Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.06.1995 - 3 U 60/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8551
OLG Hamm, 21.06.1995 - 3 U 60/95 (https://dejure.org/1995,8551)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.06.1995 - 3 U 60/95 (https://dejure.org/1995,8551)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juni 1995 - 3 U 60/95 (https://dejure.org/1995,8551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,8551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fürsorgepflicht des alkoholisierten Fahrzeugführers gegenüber den alkoholisierten Mitinsassen bezüglich des Anlegens von Sicherheitsgurten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Universität des Saarlandes (Zusammenfassung)

    Anschnallpflicht - Diesbezügliche Verantwortung des Fahrers für den betrunkenen Beifahrer

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 666 (Ls.)
  • NZV 1996, 33
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13

    Vierjähriges Kind schnallt sich während der Autofahrt ab - Geldbuße für den

    Zwar besteht grundsätzlich keine Fürsorgepflicht des Kfz-Führers in Bezug auf die Anschnallpflicht aus § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO gegenüber zur "Besetzung" gehörenden, im Kfz beförderten Personen, die selbst Normadressaten der Anschnallpflicht sind (vgl. dazu z.B.: BayObLG, Beschluss vom 27. August 1993 zu 2 ObOWi 280/93, zitiert nach juris Rn. 7 m.w.N.; KG Berlin, VRS 70, 469, 470; OLG Hamm, NZV 1996, 33).

    Etwas Anderes gilt indes gegenüber dem schutzwürdigen Personenkreis des § 3 Abs. 2a StVO (vgl. dazu: OLG Hamm, NZV 1996, 33 m.w.N.; Heß, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. Aufl., § 23 StVO Rn. 17), wozu ausdrücklich auch Kinder zählen.

    Gegenüber diesen Personen trifft den Kfz-Führer ausnahmsweise eine besondere Fürsorgepflicht (Heß, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. Aufl., § 23 StVO Rn. 17; OLG Frankfurt, VM 86, 6; OLG Hamm, NZV 1996, 33 - jeweils für betrunkene Mitfahrer; vgl. auch: KG Berlin, VRS 70, 469, 470, wonach eine bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des Kfz-Führers für einen Verstoß gegen die Anschnallpflicht eines Mitfahrers nur bei Bestehen einer Garantenstellung mit Erfolgsabwendungspflicht in Betracht kommt).

  • LG Frankfurt/Main, 17.07.2019 - 24 O 246/16

    Schmerzensgeldberechnung

    Denn es kann von einem verantwortungsbewussten Fahrer, der den Grundregeln des § 1 StVO Folge zu leisten hat, erwartet werden, dass er bei Mitfahrern aus diesem Personenkreis erkennt, dass bei solchen Mitfahrern ein höheres Risiko dafür besteht, dass sie ihrer Anschnallobliegenheit nicht entsprechen (ebenso OLG Hamm, Urteil vom 21. Juni 1995, 3 U 60/95).

    Verletzt ein Fahrer aber diese Obliegenheit, vor Fahrtantritt zu überprüfen, ob die Mitfahrer aus diesem Personenkreis angeschnallt sind, rechtfertigt dies aber nicht zwingend, die Obliegenheitsverletzung des Mitfahrers vollständig zurücktreten zu lassen (im Ergebnis ebenso OLG Hamm, Urteil vom 21. Juni 1995, 3 U 60/95).

  • OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 1 U 192/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Mitverschulden eines betrunkenen Beifahrers

    (vgl. OLG Hamm NZV 1996, 33).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.03.1994 - 2 U 164/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8335
OLG Köln, 02.03.1994 - 2 U 164/91 (https://dejure.org/1994,8335)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.03.1994 - 2 U 164/91 (https://dejure.org/1994,8335)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. März 1994 - 2 U 164/91 (https://dejure.org/1994,8335)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,8335) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    WEG § 3, § 5, § 8, § 10, § 41, § 43
    Begriff des Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft i.S. der §§ 10 ff. WEG; Bildung von Sondereigentum an Räumen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.1994 - 2 U 164/91
    Kann aber ein durch die zunächst unzulässige Bildung von Sondereigentum bisher isolierter Miteigentumsanteil nunmehr doch mit Sondereigentum an den Räumen verbunden werden, besteht nicht die Notwendigkeit, den Anteil aufzulösen und dafür Wertersatz zu zahlen (Abgrenzung zu BGHZ 109, 179 ff.).«.

    Durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 03.11.1989 - V ZR 143/87 - sind die damaligen Beklagten unter teilweiser Abänderung der Senatsentscheidung verurteilt worden, der Klägerin anteiligen Ersatz der Kosten für die Errichtung des Heizwerks zu leisten; auf die jetzige Beklagte entfiel ein vom Bundesgerichtshof ausgeurteilter Betrag von 177.173,19 DM.

    Hinsichtlich des damals zur Entscheidung stehenden Sachverhalts und der Ausführungen des Bundesgerichtshofs wird auf dessen in BGHZ 109, 179 ff. und NJW 1990, 447 ff. veröffentlichte Entscheidung Bezug genommen.

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.11.1989 (BGHZ 109, 179, 184 f. = NJW 1990, 447 ff. besprochen von Röll MittBayNot 1990, 85, Reithmann EWiR 1990, 195, Zimmermann DNotZ 1991, 153 und Holch EWiR 1992, 131; vgl. auch Wenzel DNotZ 1993, 297, 299 f.) ist davon auszugehen, daß es, wenn ein isolierter Miteigentumsanteil "als Folge der Anwendung gesetzlicher Bestimmungen" im Widerspruch zu §§ 3, 8 WEG entsteht, lediglich zur "dinglichen Verstrickung kommt, nicht aber der Inhaber des isolierten Anteils Wohnungseigentümer i.S. des WEG wird.

    Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung im Vorprozeß ausgeführt, die damalige Abtretung habe Ansprüche aufgrund der Übertragung des isolierten Miteigentumsanteils nicht erfassen können, da diese damals noch nicht bestanden hätten (BGH NJW 1990, 447, 448, insoweit in BGHZ 109, 179, 186 nicht abgedruckt).

    Die Ausführungen des Bundesgerichtshofs unter 11 2 b) seines Urteils im Vorprozeß (NJW 1990, 447, 448, vgl. oben 2) lassen sich zwar in dem Sinne verstehen, daß er die damalige Klage wegen des Wertersatzanspruchs als für zur Zeit unbegründet gehalten hat.

    Dem entsprechen auch die Ausführungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 109, 179, 185), ein bereicherungsrechtlicher Zahlungsanspruch gegen die damaligen Beklagten zu 1 und 2 bestehe noch nicht, Wertersatz müsse erst bei der Übertragung des jeweiligen Anteils geleistet werden.

    Endet die dienende Funktion, so besteht keine Notwendigkeit mehr, eigenmächtige Verfügungen eines Sondereigentümers, die den Betrieb der Einrichtungen in Frage stellen könnten, zu verhindern (zum Gesetzeszweck vgl. BGHZ 109, 179, 184 mit weiterem Nachweis).

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs war die ursprüngliche Teilungserklärung insoweit aufrechtzuerhalten, als sie nicht gegen § 5 Abs. 2 WEG verstieß, war die Begründung von Sondereigentum im übrigen wirksam (BGHZ 109, 179, 184), und entstand an den (ursprünglichen) Heizräumen Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümer (§ 1 Abs. 5 WEG ).

    Der Bundesgerichtshof hat zur Notwendigkeit der Übertragung des isolierten Miteigentumsanteils ausgeführt (BGHZ 109, 179, 185):.

  • BGH, 22.05.1981 - V ZR 111/80

    Umfang der Rechtskraft eines Urteils in einem Vorprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.1994 - 2 U 164/91
    Maßgebend für Umfang und Tragweite der materiellen Rechtskraftwirkung ist die Urteilsformel, zu deren Auslegung auch Tatbestand und Entscheidungsgründe des Urteils mit dem darin in Bezug genommenen Parteivorbringen heranzuziehen sind, falls sich aufgrund dessen der Streitgegenstand des Urteils abgrenzen läßt (vgl. etwa BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; BGH NJW 1981, 2306 ).

    Denn die Reichweite der Rechtskraft hängt vom Streitgegenstand ab, der bestimmt wird von dem Grund des zur Entscheidung gestellten Anspruchs und von dem dazugehörigen Lebenssachverhalt, aus dem der Anspruch hergeleitet wird (vgl. etwa BGHZ 7, 268, 271; 78, 130, 136; BGH NJW 1981, 2306 ).

  • BGH, 21.12.1989 - V ZB 22/89

    Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über den Geltungsbereich eines

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.1994 - 2 U 164/91
    1 Nr. 1 WEG erfaßt nur Streitigkeiten aus dem Gemeinschaftsverhältnis, die die Wohnungseigentümergemeinschaft oder die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums betreffen, also Streitigkeiten über die sich aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander (BGHZ 109, 396, 398).
  • BGH, 02.02.1979 - V ZR 14/77

    Eigentum an Heizungsanlage bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.1994 - 2 U 164/91
    Nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 02.02.1979 (BGHZ 73, 302 ff.) entschieden hatte, daß eine Heizungsanlage jedenfalls dann, wenn sie nur die zu der Wohnanlage gehörenden Wohnungen und Räume mit Wärme versorgt, dem gemeinschaftlichen Gebrauch diene und daher nicht im Sondereigentum stehen könne (§ 5 Abs. 2 WEG ), verlangten die anderen Miteigentümer von der Klägerin und der Pächterin die Herausgabe des Heizwerks.
  • BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 545/80

    Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.1994 - 2 U 164/91
    Denn die Reichweite der Rechtskraft hängt vom Streitgegenstand ab, der bestimmt wird von dem Grund des zur Entscheidung gestellten Anspruchs und von dem dazugehörigen Lebenssachverhalt, aus dem der Anspruch hergeleitet wird (vgl. etwa BGHZ 7, 268, 271; 78, 130, 136; BGH NJW 1981, 2306 ).
  • BGH, 10.10.1952 - V ZR 159/51

    Begriff des Streitgegenstandes; Voraussetzungen der Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.1994 - 2 U 164/91
    Denn die Reichweite der Rechtskraft hängt vom Streitgegenstand ab, der bestimmt wird von dem Grund des zur Entscheidung gestellten Anspruchs und von dem dazugehörigen Lebenssachverhalt, aus dem der Anspruch hergeleitet wird (vgl. etwa BGHZ 7, 268, 271; 78, 130, 136; BGH NJW 1981, 2306 ).
  • BGH, 24.11.1988 - V ZB 11/88

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Ansprüchen aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.1994 - 2 U 164/91
    Die Streitigkeit der Parteien ähnelt hingegen, was die Übertragung des isolierten Anteils betrifft, eher den Streitigkeiten, die die Begründung oder Beendigung der Wohnungseigentümergemeinschaft betreffen, und die nicht unter § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG fallen (vgl. die Nachweise bei Palandt/Bassenge, 53.Aufl., WEG § 43 Rn. 4, s.a. die in § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG ausdrücklich ausgenommenen Fälle der §§ 17 - 19 WEG ; auch den Streit mit ausgeschiedenen Wohnungseigentümern hat der Bundesgerichtshof trotz dogmatischer Bedenken nicht dem § 43 WEG unterstellt, BGHZ 106, 34 ).
  • OLG Stuttgart, 07.08.1992 - 2 U 85/92

    Verjährung eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.1994 - 2 U 164/91
    Über die dagegen vom Beklagten eingelegte beim Senat anhängige Berufung - 2 U 85/92 - ist im Einverständnis der Parteien bisher noch nicht entschieden worden, da der Ausgang des vorliegenden Rechtsstreits abgewartet werden soll.
  • BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.1994 - 2 U 164/91
    Maßgebend für Umfang und Tragweite der materiellen Rechtskraftwirkung ist die Urteilsformel, zu deren Auslegung auch Tatbestand und Entscheidungsgründe des Urteils mit dem darin in Bezug genommenen Parteivorbringen heranzuziehen sind, falls sich aufgrund dessen der Streitgegenstand des Urteils abgrenzen läßt (vgl. etwa BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; BGH NJW 1981, 2306 ).
  • BGH, 14.02.1962 - IV ZR 156/61

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.1994 - 2 U 164/91
    Maßgebend für Umfang und Tragweite der materiellen Rechtskraftwirkung ist die Urteilsformel, zu deren Auslegung auch Tatbestand und Entscheidungsgründe des Urteils mit dem darin in Bezug genommenen Parteivorbringen heranzuziehen sind, falls sich aufgrund dessen der Streitgegenstand des Urteils abgrenzen läßt (vgl. etwa BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; BGH NJW 1981, 2306 ).
  • OLG Hamm, 14.08.1990 - 15 W 87/89

    Zum isolierten Miteigentumsanteil nach WEG

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 14.08.1995 - 2 WF 75/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5343
OLG Braunschweig, 14.08.1995 - 2 WF 75/95 (https://dejure.org/1995,5343)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14.08.1995 - 2 WF 75/95 (https://dejure.org/1995,5343)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14. August 1995 - 2 WF 75/95 (https://dejure.org/1995,5343)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,5343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 256
  • FamRZ 1997, 38
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamburg, 13.03.2013 - 7 WF 21/13

    Verfahrenswertfestsetzung: Bemessung des Streitwertes bei freiwilliger Zahlung

    Der Wortlaut der gesetzlichen Regelung ist insoweit eindeutig und unterscheidet nicht danach, ob der Anspruch auf künftige Zahlung des Unterhalts deswegen erhoben wird, weil der Anspruchsverpflichtete den laufenden Unterhalt nicht bezahlt oder seine Unterhaltspflicht bestreitet, oder deswegen, weil der Anspruchsberechtigte sich trotz Leistung des laufenden Unterhalts durch Titulierung des Anspruchs die Möglichkeit verschaffen will, bei einer künftig etwa ausbleibenden Leistung sogleich die Zwangsvollstreckung betreiben zu können (siehe zum aktuellen Stand der Rechtsprechung etwa OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.08.1995, Az. 2 WF 75/95; OLG Celle, Beschluss vom 01.10.2002, Az. 10 WF 251/02, veröffentlicht in FamRZ 2003, S. 465 f., 466; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.04.1990, Az. 16 WF 41/90; siehe auch Heinrich in Musielak, ZPO, 9. Aufl., § 3 ZPO Rdnr. 35 unter "Titulierungsinteresse").
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2002 - 2 U 2/00

    Rechtsanwaltsgebühren: Verpflichtung nur der Mitsozien; Entstehungszeitpunkt für

    Bei der anwaltlichen Tätigkeit ging es mithin nicht nur um einen Teilbetrag, sondern um den vollen Unterhalt (Gross, a.a.O., Rn. 80 unter Hinweis auf OLG Braunschweig, JurBüro 1996, 367).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.1998 - 10 W 30/98
    Der vorliegende Fall gibt dem Senat keinen Anlaß, von seiner bisherigen Rechtsprechung, die in Übereinstimmung mit der in Rechtsprechung und Literatur vordringenden Ansicht steht, abzuweichen (vgl. OLG Köln MDR 1997, 1165 ; OLG München JurBüro 1996, 367; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 1481 ; KG JurBüro 1996, 364; LG Regensburg JurBüro 1997, 314 ; LG Zweibrücken JurBüro 1996, 364; LG Münster MDR 1995, 1269; LG Stuttgart Rpfleger 1996, 216 ; LG Bad Kreuznach JurBüro 1997, 314 ; LG München JurBüro 1996, 365 ; LG Köln JurBüro 1996, 644; LG Koblenz Rpfleger 1996, 216 ; LG Arnsberg WuM 1996, 104 ; AG Koblenz JurBüro 1995, 483 ; AG Soest MDR 1996, 537; AG Koblenz JurBüro 1995, 483 ; Mümmler JurBüro 1995, 453; von Eicken/Madert NJW 1996, 1649, 1651; anderer Ansicht: OLG Rostock JurBüro 1997, 477; OLG München JurBüro 1995, 482 ; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 364; OLG Hamm NJW-RR 1997, 511; OLG Koblenz JurBüro 1996, 361 ; LG Düsseldorf JurBüro 1996, 643; LG Koblenz Rpfleger 1996, 216 ; AG Sinzig JurBüro 1995, 482 ; Enders JurBüro1996, 617; Lappe ZAP 1994, 748; Donnerbauer WuM 1994, 597; Schneider Rpfleger 1996, 180).
  • OLG Celle, 24.03.2003 - 10 WF 66/03

    Festsetzung des Streitwertes im Rahmen eines auf Bewilligung von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senates sowie zahlreicher Oberlandesgerichte (vgl. etwa OLG Zweibrücken, Beschl. v. 15. März 2000, [...]Dokument KORE4173320000; OLG Braunschweig, Beschl. v. 14. August 1995, FamRZ 97, 38 f. ; OLG Bamberg, Beschl. v. 29. April 1992, FamRZ 93, 457 f. ; OLG München, Beschl. v. 10. Januar 1990, FamRZ 1990, 778 ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4. August 1993, AGS 93, 79) ist jedenfalls bei einem - wie vorliegend im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe - auf den gesamten Unterhalt gerichteten Antrag für den Streitwert auch dieser volle Wert zugrunde zu legen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 11.09.1995 - 26 WF 957/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11014
OLG München, 11.09.1995 - 26 WF 957/95 (https://dejure.org/1995,11014)
OLG München, Entscheidung vom 11.09.1995 - 26 WF 957/95 (https://dejure.org/1995,11014)
OLG München, Entscheidung vom 11. September 1995 - 26 WF 957/95 (https://dejure.org/1995,11014)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,11014) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG Passau - F 133/95
  • OLG München, 11.09.1995 - 26 WF 957/95
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 15.10.1990 - 10 WF 383/90
    Auszug aus OLG München, 11.09.1995 - 26 WF 957/95
    Ihre rechtliche Verpflichtung, der Durchführung des Realsplittings zuzustimmen, ist zu unterscheiden von den tatsächlichen Angaben der Parteien zur Höhe der Unterhaltsleistung (vgl. OLG Hamm FamRZ 1991, S. 830).
  • OLG Hamm, 07.02.1990 - 11 UF 413/89
    Auszug aus OLG München, 11.09.1995 - 26 WF 957/95
    Die Frage des steuerlichen Umfangs der Unterhaltsleistungen, die in verschiedenster Form erbracht werden können, wie z.B. in Form von Sachleistungen (Vorhalten von Wohnraum oder eines Pkw), Übernahme von Zins- und Tilgungsleistungen auf Darlehensverpflichtungen, Zahlungen von Prozeßkostenvorschüssen usw. würde im Verfahren vor dem Familiengericht vielfach die Hinzuziehung eines steuerrechtlichen Sachverständigen erfordern, ohne daß deswegen eine für die Finanzbehörden verbindliche vorläge (vgl. zum Ganzen OLG Hamm FamRZ 1990, S. 1004, 1005).
  • BGH, 29.04.1998 - XII ZR 266/96

    Verpflichtung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

    Deshalb ist ein Ehegatte - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des Anspruchs - auch dann zur Abgabe der Zustimmungserklärung zu dem begrenzten Realsplitting verpflichtet, wenn es zweifelhaft erscheint, ob die steuerlich geltend gemachten Aufwendungen dem Grunde und der Höhe nach als Unterhaltsleistungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG anerkannt werden (OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 1049, 1050; OLG Hamm FamRZ 1990, 1004, 1005; OLG München OLG Report 1995, 236, 237 Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. § 1569 Rdn. 14; Kalthoener/Büttner Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Aufl. Rdn. 877; Wendl/Haußleiter Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 4. Aufl. § 1 Rdn. 474).
  • OLG München, 10.03.1997 - 26 WF 615/97

    Zustimmungspflicht des Unterhaltsberechtigten zum Realsplitting

    Allerdings darf der zustimmungspflichtige Ehegatte seine grundsätzlich nicht einschränkbare Zustimmungserklärung, weil er keine aus seiner Sicht unwahren Angaben zu bestätigen braucht, mit dem Zusatz versehen, daß er die Höhe der Unterhaltsleistungen anders als der unterhaltspflichtige Ehegatte beurteile und seinerseits - ungeachtet der unbeschränkten Zustimmung - nur den Empfang einer geringeren Leistung bestätigen könne (vgl. OLG München OLG-Report München 1995, S. 236, 237).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht