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   OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 8 U 41/93   

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https://dejure.org/1994,3882
OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 8 U 41/93 (https://dejure.org/1994,3882)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.1994 - 8 U 41/93 (https://dejure.org/1994,3882)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 8 U 41/93 (https://dejure.org/1994,3882)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 823 847
    Schadensersatzansprüche nach fehlgeschlagener Sterilisation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Mangelhafte Sterilisation; Geburt eines ungewollten Kindes; Sicherheitsvorkehrungen

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 788
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.06.1984 - VI ZR 76/83

    Haftung des Arztes für die Folgen einer fehlgeschlagenen Sterilisation

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 8 U 41/93
    Im Anschluß an die Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH (NJW 1984, 2625 ) ist daran festzuhalten, daß ärztliche Fehler bei einer Sterilisation, die zu einer unerwünschten Schwangerschaft geführt haben, Schadensersatzansprüche wegen der Belastung mit der Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind begründen können.«.

    1.) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat wiederholt angeschlossen hat, ist seit langem anerkannt, daß bei einer versehentlich fehlgeschlagenen Sterilisation ein vertraglicher Schadensersatzanspruch jedenfalls dann besteht, wenn der vorgesehene Eingriff den allen Beteiligten bekannten Zweck hatte, die Geburt weiterer Kinder zu verhindern; wird durch ein Fehlverhalten des mit dieser Aufgabe betrauten Arztes die Familienplanung gestört oder vereitelt, ist der hierdurch verursachte Unterhaltsaufwand von dem Vertragspartner der Mutter zu ersetzen (BGH NJW 1980, 1450; BGH NJW 1984, 2625 ).

    Die schuldhafte Herbeiführung einer ungewollten Schwangerschaft ist als eine zum Ersatz des immateriellen Schadens verpflichtende Körperverletzung im Sinne des § 847 BGB zu werten (vgl. BGH NJW 1984, 2625 ; OLG Köln VersR 1988, 43 ).

  • BGH, 16.11.1993 - VI ZR 105/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Beratung,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 8 U 41/93
    Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung vom 16. November 1993 (VersR 1994, 425 ff.) mit den Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts auseinandergesetzt und ist dabei in überzeugender Weise zu dem Ergebnis gelangt, daß die Anerkennung einer Schadensersatzpflicht der grundgesetzlich garantierten Achtung des menschlichen Lebens nicht entgegensteht.
  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 105/78

    Kind als Schaden?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 8 U 41/93
    1.) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat wiederholt angeschlossen hat, ist seit langem anerkannt, daß bei einer versehentlich fehlgeschlagenen Sterilisation ein vertraglicher Schadensersatzanspruch jedenfalls dann besteht, wenn der vorgesehene Eingriff den allen Beteiligten bekannten Zweck hatte, die Geburt weiterer Kinder zu verhindern; wird durch ein Fehlverhalten des mit dieser Aufgabe betrauten Arztes die Familienplanung gestört oder vereitelt, ist der hierdurch verursachte Unterhaltsaufwand von dem Vertragspartner der Mutter zu ersetzen (BGH NJW 1980, 1450; BGH NJW 1984, 2625 ).
  • OLG Köln, 25.02.1985 - 7 U 50/82

    Schmerzensgeld; Höhe von Schmerzensgeld; Sterilisation; Fehlgeschlagene

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 8 U 41/93
    Die schuldhafte Herbeiführung einer ungewollten Schwangerschaft ist als eine zum Ersatz des immateriellen Schadens verpflichtende Körperverletzung im Sinne des § 847 BGB zu werten (vgl. BGH NJW 1984, 2625 ; OLG Köln VersR 1988, 43 ).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 8 U 41/93
    2.) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs (NJW 1993, 1751 ff., 1764) angedeutet, daß eine rechtliche Qualifikation des Daseins eines Kindes als Schadensquelle nicht in Betracht komme; die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, jeden Menschen in seinem Dasein um seiner selbst Willen zu achten, verbiete es, die Unterhaltspflicht für ein Kind als Schaden zu begreifen; die Rechtsprechung der Zivilgerichte zur Haftung für ärztliche Beratungsfehler oder für fehlgeschlagene Schwangerschaftsabbrüche sei im Hinblick darauf der Überprüfung bedürftig.
  • KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07

    Ansprüche auf Nutzungsausfall beim Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw

    Soweit ersichtlich, hat der BGH zu § 463 BGB a.F. keinen Fall entschieden, in dem einem Fahrzeugkäufer im Rahmen des "großen Schadensersatzes" Nutzungsausfallentschädigung zugesprochen worden ist (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Aufl. 2000, Rn. 1996; vgl. aber die Entscheidungen OLG Hamm, BB 1980, 962, und OLG Frankfurt, NZV 1993, 190 mit Anmerkung von Eggert, der auf die Kompensationswirkung von Zinsen auf den zurückzuerstattenden Kaufpreis hinweist; gegen den Ersatz entgangener Gebrauchsvorteile beim großen Schadensersatz OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1995, 84).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2002 - 6 U 117/01

    Anforderungen an die Substantiierung des Wegfalls des Rechtsgrundes für eine

    Die Zusage eines Privatverkäufers, das verkaufte Fahrzeug noch der Hauptuntersuchung zu unterziehen, und erst recht sein bloßer Hinweis auf eine kürzlich erfolgte Hauptuntersuchung rechtfertigen deshalb ohne besondere weitere Umstände nicht den Schluss, er wolle für die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Mängel einstehen (vgl. OLG Köln NJW 1993, 271; OLG Düsseldorf OLGR 1995, 84; OLG München NJW-RR 1998, 845; LG Köln NJW-RR 1989, 699 f.; für den Fall eines Gebrauchtwagenhändlers ohne eigene Werkstatt auch OLG Köln NZV 1998, 466; Reinking/Eggert, Rdnr. 1786 differenzierend für den Fall, dass das Ergebnis der Hauptuntersuchung in den Verkaufsverhandlungen besonders herausgestellt wird).
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