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   OLG Düsseldorf, 26.05.1994 - 5 U 196/93   

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OLG Düsseldorf, 26.05.1994 - 5 U 196/93 (https://dejure.org/1994,16300)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.05.1994 - 5 U 196/93 (https://dejure.org/1994,16300)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - 5 U 196/93 (https://dejure.org/1994,16300)
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    Bauschuttentsorgung: Welche Dokumente muß Unternehmer bringen? (IBR 1995, 456)

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 26 U 2/06

    Bauvertrag: Anspruch des Bauherrn auf Herausgabe der Ausführungspläne und

    Der Fall ist daher mangels eines schutzwürdigen Interesses des Klägers nicht vergleichbar mit den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen zur Herausgabe von Lieferscheinen, die den Auftraggeber in die Lage versetzen sollen, den abfallrechtlichen Entsorgungsnachweis zu führen (dazu OLG Düsseldorf OLGR 1994, 278), zur Herausgabe von Unternehmerbescheinigungen, die die persönliche Sachkunde und Zuverlässigkeit des Bauunternehmers bestätigen sollen (OLG Köln NZBau 2000, 78), oder zur Überlassung von Wärmebedarfsberechnungen, Rohrnetzberechungen oder Revisionsplänen der Leitungsführung bei der Heizungsinstallation, weil diese Unterlagen für den laufenden Betrieb und die Wartung der Heizungsanlage benötigt werden (OLG Köln Urteil vom 23.02.2005 - 11 U 76/04).
  • OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 2 U 2777/21

    Folgen der WEG-Reform für Vergemeinschaftungsbeschlüsse

    Sofern eine entsprechende Pflicht eines Bauträgers besteht, handelt es sich um eine leistungsbezogene Nebenpflicht im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB (OLG Köln, Urteil vom 06.08.1999 - 19 U 176/98 -, juris Rn. 2; Urteil vom 23.02.2005 - 11 U 76/04 -, juris Rn. 4; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.01.2010 - 10 U 119/09 -, juris Rn. 4; OLG Rostock, Urteil vom 15.02.1995 - 2 U 59/94 -, abgedruckt in: NJW 1995, 1422; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.1994 - 5 U 196/93 -, juris Rn. 33; auch: Stretz in ibr-online-Kommentar, Bauvertragsrecht, Stand 22/2021, § 650n Rn. 20).
  • OLG Köln, 06.08.1999 - 19 U 176/98

    Aushändigung der Unternehmerbescheinigung

    Der Fall ist vergleichbar der Pflicht zur Übergabe einer Bescheinigung über die Ausführung einer Holzschutzbehandlung (OLG Rostock, OLGR 1995, 56) und der Pflicht eines Abbruchunternehmers, dem Auftraggeber die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die diesen in die Lage versetzen, den Entsorgungsnachweis zu führen (OLG Düsseldorf, OLGR 1994, 278).
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