Weitere Entscheidung unten: OLG München, 26.10.1993

Rechtsprechung
   OLG München, 03.11.1993 - 7 U 2905/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4584
OLG München, 03.11.1993 - 7 U 2905/93 (https://dejure.org/1993,4584)
OLG München, Entscheidung vom 03.11.1993 - 7 U 2905/93 (https://dejure.org/1993,4584)
OLG München, Entscheidung vom 03. November 1993 - 7 U 2905/93 (https://dejure.org/1993,4584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GmbHG §§ 14, 34, 45, 49, 51; BGB § 29
    Anforderungen an die Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtungsklage, Ausschluss, Beschlussmängel, Einberufung, Einziehung, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Nichtigkeitsfeststellungsklage, Notgeschäftsführer, positive Beschlussfeststellungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GmbHG §§ 1, 34, 48, 51

Papierfundstellen

  • DB 1994, 320
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Hamm, 14.03.2000 - 27 U 102/99

    Einziehung eines Geschäftsanteils in einer aus zwei gleichberechtigten

    Er hätte während seiner urlaubsbedingten Abwesenheit den Zugang postalischer Sendungen sicherstellen müssen, zumal er angesichts der kritischen Phase der Auseinandersetzung der Gesellschafter der Antragsgegnerin mit Schriftverkehr hätte rechnen müssen (vgl. dazu OLG München, DB 1994, 320).
  • OLG Brandenburg, 15.10.1997 - 7 U 56/95

    Wirksamkeit von Gesellschaftsbeschlüssen aus Gesellschafterversammlung;

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  • OLG Dresden, 17.08.1998 - 2 U 596/98

    Wichtiger Grund für die Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Zwar kann unter den einen Ausschluss aus wichtigem Grunde rechtfertigenden Voraussetzungen eine Einziehung des Geschäftsanteils der Klägerin auch wegen deren Fehlverhaltens als Geschäftsführerin erfolgen (vgl. BGH NJW 1977, 2316; BGH ZIP 1995, 567 [569]; OLG München DB 1994, 320 [321]; Senatsurteil vom 17.01.1994 - 2 U 1032/93 -).

    Jedoch ist weder der Beklagten noch deren übrigen Gesellschaftern ein Verbleiben der Klägerin unzumutbar, da diese durch das ihr vorgeworfene Verhalten weder ihre Treuepflichten schwerwiegend verletzt noch das Vertrauensverhältnis zu den Mitgesellschaftern derart nachhaltig zerstört hat, dass ihre weitere Mitgliedschaft den Fortbestand der Beklagten ernstlich gefährdet (vgl. BGHZ 9, 157 [163 f.]; BGHZ 32, 17 [34 f.]; BGHZ 80, 346 [349 f.]; BGH GmbHR 1987, 302 [303]; BGH ZIP 1995, 567 [569]; BGH ZIP 1997, 1919 [1920]; OLG München DB 1994, 320 ).

  • OLG München, 01.07.2002 - 7 W 1684/02

    Einberufung der Gesellschafterversammlung einer GmbH im Einvernehmen aller

    Sonst könnten die Kompetenzen zur Einberufung ausgehebelt werden (OLG Hamm DB 1992, 265; der erkennende Senat in DB 1994, 320, 321).
  • BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 456/97

    Beschwerdeberechtigung des Gesellschaftergeschäftsführers einer Zweimann-GmbH mit

    Durch die Berufung eines Notgeschäftsführers wurden die von der Gesellschafterversammlung bestellten Geschäftsführer nicht ihrer Ämter enthoben, unbeschadet der Tatsache, daß sie im Handelsregister gelöscht sind (vgl. OLG Schleswig NJW 1960, 1862; OLG München DB 1994, 320 ; Münch-Komm/Reuter BGB 3.Aufl. § 29 Rn. 12; Palandt/Heinrichs BGB 57.Aufl. § 29 Rn.7).
  • OLG Saarbrücken, 24.11.2004 - 1 U 202/04

    Familien-GmbH: Reichweite des Einstimmigkeitserfordernisses für die

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Kenntnis der betroffenen Gesellschafter von dem anhängigen Rechtsstreit sichergestellt ist,, wovon im Streitfall auszugehen ist, so dass diese sich dem Prozess ggfs. als Nebenintervenienten anschließen könnten ( vgl. BGHZ 97, 31 ; OLG München DB 94, 320 321 ).
  • OLG Köln, 18.02.2003 - 22 U 138/02

    Wohnraummietrecht bei Anmietung von Räumen durch gemeinnützigen Verein zu

    Auch die Bestellung eines Notvorstands hätte einer wirksamen Zustellung des Schreibens nicht entgegengestanden, wäre die Beklagte zu 3) noch Mitglied des Vorstands gewesen; denn eine solche vorübergehende Notmaßnahme lässt grundsätzlich bestehende Vorstandsämter unberührt (vgl. BayObLG, NJW-RR 1999, 1259; 1260; OLG München, DB 1994, 320; OLG Schleswig, NJW 1960, 1862 f.; Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 29 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1998 - 6 U 78/97
    Ein solcher zum Ausschluß des betreffenden Gesellschafters berechtigender Grund liegt namentlich im Falle einer schwerwiegenden Verletzung der ihm obliegenden Pflichten (vgl. BGHZ 80, 346, 350; BGH GmbHR 1987, 302, 303; OLG Frankfurt/Main, GmbHR 1980, 56, 57; OLG München DB 1994, 320, 321; Scholz/Winter, a.a.O., § 15 GmbHG, Rdn. 134; Baumbach/Hueck, a.a.O., Anh. zu § 34 GmbHG, Rdn. 3; Hachenburg/Ulmer, a.a.O., Anh. zu § 34 GmbHG, Rdn. 11) sowie insbesondere im Falle von kriminellen Handlungen zum Nachteil der Gesellschaft vor (vgl. BGH GmbHR 1987, 302, 303; Scholz/Winter, a.a.O.).
  • OLG Celle, 06.08.1997 - 9 U 224/96

    Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses; Verweigerung der Aufnahme eines

    Die Rechtsprechung mißt das Vorliegen eines wichtigen Grundes an verschiedenen Gesichtspunkten, die auf die Loyalität entweder gegenüber der Gesellschaft oder gegenüber den Mitgesellschaftern bezogen sind (vgl. OLG Frankfurt/M. DB 1979, 2127; OLG München DB 1994, 320, 321) [OLG München 03.11.1993 - 7 U 2905/93] .
  • LG Dortmund, 05.11.1997 - 10 O 51/97

    Nichtigkeit des Beschlusses der Gesellschafterversammlung hinsichtlich der

    Gesetzes (OLG München GmbHR 1994, 406; OLG Düsseldorf.
  • LG Duisburg, 02.10.2003 - 11 T 199/03
  • LG Duisburg, 17.03.2004 - 11 T 278/03
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Rechtsprechung
   OLG München, 26.10.1993 - 18 U 3157/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8595
OLG München, 26.10.1993 - 18 U 3157/93 (https://dejure.org/1993,8595)
OLG München, Entscheidung vom 26.10.1993 - 18 U 3157/93 (https://dejure.org/1993,8595)
OLG München, Entscheidung vom 26. Oktober 1993 - 18 U 3157/93 (https://dejure.org/1993,8595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 138 Abs. 1
    Sittenwidrigkeit einer Verhaltensklausel eines Handelsvertretervertrages für die Zeit nach Beendigung des Vertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - DVAG 2 -, Generalunterlassungsklausel, geltungserhaltende Reduktion eines sittenwidrigen Wettbewerbsverbotes, Meinungsäußerungverbot, Wettbewerbsverbot, Wohlverhaltensklausel, Pflicht zum Wohlverhalten, Wohlverhaltenspflicht, Pflicht kritische Äußerungen zu ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.03.1979 - KZR 23/77

    Wettbewerbsvereinbarung zu einem gemeinsamen Zweck - Freiheit des Wettbewerbs -

    Auszug aus OLG München, 26.10.1993 - 18 U 3157/93
    Eine derartige Klausel muß als sittenwidrig angesehen werden (BGH NJW 1979, 1605/1606).
  • BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 62/88

    Sittenwidrigkeit eines Wettbewerbsverbots; Erstreckung der Gesamtnichtigkeit

    Auszug aus OLG München, 26.10.1993 - 18 U 3157/93
    Insbesondere die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit, aber auch persönliche Freiheitsrechte, wie die Meinungsfreiheit, sind durch § 138 BGB geschützt, wobei dieser Schutz gerade auch im Licht der Grundrechte (Artikel 5 und 12Abs. 1 gesehen werden muß (Bundesverfassungsgericht NJW 1990, 1469/1470, BGH NJW-RR 1989, 800/801).
  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus OLG München, 26.10.1993 - 18 U 3157/93
    Insbesondere die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit, aber auch persönliche Freiheitsrechte, wie die Meinungsfreiheit, sind durch § 138 BGB geschützt, wobei dieser Schutz gerade auch im Licht der Grundrechte (Artikel 5 und 12Abs. 1 gesehen werden muß (Bundesverfassungsgericht NJW 1990, 1469/1470, BGH NJW-RR 1989, 800/801).
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