Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.06.1995 - 6 WF 65/95   

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OLG Düsseldorf, 01.06.1995 - 6 WF 65/95 (https://dejure.org/1995,4352)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.06.1995 - 6 WF 65/95 (https://dejure.org/1995,4352)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juni 1995 - 6 WF 65/95 (https://dejure.org/1995,4352)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 838
  • FamRZ 1996, 416
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin

    Der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen gegenteiligen Auffassung (OLG Schleswig, FamRZ 1985, 88; OLG Hamm, AnwBl 1985, 654; OLG Stuttgart, JurBüro 1986, 1576; OLG Hamm, FamRZ 1987, 1062; OLG Frankfurt, JurBüro 1990, 509; OLG Koblenz, FamRZ 1990, 180; OLG Bamberg, JurBüro 1995, 423; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 838; OLG Nürnberg, NJW-RR 1998, 864; OLG Nürnberg, MDR 1999, 1286; OLG Düsseldorf, FamRZ 2001, 1155; MünchKomm-ZPO/Wax, aaO, § 118 Rdn. 27; Musielak/Fischer, aaO, § 118, Rdn. 6; Zöller/Philippi, aaO, § 118 Rdn. 8 m.w.N.) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Naumburg, 26.01.2016 - 12 W 114/15

    Umfang der Prozesskostenhilfebewilligung: Abschluss eines Vergleichs im

    Beim Abschluss eines Vergleichs im Prozesskostenhilfeverfahren war zwar in der obergerichtlichen Rechtsprechung früher umstritten, ob für das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (so z. B. OLG Nürnberg, FamRZ 1998, 837; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 416) oder aber nur für den im Rahmen einer mündlichen Erörterung geschlossenen Vergleich i. S. v. § 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO (so z. B. OLG Köln, FamRZ 1998, 835, OLG München, MDR 1987, 239).
  • OLG Bamberg, 26.02.2005 - 4 W 1/05

    Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) für PKH-Prüfungsverfahren bei Ablehnung

    c) Ob Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren bewilligt werden kann, wenn das Gericht den Hauptsacheprozess in das Prozesskostenhilfeverfahren verlagert, ist umstritten (bejahend OLG Düsseldorf FamRZ 96, 416; ablehnend OLG Nürnberg FamRZ 2002, 758).
  • OLG Zweibrücken, 08.11.2007 - 2 WF 165/07

    Prozesskostenhilfe bei Abschluss eines Vergleichs im Prozesskostenhilfeverfahren

    Beim Abschluss eines Vergleichs im Prozesskostenhilfeverfahren war in der obergerichtlichen Rechtsprechung bisher umstritten, ob für das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (so OLG Frankfurt JurBüro 1990, 509, OLG Bamberg, JurBüro 1988, 901; OLG Stuttgart JurBüro 1986, 1576; OLG Hamm FamRZ 1987, 1062; Senat, JurBüro 1988, 221; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 416; OLG Nürnberg FamRZ 1998, 837; OLG Hamm FamRZ 2005, 528) oder aber nur für den im Rahmen einer mündlichen Erörterung geschlossenen Vergleich i. S. v. § 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO (so OLG Hamburg JurBüro 1983, 287; OLG München MDR 1987, 239; OLG Köln FamRZ 1998, 835).
  • OLG Frankfurt, 18.06.2003 - 23 W 12/03

    Prozesskostenhilfeverfahren: Umfang der Bewilligung bei einer vergleichsweisen

    Im Vordringen befindet sich die Auffassung, nach der im Falle eines Vergleichs für das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren Prozesskostenhilfe zu gewähren ist, sofern Erfolgsaussicht für das angekündigten Klagebegehren bestanden hat (vgl. Zöller-Philippi, Zivilprozessordnung, 23. Aufl. 2002, § 118 ZPO RdN 8 m.w.N.; OLG Nürnberg, OLGR 1998, 234 f; MDR 1999, 1286; OLG Düsseldorf, OLGR 1996, 59 f; OLG Frankfurt am Main, JurBüro 1990, 509 f; OLG Bamberg, JurBüro 1988, 901 ff; FamRZ 1995, 939 f; OLG Stuttgart, JurBüro 1986, 1576 f; OLG Hamm, FamRZ 1987, 1062).
  • OLG Nürnberg, 04.10.2001 - 10 WF 3299/01

    Prozesskostenhilfe für Antragsgegner - Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren -

    Abweichend von Philippi bei Zöller, § 114 ZPO, Rn 3 und der Entscheidung des OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, Seite 416 kann daher jedenfalls im vorliegenden Fall, in welchem für die Klage teilweise Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung für die Erörterung im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren nicht bewilligt werden.
  • OLG Naumburg, 11.09.2007 - 3 WF 260/07

    Kein PKH-Anspruch des Beklagten bei erst formloser Übersendung der Klageschrift

    Ausgenommen hiervon ist lediglich der hier nicht gegebene Fall, dass das Gericht innerhalb dieses Verfahrens praktisch den Hauptsacheprozess betreibt (OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 416) oder im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren ein Vergleich zwischen den Parteien geschlossen wird (Philippi, a. a. O., § 118, Rdnr 8 m. w. N.).
  • OLG Köln, 04.01.2000 - 14 WF 195/99

    PKH-Antrag beschränkt auf einen Vergleichsabschluß zulässig

    Als Ausnahme von diesem Grundsatz kann für einen im PKH-Prüfungsverfahren zu schließenden Vergleich aber Prozeßkostenhilfe bewilligt werden, da die rasche endgültige Erledigung der Sache gefördert werden soll (OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 416; OLG Bamberg FamRZ 1995, 939; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O.,Rn. 160 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 10.08.1999 - 2 WF 144/98

    Prozeßkostenhilfe - Rechtsverteidigung - fehlende Rechtshängigkeit

    Ausnahmen hiervon werden nur dann gemacht, wenn das Gericht innerhalb dieses Verfahrens praktisch den Hauptsacheprozeß betreibt (OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 416) oder im Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren ein Vergleich geschlossen wird (Zöller/Philippi, aaO., § 118, Rn. 8 m.w.N.).
  • KG, 18.08.2005 - 19 UF 46/05

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung und Beiordnung eines Rechtsanwalts für das

    Dieser Grundsatz wird aber dann durchbrochen, wenn das konkrete gerichtliche Verfahren sachgerecht ohne Bewilligung von Prozesskostenhilfe - und dann regelmäßig Beiordnung eines Rechtsanwalts - nicht betrieben werden kann, so z.B. beim Abschluss eines Vergleichs im Prozesskostenhilfeverfahren (vgl. OLG Hamm MDR 1973, 856; OLG Schleswig SchlHA 1978, 75) sowie wenn das Gericht den Hauptsacheprozess in das Prozesskostenhilfeverfahren verlagert (vgl. OLG Düsseldorf OLGReport 1996, 59).
  • OLG Nürnberg, 03.12.1998 - 7 WF 4034/98

    Rückwirkende Gewährung von Prozesskostenhilfe nach Erfüllung des Klageanspruchs;

  • OLG München, 17.11.2011 - 1 W 1516/11

    Prozesskostenhilfebewilligung: Erfolgsaussicht einer Klage bei unübersichtlichem

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.10.1995 - 12 UF 61/95   

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https://dejure.org/1995,6891
OLG Hamm, 06.10.1995 - 12 UF 61/95 (https://dejure.org/1995,6891)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.10.1995 - 12 UF 61/95 (https://dejure.org/1995,6891)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 1995 - 12 UF 61/95 (https://dejure.org/1995,6891)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 629 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 22.08.1990 - 5 UF 158/89
    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1995 - 12 UF 61/95
    Wenn ein gegenüber einem minderjährigen Kind Unterhaltspflichtiger auf bessere Verdienstmöglichkeiten verzichtet, ist dies im Rahmen der Erwerbsobliegenheit nur erheblich, wenn er gewichtige Gründe dafür nachweist (dazu OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 1284 ; OLG Stuttgart, FamRZ 1993, 992 ).
  • OLG Stuttgart, 05.05.1992 - 18 UF 365/91

    Berücksichtigung der eingeschränkten Leistungsfähigkeit eines

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1995 - 12 UF 61/95
    Wenn ein gegenüber einem minderjährigen Kind Unterhaltspflichtiger auf bessere Verdienstmöglichkeiten verzichtet, ist dies im Rahmen der Erwerbsobliegenheit nur erheblich, wenn er gewichtige Gründe dafür nachweist (dazu OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 1284 ; OLG Stuttgart, FamRZ 1993, 992 ).
  • OLG Köln, 06.02.1998 - 4 WF 294/97

    Annahme einer fiktiven Leistungsfähigkeit bei unzureichender Arbeitssuche;

    Dazu gehört nach den allgemeinen Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1994, 1002 = FamRZ 1994, 372; OLG Hamm, FamRZ 1996, 957 [958] und FamRZ 1996, 629; OLG Köln, NJWE-FER 1997, 174), denen auch der Senat folgt (vgl. Beschl. v. 26.11.1996 - 4 UF 154/96; Beschl. v. 11.3. 1997 - 4 WF 52/97; Beschl. v. 27.5. 1997 - 4 WF 74/97), daß er sich nicht nur beim Arbeitsamt als arbeitssuchend meldet; vielmehr muß der Unterhaltspflichtige dauernde Anstrengungen zur Erlangung einer Arbeit unternehmen; er muß kontinuierlich und regelmäßig auf Stellenangebote reagieren und auch von sich aus tätig werden, um eine Erwerbsstelle zu erhalten, so durch die Aufgabe eigener Annoncen, Vorsprache bei möglichen Arbeitgebern und Bemühungen über den örtlichen Bereich hinaus.

    Er hat sich durch intensive Suche, mithin auch durch Privatinitiative unter Anspannung aller Kräfte, das heißt mit einem der Ausübung einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit vergleichbaren Zeitaufwand (vgl. dazu OLG Hamm, FamRZ 1996, 629 und 1994, 1115) um eine solche Erwerbsstelle zu bemühen.

    Unabhängig hiervon ist der Ast. bereits seit Juni 1995 arbeitslos, so daß er alsbald eine Arbeitsstelle hätte finden können, hätte er sich sogleich mit dem Zeit- und Arbeitsaufwand einer vollschichtig erwerbstätigen Person um Arbeit bemüht, wie dies erforderlich gewesen wäre (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1996, 629 m. Nachw.).

  • OLG Hamm, 01.09.1999 - 11 UF 3/99

    Unterhaltspflicht gegenüber Kindern - Erwerbspflicht - Nebentätigkeit im

    Insgesamt ist bestmögliche Privatinitiative mit einem Zeitaufwand wie bei vollschichtiger Erwerbstätigkeit zu entfalten, wobei der Zeitaufwand aber nicht immer der Arbeitzeit einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit entsprechen muss (OLG Köln, FamRZ 1997, 1104, 1105; OLG Hamm, FamRZ 1996, 629 ; 1996, 1218; 1994, 1115; OLG Naumburg, FamRZ 1997, 311 ).
  • AG Ludwigslust, 26.05.2010 - 5 F 124/09

    Kindesunterhalt: Recht des Unterhaltsverpflichteten auf eine Erstausbildung bei

    Dabei besteht entsprechend der bereits unter Ziffer 1) angesprochenen Vermutung für den Bedarf des minderjährigen Kindes in Höhe des Mindestunterhaltes ebenso eine Vermutung für die Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteiles in dieser Höhe, d. h. dahingehend, dass er bei entsprechenden Bemühungen einen für die Abdeckung des Mindestunterhaltes ausreichenden Verdienst erzielen könnte (OLG Köln FamRZ 2000, 310; Koblenz FamRZ 2000, 313; OLG Hamm FamRZ 1996, 629).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.10.1995 - 22 W 30/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11599
OLG Köln, 18.10.1995 - 22 W 30/95 (https://dejure.org/1995,11599)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.10.1995 - 22 W 30/95 (https://dejure.org/1995,11599)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Oktober 1995 - 22 W 30/95 (https://dejure.org/1995,11599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVO § 636; RVO § 637
    Anspruch des durch Arbeitsunfall verletzten Unternehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Reichsversicherungsordnung; Unternehmer; Anspruch; Arbeitnehmer; Arbeitsunfall; Verletzung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    RVO §§ 636, 637

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 781
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 17.06.2008 - VI ZR 257/06

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    (1) Nach dieser Rechtsprechung behielt der Unternehmer gegenüber Angehörigen seines Unternehmens seinen zivilrechtlichen Haftungsschutz unabhängig davon, ob er in der gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig versichert oder pflichtversichert war (Senatsurteile vom 6. Mai 1980 - VI ZR 58/79 - VersR 1980, 844 und vom 26. Juni 1990 - VI ZR 233/89 - VersR 1990, 1161; ebenso OLG Köln, VersR 1996, 781).
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Rechtsprechung
   OLG München, 22.01.1996 - 11 W 2710/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,12146
OLG München, 22.01.1996 - 11 W 2710/95 (https://dejure.org/1996,12146)
OLG München, Entscheidung vom 22.01.1996 - 11 W 2710/95 (https://dejure.org/1996,12146)
OLG München, Entscheidung vom 22. Januar 1996 - 11 W 2710/95 (https://dejure.org/1996,12146)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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