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   OLG München, 31.01.1995 - 18 U 5136/92   

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OLG München, 31.01.1995 - 18 U 5136/92 (https://dejure.org/1995,7871)
OLG München, Entscheidung vom 31.01.1995 - 18 U 5136/92 (https://dejure.org/1995,7871)
OLG München, Entscheidung vom 31. Januar 1995 - 18 U 5136/92 (https://dejure.org/1995,7871)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08

    Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Nahezu einhellig wird die Auffassung vertreten, dass die den Umständen des Einzelfalles angepasste Prüfungs- und Überlegungsfrist nicht der vom Gericht gesetzten Frist des § 411 Abs. 4 ZPO zur Stellungnahme zum Gutachten entspreche, da die Geltendmachung des Ablehnungsgrundes eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Gutachtens gerade nicht erfordere (vgl. beispielhaft OLG Frankfurt, OLGR 1995, 139; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 72; OLG Köln, OLGR 1995, 147; Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 406, Rdnr. 10, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 5 W 276/06

    Fristablauf für Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Nahezu einhellig wird die Auffassung vertreten, dass die den Umständen des Einzelfalles angepasste Prüfungs- und Überlegungsfrist nicht der vom Gericht gesetzten Frist des § 411 Abs. 4 ZPO zur Stellungnahme zum Gutachten entspreche, da die Geltendmachung des Ablehnungsgrundes eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Gutachtens gerade nicht erfordere (vgl. beispielhaft OLG Frankfurt, OLGR 1995, 139; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 72; OLG Köln, OLGR 1995, 147; Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 406, Rdnr. 10, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 08.11.2007 - 5 W 287/07

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Nahezu einhellig wird die Auffassung vertreten, dass die den Umständen des Einzelfalles angepasste Prüfungs- und Überlegungsfrist nicht der vom Gericht gesetzten Frist des § 411 Abs. 4 ZPO zur Stellungnahme zum Gutachten entspreche, da die Geltendmachung des Ablehnungsgrundes eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Gutachtens gerade nicht erfordere (vgl. beispielhaft OLG Frankfurt, OLGR 1995, 139; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 72; OLG Köln, OLGR 1995, 147; Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 406, Rdnr. 10, m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 14.11.2000 - 9 UF 267/00

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen

    Zwar hat das Amtsgericht bei der Übersendung des Gutachtens eine Frist zur Stellungnahme nicht gesetzt; hierauf kommt es jedoch nicht an, da solche gerichtlichen Fristen schon von ihrem Sinn und Zweck her nur die Stellungnahme zum Gutachten, nicht jedoch das (unverschuldete) Vorbringen von Ablehnungsgründen betreffen können (vgl. auch OLG Frankfurt OLGR 1995, 139, 140; Zöller-Greger, § 406 Rn. 10).
  • OLG Köln, 30.05.2005 - 16 Wx 90/05

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des

    Nach der in § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO getroffenen Regelung ist die Ablehnung eines bereits ernannten Sachverständigen nur zulässig, wenn das entsprechende Gesuch unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis des Ablehnungsgrundes gestellt wird (vgl. OLG Köln OLGR 2001, 261 f; OLG Celle NJW-RR 1995, 128; OLG Frankfurt am Main OLGR 1995, 139 f; BayObLG MDR 1995, 412 f; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 72 f; Zöller, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 25. Auflage 2005, § 406 Rdn. 11; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage 2005, Rdn. 2650) .
  • OLG Bamberg, 24.07.2000 - 8 W 34/00

    Bitumendickbeschichtung: Kann ein Gerichtsgutachter abgelehnt werden?

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  • OLG Naumburg, 29.06.1998 - 10 W 14/98

    Anspruch auf Schadensersatz wegen verzögerter Konkursantragstellung;

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