Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 28.02.1996

Rechtsprechung
   OLG München, 28.03.1996 - 6 U 4793/95   

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https://dejure.org/1996,5827
OLG München, 28.03.1996 - 6 U 4793/95 (https://dejure.org/1996,5827)
OLG München, Entscheidung vom 28.03.1996 - 6 U 4793/95 (https://dejure.org/1996,5827)
OLG München, Entscheidung vom 28. März 1996 - 6 U 4793/95 (https://dejure.org/1996,5827)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12; BB-BUZ § 6; BB-BUZ § 7
    Voraussetzungen für eine Vollstreckungsgegenklage durch Versicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einleitung eines Verfahrens; Hinweispflicht; Fristablauf; Wirksame Mitteilung; Prozeßrisiko

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München II - 3 O 4270/94
  • OLG München, 28.03.1996 - 6 U 4793/95

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 95
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 194/02

    Zu den Rechten und Pflichten eines Versicherers nach § 7 BB-BUZ gegenüber dem

    Klagt der Versicherungsnehmer gegen eine wirksame Einstellungsmitteilung nicht, so kann der Versicherer nach Ablauf der Sechsmonatsfrist den Weg nach § 767 ZPO beschreiten, ohne dass es weiterer Feststellungen bedarf (OLG München VersR 1997, 95, 96 im Anschluss an BGH VersR 1987, 808).

    In formeller Hinsicht erfordert eine Leistungseinstellung nach Anerkennung oder anderweitiger Feststellung der Leistungspflicht eine, förmliche Mitteilung der bevorstehenden Einstellung, die nachvollziehbar begründet ist, dem Versicherungsnehmer die nötigen Informationen zur Abschätzung seines Prozessrisikos gibt und einen Hinweis auf die Frist nach §§ 6 BUZ, 12 Abs. 3 VVG enthält (BGH VersR 1993, 562, 565; VersR 1996, 958; OLG München VersR 1997, 95, 96).

    Eine detaillierte Vergleichsbetrachtung als die dort angestellte war nicht erforderlich, da der Beklagte genügend eigene Kenntnisse über die von ihm ausgeübten Tätigkeiten besaß, um das Prozessrisiko abschätzen zu können (vgl. München VersR 1997, 95, 97).

  • OLG Karlsruhe, 21.10.2004 - 19 U 120/03

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Vollstreckungsgegenklage des Versicherers

    Der Zugang einer entsprechenden förmlichen Mitteilung ist Voraussetzung für eine Beendigung der Leistungspflicht nach Maßgabe des § 7 Abs. 4 BB-BUZ, d.h. frühestens nach Ablauf eines Monats nach Absendung der Mitteilung (s. BGH v. 27.5.1987 - IVa ZR 56/86, VersR 1987, 808 [809]; v. 17.2.1993 - IV ZR 206/91, MDR 1993, 625 = NJW 1993, 1532 [1534]; OLG München v. 28.3.1996 - 6 U 4793/95, OLGReport München 1996, 256 = VersR 1997, 95 [96]; Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 7 BUZ Rz. 10).
  • KG, 08.08.2023 - 6 U 32/22

    Leistungsanspruch aus Berufsunfähigkeitsversicherung bei vorübergehender

    Der Beklagten stünde die Möglichkeit offen, eine Vollstreckungsgegenklage zu erheben (vgl. BGH, Urt. v. 27. Mai 1987 - IVa ZR 56/86 - VersR 1987, 808, zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 28. März 1996 - 6 U 4793/95 -, Rn. 8, juris; Prölss/Martin/Lücke, VVG, 31. Aufl., § 174 Rn. 28; Langheid/Wandt/Dörner, MüKo-VVG, 2. Aufl., § 174 Rn. 32; Baumann in: Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. 2019, § 174 Leistungsfreiheit; Neuhaus in: Schwintowski/Brömmelmeyer/Ebers, Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsgesetz, 4. Aufl. 2021, § 174 VVG VVG, Rn. 36; ders.: Berufsunfähigkeitsversicherung, 4. Aufl., Kap. 14, Rn. 193; Veith/Gräfe/Gebert, Versicherungsprozess, 4. Aufl., C, § 9 Rn. 21).
  • LG Dortmund, 26.10.2006 - 2 O 116/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Nachprüfungsverfahren

    Kommt es demgegenüber nicht zu einer diese Voraussetzungen erfüllenden - und damit rechtswirksamen - Mitteilung des Versicherers, so besteht die anerkannte Leistungspflicht auch dann fort, wenn sich die maßgeblichen Umstände derart geändert haben, dass sie den Versicherer zur Leistungseinstellung berechtigt hätten (vgl. BGH, VersR 1996, 958, 959; BGHZ 121, 284 = VersR 1993, 562; VersR 1993, 559; VersR 1993, 470; OLG München, VersR 1997, 95).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.02.1996 - 12 U 181/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,23019
OLG Hamm, 28.02.1996 - 12 U 181/94 (https://dejure.org/1996,23019)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.02.1996 - 12 U 181/94 (https://dejure.org/1996,23019)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Februar 1996 - 12 U 181/94 (https://dejure.org/1996,23019)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Das Schriftformerfordernis unter dem Aspekt von Treu und Glauben (IBR 1997, 202)

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 10.07.2019 - 14 U 13/18

    Architektenhonorarforderungen für die Neugestaltung einer Fußgängerzone;

    In Ausnahmefällen hat die Rechtsprechung aber die Berufung auf die mangelnde Form für rechtsmissbräuchlich erklärt (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 28.2.1996 - 12 U 181/94, IBR 1997, 292; Schwenker/Wessel in Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, 2. Aufl., § 20, Rn. 80 mwN; bei OLG Hamm, Urt. v. 13.01.2015 - 24 U 136/12, BauR 2015, 1891, juris-Rn. 71 erwogen, jedoch verneint).
  • OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 74/97

    Honorar Architekt - Statiker

    Für die Wahrung der erforderlichen Schriftform reicht es nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH ZfBR 1994, 73; BauR 1989, 222 und Senatsurteile in OLGR Hamm 1996, 256 und 1995, 25) nicht aus, daß sich die schriftlichen Angebote des Klägers und die entsprechenden Annahmeerklärungen des Beklagten in seinen schriftlichen Auftragsbestätigungen auf unterschiedlichen Schriftstücken befinden.

    Die Entscheidung des Senats in OLGR Hamm 1996, 256, wonach sich ein Vertragspartner ausnahmsweise nach Treu und Glauben nicht auf die Formunwirksamkeit berufen kann, wenn eine Partei ein schriftliches Angebot erteilt und der Partner dies schriftlich bestätigt hat, betrifft einen besonders gelagerten Ausnahmefall und ist hier nicht einschlägig.

  • OLG Köln, 05.12.2022 - 11 U 231/21

    Anforderungen an die Form eines Ingenieurvertrags

    Aus diesem Grund ist der vorliegende Sachverhalt nicht mit dem Sachverhalt vergleichbar, welcher der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Hamm vom 28.02.1996 (Az. 12 U 181/94, juris) zugrunde lag und bei dem der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich moniert hatte, dass dieser nicht ohne vorherige schriftliche Vereinbarung habe tätig werden wollen.
  • OLG Köln, 28.10.1998 - 11 U 69/98

    Mindestsatzunterschreitung: Zulässiger Ausnahmefall?

    Die Pauschalvereinbarung der Parteien ist unwirksam (statt vieler: KG OLGR 1998, 180, 181; OLG Hamm, OLGR 1996, 256); hiervon gehen auch die Parteien aus.
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