Rechtsprechung
OLG München, 27.03.1996 - 7 U 6037/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zeitlich unbeschränkte Zulassung einer Feststellungsklage im Falle einer Rechtskrafterstreckung; Voraussetzungen der einfachen Nebenintervention
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 248; ZPO & 67
Rechtswirkungen eines Feststellungsurteils bezüglich eines unklaren und nicht förmlich festgestellten Beschlusses der Gesellschafter einer GmbH - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 09.11.1995 - 17 HKO 16958/95
- OLG München, 27.03.1996 - 7 U 6037/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 988
- DB 1996, 1127
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.01.1980 - II ZR 84/79
Beschlußfeststellung bei ungültiger Stimmabgabe
Auszug aus OLG München, 27.03.1996 - 7 U 6037/95
Ausgehend von der Auffassung des Senats hätte das landgerichtliche Anerkenntnisurteil nicht ergehen dürfen, zumal die Beklagte über den streitgegenständlichen Beschluß der Gesellschafterversammlung nicht verfügen konnte (vgl. Scholz GmbHG 8. Aufl. § 45 Rdnr. 159, BGHZ 76, 154, 159). - BGH, 13.03.1980 - II ZR 54/78
Änderung einer Satzungsklausel über die Mehrheit bei Aufsichtsratswahlen
Auszug aus OLG München, 27.03.1996 - 7 U 6037/95
Es ist vielmehr in Fortführung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes BGHZ 76 S. 191, 199, § 248 AktG entsprechend anwendbar; die Rechtskraft des im vorliegenden Verfahren zu erlassenden Urteils wirkt damit im Verhältnis zwischen der Beklagten, allen Gesellschaftern und allen Gesellschaftsorganen (…vgl. Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz , 16. Auflage, Anhang § 47 Rdnrn. 90 c, 93 a). - RG, 24.10.1933 - II 100/33
1. Wie ist die Rechtslage, wenn der Vorsitzende der Generalversammlung einer …
Auszug aus OLG München, 27.03.1996 - 7 U 6037/95
Die Besorgnis, eine zeitlich unbeschränkte Zulassung der Feststellungsklage könne im Falle einer Rechtskrafterstreckung zu Rechtsunsicherheit führen (RGZ 142, 123, 128) greift letztlich nicht durch, weil es andernfalls zu widersprechenden rechtskräftigen Erkenntnissen kommen könnte, was ebenfalls mit Rechtsunsicherheit verbunden wäre.
- OLG Düsseldorf, 05.03.2004 - 17 U 164/03
Klage einer aus zwei Gesellschaftern bestehenden GmbH gegen ihren
Damit erzeugt eine Inzidententscheidung im Rahmen der vorliegenden Leistungsklage die selbe Rechtsklarheit und Rechtssicherheit wie eine Feststellungsklage, da es hier auf die etwaige gestaltende, über den Kreis der Prozessbeteiligten hinausgehende Wirkung, die einem Feststellungsurteil in entsprechender Anwendung des § 248 Abs. 1 S. 1 AktG möglicherweise beizumessen sein könnte (vgl. zum diesbezüglichen Meinungsstand OLG München GmbHR 1996, 451 f.;… Baumbach/Hueck/-Zöllner, a.a.O., Anh. zu § 47 GmbHG, Rdn. 90 c m.w.Nachw.;… Michalski/Römermann, a.a.O., Anh. zu § 47 GmbHG, Rdn. 597 m.w.Nachw.;… Hachenburg/Raiser, GmbHG, 8. Auflage, Anh. zu § 47 GmbHG, Rdn. 256; K. Schmidt, GmbHR 1992, 12), nicht ankommt. - OLG Zweibrücken, 29.06.1998 - 7 U 259/97
Wirksamkeit der Abberufung eines Gesellschafters durch Beschluss einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 30.03.1999 - 22 U 143/98
Auflösung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Beurteilung der …
Soweit die Klägerin beantragt, die Beschlüsse betreffend ihren Ausschluß aus der beklagten Gesellschaft und die Abberufung des Gesellschafters R. F. für nichtig zu erklären, handelt es sich auch nach Auffassung des Senats um eine kassatorische Nichtigkeitsklage, die nach zutreffender Auffassung auch dann zuzulassen ist, wenn in der Versammlung ein Beschlußergebnis nicht förmlich festgestellt worden ist (vgl. Hanseat OLG GmbHR 1992, 43, 47 mit zust. Anm. Karsten Schmidt in GmbHR 1992, 9, 10, 12; OLG München GmbHR 1996, 451, 452; Rützel ZIP 1996, 1961, 1968).
- BayObLG, 04.07.2023 - 101 Sch 28/22
Vollstreckbarkeit eines Schiedsspruchs bei einer gesellschaftsrechtlichem …
Auch einer Feststellungsklage zur Klärung des Zustandekommens und des Inhalts eines Gesellschafterbeschlusses, die gegen die GmbH erhoben wurde (…vgl. Wertenbruch in M.er Kommentar GmbHG, 4. Aufl. 2023, Anh. § 47 Rn. 449;… Altmeppen, GmbHG, 11. Aufl. 2023, Anh. § 47 Rn. 144), kommt zwar nach verbreiteter Ansicht inter-omnes-Wirkung zu (vgl. OLG München, Urt. v. 27. März 1996, 7 U 6037/95, GmbHR 1996, 451 [452];… Wertenbruch a. a. O. Rn. 454;… Noack in Noack/Servatius/Haas, GmbHG, Anh. § 47 Rn. 182;… a. A. Seibt in Scholz, GmbHG, 12. Aufl. 2021, § 48 Rn. 52). - LG Paderborn, 04.06.2019 - 6 O 60/17
Abberufung oder Kündigung des Anstellungsvertrages eines …
Da ein im Verhältnis zur Beklagten ergehendes Urteil in entsprechender Anwendung des § 248 AktG unmittelbare Auswirkungen auch für den Nebenintervenienten in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer der Beklagten hat,kann er der Beklagten beitreten (…vgl. Zöllner in: Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 20. Aufl. 2013, Anhang § 47, Rn. 169, 182;OLG München,NJW-RR 1997, 988). - LG Koblenz, 16.12.2003 - 4 HKO 146/03
Anfechtung eines Beschlusses der Gesellschafter einer GmbH; Befugnis einer …
Scholz/Karsten Schmidt , GmbHG, 9. Aufl., § 45 Rdn. 159; Hachenburg , GmbHG, 8. Aufl., Anhang § 47 Rdn. 224; Rowedder/Koppensteiner , GmbHG, 4. Aufl., § 47 Rdn. 154, jeweils m. w. N.; OLG München, GmbHR 1996 S. 451.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 10.11.1995 - 22 U 82/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Architekten und Ingenieure-Anrechenbare Kosten bei Bauvoranfrage d. Architekten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauvoranfrage - welcher Leistungsumfang, welches Honorar, welche Kostenermittlung? (IBR 1996, 203)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 470
- BauR 1996, 292
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 22 U 26/94
Grundleistung oder Besondere Leistung?
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.1995 - 22 U 82/95
Die Bauvoranfrage setzte zum einen vorbereitende Arbeiten voraus, nämlich die Klärung der Aufgabenstellung unter Beratung des Auftraggebers sowie das Erarbeiten eines Planungskonzepts und dessen zeichnerische Darstellung (vgl. den Aufsatz von Weyer, BauR 1995, BAUR Jahr 1995 Seite 446 (BAUR Jahr 1995 Seite 451) unter Hinweis auf das Senatsurteil v. 20.7.1994; NJW-RR 1995, NJW-RR Jahr 1995 Seite 276 = BauR 1995, BAUR Jahr 1995 Seite 270 (BAUR Jahr 1995 Seite 271) = OLG-Report 1995, 65 (66) = Immobilien & Baurecht 1994, 420).
- OLG Hamm, 04.01.2001 - 21 U 159/99
Pflichtenstellung des Architekten
Die Bauvoranfrage setzt zum einen vorbereitende Arbeiten voraus, nämlich die Klärung der Aufgabenstellung unter Beratung des Auftraggebers sowie das Erarbeiten eines Planungskonzepts und dessen zeichnerische Darstellung (OLG Düsseldorf, BauR 1996, 292) Darüber hinaus war es auch erforderlich, das erarbeitete Planungskonzept durchzuarbeiten und im Maßstab 1:100 zeichnerisch darzustellen (…OLG Düsseldorf a.a.O.) Angesichts der bereits negativ beschiedenen Bauvoranfrage bezüglich eines anderen Planungskonzepts hätte im vorliegenden Fall eine skizzenhafte oder versuchsweise zeichnerische Darstellung der neugeplanten Lösung für eine erfolgreiche Bauvoranfrage nicht ausgereicht; erforderlich waren vielmehr gut durchgearbeitete Zeichnungen.Das OLG Düsseldorf (BauR 1996, 292) hat angenommen, dass der Auftrag durch eine Bauvoranfrage die Genehmigungsfähigkeit einer Planung zu klären außer der eigentlichen Bauvoranfrage als Vorarbeiten auch Grundleistungen der Phasen 1 - 3 des § 15 HOAI umfasse; vielfach wird angenommen, dass in der Regel davon auszugehen sei, dass bei der Übertragung einer Bauvoranfrage gleichzeitig die Leistungsphasen 1 und 2 des § 15 HOAI ganz bzw. teilweise übertragen werden, weil ohne die entsprechenden Grundleistungen in aller Regel eine Bauvoranfrage nicht gestellt werden könne (…Werner/Pastor, Rn. 898).
- OLG Köln, 07.03.2001 - 17 U 34/00
Kann eine "Abschlagsrechnung" in der Sache dennoch "Schlussrechnung" sein?
Muss dagegen der Architekt zur Durchführung der Bauvoranfrage Vorplanungszeichnungen fertigen, sind die Grundleistungen der Leistungsphase 1 und 2 zumindest teilweise mit in Auftrag gegeben, da die Voraussetzung, unter der nach der Systematik der §§ 2, 15 HOAI die Bewertung der Bauvoranfrage allein als besondere Leistung steht, dass nämlich die zur Leistungsphase gehörenden Leistungsergebnisse in Erfüllung der Grundleistungsverpflichtungen erbracht wurden und lediglich hierauf aufbauende die Anfrage bei der Behörde als Zusatzleistung hinzutritt, fehlt (vgl. OLG Düsseldorf, Baurecht 1996, 292 f.;… Löffelmann/Fleischmann, a. a. O.). - OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 21 U 30/01
Anspruch auf Vergütung der verschiedenen Leistungsphasen des § 15 HOAI
Dass hier ausnahmsweise auch Leistungen der Leistungsphase 3 erforderlich waren, um einen positiven Bauvorbescheid zu erlangen (so offenbar in dem vom 22. Senat entschiedenen Fall: OLG Düsseldorf BauR 1996, 292), insbesondere die Behörde den Kläger entsprechend aufgefordert hätte, eine Entwurfsplanung ganz oder teilweise vorzulegen, ist nicht dargelegt. - KG, 31.10.1997 - 4 U 4281/96
Bauvoranfrage: Akquisition oder zu honorierende Architektentätigkeit?
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 05.07.1996 - 12 U 140/95
Schadensersatzanspruch des Architekten
Nach alledem entfällt wegen der fehlenden Schriftform des § 5 Abs. 4 S. 1 HOAI, auf die der Senat bereits in seiner Verfügung vom 12.03.1996 hingewiesen hat, eine zusätzliche Vergütung der Voranfrage (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 470).
Rechtsprechung
OLG Köln, 11.09.1995 - 16 Wx 155/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)