Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.03.1994 - 14 U 74/93   

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https://dejure.org/1994,9581
OLG Celle, 17.03.1994 - 14 U 74/93 (https://dejure.org/1994,9581)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.03.1994 - 14 U 74/93 (https://dejure.org/1994,9581)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. März 1994 - 14 U 74/93 (https://dejure.org/1994,9581)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Bindung nach Ausübung des Wahlrechts zwischen Reparatur und Ersatzwagenbeschaffung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Bindung nach Ausübung des Wahlrechts zwischen Reparatur und Ersatzwagenbeschaffung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05

    Übergang von der Schadensberechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand zum Ersatz

    Allerdings wird eine Bindung des Geschädigten an die (vorbehaltslos) einmal gewählte Art der Schadensabrechnung, wie sie das Berufungsgericht für richtig hält, auch von anderen bejaht (vgl. OLG Celle, OLGR 1994, 222 = ZfS 1994, 400; Böhme/Biela, Kfz-Haftpflichtschäden, 23. Aufl., Rn. D 26, Seite 164; Huber, Das neue Schadensersatzrecht, Rn. 331 ff., 341; Lemcke, r+s 2002, 265, 272).
  • OLG Celle, 28.03.2006 - 14 U 200/05

    Wahlrecht des Geschädigten ; Ersatzbeschaffung bzw. Reparatur oder fiktiver

    Der Geschädigte hat sein gem. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB bestehendes Wahlrecht, entweder Wiederherstellung oder den dazu erforderlichen Geldbetrag zu verlangen, nicht bindend ausgeübt (und damit verloren, vgl. Senat, OLGR 1994, 222), wenn er zunächst auf der Basis einer "fiktiven" Schadensberechnung Ersatz begehrt, ohne damit eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung auszuschließen.

    Der Senat hat zwar mit Urteil vom 17. März 1994 (OLGR 1994, 222) entschieden, dass der Geschädigte an das von ihm einmal ausgeübte Wahlrecht, im Wege der Naturalrestitution gemäß § 249 Satz 2 BGB Ersatzbeschaffung statt Reparatur der beschädigten Sache zu begehren, gebunden ist, weil das Wahlrecht dann verbraucht ist, wenn es bindend ausgeübt wurde.

  • OLG Koblenz, 27.03.2000 - 13 U 1369/99

    Verjährung von Ansprüchen wegen Beschädigung eines Mietwagens; Ersatzanspruch des

    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob dies auch dann gilt, wenn der Geschädigte sein Wahlrecht auf Ersatzbeschaffung - wie hier schon vorher ausgeübt hat (vgl. OLG Celle, OLGR 94, 222).
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Rechtsprechung
   OLG München, 08.06.1994 - 7 U 6514/93   

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https://dejure.org/1994,3938
OLG München, 08.06.1994 - 7 U 6514/93 (https://dejure.org/1994,3938)
OLG München, Entscheidung vom 08.06.1994 - 7 U 6514/93 (https://dejure.org/1994,3938)
OLG München, Entscheidung vom 08. Juni 1994 - 7 U 6514/93 (https://dejure.org/1994,3938)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GmbHG §§ 48 49 51 63; ZPO §240
    Unterbrechungswirkung der Eröffnung des Konkursverfahrens auf Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsklagen hinsichtlich von Gesellschafterbeschlüssen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Adressat der Einberufung, Einberufung der Gesellschafterversammlung, Einberufung durch einvernehmliche Festlegung aller Gesellschafter, Vollversammlung

Verfahrensgang

  • LG München I - 14 HKO 11177/93
  • OLG München, 08.06.1994 - 7 U 6514/93

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 1021
  • BB 1994, 1307
  • DB 1994, 1464
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.02.1983 - II ZR 14/82

    Einberufungsrecht der Gesellschafter

    Auszug aus OLG München, 08.06.1994 - 7 U 6514/93
    Dies ergibt sich daraus, daß sie auch alle auf die Rüge eines Verstoßes gegen § 49 oder § 51 GmbHG verzichten können (vgl. BGHZ 87, 1, 4).
  • OLG Köln, 21.12.2001 - 2 Wx 59/01

    Anfoderungen an Ladung zu einer Gesellschafterversammlung

    Eines solchen Schutzes bedarf es indes dann nicht, wenn, wie hier, sämtliche Gesellschafter in einer vorangegangenen Gesellschafterversammlung einvernehmlich eine neue Versammlung verabreden (vgl. allgemein: OLG München, BB 1994, 1307; Zöllner in: Baumbach/Hueck, a.a.O., § 49 Rdnr. 6a).
  • OLG Braunschweig, 09.09.2009 - 3 U 41/09

    Unterbrechung eines Gerichtsverfahrens über die Abberufung des Geschäftsführers

    Das ist im Hinblick auf das Gesellschaftsvermögen neutral; die geltend gemachten Ansprüche gehören deshalb nicht zur Insolvenzmasse (OLG München ZIP 1994, 1021 - zit. n. Juris - KG ZIP 1990, 1144 - in Juris Rz. 4f - Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., Rz. 15 zu § 240; Musielak/Stadler, ZPO , 6. Aufl., Rz. 5 zu § 240).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 6 Ta 675/12

    Unterbrechung eines Beschlussverfahrens durch die Eröffnung des

    Anders verhält es sich nur bei nicht vermögensrechtlichen oder höchstpersönlichen Streitigkeiten, wie etwa bei der Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH (OLG München, Urteil vom 08.06.1994 - 7 U 6514/93 - ZIP 1994, 1021 zu 1 der Gründe) bzw. einem Kündigungsschutzprozess im Falle einer Verbraucherinsolvenz des Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 05.11.2009 - 2 AZR 609/08 - AP BGB § 626 Nr. 224 R 10).
  • OLG Dresden, 10.07.2001 - 2 U 632/01
    Ebenso wenig hat der nicht geladene Gesellschafter H eine etwaige Beschlussfassung nachträglich genehmigt (vgl. BGHZ 87, 1 [4]; OLG München ZIP 1994, 1021 [1022]; OLG Frankfurt BB 1983, 2139 [2140]).
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Rechtsprechung
   OLG München, 21.04.1994 - 29 U 3177/93   

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https://dejure.org/1994,2504
OLG München, 21.04.1994 - 29 U 3177/93 (https://dejure.org/1994,2504)
OLG München, Entscheidung vom 21.04.1994 - 29 U 3177/93 (https://dejure.org/1994,2504)
OLG München, Entscheidung vom 21. April 1994 - 29 U 3177/93 (https://dejure.org/1994,2504)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für die Haftung wegen eines Verschuldens eines Vertragsschlusses (culpa in contrahendo)

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 64
    Begriff des qualifizierten faktischen GmbH-Konzerns - Mißbräuchliche Ausübung der Konzernleitungsmacht - Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer Bauträger-GmbH für Werklohnschuld der Gesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträger-GmbH und Architekten-GbR können Konzern sein! (IBR 1995, 81)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2900
  • NJW 1995, 2656 (Ls.)
  • ZIP 1994, 1776
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91

    Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters

    Auszug aus OLG München, 21.04.1994 - 29 U 3177/93
    Nach der neueren Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1993, 1200 - TBB; NJW 1994, 446 ) haftet der eine GmbH beherrschende Gesellschafter, der sich auch außerhalb der GmbH unternehmerisch betätigt, entsprechend den §§ 302, 303 AktG , wenn er die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausübt, die keine angemessene Rücksicht auf die eigenen Belange der abhängigen Gesellschaft nimmt, ohne daß sich der ihr insgesamt zugefügte Nachteil durch Einzelausgleichsmaßnahmen kompensieren ließe.

    Was das Merkmal der fehlenden Rücksichtnahme auf die Belange der GmbH angeht, genügt die Klägerin ihrer Darlegungs- und Beweislast, wenn sie Umstände darlegt und beweist, die die Annahme zumindest nahelegen, daß bei der Unternehmensführung im Hinblick auf das Konzerninteresse die eigenen Belange der GmbH über bestimmte, konkret ausgleichsfähige Einzeleingriffe hinaus beeinträchtigt worden sind (BGH NJW 1993, 1200, 1203).

    Es handelte sich dabei also nicht um "bestimmte, konkret ausgleichsfähige Einzeleingriffe", im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1993, 1200, 1203), sondern um Maßnahmen, die "sich unmittelbar auf den Vermögensstand" (BGH aaO ) der GmbH auswirkten.

  • BGH, 23.02.1983 - VIII ZR 325/81

    Verjährung der Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG München, 21.04.1994 - 29 U 3177/93
    a) Eine Aufklärungspflicht besteht insbesondere dann, wenn der künftige Vertragspartner vorleistungspflichtig ist und wenn damit zu rechnen ist, daß die GmbH im Zeitpunkt der Fälligkeit ihrer Verbindlichkeit nicht zahlungsfähig sein wird (vgl. BGHZ 87, 27, 34; BGH WM 1984, 475, 477; Baumbach/Hueck aaO Rdn. 34).
  • BGH, 27.10.1982 - VIII ZR 187/81

    Persönliche Inanspruchnahme eines Alleingesellschafters einer GmbH; Verletzung

    Auszug aus OLG München, 21.04.1994 - 29 U 3177/93
    Nach der Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1983, 676, 677) kommt eine Eigenhaftung des Geschäftsführers einer GmbH aus culpa in contrahendo u. a. dann in Betracht, wenn er schuldhaft eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Geschäftspartner verletzt und wenn er wirtschaftlich selbst stark an dem Geschäft interessiert ist und aus dem Geschäft eigenen Nutzen erstrebt.
  • BGH, 25.01.1984 - VIII ZR 227/82

    Haftung des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG wegen unterlassener Aufklärung des

    Auszug aus OLG München, 21.04.1994 - 29 U 3177/93
    a) Eine Aufklärungspflicht besteht insbesondere dann, wenn der künftige Vertragspartner vorleistungspflichtig ist und wenn damit zu rechnen ist, daß die GmbH im Zeitpunkt der Fälligkeit ihrer Verbindlichkeit nicht zahlungsfähig sein wird (vgl. BGHZ 87, 27, 34; BGH WM 1984, 475, 477; Baumbach/Hueck aaO Rdn. 34).
  • BGH, 13.12.1993 - II ZR 89/93

    Begriff des herrschenden Unternehmens

    Auszug aus OLG München, 21.04.1994 - 29 U 3177/93
    Nach der neueren Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1993, 1200 - TBB; NJW 1994, 446 ) haftet der eine GmbH beherrschende Gesellschafter, der sich auch außerhalb der GmbH unternehmerisch betätigt, entsprechend den §§ 302, 303 AktG , wenn er die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausübt, die keine angemessene Rücksicht auf die eigenen Belange der abhängigen Gesellschaft nimmt, ohne daß sich der ihr insgesamt zugefügte Nachteil durch Einzelausgleichsmaßnahmen kompensieren ließe.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.08.1994 - 20 W 308/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5351
OLG Frankfurt, 30.08.1994 - 20 W 308/90 (https://dejure.org/1994,5351)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.08.1994 - 20 W 308/90 (https://dejure.org/1994,5351)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. August 1994 - 20 W 308/90 (https://dejure.org/1994,5351)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,5351) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Neubestimmung des Geburtsnamen eines Kindes durch die Eltern; Heirat im Ausland; Gemeinsamer Familienname; Berichtigungsantrag der Standesamtsaufsichtsbehörde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1995, 58
  • FamRZ 1995, 687 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

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