Rechtsprechung
   OLG Rostock, 15.02.1995 - 2 U 59/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5438
OLG Rostock, 15.02.1995 - 2 U 59/94 (https://dejure.org/1995,5438)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15.02.1995 - 2 U 59/94 (https://dejure.org/1995,5438)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15. Februar 1995 - 2 U 59/94 (https://dejure.org/1995,5438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Vorlage einer vollständig ausgefüllten Bescheinigung über die Ausführung einer Holzschutzbehandlung; Vertragliche Nebenpflichen eines Bauunternehmers; Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung der Pflicht durch den Bauunternehmer; Einordnung einer Rechnung als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zurückbehaltungsrecht bei fehlender Bescheinigung über Holzschutzbehandlung? (IBR 1995, 333)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1422
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 2 U 2777/21

    Folgen der WEG-Reform für Vergemeinschaftungsbeschlüsse

    Sofern eine entsprechende Pflicht eines Bauträgers besteht, handelt es sich um eine leistungsbezogene Nebenpflicht im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB (OLG Köln, Urteil vom 06.08.1999 - 19 U 176/98 -, juris Rn. 2; Urteil vom 23.02.2005 - 11 U 76/04 -, juris Rn. 4; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.01.2010 - 10 U 119/09 -, juris Rn. 4; OLG Rostock, Urteil vom 15.02.1995 - 2 U 59/94 -, abgedruckt in: NJW 1995, 1422; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.1994 - 5 U 196/93 -, juris Rn. 33; auch: Stretz in ibr-online-Kommentar, Bauvertragsrecht, Stand 22/2021, § 650n Rn. 20).

    Richtig ist, dass sich eine vertragliche Herausgabepflicht mittelbar aus der geschuldeten Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben kann (OLG Rostock, Urteil vom 15.02.1995 - 2 U 59/94 -, abgedruckt in NJW-RR 1995, 1422).

  • OLG Stuttgart, 25.01.2010 - 10 U 119/09

    Berufung im Werklohnprozess nach Errichtung einer Trinkwasseranlage:

    Wegen der Verletzung einer Nebenpflicht kann der Besteller die Abnahme nicht verweigern, sondern ihm steht deswegen lediglich ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber der Werklohnforderung nach § 273 BGB zu (vgl. auch Kniffka, Anmerkung zum Urteil des OLG Rostock vom 15.2.1995, AZ: 2 U 59/94, IBR 1995, 333).
  • OLG Köln, 06.08.1999 - 19 U 176/98

    Aushändigung der Unternehmerbescheinigung

    Der Fall ist vergleichbar der Pflicht zur Übergabe einer Bescheinigung über die Ausführung einer Holzschutzbehandlung (OLG Rostock, OLGR 1995, 56) und der Pflicht eines Abbruchunternehmers, dem Auftraggeber die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die diesen in die Lage versetzen, den Entsorgungsnachweis zu führen (OLG Düsseldorf, OLGR 1994, 278).
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Rechtsprechung
   OLG München, 11.11.1994 - 23 U 4781/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4800
OLG München, 11.11.1994 - 23 U 4781/94 (https://dejure.org/1994,4800)
OLG München, Entscheidung vom 11.11.1994 - 23 U 4781/94 (https://dejure.org/1994,4800)
OLG München, Entscheidung vom 11. November 1994 - 23 U 4781/94 (https://dejure.org/1994,4800)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hemmung und Unterbrechung der Verjährung eines Erbersatzanspruchs

  • rechtsportal.de

    BGB § 1934b § 204
    Hemmung der Verjährung bei Erbersatzanspruch des nichtehelichen Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 390
  • FamRZ 1995, 572
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.02.1980 - IV ZR 125/78

    Hemmung der Verjährung der Ansprüche nichtehelicher Kinder

    Auszug aus OLG München, 11.11.1994 - 23 U 4781/94
    Diese Vorschrift ist seit der Neuregelung des Rechts der nichtehelichen Kinder zum 1.7.1970 nach jetzt gleichfalls allgemeiner Ansicht (BGHZ 76, 293 ; RGRK Rn. 5, Staudinger Rn. 6, Soergel Rn. 1 b, Erman Rn. 3, jeweils zu § 204 BGB ) auch auf Ansprüche des minderjährigen Kindes gegen den nichtehelichen Vater anwendbar.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.09.1995 - 3 U 40/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6211
OLG Hamburg, 14.09.1995 - 3 U 40/95 (https://dejure.org/1995,6211)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.09.1995 - 3 U 40/95 (https://dejure.org/1995,6211)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. September 1995 - 3 U 40/95 (https://dejure.org/1995,6211)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • GRUR 1995, 816
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Düsseldorf, 15.03.2001 - 4 O 357/99

    Namensschutz für Gebäudebezeichnungen

    Zwar kann der Klage aus Markenrecht als Rechtsmißbrauchseinwand entgegengehalten werden, daß der Kläger die ihm durch das Markenrecht gewährte Rechtsstellung in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise mißbraucht (vgl. BGH, GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu; OLG Hamburg, GRUR 1995, 816 - XTensions; Ingerl/Rohnke, a.a.O., Vor §§ 4-19 .Rdnr. 99 ff., § 50 MarkenG Rdnr. l, § 55 Rdnr. 33).

    Dabei ist zu beachten, daß eine Markenanmeldung nicht schon deshalb sittenwidrig ist, weil ein anderer dasselbe Kennzeichen im Inland bereits für gleiche 'Waren oder Dienstleistungen benutzt ohne hierfür einen formalen Zeichenschutz erworben zu haben, und die Anmeldung in Kenntnis dieser Vorbenutzung erfolgt (-vgl. BGH, GRÜR 1961, 413, 416 - Dolex; GRÜR 1967, 490, 491 - Pudelzeichen; BGHZ 46, 130, 132 f. - GRÜR 1967, 298 - Modess; GRUR. 1980, 110, 111 - Torch; GRÜR 1998, 412, 414 - Analgin; GRÜR 1998, 1034, 1036 -Makalu; OLG Hamburg, GRUR 1995, 816 - XTensions; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 50 Rdnr. 12) .

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2002 - 20 U 120/02

    Verletzung von Markenrechten wegen des Vertriebs von Schaumzuckerware unter dem

    Der Klage aus Markenrecht kann anerkanntermaßen als Rechtsmissbrauchseinwand entgegengehalten werden, dass der Kläger die ihm durch das Markenrecht gewährte Rechtsstellung in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise missbraucht (vgl. BGH, GRUR 1967, 490, 491 - Pudelzeichen; GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu; OLG Hamburg, GRUR 1995, 816 - XTensions; Ingerl/Rohnke, a.a.O., Vor §§ 14-19 Rdnr. 99 ff., § 50 MarkenG Rdnr. 1, § 55 Rdnr. 33).

    Dabei ist allerdings zu beachten, dass eine Markenanmeldung nicht schon deshalb sittenwidrig ist, weil ein anderer dasselbe Kennzeichen im Inland bereits für gleiche Waren oder Dienstleistungen benutzt, ohne hierfür einen formalen Zeichenschutz erworben zu haben, und die Anmeldung in Kenntnis dieser Vorbenutzung erfolgt (vgl. BGH, GRUR 1961, 413, 416 - Dolex; GRUR 1967, 490, 491 - Pudelzeichen; BGHZ 46, 130, 132 f. - Modess; GRUR 1980, 110, 111 - Torch; GRUR 1998, 412, 414 - Analgin; GRUR 1998, 1034, 1036 - Makalu; OLG Hamburg, GRUR 1995, 816 - XTensions; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 50 Rdnr. 12).

  • OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 44/02

    Gezuckerte Kondensmilch

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Instanzgerichte bedarf es weiterer besonderer Umstände, die dann anzunehmen sind, wenn der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren die gleiche oder eine verwechselbar ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, hat eintragen lassen (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 "EQUI 2000"; BGH GRUR 1998, S. 1034, 1037 "Makalu"; GRUR 1998, S. 412, 413f "Analgin"; GRUR 1980, S. 110, 111f "Torch"; OLG Hamburg, GRUR 1995, S. 816, 817 "XTensions").
  • BPatG, 30.11.1999 - 27 W (pat) 99/99

    Voraussetzungen für eine bösgläubige Markenanmeldung

    Diese Überlegung müsse dazu führen, daß eine Bösgläubigkeit auch dann anzunehmen sei, wenn - wie hier - die Marke absichtlich als Sperre gegen eine nicht nur ungeschützte, sondern überdies von vornherein markenrechtlich schutzunfähige Bezeichnung eingesetzt werde; solches habe das Oberlandesgericht Hamburg in einem Fall (GRUR 1995, 816 "Xtensions") entschieden, wo eine vom Vorbenutzer nicht markenmäßig, sondern lediglich als Angabe einer Produktreihe verwendete Bezeichnung von einem Dritten angemeldet worden war.
  • BPatG, 31.07.1996 - 26 W (pat) 156/94
    »Die Billigkeit gebietet es, einem Widersprechenden die Kosten des Widerspruchsverfahrens aufzuerlegen, wenn rechtskräftig festgestellt wird, daß bereits die Anmeldung der Widerspruchsmarke in wettbewerbswidriger Benachteiligungsabsicht erfolgte und sich deshalb die Einlegung des Widerspruchs als Mißbrauch einer formalen Rechtsposition darstellt (vgl. auch OLG Hamburg, GRUR 1995, 816).«.
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Rechtsprechung
   OLG München, 30.05.1994 - 6 W 1300/94   

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https://dejure.org/1994,11948
OLG München, 30.05.1994 - 6 W 1300/94 (https://dejure.org/1994,11948)
OLG München, Entscheidung vom 30.05.1994 - 6 W 1300/94 (https://dejure.org/1994,11948)
OLG München, Entscheidung vom 30. Mai 1994 - 6 W 1300/94 (https://dejure.org/1994,11948)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München I - 7 HKO 242/94
  • OLG München, 30.05.1994 - 6 W 1300/94
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.04.2021 - 4 HKO 8810/20

    Einstweilige Verfügung gegen Internet-Werbung für E-Zigaretten durch

    Allerdings ist der Verfügungskläger berechtigt, sich vor Anrufung des Gerichts über die Rechtsverletzung aus seiner Sicht heraus Gewissheit zu verschaffen und hat erst dann mit der gebotenen Eile vorzugehen, wenn er nach seiner Einschätzung einen Antrag bei Gericht mit einer vernünftigerweise zu erwartenden Erfolgsaussicht stellen kann (Für den Fall der Beschaffung des Produkts OLG München, Beschluss vom 30.05.1994, Az. 6 W 1300/94).
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