Weitere Entscheidung unten: OLG München, 21.09.1995

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.10.1995 - 18 U 46/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5289
OLG Düsseldorf, 26.10.1995 - 18 U 46/95 (https://dejure.org/1995,5289)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.10.1995 - 18 U 46/95 (https://dejure.org/1995,5289)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Oktober 1995 - 18 U 46/95 (https://dejure.org/1995,5289)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 512 § 556 § 564
    Seehandel, Güterbeförderung, seemäßige Verpackung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 40 0 86794
  • OLG Düsseldorf, 26.10.1995 - 18 U 46/95

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1380
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 47/77

    Untermieter - § 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.1995 - 18 U 46/95
    Hierfür ist aber weder Raum noch gar ein Bedürfnis, wenn der Geschädigte seinerseits eigene vertragliche Ansprüche desselben Inhalts, wenn auch gegenüber einem anderen Schuldner, hat wie diejenigen, die er auf dem Weg über die Einbeziehung in den Schutzbereich eines zwischen anderen geschlossenen Vertrages durchsetzen will (vgl. BGHZ 70, 327, 330).
  • BGH, 07.03.1983 - VIII ZR 331/81

    Annahme eines gerichtlichen Geständnisses; Verjährung der Schadensersatzansprüche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.1995 - 18 U 46/95
    In diesem Zusammenhang beruft sich die Klägerin zu Unrecht darauf, daß die Beklagte für seemäßige Verpackung auch dann hafte, wenn der Schaden erst nach Gefahrübergang auf den Käufer eintrete (unter Hinweis auf BGHZ 66, 208 und 87, 88).
  • OLG München, 03.11.1988 - 24 U 814/87

    Speditionskosten und Frachtkosten für einen Seetransport; Abtretung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.1995 - 18 U 46/95
    Andererseits hat die Beklagte mit der Abladung auch nicht die vertragliche Haupt- oder Nebenpflicht eines anderen Ladungsbeteiligten, etwa die ausdrücklich mit dem Verfrachter vereinbarte Pflicht der Klägerin zu "seemäßiger Verpackung", übernommen; hierzu hätte es eines besonderen Schuldbeitritts bedurft (vgl. OLG München, NJW-RR 1989, 803 (804)).
  • BGH, 28.04.1976 - VIII ZR 244/74

    Verkehrssicherungspflicht bei Versendung von unverpackten betriebsbereiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.1995 - 18 U 46/95
    In diesem Zusammenhang beruft sich die Klägerin zu Unrecht darauf, daß die Beklagte für seemäßige Verpackung auch dann hafte, wenn der Schaden erst nach Gefahrübergang auf den Käufer eintrete (unter Hinweis auf BGHZ 66, 208 und 87, 88).
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Rechtsprechung
   OLG München, 21.09.1995 - 16 UF 1079/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10307
OLG München, 21.09.1995 - 16 UF 1079/94 (https://dejure.org/1995,10307)
OLG München, Entscheidung vom 21.09.1995 - 16 UF 1079/94 (https://dejure.org/1995,10307)
OLG München, Entscheidung vom 21. September 1995 - 16 UF 1079/94 (https://dejure.org/1995,10307)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1579 Nr. 1
    Versagung von Unterhalt wegen Kindesbetreuung bei kurzer Ehedauer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 864 F 3403/91
  • OLG München, 21.09.1995 - 16 UF 1079/94
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 665/80

    Ausschluß des Unterhalts wegen kurzer Ehezeit bei einer in vorgerücktem

    Auszug aus OLG München, 21.09.1995 - 16 UF 1079/94
    Dabei ist für die Beurteilung von Bedeutung, inwieweit die Ehegatten ihre Lebensführung in der Ehe bereits aufeinander eingestellt und in wechselseitiger Abhängigkeit auf ein gemeinsames Lebensziel ausgerichtet haben (BGH FamRZ 82, 582).

    Maßstab für die Prüfung dieser Frage ist vor allem in welcher Weise die Unterhaltspflicht den Schuldner trifft (BGH FamRZ 82, 582, 583).

  • BGH, 26.11.1980 - IVb ZR 542/80

    Bestimmung des Endes der Ehedauer

    Auszug aus OLG München, 21.09.1995 - 16 UF 1079/94
    Die Ehedauer im Sinne dieser Bestimmung bemißt sich nach dem Zeitraum zwischen der Eheschließung und der Zustellung des Scheidungsantrages (BGH FamRZ 81, 140).
  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 537/87

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1579 Nr. 1 BGB

    Auszug aus OLG München, 21.09.1995 - 16 UF 1079/94
    Insoweit ist die Bestimmung jedoch nicht verfassungsgemäß (BVerfG FamRZ 89, 941).
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