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   OLG Brandenburg, 28.03.1995 - 9 WF 18/95   

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https://dejure.org/1995,4462
OLG Brandenburg, 28.03.1995 - 9 WF 18/95 (https://dejure.org/1995,4462)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.03.1995 - 9 WF 18/95 (https://dejure.org/1995,4462)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. März 1995 - 9 WF 18/95 (https://dejure.org/1995,4462)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361 § 1569 § 1601; ZPO § 42
    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Potsdam - 46 F 34/94
  • OLG Brandenburg, 28.03.1995 - 9 WF 18/95

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1497
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 23.03.1992 - 7 W 10/92
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.1995 - 9 WF 18/95
    Das Gleiche gilt, wenn ein prozessual zulässiges Verhalten einer Partei mit dem Begriff "Kinkerlitzchen" beschrieben wird (OLG Hamburg, NJW 1992, 2036 ); wenn gegenüber der Partei geäußert wird, ihre Anträge gehörten in den Papierkorb (LG Bayreuth, NJW-RR 1986, 678 ), wenn der Richter in der Verhandlung äußert, der Rechtsstreit sei völlig überflüssig, er sei nicht verpflichtet sich jeden Blödsinn anzuhören (OLG Hamburg, NDR 19891 71), oder wenn die abgelehnte Richterin gegenüber dem Prozessbevollmächtigten einer Partei erklärt, sie lasse sich nicht "verarschen" (OLG Frankfurt/M., FamRZ 1994, 909 ).
  • LG Bayreuth, 07.01.1986 - 2 T 112/85

    Ablehnung eines Rechtspflegers wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.1995 - 9 WF 18/95
    Das Gleiche gilt, wenn ein prozessual zulässiges Verhalten einer Partei mit dem Begriff "Kinkerlitzchen" beschrieben wird (OLG Hamburg, NJW 1992, 2036 ); wenn gegenüber der Partei geäußert wird, ihre Anträge gehörten in den Papierkorb (LG Bayreuth, NJW-RR 1986, 678 ), wenn der Richter in der Verhandlung äußert, der Rechtsstreit sei völlig überflüssig, er sei nicht verpflichtet sich jeden Blödsinn anzuhören (OLG Hamburg, NDR 19891 71), oder wenn die abgelehnte Richterin gegenüber dem Prozessbevollmächtigten einer Partei erklärt, sie lasse sich nicht "verarschen" (OLG Frankfurt/M., FamRZ 1994, 909 ).
  • BayObLG, 04.08.1993 - 5St RR 80/93

    "Sie lügen nach Aktenlage unverschämt" - § 24 StPO

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.1995 - 9 WF 18/95
    Solange sich die Ausdrucksweise des Richters innerhalb seines Verhaltensspielraums bewegt, der sehr erheblich ist, begründet allein die Darlegung einer Rechtsansicht die Besorgnis der Befangenheit nicht (Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO , 52. Aufl., § 42 Rdn. 17) Erst wenn der Richter die dabei gebotene Zurückhaltung überschreitet und er sich verletzender Ausdrücke oder sonstiger ungewöhnlich scharfer verletzender Formulierungen bedient, kann auf diese Wortwahl ein Ablehnungsgesuch gestützt werden (BayObLG, NJW 1993, 2948 ).
  • OLG Frankfurt, 07.09.1979 - 20 W 378/79
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.1995 - 9 WF 18/95
    Ein Ablehnungsgesuch für ein bestimmtes Verfahren kann auch mit dem Befangenheit ausdrückenden Verhalten des Richters in einem anderen Verfahren begründet werden, wenn der Ablehnungsgrund übergreifend ist (OLG Frankfurt/M., OLGZ 1980, 109).
  • OLG Frankfurt, 10.01.1994 - 3 WF 156/93

    Ablehnung eines Familienrichters; Besorgnis der Befangenheit;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.1995 - 9 WF 18/95
    Das Gleiche gilt, wenn ein prozessual zulässiges Verhalten einer Partei mit dem Begriff "Kinkerlitzchen" beschrieben wird (OLG Hamburg, NJW 1992, 2036 ); wenn gegenüber der Partei geäußert wird, ihre Anträge gehörten in den Papierkorb (LG Bayreuth, NJW-RR 1986, 678 ), wenn der Richter in der Verhandlung äußert, der Rechtsstreit sei völlig überflüssig, er sei nicht verpflichtet sich jeden Blödsinn anzuhören (OLG Hamburg, NDR 19891 71), oder wenn die abgelehnte Richterin gegenüber dem Prozessbevollmächtigten einer Partei erklärt, sie lasse sich nicht "verarschen" (OLG Frankfurt/M., FamRZ 1994, 909 ).
  • OLG Hamm, 07.01.1976 - 1 W 94/75
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.1995 - 9 WF 18/95
    Hat etwa ein Richter in der ersten oder zweiten Instanz im Prozesskostenhilfeverfahren mitgewirkt und hat er dabei eine für die Partei nachteilige Rechtsansicht vertreten, so kann er allein deshalb für das folgende Verfahren der Hauptsache in diesen Instanzen nicht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden (OLG Hamm, NJW 1976, 1459).
  • BVerfG, 25.01.1972 - 2 BvA 1/69

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.1995 - 9 WF 18/95
    Das Ablehnungsgesuch kann nur auf objektive Gründe gestützt werden, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtungen wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (BGHZ 70, 770; BVerfGE 32, 288, 290).
  • OLG Hamm, 06.10.2011 - 32 W 19/11

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen unsachlicher Stellungnahme zum

    Es ist einem Richter sicher nicht verboten, sich wertend sowohl zum Sachvortrag eines Beteiligten als auch zu dessen Prozessführung zu äußern; er hat in der Ausdrucksweise einen erheblichen Verhaltensspielraum (vgl. OLG München, Beschluss v. 18.02.2008, 17 W 869/08; OLG Brandenburg, FamRZ 1995, 1497).
  • OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 1 W 8/21

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Erforderlich ist insoweit eine abfällige, höhnische, kränkende oder beleidigende Wortwahl oder eine unangebracht bissige Ironie gegenüber der Partei oder dem Anwalt (Senat, Beschluss vom 14. April 2016, Az.: 1 W 5/16; OLGR Brandenburg 1995, 225); diese Grenze wurde durch die gewählte Formulierung, die lediglich die seitens des Prozessbevollmächtigten der Beklagten verwendete Metapher aufgegriffen hat, nicht überschritten.
  • LSG Bayern, 13.08.2001 - L 5 AR 109/01

    Voraussetzungen eines Ablehnungsgesuchs gegen einen vorsitzenden Richter wegen

    Freilich ist es einem Richter nicht verboten, sich wertend zum Sachvortrag eines Beteiligten zu äußern; er hat in der Ausdrucksweise einen sehr erheblichen Verhaltensspielraum (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 1995, 1497, 1498).
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Rechtsprechung
   OLG München, 28.06.1995 - 3 U 1536/95   

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https://dejure.org/1995,7936
OLG München, 28.06.1995 - 3 U 1536/95 (https://dejure.org/1995,7936)
OLG München, Entscheidung vom 28.06.1995 - 3 U 1536/95 (https://dejure.org/1995,7936)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juni 1995 - 3 U 1536/95 (https://dejure.org/1995,7936)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 1147 1192; ZPO §§ 767 866 869; ZVG § 1
    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bei Vollstreckungsgegenklage - Löschung der Grundschuld während des Rechtsstreits

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 31.07.2017 - 5 U 142/15

    Zwangsvollstreckungsgegenklage; Ausübung des Widerrufsrechts

    Mit der Löschung der streitgegenständlichen Grundschuld war das Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckungsgegenklage entfallen (vgl. OLG München OLGR 1995, 225 - Rdnr. 27 zitiert nach Juris; OLG Rostock JurBüro 2007, 325 Rdnr. 7 zitiert nach Juris und Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 767 Rdnr. 8 mit weiteren Nachweisen).
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