Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 26.06.1995

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.02.1995 - 22 U 131/94   

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https://dejure.org/1995,7587
OLG Düsseldorf, 10.02.1995 - 22 U 131/94 (https://dejure.org/1995,7587)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.02.1995 - 22 U 131/94 (https://dejure.org/1995,7587)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Februar 1995 - 22 U 131/94 (https://dejure.org/1995,7587)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Unfall bei Teilnahme an einem Trabrennen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sportart; Stillschweigender Haftungsausschluß; Handeln auf eigene Gefahr; Verkehrspflicht; Sportverband; Regelverstoß

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall auf der Trabrennbahn - Zur Haftung nach einer Kollision von Sulkyfahrern beim Pferderennen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Haftung für Unfälle bei »parallel ausgeübten« Sportarten

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 73
  • SpuRt 1996, 176
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02

    Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen

    (2) In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird ein Haftungsausschluß bei sportlicher Betätigung für den Fall, daß kein oder kein gewichtiger Regelverstoß bzw. kein grob fahrlässiges Verhalten des Schädigers feststellbar ist, vielfach auch außerhalb des Bereichs sportlicher Kampfspiele bejaht (vgl. OLG Celle, VersR 1980, 874 - Motorsport mit Gelände-Motorrädern - OLG Düsseldorf, OLGR 1995, 210 - Trabrennen - VersR 1996, 343 - organisierte Radwanderung - NJW-RR 1997, 408 - GoKart-Fahrt - OLG Düsseldorf, DAR 2000, 566 - ADAC-500 km-Rennen auf dem Nürburgring - OLG Hamm, VersR 1985, 296 - Squash-Trainingsspiel - OLG Saarbrücken, VersR 1992, 248 - Gokart-Rennen -, der erkennende Senat hat die Revision gegen dieses Urteil mit Beschluß vom 16. April 1991 - VI ZR 260/90 - nicht angenommen; OLG Zweibrücken, VersR 1994, 1366 - Radtrainingsfahrt -, der erkennende Senat hat die Revision gegen dieses Urteil mit Beschluß vom 14. Juni 1994 - VI ZR 242/93 - nicht angenommen; anders etwa: OLG Hamm, NJW-RR 1990, 925 - Segelwettkampf - OLG Karlsruhe, NJW 1978, 705 - Hochgebirgstour - VersR 1990, 1405 - Abschlußtraining bei Fahrerlehrgang eines Motorsportclubs - OLG Koblenz, NJW-RR 1994, 1369 - Motorradrallye auf dem Nürburgring -).
  • OLG Karlsruhe, 21.10.2008 - 10 U 36/08

    Kein Haftungsausschluss bei Teilnahme am Fahrsicherheitstraining, wenn

    Damit ist vorliegend ein besonderer, durch die Eigenart des ausgeübten Motorsports geprägter Sorgfaltsmaßstab anzulegen (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, VersR 1996, 73 ).
  • OLG Schleswig, 28.09.2011 - 9 U 12/11

    Gefährliche Sportart Trabrennen: Schadensersatz für das Pferd "Chaleska"

    Allerdings ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (vgl. BGH NJW 1976, 957 f.; OLG Hamm VersR 1983, 1040 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 292 f.; OLG Düsseldorf VersR 1996, 73 f "Trabrennunfall"; Mü-Ko-Wagner, BGB , 5. Aufl., § 823 Rn. 550; Palandt-Sprau, BGB , 69. Aufl., § 823 Rn. 215 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.06.1995 - 13 U 30/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7757
OLG Hamm, 26.06.1995 - 13 U 30/95 (https://dejure.org/1995,7757)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.06.1995 - 13 U 30/95 (https://dejure.org/1995,7757)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juni 1995 - 13 U 30/95 (https://dejure.org/1995,7757)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.03.1993 - VI ZR 101/92

    Ersatzpflicht bei Konversionsneurose

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1995 - 13 U 30/95
    b) Eine reaktive Depression kann zwar auch ohne unfallbedingte organische Schädigungen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche auslösen (BGH, NJW 1993, 1523, 1523), wobei der Schädiger dem Geschädigten eine vorhandene "schädliche Anlage" nicht entgegenhalten kann (BGH, NJW 1993, 1523, 1523.).

    Derartige psychische Beeinträchtigungen Sind nur rein zufällig durch das Unfallgeschehen ausgelöst worden, hätten in gleicher oder ähnlicher Weise auch aus womöglich geringfügigen anderen Anlässen eintreten können und, gehören deshalb zum allgemeinen Lebensrisiko des Verletzten, das dieser entschädigungslos zu tragen hat (BGH, NJW 1993, 1523, 1523).

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