Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 18.02.1994 - 10 U 16/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden - 13 O 141/92
- OLG Frankfurt, 18.02.1994 - 10 U 16/93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.09.1981 - II ZR 104/80
Kapitalersetzende Gesellschafterleistung; Stammkapital, Gesellschfterdarlehen; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.1994 - 10 U 16/93
Weiter ist der Berufung zuzugeben, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (in NJW 1982, 383 ) eine weitere Ausnahme von dem Trennungsprinzip besteht, wenn die Organbestellung auf dem Dienstvertrag beruht, weil in der Regel ein Organmitglied nicht ohne Vertragsgrundlage weiter arbeiten wird. - BGH, 24.11.1980 - II ZR 182/79
Zuständigkeit für Verträge über Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.1994 - 10 U 16/93
Zwar ist der Berufung zuzugeben, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der der Senat folgt, in den Fällen, in denen die Bestellung des Geschäftsführers aus wichtigem Grunde gleichzeitig ein wichtiger Grund für die Kündigung des Anstellungsvertrages gegeben sein wird (vgl. BGH in DB 1978, 878;… Bartl/Henckes/Schlarb, GmbH-Recht 3. Aufl. S. 38 GmbHG ), wie andererseits auch eine wirksame Kündigung des Dienstverhältnisses aus wichtigem Grunde der Organstellung den Boden entziehen wird (vgl. BGH in BGHZ 79, 38 ff., 41), doch hilft dies zur Entscheidung des Rechtsstreits nicht weiter, weil - wie bereits ausgeführt - weder eine fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages ausgesprochen wurde noch ein wichtiger Grund dargelegt ist. - BGH, 09.02.1978 - II ZR 189/76
Keine Kündigung des Angestelltenverhältnisses durch GmbH-Geschäftsführer bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.1994 - 10 U 16/93
Zwar ist der Berufung zuzugeben, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der der Senat folgt, in den Fällen, in denen die Bestellung des Geschäftsführers aus wichtigem Grunde gleichzeitig ein wichtiger Grund für die Kündigung des Anstellungsvertrages gegeben sein wird (vgl. BGH in DB 1978, 878;… Bartl/Henckes/Schlarb, GmbH-Recht 3. Aufl. S. 38 GmbHG ), wie andererseits auch eine wirksame Kündigung des Dienstverhältnisses aus wichtigem Grunde der Organstellung den Boden entziehen wird (vgl. BGH in BGHZ 79, 38 ff., 41), doch hilft dies zur Entscheidung des Rechtsstreits nicht weiter, weil - wie bereits ausgeführt - weder eine fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages ausgesprochen wurde noch ein wichtiger Grund dargelegt ist. - BGH, 29.01.1976 - II ZR 3/74
Unwirksamkeit einer im Zusammenhang mit der Abberufung als Geschäftsführer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.1994 - 10 U 16/93
Wie bereits ausgeführt, sind Organstellung einerseits und das Anstellungsverhältnis andererseits zwei verschiedene Rechtsverhältnisse, die grundsätzlich verschiedene Schicksale haben können (…vgl. BGH aaO.), was schon daraus erhellt, daß die Organbestellung durch körperschaftlichen Organisationsakt (§ 46 Nr. 5 GmbHG ) und die Abberufung gemäß § 38 GmbHG jederzeit ohne Angabe von Gründen erfolgen kann, während sich die Beendigung des Anstellungsverhältnisses nach Dienstvertragsrecht regelt und deshalb eine einvernehmliche Aufhebung (vgl. BGH in WM 1962, 241) oder fristlose Kündigung voraussetzt, die - sofern sich der wichtige Grund nicht aus dem Zusammenhang mit der Abberufung als Geschäftsführer ergibt - durch den weiteren Geschäftsführer erfolgt (vgl. BGH aaO. sowie BGH in WM 1976, 379).
Rechtsprechung
OLG München, 13.06.1994 - 17 U 6649/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 179
International-rechtlichen Qualifizierung der Haftung des vollmachtlosen Vertreters - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II - 3 O 1151/93
- OLG München, 13.06.1994 - 17 U 6649/93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65
Internationale Zuständigkeit
Auszug aus OLG München, 13.06.1994 - 17 U 6649/93
Die internationale Zuständigkeit ist vielmehr in allen Instanzen von Amts wegen nachzuprüfen (BGHZ 44, 46). - BGH, 26.04.1990 - VII ZR 218/89
Maßgebliches Recht für die Vertretungsmacht eines ständigen Vertreters einer …
Auszug aus OLG München, 13.06.1994 - 17 U 6649/93
Soweit es um die Wirksamkeit der Vollmacht geht, ist nach überwiegender Meinung das Recht des Landes maßgeblich, in dem die Vollmacht ihre Wirkung entfalten soll, also des Wirkungslandes (BGH NJW 1990, 3088 ).