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   OLG München, 30.11.1995 - 6 U 2251/95   

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OLG München, 30.11.1995 - 6 U 2251/95 (https://dejure.org/1995,12685)
OLG München, Entscheidung vom 30.11.1995 - 6 U 2251/95 (https://dejure.org/1995,12685)
OLG München, Entscheidung vom 30. November 1995 - 6 U 2251/95 (https://dejure.org/1995,12685)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 9 W 27/04

    Selbstständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung ohne vorherige Fristsetzung

    Dahin stehen kann, ob § 494a ZPO entsprechende Anwendung auf die Fälle findet, in denen ein Rechtsschutzbedürfnis für die Fristsetzung zur Klageerhebung fehlt, weil der Antragssteller auf seine Rechte bereits verzichtet hat (so OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 375; OLG Köln OLGR 1996, 148; OLG München MDR 2001, 108; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl. § 493 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 28.12.2001 - 1 W 32/01

    Hauptsacheklage nach selbständigem Beweisverfahren: Feststellungsklage

    Allerdings wird die Auffassung vertreten, dass das Rechtschutzbedürfnis für den Antrag nach § 494 a Abs. 1 ZPO fehlt, wenn der Antragsteller einen Anspruchsverzicht oder Klageverzicht erklärt hat, weil die Fristsetzung zur Erhebung einer Klage in diesen Fällen eine sinnlose Förmelei ist (Zöller/Herget a.a.O. Rn. 4; Baumbach/Hartmann a.a.O. Rn. 9; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1996, 1343; OLG Köln, OLGR 1996, 148).
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