Rechtsprechung
OLG Köln, 08.03.1994 - 9 U 14/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung von Zahlungen auf Grund eines Versicherungsfalls i.R.v. Schäden und Folgeschäden am Lastenaufzug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 812
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.03.1993 - 24 O 328/92
- OLG Köln, 08.03.1994 - 9 U 14/94
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 15.09.1988 - 5 U 274/87
Auszug aus OLG Köln, 08.03.1994 - 9 U 14/94
Dann ist anzunehmen, daß bei Fragen, die sowohl im Ausgangsprozeß als auch im Deckungsprozeß entscheidungserheblicu sind, eine Bindungswirkung der rechtskräftigen Entscheidung im Ausgangsprozeß für den Deckungsprozeß besteht ( vgl. OLG Köln, NJW-RR 1989, 25 m. w. N. ).Auch diese Wirkung gilt im Verhältnis zweier verschiedener Deckungsprozesse, die nicht haftpflichtrechtliche Feststellungen zum Gegenstand haben, nicht.
- OLG Köln, 08.11.2016 - 9 U 38/16
Zulässigkeit der Berufung des Rechtsschutzversicherers auf die Erschöpfung der …
Zwar mag die vorbehaltslose Zahlung betreffend diese Zahlung ein deklaratorisches Schuldankerkenntnis darstellen, so dass in diesem Verhältnis mit dieser Zahlung alle Einwendungen tatsächlicher und rechtlicher Natur für die Zukunft ausgeschlossen sind und damit auch Rückforderungsansprüche nicht bestehen (vgl. zur Wertung der vorbehaltslosen Zahlung als deklaratorisches Schuldanerkenntnis: Senat, Urteil vom 08.03.1994, Az: 9 U 14/94, zitiert nach juris).
Rechtsprechung
OLG Celle, 14.03.1994 - 15 W 52/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 1360a Abs. 4 BGB; § 1593 BGB; § 1599 BGB ; § 114 ZPO
Ehelichkeitsanfechtungsklage; Scheinvater; Prozeßkostenvorschuß; Anspruch auf Prozeßkostenhilfe; Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ehelichkeitsanfechtungsklage; Scheinvater; Prozeßkostenvorschuß; Anspruch auf Prozeßkostenhilfe; Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 6
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 20.04.1995 - 15 W 224/95
Prozeßkostenvorschuß; Anspruch; Bedürftigkeitsfeststellung; Vermögensbegriff; …
Die Inanspruchnahme des Vaters der Bekl ist nach Auffassung des Senats auch nicht generell unzumutbar oder unbillig (…Kalthoener/Büttner, aaO, Rdnr. 355; BGH FamRZ 1964, 558 ff; FamRZ 1968, 78 ff; OLG Koblenz, 13. Zivilsenat, FamRZ 1982, 402; OLG Celle, Beschl. v. 14.3.1994 - 15 W 52/93 -).
Rechtsprechung
OLG München, 16.02.1994 - 16 UF 1488/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)
BGB §§ 1408, 1587
Ehevertrag über Versorgungsausgleich, Verbot des Supersplittings - rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ebersberg - F 74/93
- OLG München, 16.02.1994 - 16 UF 1488/93
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 04.01.1999 - 6 UF 100/98
Auslegung der Vereinbarung von Eheleuten über den Versorgungsausgleich
Das Ehezeitende und die auf diesen Zeitpunkt zu beziehende Anwartschaftsbewertung unterliegen nämlich nicht der Parteidisposition (vgl. BGH, FamRZ 1990, 273, 275; Senatsbeschluss vom 16. September 1996 - 6 UF 61/96; KG, FamRZ 1994, 1038, 1039; OLG Celle, FamRZ 1994, 1039, 1040; OLG München, OLGR 1994, 187; OLG Frankfurt/M., FamRZ 1996, 550 ; OLG Köln, FamRZ 1998, 1377 ;… Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 3. Aufl., § 1587 BGB , Rz. 29;… § 1587 o BGB , Rz. 16;… Schwab/Hahne, Handbuch des Scheidungsrechts, 3. Aufl., Teil VI, Rz. 291;… Borth, Versorgungsausgleich, 2. Aufl., 1. Kap., Rz. 47, S. 21; ders., FamRZ 1996, 714, 715).Von den danach insgesamt erworbenen Anwartschaften ist der Anteil abzurechnen, der in dem Zeitraum erworben ist, für den ein Versorgungsausgleich nicht erfolgen soll (vgl. OLG München, OLGR 1994, 187; OLG Köln, FamRZ 1998, 1377 ).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 03.02.1994 - 10 U 129/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 126 Abs. 2 § 535 § 566
Einheitlichkeit der Urkunde bei einem Mietvertrag - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62
Schriftform beim Mietvertrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.1994 - 10 U 129/93
Die feste Verbindung muß jedoch im Zusammenhang mit der Unterzeichnung der Vertragsurkunden selbst erfolgt sein (Heile in Bub/Treier aaO., Randnr. 754 mit Hinweis auf BGHZ 40, 255, 262 ff).5.) Der Beklagte beruft sich letztlich ohne Erfolg auf die Entscheidung BGHZ 40, 255 ff. Nach ihr müssen für die Erfüllung der Schriftform in einem von den Parteien unterzeichneten Mietvertrag, der auf weitere, von ihnen nicht unterzeichnete Urkunde Bezug nimmt, diese dergestalt mit der Haupturkunde verbunden werden, daß entweder die Auflösung der Verbindung nur mit teilweiser Substanzzerstörung möglich ist, oder die körperliche Verbindung muß als dauernd gewollt erkennbar sein und ihre Lösung Gewaltanwendung erfordern.
Der Bundesgerichtshof hat es in seiner zitierten Entscheidung offengelassen, ob für die Bezugnahme auf andere Urkunden geringere Anforderungen an die Erfüllung der Schriftform zu stellen sind, wenn diese von den Parteien der Haupturkunde auch unterzeichnet worden sind (BGHZ 40, 255, 264).
- BGH, 19.03.1969 - VIII ZR 66/67
Schriftform beim Mietverlängerungsvertrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.1994 - 10 U 129/93
Es soll dem Erwerber des Grundstückes die Unterrichtung über etwaige langfristige Mietverträge erleichtern (BGHZ 52, 25 ff;… Heile in Bub/Treier aaO., Rdnr. 726 mit Hinweis auf BGH LM Nr. 1 zu § 566).So soll ein schriftlicher Mietverlängerungsvertrag, den die Parteien des Hauptvertrages abgeschlossen habe, der gesetzlichen Schriftform auch ohne körperliche Verbindung schon dann genügen, wenn sich aus dem Nachtragsvertrag ergibt, daß die Parteien das Mietverhältnis über das im Hauptvertrag näher bezeichnete Grundstück fortsetzen wollen und der Nachtragsvertrag im übrigen die wesentlichen Geschäftsbestandteile eines Mietvertrages enthält (BGHZ 52, 25 ff).
- OLG Düsseldorf, 06.11.1997 - 10 U 155/96
Pachtvertrag; außerordentliche Kündigung bei Existenzgefährdung
Dies entspricht auch der Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. WuM 1994, 271 = DWW 1994, 119 = ZMR 1994, 213 und WiB 1996, 356, 357 mit zustimmender Anmerkung Bongen; vgl. auch zuletzt BGH NJW 1997, 2182 ).
Rechtsprechung
OLG München, 27.01.1994 - 24 U 490/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Augsburg - 1 O 4998/92
- OLG München, 27.01.1994 - 24 U 490/93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 06.03.1981 - 20 REMiet 1/80
Zur Kündigung von Wohnraum wegen allgemeinen öffentlichen Interesses
Auszug aus OLG München, 27.01.1994 - 24 U 490/93
Eine allgemeine Pflicht zur gleichmäßigen Behandlung für das vom Grundsatz der Privatautonomie beherrschte bürgerliche Recht läßt sich weder aus Art. 3 GG noch aus § 242 BGB herleiten (vgl. BayObLG NJW 1981, 1277 ). - BGH, 13.07.1979 - I ZR 138/77
Hausverbot II
Auszug aus OLG München, 27.01.1994 - 24 U 490/93
Hinzu kommt, daß sich der Kläger als Grundstückseigentümer nach allgemeinen Grundsätzen jedenfalls dann auf sein Hausrecht berufen kann, wenn in der Person des Interessenten ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, die dem Eigentümer berechtigten Anlaß geben, jenem gegenüber von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen (vgl. BGH NJW 1980, 700).