24.01.2013 (Bl. 283 f. d.A.), mit dem die Beklagte Gewährleistungsansprüche in den Raum stellt, in ein die förmliche Abnahme entbehrlich machendes Abrechnungsverhältnis umgewandelt hat (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.1992, 5 U 24/92, Rz. 34 ff., OLGR Düsseldorf 1993, 3 f.).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - 5 U 61/01

    Anspruch auf Werklohn aus Pauschalvertrag

    Der Senat vertritt mit der von der Rechtsprechung zu den §§ 325, 326 a.F. BGB entwickelten und auf den Fall der § 635 a.F. BGB/§ 13 VOB/B übertragenen Differenztheorie die Auffassung, dass sich bei einem gegenseitigen Vertrag, aus dem einerseits wegen Unmöglichkeit, Verzuges, positiver Vertragsverletzung oder Mängel Schadensersatz in Geld verlangt wird und der Schadensersatzgläubiger andererseits eine Geldleistung - etwa den Werklohn - schuldet, nicht selbständige Ansprüche der Vertragsparteien gegenüberstehen, sondern sich das Schuldverhältnis auf einen Zahlungsanspruch derjenigen Vertragspartei konzentriert, die nach dem rechnerischen Ergebnis, d.h. Abrechnung aller Aktiv- und Passivposten, noch etwas zu fordern hat (vgl. Senat Urt. vom 25.6.1973 in NJW 1973, 1928 f; in OLGR 1993, 3, 4).

    Die Verrechnung der wechselseitigen Ansprüche ist auch dann vorzunehmen, wenn die auf Mängel gestützten Zahlungsansprüche nicht einredeweise geltend gemacht werden, sondern der Zahlungsanspruch widerklagend geltend gemacht wird (Senat OLGR 1993, 3, 4).

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 5 W 37/04

    Zur Aufrechnung von Ersatzvornahmekosten mit einer Werklohnklage

    Jedoch hat der selbe Senat durch Beschluss vom 25.01.2001, VII ZR 116/00, die Annahme der Revision gegen die zitierten Entscheidung des OLG Oldenburg vom 23.03.2000, 2 U 295/99, (BauR 2001, 831) abgelehnt, in der das Gericht in einem Urkundenprozess streitentscheidend die gegenteilige Auffassung vertreten hat (vgl. hierzu Leupertz in IBR 2003, 515 (Anmerkung zu OLG Oldenburg, Urteil vom 25.02.2003, 2 U 232/02) Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass nach seiner Auffassung im Rahmen der Anwendung der Differenzhypothese keine Veranlassung für die Unterscheidung zwischen den Fällen bestehe, in denen der Besteller Schadensersatz wegen Nichterfüllung des ganzen Vertrages verlangt und die Erfüllungsleistung vollständig ablehnt und den Fällen, in denen der Auftraggeber das Werk nicht als unbrauchbar ablehnt, sondern es behält (vgl. Senat, Urteil vom 25.06.1973, NJW 1973, 1928f; Beschluss vom 15.05.1998, BauR 1984, 308; Urteil vom 30.07.1992, OLGR 1993, 3, 4; zuletzt Urteil vom 28.06.2002, BauR 2002, 1860f).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 21 U 66/01

    Wirksamkeit nachträglicher Honorarvereinbarungen

    Der Senat ist mit der h.M. der Auffassung, dass sich bei einem gegenseitigem Vertrag, aus dem einerseits wegen Mängeln oder aus dem Gesichtspunkt einer schuldhaften positiven Vertragsverletzung (pVV) Schadensersatz in Geld verlangt wird und der Schadensersatzgläubiger andererseits (Rest-) Werklohn schuldet, nicht selbständige Ansprüche der Vertragsparteien gegenüberstehen, sondern sich das Schuldverhältnis auf einen Zahlungsanspruch derjenigen Vertragspartei konzentriert, die nach dem rechnerischen Ergebnis der Abrechnung aller Aktiv- und Passivposten noch etwas zu fordern hat (OLG Düsseldorf OLGR 1993, 3ff. 4; zum Meinungsstand: Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl., Rdn. 2575ff.).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2001 - 22 U 140/00

    Abtretung der Werklohnforderung - Vereitelung der Aufrechnung von

    Nach vorherrschender Auffassung (vgl. Palandt-Sprau, BGB, 60. Aufl., § 635 Rdn. 6; Riedl in Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. Aufl., B § 8 Rdn. 19; Motzke in Ganten/Jagenburg/Motzke, Beck'scher VOB Kommentar, § 8 Nr. 2 Rdn. 37; und wohl auch Vygen in Ingenstau/Korbion, B § 8 Nr. 2 Rdn. 69, 70, § 8 Nr. 3 Rdn. 129, § 13 Nr. 7 Rdn. 800; OLG Hamm OLGR 1998, 58; OLG Düsseldorf, 23. Zivilsenat, BauR 1984, 543, 544 und OLGR 1997, 118 ff.; a.A: Siegburg, Handbuch der Gewährleistung beim Bauvertrag, 4. Aufl. Rdn. 1170; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdn. 2577; OLG Düsseldorf, 5. Zivilsenat, OLGR 1993, 3,4) handelt es sich, wenn dem Vergütungsanspruch des Werkunternehmers Ersatzansprüche aufgrund von einzelnen Mängeln der bereits erbrachten Leistung entgegengestellt und die Leistung behalten werden.
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2000 - 5 U 28/99

    Rechte des Auftraggebers nach einvernehmlicher Vertragsaufhebung)

    Dies gilt nicht nur, wenn der Auftraggeber gegen einen Vergütungsanspruch des Unternehmers einredeweise Kostenerstattungs- oder Schadensersatzansprüche geltend macht, sondern auch wenn der Auftraggeber gestützt auf diese Gegenansprüche eine Widerklage erhebt (Senat in OLGR 1993, 3, 4).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 21 U 66/02
    Der Senat ist mit der h.M. der Auffassung, dass sich bei einem gegenseitigem Vertrag, aus dem einerseits wegen Mängeln oder aus dem Gesichtspunkt einer schuldhaften positiven Vertragsverletzung (pVV) Schadensersatz in Geld verlangt wird und der Schadensersatzgläubiger andererseits (Rest-) Werklohn schuldet, nicht selbständige Ansprüche der Vertragsparteien gegenüberstehen, sondern sich das Schuldverhältnis auf einen Zahlungsanspruch derjenigen Vertragspartei konzentriert, die nach dem rechnerischen Ergebnis der Abrechnung aller Aktiv- und Passivposten noch etwas zu fordern hat (OLG Düsseldorf OLGR 1993, 3ff. 4; zum Meinungsstand: Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl., Rdn. 2575ff.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 28.04.1992 - 18 U 4986/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,12213
OLG München, 28.04.1992 - 18 U 4986/90 (https://dejure.org/1992,12213)
OLG München, Entscheidung vom 28.04.1992 - 18 U 4986/90 (https://dejure.org/1992,12213)
OLG München, Entscheidung vom 28. April 1992 - 18 U 4986/90 (https://dejure.org/1992,12213)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ARB § 15 Abs. 1 a, Abs. 2 Satz 1, § 26 Abs. 3 g

Verfahrensgang

  • LG München I - 28 O 15752/87
  • OLG München, 28.04.1992 - 18 U 4986/90
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.07.1992 - 27 U 51/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,10670
OLG Hamm, 07.07.1992 - 27 U 51/92 (https://dejure.org/1992,10670)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.07.1992 - 27 U 51/92 (https://dejure.org/1992,10670)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juli 1992 - 27 U 51/92 (https://dejure.org/1992,10670)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 § 827 § 254
    Ersatzansprüche eines Helfers aus Gefälligkeit

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 12 O 347/90
  • OLG Hamm, 07.07.1992 - 27 U 51/92
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Rechtsprechung
   OLG München, 31.10.1991 - 1 U 2076/91   

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OLG München, 31.10.1991 - 1 U 2076/91 (https://dejure.org/1991,11325)
OLG München, Entscheidung vom 31.10.1991 - 1 U 2076/91 (https://dejure.org/1991,11325)
OLG München, Entscheidung vom 31. Oktober 1991 - 1 U 2076/91 (https://dejure.org/1991,11325)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

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