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   OLG Köln, 16.04.1994 - 19 W 5/94   

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https://dejure.org/1994,5781
OLG Köln, 16.04.1994 - 19 W 5/94 (https://dejure.org/1994,5781)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.04.1994 - 19 W 5/94 (https://dejure.org/1994,5781)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. April 1994 - 19 W 5/94 (https://dejure.org/1994,5781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 3
    Streitwert bei negativer Feststellungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert bei negativer Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1090
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 02.02.1962 - 3 W 19/62
    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1994 - 19 W 5/94
    Soweit sich eine abweichende Auffassung (vgl. KG NJW 1955, 797; OLG Karlsruhe MDR 1959, 401; OLG Celle NJW 1962, 1065), für Notwendigkeit und Umfang eines Abzugs auch hier auf die mangelnde Gegenwärtigkeit und künftige Ungewissheit einer Belangung durch den Gegner beruft, so sind diese Gesichtspunkte auch sonst für die Streitwertbemessung nicht entscheidend.
  • OLG Bamberg, 27.07.1990 - 8 W 17/90

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Erinnerung gegen einen

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1994 - 19 W 5/94
    Entscheidend für die Bewertung mit dem Vollwert ist vielmehr das Interesse des Klägers, das darin besteht, dass er überhaupt nicht zu leisten braucht; deshalb liegt ein negatives Spiegelbild der Leistungsklage vor (vgl. OLG Bamberg JurBüro 1990, 1659 ; OLG Köln DB 1971, 1155).
  • BGH, 07.06.1951 - III ZR 181/50

    Negative Feststellungsklage. Streitwert

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1994 - 19 W 5/94
    Eine solche negative Feststellungsklage ist (anders als eine positive Feststellungsklage, bei der gegenüber dem Streitwert der entsprechenden Leistungsklage ein Abzug gemacht wird) mit dem vollen Betrag der geleugneten Forderung zu bewerten (BGH MDR 1970, 999 = NJW 1970, 2025; BGHZ 2, 276, 277 ff.; OLG Celle VersR 1985, 397 ; OLG Braunschweig MDR 1975, 848 ; Zöller-Schneider, ZPO , 18. Aufl., § 3 Rdnr. 16 Stichwort "Feststellungsklagen").
  • BGH, 23.09.1970 - V ZR 4/70

    Festsetzung des Streitwertes bei einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1994 - 19 W 5/94
    Eine solche negative Feststellungsklage ist (anders als eine positive Feststellungsklage, bei der gegenüber dem Streitwert der entsprechenden Leistungsklage ein Abzug gemacht wird) mit dem vollen Betrag der geleugneten Forderung zu bewerten (BGH MDR 1970, 999 = NJW 1970, 2025; BGHZ 2, 276, 277 ff.; OLG Celle VersR 1985, 397 ; OLG Braunschweig MDR 1975, 848 ; Zöller-Schneider, ZPO , 18. Aufl., § 3 Rdnr. 16 Stichwort "Feststellungsklagen").
  • OLG Braunschweig, 01.04.1975 - 5 W 13/75
    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1994 - 19 W 5/94
    Eine solche negative Feststellungsklage ist (anders als eine positive Feststellungsklage, bei der gegenüber dem Streitwert der entsprechenden Leistungsklage ein Abzug gemacht wird) mit dem vollen Betrag der geleugneten Forderung zu bewerten (BGH MDR 1970, 999 = NJW 1970, 2025; BGHZ 2, 276, 277 ff.; OLG Celle VersR 1985, 397 ; OLG Braunschweig MDR 1975, 848 ; Zöller-Schneider, ZPO , 18. Aufl., § 3 Rdnr. 16 Stichwort "Feststellungsklagen").
  • OLG Celle, 23.11.1983 - 3 U 42/83
    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1994 - 19 W 5/94
    Eine solche negative Feststellungsklage ist (anders als eine positive Feststellungsklage, bei der gegenüber dem Streitwert der entsprechenden Leistungsklage ein Abzug gemacht wird) mit dem vollen Betrag der geleugneten Forderung zu bewerten (BGH MDR 1970, 999 = NJW 1970, 2025; BGHZ 2, 276, 277 ff.; OLG Celle VersR 1985, 397 ; OLG Braunschweig MDR 1975, 848 ; Zöller-Schneider, ZPO , 18. Aufl., § 3 Rdnr. 16 Stichwort "Feststellungsklagen").
  • OLG Karlsruhe, 07.01.1959 - 3 W 95/58
    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1994 - 19 W 5/94
    Soweit sich eine abweichende Auffassung (vgl. KG NJW 1955, 797; OLG Karlsruhe MDR 1959, 401; OLG Celle NJW 1962, 1065), für Notwendigkeit und Umfang eines Abzugs auch hier auf die mangelnde Gegenwärtigkeit und künftige Ungewissheit einer Belangung durch den Gegner beruft, so sind diese Gesichtspunkte auch sonst für die Streitwertbemessung nicht entscheidend.
  • KG, 04.11.2008 - 5 W 389/07

    Wertfestsetzung: Streitwert einer negativen Feststellungsklage betr. die

    Negative Feststellungsklagen sind (anders als positive Feststellungsklagen, bei denen gegenüber dem Streitwert der entsprechenden Leistungsklage ein Abzug gemacht wird) mit dem vollen Betrag der geleugneten Forderung zu bewerten (BGHZ 2, 276, 277 f.; NJW 1970, 2025; NJW 1997, 1787, juris Rdn. 6; WuM 2004, 352; FamRZ 2007, 464; BAG, JZ 1961, 666; OLG Braunschweig, MDR 1975, 248 m. w. N.; OLG Köln, OLG Report 1994, 156; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 3 Rdn. 16 "Feststellungsklage").

    Die negative Feststellungsklage stellt ein negatives Spiegelbild der Leistungsklage dar (vgl. OLG Bamberg, JurBüro 1990, 1659; OLG Köln, DB 1971, 1155; OLG Report Köln 1994, 156).

    Ihr Wert entspricht daher in vollem Umfang dem Wert einer korrespondierenden Leistungsklage des Beklagten (vgl. OLG Bamberg, JurBüro 1990, 1659; OLG Köln, DB 1971, 1155; OLG Report Köln 1994, 156; Münchener Kommentar ZPO-Wöstmann, 3. Aufl., § 3 Rdn. 71).

    die Feststellung der Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters; OLG Rostock, AGS 2004, 161, 162; OLG Hamm, OLG Report 2003, 248, juris Rdn. 3; OLG Köln, OLG Report 1994, 156; OLG Stuttgart, OLG Report 1998, 35; Schneider/Herget, a.a.0., Feststellungsklage, Rdn. 2031; unklar etwa: BGH, NJW 1970, 2025; NJW 1997, 1787, juris Rdn. 6; OLG Braunschweig, MDR 1975, 248 und alle hierauf Bezug nehmenden Kommentierungen - etwa Hartmann in: Baumbach u. a., ZPO, 64. Aufl., Anh. § 3 Rdn. 54, weil diese auf den vollen Betrag der Leistungsklage abstellenden Entscheidungen und Stellungnahmen mit dieser Aussage nur den für die positive Feststellungsklage geltenden Abschlag ausschließen wollen, ohne die unter Umständen unterschiedlichen Wertverhältnisse von Unterlassungsklagen und hierauf bezogenen negativen Feststellungsklagen zu erörtern; unklar deshalb letztlich etwa auch Zöller/Herget, a.a.0., § 3 Rdn. 16 "Feststellungsklage"; Wöstmann, a.a.0., § 3 Rdn. 71; soweit BGH, FamRZ 2007, 464, juris Rdn. 3, auf das wirtschaftliche Interesse der Beklagten einer negativen Feststellungsklage abstellt, soll dies - ohne Erörterung des § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG - aus der Stellung der unterlegenen Beklagten für das Rechtsmittelverfahren folgen).

  • KG, 04.11.2008 - 5 W 4/08

    Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Interesses zur Streitwerthöhe einer negativen

    Negative Feststellungsklagen sind (anders als positive Feststellungsklagen, bei denen gegenüber dem Streitwert der entsprechenden Leistungsklage ein Abzug gemacht wird) mit dem vollen Betrag der geleugneten Forderung zu bewerten (BGHZ 2, 276, 277 f.; NJW 1970, 2025; NJW 1997, 1787, juris Rdn. 6; WuM 2004, 352; FamRZ 2007, 464; BAG, JZ 1961, 666; OLG Braunschweig, MDR 1975, 248 m. w. N.; OLG Köln, OLG Report 1994, 156; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 3 Rdn. 16 "Feststellungsklage").

    Die negative Feststellungsklage stellt ein negatives Spiegelbild der Leistungsklage dar (vgl. OLG Bamberg, JurBüro 1990, 1659; OLG Köln, DB 1971, 1155; OLG Report Köln 1994, 156).

    Ihr Wert entspricht daher in vollem Umfang dem Wert einer korrespondierenden Leistungsklage des Beklagten (vgl. OLG Bamberg, JurBüro 1990, 1659; OLG Köln, DB 1971, 1155; OLG Report Köln 1994, 156; Münchener Kommentar ZPO-Wöstmann, 3. Aufl., § 3 Rdn. 71).

    die Feststellung der Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters; OLG Rostock, AGS 2004, 161, 162; OLG Hamm, OLG Report 2003, 248, juris Rdn. 3; OLG Köln, OLG Report 1994, 156; OLG Stuttgart, OLG Report 1998, 35; Schneider/Herget, a.a.0., Feststellungsklage, Rdn. 2031; unklar etwa: BGH, NJW 1970, 2025; NJW 1997, 1787, juris Rdn. 6; OLG Braunschweig, MDR 1975, 248 und alle hierauf Bezug nehmenden Kommentierungen - etwa Hartmann in: Baumbach u. a., ZPO, 64. Aufl., Anh. § 3 Rdn. 54, weil diese auf den vollen Betrag der Leistungsklage abstellenden Entscheidungen und Stellungnahmen mit dieser Aussage nur den für die positive Feststellungsklage geltenden Abschlag ausschließen wollen, ohne die unter Umständen unterschiedlichen Wertverhältnisse von Unterlassungsklagen und hierauf bezogenen negativen Feststellungsklagen zu erörtern; unklar deshalb letztlich etwa auch Zöller/Herget, a.a.0., § 3 Rdn. 16 "Feststellungsklage"; Wöstmann, a.a.0., § 3 Rdn. 71; soweit BGH, FamRZ 2007, 464, juris Rdn. 3, auf das wirtschaftliche Interesse der Beklagten einer negativen Feststellungsklage abstellt, soll dies - ohne Erörterung des § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG - aus der Stellung der unterlegenen Beklagten für das Rechtsmittelverfahren folgen).

  • LG Duisburg, 08.07.2011 - 2 O 5/11

    Negatives Feststellungsinteresse bei behauptetem Schmerzensgeld- und

    Bei einer negativen Feststellungsklage ist anders als bei der positiven Feststellungsklage kein Abschlag vorzunehmen, sondern der volle Wert der abzuwehrenden Forderung zu berücksichtigen (vgl. nur BGH WM 2004, 352; OLG Köln, Beschl. v. 16.04.1994 - 19 W 5/94).
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Rechtsprechung
   OLG München, 24.11.1993 - 11 W 2843/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7419
OLG München, 24.11.1993 - 11 W 2843/93 (https://dejure.org/1993,7419)
OLG München, Entscheidung vom 24.11.1993 - 11 W 2843/93 (https://dejure.org/1993,7419)
OLG München, Entscheidung vom 24. November 1993 - 11 W 2843/93 (https://dejure.org/1993,7419)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1, § 118 Abs. 2 Satz 1

Verfahrensgang

  • LG München I - 10 O 12038/93
  • OLG München, 24.11.1993 - 11 W 2843/93
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 07.08.2007 - 11 W 1999/07

    Zur Anrechenbarkeit einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die

    Eine Ausnahme galt nur dann, wenn eine Titulierung des materiell-rechtlichen Anspruchs auf Ersatz der Gebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO vorlag (Senat MDR 1989, 272 und JurBüro 1995, 85).
  • OLG München, 09.01.2009 - 11 W 2726/08

    Gebührenanspruch des Prozesskostenhilfeanwalts: Anrechnung einer titulierten

    Für diesen Fall hatte der Senat schon unter der Geltung des § 118 Abs. 2 BRAGO eine Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtstreits bejaht (vgl. OLG München JurBüro 1989, 369 und JurBüro 1995, 85).
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