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   OLG München, 28.04.1995 - 23 U 6537/94   

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https://dejure.org/1995,4602
OLG München, 28.04.1995 - 23 U 6537/94 (https://dejure.org/1995,4602)
OLG München, Entscheidung vom 28.04.1995 - 23 U 6537/94 (https://dejure.org/1995,4602)
OLG München, Entscheidung vom 28. April 1995 - 23 U 6537/94 (https://dejure.org/1995,4602)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamer stillschweigender Verzicht auf Inanspruchnahme aus Komplementärstellung; Auswirkung der Vorlage von Urkunden und deren Inhalten auf das intendierte Vertragsverhältnis; Haftungsfreistellung wegen familiärer Verhältnisse; Rechtsmißbräuchliche Inanspruchnahme ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 133 157; HGB §§ 128 161 Abs. 2
    Voraussetzungen für die Entlassung eines Komplementärs aus der Haftung nach §§ 161 Abs. 2 , 128 HGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1439
  • NJW-RR 1996, 1408 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.02.1994 - IX ZR 93/93

    Wirksamkeit einer von Kindern zu Gunsten der Eltern geleisteten Bürgschaft

    Auszug aus OLG München, 28.04.1995 - 23 U 6537/94
    Bei einer richtigen rechtlichen Betrachtung lag es auch im Interesse der Klägerin, einer möglichen aus der Verletzung von § 1618 a BGB fließenden Sittenwidrigkeit (vgl. insoweit BGH NJW 1994, 1278 und 1341) vorzubeugen.
  • OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 42/01

    Kündigung des Kontokorrentkredits bei Duldung der Kontoüberziehung nur nach

    Dennoch ist die Feststellungsklage hier ausnahmsweise zulässig, weil der Beklagte die behaupteten Schäden erst auf der Grundlage eines aufwendigen Sachverständigengutachtens beziffern könnte, was ihm - noch dazu vor der Klärung des Anspruchsgrundes - nicht zumutbar ist (vgl. OLG Hamm OLGR 1995, 201).
  • OLG Hamm, 24.11.2004 - 35 U 17/04

    Zur Frage der Courtagepflicht des Versicherers bei Einbruch eines

    Nach anerkannter und auch vom Senat geteilter Auffassung ist die Erhebung einer Leistungsklage aber dann nicht zumutbar, wenn der Kläger seinen Anspruch noch nicht abschließend oder nicht ohne Durchführung einer aufwendigen Begutachtung beziffern kann (Zöller-Greger, aaO.; OLG Naumburg OLGR 2003, 113 m.w.N.; Zivilprozessordnung, OLG Hamm OLGR 1995, 201).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2014 - 18 U 21/12

    Ansprüche aus Vertrag über Sanierungsbauarbeiten

    Entsprechendes gilt hinsichtlich der Einholung eines Kosten verursachenden Gutachtens zur Schadensbezifferung, bevor Sicherheit über den Anspruchsgrund erlangt worden ist (OLG Hamm, OLGR 1995, 201; siehe auch BGH, MDR 2000, 510).
  • OLG Frankfurt, 19.01.2005 - 1 U 82/00

    Architektenvertrag: Zustimmung zur mustergemäßen Ausführung; Hinweispflicht bei

    Solange der Kläger die Mängel nicht hat beseitigen lassen, kann er die Kosten hierfür nicht abschließend, sondern nur aufgrund Prognosen beziffern, was die vorsorgliche Erhebung der Feststellungsklage rechtfertigt (vgl. OLG Hamm OLGR 1995, 201, 202; BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Verbindung 1).
  • OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 93/01

    Zur Schadensersatzpflicht einer Bank bei unwirksamer Kreditkündigung und

    Die Erhebung einer Leistungsklage ist jedoch dann nicht zumutbar, wenn der Kläger seinen Anspruch noch nicht oder nicht ohne Durchführung einer aufwendigen Begutachtung beziffern kann (Greger in: Zöller, a. a. O.; OLG Hamm, OLGR 1995, 201).
  • LG Düsseldorf, 14.03.2008 - 13 O 343/06

    Wirksamkeit einer voraussetzungslos an die Änderung von Warenbezugspreisen

    So ist anerkannt (Hamm OLGR 1995, 201; Zöller, ZPO, 23. Aufl., Rdn. 7a zu § 256), dass eine Leistungsklage dann nicht zumutbar ist, wenn der Kläger seinen Anspruch nicht oder noch nicht beziffern kann, so wenn die Bezifferung z.B. bei Schadensersatzklagen eine aufwendige Begutachtung erfordert.
  • OLG Naumburg, 30.05.2002 - 2 U 40/01
    Dennoch ist die Feststellungsklage hier ausnahmsweise zulässig, weil der Beklagte die behaupteten Schäden erst auf der Grundlage eines aufwendigen Sachverständigengutachtens beziffern könnte, was ihm - noch dazu vor der Klärung des Anspruchsgrundes - nicht zumutbar ist (vgl. OLG Hamm OLGR 1995, 201).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2000 - 9 U 138/99

    Rechtsmängelhaftung des Verkäufers wegen bestehender Wohnungsbindung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/97

    Ist eine Klage auf Feststellung von Baumängeln zulässig?

    Eine Feststellungsklage wird in Bauprozessen aber auch dann für zulässig gehalten, wenn den Kläger eine Bezifferung der Mängelbeseitigungskosten nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zumutbar ist oder die Bezifferung eines Schadens erst nach Einholung eines kostenträchtigen und möglicherweise mit Zerstörungen der Bausubstanz verbundenen Sachverständigengutachtens erfolgen kann (vgl. OLG Hamm, OLG-Report 1995, 201, 202; OLG Celle, BauR 1984, 647).
  • LG Dortmund, 26.06.2003 - 7 O 42/03

    Einbeziehung der VOB/B durch vertragliche Vereinbarung?

    Der Kläger kann auch nicht darauf verwiesen werden, den Schaden im Wege der eigenen Schätzung zu beziffern oder eine unbezifferte Leistungsklage zu erheben (Hamm OLG-Report 1995, 201).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 21 U 185/00

    Geltendmachung grober Mängel einer Dickbeschichtung und einer

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