Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.07.1992 - 8 U 111/91   

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OLG Düsseldorf, 09.07.1992 - 8 U 111/91 (https://dejure.org/1992,5760)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.07.1992 - 8 U 111/91 (https://dejure.org/1992,5760)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juli 1992 - 8 U 111/91 (https://dejure.org/1992,5760)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 196; BGB § 198; BGB
    Verjährung und Verwirkung einer Zahnarzthonorarforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 399 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    Verwirkung eines Honoraranspruches

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 198
    Fälligkeit und Beginn der Verjährung der Honoraransprüche eines Arztes

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 5 O 462/90
  • OLG Düsseldorf, 09.07.1992 - 8 U 111/91

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 970
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Nürnberg, 09.01.2008 - 5 W 2508/07

    Verwirkung des Honoraranspruchs eines Zahnarztes

    Gerade weil der Arzt den Beginn der Verjährung seiner Honorarforderung bestimmt, weil der Beginn der Verjährungsfrist voraussetzt, dass er eine Honorarrechung erteilt, muss er die Brechung in angemessener Frist erstellen, will er sich nicht den Einwand der Verwirkung entgegenhalten lassen (OLG Düsseldorf, VersR 1993, 970; AG Frankfurt a.M., NJW-RR 1996, 1267).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2003 - 8 U 53/02

    Zur Frage der Verjährung von Honoraransprüchen für zahnärztliche und

    Die Entstehung des Anspruchs setzt die Erteilung einer nachprüfbaren Rechnung voraus (vgl. Senat, Urt. v. 09.07.1992, VersR 1993, 970).
  • LG Krefeld, 25.10.2007 - 3 S 23/07

    Vorliegen der Voraussetzungen einer gewillkürten Prozessstandschaft; Anspruch auf

    Dieser Zeitpunkt ist, soweit es um Honoraransprüche von Ärzten geht, mit dem Eintritt der Fälligkeit gleichzusetzen (vgl. BGH, Urt. vom 21.12.2006, III ZR 117/06, zit. nach juris; OLG Düsseldorf, Urt. vom 09.07.1992, 8 U 111/91).
  • AG Frankfurt/Main, 06.03.2009 - 31 C 1467/08

    Durchsetzbarkeit eines zahnärztlichen Vergütungsanspruchs; Fälligkeit und

    Der Behandler muss die Abrechnung vielmehr innerhalb angemessener Frist erstellen und dem Patienten mitteilen, wenn es sich nicht dem Einwand der Verwirkung aussetzen will (vgl. OLG Düsseldorf vom 09.07.1992, Az. 8 U 111/91 ).
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   OLG Düsseldorf, 09.07.1992 - 10 W 36/92   

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OLG Düsseldorf, 09.07.1992 - 10 W 36/92 (https://dejure.org/1992,5675)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 391
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Naumburg, 25.02.2003 - 4 W 75/02

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen unrichtiger

    Dabei kommt eine Aufhebung der Bewilligung freilich nicht schon dann in Betracht, wenn eine im Rahmen des Rechtsstreits durchgeführte Beweisaufnahme für die Partei ungünstig verlaufen ist (OLG Düsseldorf, MDR 1993, 391).

    Dabei kommt eine Aufhebung der Bewilligung freilich nicht schon dann in Betracht, wenn eine im Rahmen des Rechtsstreits durchgeführte Beweisaufnahme für die Partei ungünstig verlaufen ist (OLG Düsseldorf, MDR 1993, 391).

    Dies würde zwar hinsichtlich der Sachentscheidung nicht zu einem anderen Ergebnis führen, ließe gleichwohl aber Zweifel an einem Vorsatz der Klägerin hinsichtlich ihrer Täuschungsabsicht bestehen und könnte deswegen einer Aufhebung der Prozesskostenhilfeentscheidung entgegenstehen (vgl. etwa: OLG Düsseldorf, MDR 1993, 391).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1997 - 25 A 4144/96

    Persönliche Befragung; Glaubwürdigkeit; Einholung eines psychologischen

    Dies gilt unabhängig davon, daß das Vorliegen eines der in § 124 ZPO abschließend aufgezählten Aufhebungsgründe zweifelhaft erscheint, weil hierzu eine nach der Bewilligung eintretende Änderung der die Erfolgsaussichten der Klage betreffenden gerichtlichen Beurteilung, auf die das Verwaltungsgericht seine aufhebende Entscheidung gestützt hat, nicht gehört, vgl. Hartmann in Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 55. Auflage 1997, § 124 Rdnr. 8; Philippi in Zöller, Kommentar zur ZPO, 20. Auflage 1997, § 124 Rdnr. 2; speziell zur Unbeachtlichkeit von Änderungen, die auf einer nach der Bewilligung durchgeführten Beweisaufnahme beruhen: OLG Köln, Beschluß vom 12. November 1968 - 14 W 75/68 -, JurBüro 1969, 274 f.; OLG Bamberg, Beschluß vom 13. Oktober 1972 - 2 W 63/92 -, JurBüro 1973, 168; OLG Hamm, Beschluß vom 19. Mai 1976 - 4 W 45/76 -, JurBüro 1977, 98; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 9. Juli 1992 - 10 W 36/92 -, ZMR 1993, 117, und es darüber hinaus mit Rücksicht auf die bereits vor der Prozeßkostenhilfebewilligung in der mündlichen Verhandlung vom 30. Mai 1996 angekündigte Aussageverweigerung der Klägerin zu 1. auch an einer hier allein in Betracht zu ziehenden Täuschung über die für die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe maßgeblichen Voraussetzungen im Sinne von § 124 Nr. 1 ZPO fehlen dürfte.
  • LAG Niedersachsen, 19.07.2006 - 10 Sa 48/06

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe bei vorsätzlich falsch gemachter Angaben zur

    Es reicht dabei für die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung zwar nicht aus, dass eine Partei einen ihr obliegenden Beweis nicht erbringt, die Klage also letztlich wegen eines non liquet abgewiesen wird (vgl. OLG Düsseldorf, 09.07.1992, 10 W 36/92, MDR 1993, S. 391; OLG Koblenz, 22.03.1999, 2 W 69/99, OLGR Koblenz 1999, S. 410).
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   OLG Düsseldorf, 12.11.1992 - 11 W 51/91   

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OLG Düsseldorf, 12.11.1992 - 11 W 51/91 (https://dejure.org/1992,8565)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.1992 - 11 W 51/91 (https://dejure.org/1992,8565)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. November 1992 - 11 W 51/91 (https://dejure.org/1992,8565)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 91
    Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren über eine Richterablehnung

Verfahrensgang

  • AG Düsseldorf - 42 C 8011/90
  • OLG Düsseldorf, 12.11.1992 - 11 W 51/91
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Brandenburg, 10.06.2008 - 12 W 20/08

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Außergerichtliche Gebühren werden nicht erstattet, da es sich bei dem Verfahren betreffend Richter- oder Sachverständigenablehnung nicht um ein kontradiktorisches Verfahren handelt (vgl. Beschl. des Senates v. 30.04.2002, OLG-NL 2002, 181; OLG Köln OLGR 1996, 256; OLG München MDR 1994, 627; OLG Düsseldorf OLGR 1993, 63; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 510; OLG Hamm MDR 1989, 917; a. A. OLG Koblenz MDR 1992, 310; OLG Hamm JurBüro 1987, 1088; OLG Nürnberg MDR 1980, 1026).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2004 - 10 W 26/04

    Umfang einer Kostenregelung im Vergleich; Kosten der Beschwerde des

    Zur Frage der Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren betreffend die Richterablehnung werden unterschiedliche Ansichten vertreten (vgl. Übersicht bei Schneider, Befangenheitsablehnung - Gebühren, Streitwert und Kostenerstattung, MDR 2001, 130, 133 f): Nach einer - auch vom hier maßgeblichen 11. Zivilsenat vertretenen - Ansicht werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens grundsätzlich nicht für erstattungsfähig gehalten, weil es sich beim Ablehnungsverfahren nicht um ein kontradiktorisches Verfahren handele (vgl. OLG München AGS 2003, 370 f; Rpfleger 1994, 382 f; OLG Düsseldorf (11. ZS.) OLGR 1993, 63; OLG Düsseldorf (10. ZS.) Rpfleger 1975, 257).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2001 - 22 W 37/01

    Richterablehnung - Unzulässigkeit - Pensionierung des Richters -

    Da die außergerichtlichen Kosten des Gegners im Beschwerdeverfahren über eine Richterablehnung grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind (vgl. OLGR Düsseldorf 1993, 63; OLGR Düsseldorf 1997, 289, 290), bedarf es keiner Kostenentscheidung.
  • OLG Köln, 28.06.1996 - 16 Wx 16/94

    Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren bei Richterablehnung

    Der Senat vertritt nämlich übereinstimmend mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. z.B. OLG München AnwBl 1987, 288; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 510; OLG Düsseldorf OLGR 1993, 63; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 53. Aufl. 1995, § 91 Anm. 21 Stichwort "Ablehnung"; Zöller-Herget, a.a.O., § 91 Rdn. 13 Stichworte "Richterablehnung" und "Sachverständigenablehnung"; a.A. z.B. OLG Koblenz MDR 1992, 310) die Auffassung, daß die Kosten des "obsiegenden Gegners" im Beschwerdeverfahren bei Richter- oder Sachverständigenablehnung grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind.
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   OLG München, 07.10.1992 - 7 U 2583/92   

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OLG München, 07.10.1992 - 7 U 2583/92 (https://dejure.org/1992,9328)
OLG München, Entscheidung vom 07.10.1992 - 7 U 2583/92 (https://dejure.org/1992,9328)
OLG München, Entscheidung vom 07. Oktober 1992 - 7 U 2583/92 (https://dejure.org/1992,9328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Gerichtsstand des Vermögens und Inlandsbezug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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