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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 22 U 249/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4702
OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 22 U 249/93 (https://dejure.org/1994,4702)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.07.1994 - 22 U 249/93 (https://dejure.org/1994,4702)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juli 1994 - 22 U 249/93 (https://dejure.org/1994,4702)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütungspflichtige Reparaturarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbesserung oder Reparaturauftrag? (IBR 1994, 502)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 402
  • BauR 1995, 254
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2004 - 14 U 33/04

    Zur Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen gebrauchten PKW wegen

    Beschaffenheitsvereinbarungen oder Garantien sind gemäß §§ 133, 157 BGB danach auszulegen, wie sie üblicherweise unter Berücksichtigung der Verkehrssitte und der Besonderheiten des Einzelfalles von einem verständigen Dritten zu verstehen sind (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Auflage, 2003, Rn.1080 zum Begriff Austauschmotor; OLG Hamm, OLGR 1995, 55/56).

    Das Landgericht hat zutreffend darauf abgestellt, dass die Angaben im Vertrag, wonach das Fahrzeug keinen Unfallschaden erlitten habe, unter Berücksichtigung der Verkehrskreise dahin auszulegen ist, dass das Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der über einen Bagatell- oder Einfachschaden hinausgeht (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Auflage, Rn.1146 ff. mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung; OLG Hamm OLGR 1995, 55).

    Die Erheblichkeit des Schadens betrifft schon die Reichweite der Beschaffenheitsvereinbarung und nicht erst die Frage, ob ein vorhandener Mangel erheblich ist (vgl. OLG Hamm, OLGR 1995, 55/56; OLG Karlsruhe, OLGR 2001, 301).

    Dabei ist die Ausbesserung nur geringfügiger Blechschäden und von Schönheitsfehlern als nicht erheblich anzusehen (OLG Hamm, OLGR 1995, 55/56; OLG Karlsruhe, OLGR 2001, 301/302).

  • OLG München, 09.05.2017 - 28 U 4666/16

    Auftrag zur Mängelbeseitigung ist kein Verzicht auf Mängelansprüche!

    Das Landgericht habe das Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.7.1994, Az. 22 U 249/93 bei seiner Entscheidung außer Acht gelassen.

    Zwar kann nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.4.1981, Az. VII ZR 196/80 sowie den Urteilen des OLG Düsseldorf vom 20.7.1994, Az. 22 U 249/93 und vom 19.3.1999, Az. 22 U 198/98 in der Erteilung eines entgeltlichen Auftrags zur Mängelbeseitigung an den Unternehmer ein Verzicht auf Gewährleistungsansprüche liegen.

    cc) Anders als in dem durch Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.7.1994, Az. 22 U 249/93 entschiedenen Fall, in welchem der Besteller, bei dem es sich um einen Kaufmann handelte, vor der Erteilung eines entgeltlichen Reparaturauftrags gegenüber der Unternehmerin zum Ausdruck gebracht hatte, dass vermutlich ein schuldhaftes Fehlverhalten der Streitverkündeten hinsichtlich der Mängel vorliege, hat im vorliegenden Fall die Klägerin gegenüber der Beklagten zu 1.) zu keiner Zeit signalisiert, dass sie davon ausgeht, dass die Beklagte zu 1.) für den Schaden nicht verantwortlich ist bzw. nicht haftbar gemacht werden soll.

  • OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 7 U 93/98

    Bauvertrag: Anspruch des Bauunternehmers auf Grundbucheintragung einer

    Die Übernahme der Geschäftsführung, das Belassen der Einrichtung der Straße, war für die Bauherrin nützlich und entsprach dem wirklichen oder wenigstens dem mutmaßlichen Willen der Bauherrin, so dass die Aufwendungen unter diesem Gesichtspunkt jedenfalls zu ersetzen sind (vgl. auch OLG Frankfurt BauR 2003, 1045; OLG Koblenz BauR 1995, 254 (256); Kapellmann/Messerschmidt VOB, Teile A und B, 2003; § 2 VOB/B Rdn. 309 f.).
  • OLG Schleswig, 24.05.2019 - 1 U 71/18

    Bedenken sind an den Auftraggeber zu richten!

    Zwar kann in einem vorbehaltlosen Auftrag an den Unternehmer nach einem vorausgegangenen Streit über die Mangelbeseitigungspflicht ein Verzicht auf Mängelrechte liegen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 402).
  • OLG München, 13.06.2017 - 28 U 4666/16

    Auftrag zur Mängelbeseitigung ist kein Verzicht auf Mängelansprüche!

    Vermeintliche Außerachtlassung der Urteile des OLG Düsseldorf vom 20.7.1994 (Az. 22 U 249/93) und vom 19.3.1999 (Az. 22 U 198/99) sowie des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 23.4.1981 (Az. VII ZR 196/80):.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2001 - 22 U 203/00

    Mängelbeseitigung - widersprüchliche Erklärungen zur Vergütung - Wertersatz aus

    Dann wäre unabhängig von der Frage, ob die Gemeinschuldnerin Nachbesserung schuldete, ein selbständiger Werkvertrag über die Montagearbeiten zustandegekommen (so wie in dem der Entscheidung des Senats vom 20.7.1994 BauR 1995, 254, 255 zugrundeliegenden Fall).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.1999 - 22 U 198/98

    Haftung des Unternehmers aus c.i.c. wegen unrichtiger Informationen

    Ein solches Verhalten des Auftraggebers liegt u.a. dann vor, wenn sich dieser bereit erklärt, dem Auftragnehmer die Nachbesserungsarbeiten voll und gesondert zu vergüten (vgl. Ingenstau/Korbion, a.a.O., B § 13 RZ 216 m.w.N., insbesondere unter Hinweis auf BGH NJW 1981, 1779 ; Senatsurteil vom 20.7.1994 - 22 U 249/93 - BauR 1995, 254, 255 f = NJW-RR 1995, 402 OLGR D 1995, 55).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 22 U 19/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4806
OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 22 U 19/94 (https://dejure.org/1994,4806)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.07.1994 - 22 U 19/94 (https://dejure.org/1994,4806)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juli 1994 - 22 U 19/94 (https://dejure.org/1994,4806)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Verpflichtung zur Herstellung eines Hauses einschließlich Erschließungskosten; AGB: Schiedsgutachterklausel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Welche Erschließungsmaßnahmen sind zu erbringen? (IBR 1994, 455)

Papierfundstellen

  • BauR 1995, 559
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2012 - 23 U 112/11

    Unwirksame Abnahmeklausel: Der Dauerbrenner im Bauträgervertrag!

    die Gewährleistung als Ganzes (d.h. dem Grunde und der Höhe nach) den verbindlichen Feststellungen eines von der IHK Düsseldorf zu bestimmenden Sachverständigen als Schiedsgutachters unterwerfe wollten, wäre eine solche - unterstellte - Schiedsgutachtenvereinbarung als formularmäßige Vereinbarung in einem notariellen Bauträgervertrag wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG (bzw. nunmehr § 307 BGB) unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.1991, VII ZR 2/91, BauR 1992, 223; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.1994m 22 U 19/94, BauR 1995, 559; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.1993, 22 U 293/92, BauR 1994, 128; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 543 mwN in Fn 104/105).
  • OLG Köln, 24.04.2008 - 15 W 15/08

    Formularmäßige Vereinbarung einer Schiedsgutachterklausel in einem Bauvertrag;

    Bei Häusern ist die Feststellung oder Nichtfeststellung von Mängeln mit so erheblichen Risiken verbunden, dass Schiedsgutachtenklauseln unwirksam sind (vgl.: BGH NJW 1992, 433 - 435; OLG Düsseldorf BauR 95, 559 f.; Palandt-Grüneberg, BGB, 67. Auflage, § 307 Rn. 144).
  • OLG Köln, 27.08.1999 - 19 U 198/98

    Erstellung eines Schiedsgutachtens; Kostenvorschußanspruch des Werkunternehmers

    Selbst wenn letztere Voraussetzung erfüllt wäre, was zur Unwirksamkeit dieser Klausel wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG führen würde (OLG Düsseldorf BauR 1995, 559; 1994, 128; Senat OLGR 1992, 132; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl. Rdnr. 543), könnten sich die Beklagten gegenüber dem Kläger nicht auf die Unwirksamkeit berufen, denn die Inhaltskontrolle gem. § 9 AGBG dient nicht dem Schutz des Verwenders, sondern allein dem des "Kunden" (BGH BB 1998, 915; NJW 1992, 433; 1987, 2818).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.1997 - 22 W 79/96

    Ist eine Reihen-Fertiggarage mangelhaft, bei der die Garagen nur durch

    Ohnehin ist die Schiedsgutachterklausel - wenn es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung handelt - gemäß § 9 AGBG unwirksam (vgl. Senatsurteile vom 18.6.1993 - 22 U 293/92, Baurecht 1994, 128, und vom 20.7.1994 - 22 U 19/94, OLG Report 1995, 55).
  • LG Stuttgart, 15.12.2010 - 21 O 152/09

    Generalunternehmer hat Anspruch auf Schadensersatz und Kostenvorschuss wegen

    Die Rechtsprechung bzgl. der Unwirksamkeit von Schiedsgutachterklauseln ist auf Sonderfälle beschränkt (BGH, NJW 1992, 433: Fertighaus; OLG Düsseldorf, BauR 1995, 559: Bauträgervertrag).
  • OLG Köln, 24.09.1997 - 11 U 27/97

    Pflicht des Gerichts, eigene Zitate inhaltlich zur Kenntnis zu nehmen

    Vorauszuschicken ist, daß die Auffassung des Landgerichts, es könne offen bleiben, ob die Schiedsgutachterklausel eine Individualvereinbarung darstelle oder dem AGBG unterliege, da die Klausel auch einer Inhaltskontrolle gemäß den §§ 11, 9 AGBG standhalte, im Widerspruch zu der zu dieser Frage ergangenen - und auch vom erkennenden Senat als zutreffend angesehenen - einhelligen Rechtsprechung steht (vgl. BGH vom 10.10.1991, BGHZ 115, 331, 332 ff. = BauR 1992, 223 ff. = NJW 1992, 433 ff. = VersR 1992, 500, 501; OLG Köln vom 07.02.1992, OLGR 1992, 131, 132 = VersR 1992, 498; OLG Düsseldorf vom 18.06.1993, BauR 1994, 128, 129, und vom 20.07.1994, BauR 1995, 559; vgl. auch Palandt-Heinrichs, BGB, 56. Aufl., § 9 AGBG, Rn. 127).
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.07.1994 - 29 U 2049/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,13699
OLG München, 14.07.1994 - 29 U 2049/94 (https://dejure.org/1994,13699)
OLG München, Entscheidung vom 14.07.1994 - 29 U 2049/94 (https://dejure.org/1994,13699)
OLG München, Entscheidung vom 14. Juli 1994 - 29 U 2049/94 (https://dejure.org/1994,13699)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München I - 9 HKO 15927/93
  • OLG München, 14.07.1994 - 29 U 2049/94
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