Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 21.12.1995

Rechtsprechung
   OLG München, 11.08.1995 - 12 WF 918/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2782
OLG München, 11.08.1995 - 12 WF 918/95 (https://dejure.org/1995,2782)
OLG München, Entscheidung vom 11.08.1995 - 12 WF 918/95 (https://dejure.org/1995,2782)
OLG München, Entscheidung vom 11. August 1995 - 12 WF 918/95 (https://dejure.org/1995,2782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Auskunfterteilung; Erfordernis der Erteilung näherer Angaben zu Bruttoeinkommen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Spesen und Kindergeld; Auskunft und Vorlage von Belegen als zwei getrennte Ansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1605

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 307
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 08.07.1992 - 12 UF 776/92

    Abgrenzung der Pflicht zur Auskunftserteilung und der Pflicht zur Vorlage von

    Auszug aus OLG München, 11.08.1995 - 12 WF 918/95
    Auskunft und Vorlage von Belegen sind zwei getrennte Ansprüche (OLG München FamRZ 1993, 202 ; 1994, 1126).
  • OLG München, 15.02.1995 - 12 WF 524/95

    Form und Inhalt der Auskunft im Zugewinnausgleichsverfahren

    Auszug aus OLG München, 11.08.1995 - 12 WF 918/95
    Abgesehen von dem Umstand, daß es sich bei der Auskunft um eine Wissenserklärung handelt, die vom Auskunftspflichtigen schriftlich abzugeben und persönlich zu unterzeichnen ist (OLG München, FamRZ 1995, 737 ), also eine pauschale anwaltschaftliche Erklärung nicht genügt, enthielt das Schreiben keinerlei nähere Angaben zum Bruttoeinkommen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Spesen, Kindergeld usw. Die Erteilung der Auskunft war auch durch die nachfolgenden Verhandlungen der Parteien entgegen der Auffassung des Familiengerichts nicht entbehrlich.
  • OLG München, 11.11.1993 - 12 WF 1033/93

    Prozeßkostenhilfe bei Stufenklage auf Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG München, 11.08.1995 - 12 WF 918/95
    Auskunft und Vorlage von Belegen sind zwei getrennte Ansprüche (OLG München FamRZ 1993, 202 ; 1994, 1126).
  • BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des

    Auszug aus OLG München, 11.08.1995 - 12 WF 918/95
    Die Auskunft beinhaltet dabei eine systematische Zusammenstellung aller erforderlichen Angaben, um dem Gegner ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Einkommensberechnung zu ermöglichen (BGH FamRZ 1983, 996/998).
  • BGH, 28.11.2007 - XII ZB 225/05

    Anforderungen an die Erteilung einer Auskunft

    a) Zum Teil wird eine vom Auskunftspflichtigen selbst unterzeichnete schriftliche Erklärung verlangt (vgl. OLG Brandenburg ZERB 2004, 132 ff.; OLG Köln FamRZ 2003, 235, 236; OLG Hamm - 6. FamS - FamRZ 2001, 763; OLG München - 12. ZS - FamRZ 1996, 307 und 1995, 737; Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 1 Rdn. 667; Haußleiter/Schulz Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 4. Aufl. Kap. 1 Rdn. 473; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 9. Aufl. Rdn. 595 a und Kleffmann FuR 1999, 403, 405).
  • OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 3 U 38/19

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

    Die von den OLG Köln (FamRZ 2003, 235), Hamm (FamRZ 2001, 763) und München (FamRZ 1995, 737; FamRZ 1996, 307) überwiegend ohne nähere Begründung vertretene gegenteilige Auffassung überzeugt nicht.
  • OLG Hamm, 28.10.2005 - 11 WF 328/05

    Anforderungen an Erfüllung des unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruchs gemäß §

    Bereits das Amtsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass der Auskunftsberechtigte Anspruch auf eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben hat, die ihm ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung seines Unterhaltsanspruchs ermöglicht, (vgl. nur BGH NJW 1983, 2243, 2244; OLG Mönchen, FamRZ 1996, 307; ebenso u.a. Wendl/Staudigl-Haußleiter, 6. Aufl. § 1 Rz. 667).
  • OLG Hamm, 15.10.2003 - 11 WF 160/03

    Inhalt und Umfang der Auskunftspflicht des zum Unterhalt verpflichteten Ehegatten

    Nach anerkannter und vom Senat geteilter Auffassung (Urteil 11 UF 408/01 im Anschluss an BGH NJW 1983, 2243, 2244; vgl. auch OLG München, FamRZ 1996, 307; ebenso u.a. Wendl/Staudigl-Haußleiter, 5. Aufl. § 1 Rz. 567) hat der Gläubiger im Rahmen der genannten Bestimmungen einen Anspruch auf Vorlage einer systematischen, in sich geschlossenen Zusammenstellung der erforderlichen Angaben, die ihm ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung seines Unterhaltsanspruchs ermöglicht.
  • OLG Nürnberg, 25.02.2005 - 5 U 3721/04

    Zur Auskunftserteilung des Erben an den Pflichtteilsberechtigten

    Die von den Oberlandesgerichten Köln (FamRZ 2003, 235), Hamm (FamRZ 2001, 763) und München (FamRZ 1995, 737; 1996, 307) - überwiegend ohne nähere Begründung - vertretene gegenteilige Auffassung überzeugt nicht.
  • OLG Jena, 03.07.2012 - 1 WF 306/12

    Zwangsgeld: Anforderungen an die geschuldete Auskunftserteilung und Belegpflicht

    Die Belegpflicht wird vollstreckungsrechtlich als ergänzende und von der Vollstreckung nach § 888 ZPO mit abgedeckte Nebenpflicht eingestuft (Wendl/Dose/ Schmitz, a.a.O., § 10, Rn. 354 unter Hinweis auf OLG München, FamRZ 1996, 307).

    Der Auskunftsberechtigte hat Anspruch auf eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben, die ihm ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung seines Unterhaltsanspruchs ermöglicht (vgl. nur BGH NJW 1983, 2243, 2244; OLG München, FamRZ 1996, 307; Wendl/Dose/Schmitz, a.a.O., § 10, Rn. 346).

  • OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00

    Klagebefugnis bei der Abänderungsklage; bei Auskunftsansprüchen besteht kein

    Ein Anspruch des Klägers auf Auskunfterteilung gem. § 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB und die hiervon zu unterscheidende Vorlage von Belegen gem. § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. hierzu OLG München, FamRZ 1993, 202; FamRZ 1996, 307; Wendl/Haußleiter, a. a. O., § 1, Rz. 577) ist gegeben.
  • OLG Brandenburg, 29.10.2007 - 10 WF 195/07

    Anforderungen an eine Auskunftserteilung, vollständige Belegvorlage

    Denn die Festsetzung eines Zwangsgeldes ist schon deshalb gerechtfertigt, weil der Beklagte den Auskunftsanspruch der Klägerin nach § 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB, der von dem Anspruch auf Vorlage von Belegen nach § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB zu unterscheiden ist (OLG München, FamRZ 1993, 202; FamRZ 1996, 307; FamVerf/Schael, § 1 Rz. 374), nicht vollständig erfüllt hat.
  • OLG Jena, 03.08.2015 - 1 WF 312/15

    Zwangsgeld: Anforderungen an die geschuldete Auskunftserteilung und Belegpflicht

    Die Belegpflicht wird vollstreckungsrechtlich als ergänzende und von der Vollstreckung nach § 888 ZPO mit abgedeckte Nebenpflicht eingestuft (Wendl/Dose, a.a.O., § 1, Rn. 1176 unter Hinweis auf OLG München , FamRZ 1996, 307).
  • OLG Brandenburg, 15.11.2006 - 10 WF 215/06

    Unterhaltsanspruch: Anforderungen an die vom Unterhaltsschuldner zu erteilende

    Die Festsetzung eines weiteren Zwangsgeldes ist aber schon deshalb gerechtfertigt, weil der Beklagte den Auskunftsanspruch des Klägers nach § 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB, der von dem Anspruch auf Vorlage von Belegen nach § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB zu unterscheiden ist (OLG München, FamRZ 1993, 202; FamRZ 1996, 307; FamVerf/Schael, § 1, Rz. 374), nicht erfüllt hat.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 21.12.1995 - 13 U 1063/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8086
OLG Dresden, 21.12.1995 - 13 U 1063/95 (https://dejure.org/1995,8086)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.12.1995 - 13 U 1063/95 (https://dejure.org/1995,8086)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. Dezember 1995 - 13 U 1063/95 (https://dejure.org/1995,8086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Zinsansprüche der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben aus Altkredit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Dresden, 27.12.1994 - 2 U 1349/94

    Altschuldenregelung bei Abspaltung einer Gesellschaft von einem

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.1995 - 13 U 1063/95
    aaa) Nach einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung (siehe etwa BGH VIZ 1994, 175 ff; BGH DZWir 1994, 65 ff; KG DZWir 1994, 23 ff; OLG Dresden DZWir 1994, 292 ff und OLG-NL 1995, 197 ff; OLG Dresden ZIP 1995, 783 ff) und wohl auch der überwiegenden Ansicht in der Literatur (siehe nur beispielhaft Hommelhoff/Habighorst, ZIP 1992, 665 ff) sind zu Zeiten der DDR nach deren KreditVO, gewährte Kredite mit der Wiedervereinigung nicht gleichsam untergegangen, sondern nach wie vor als bestehend von den Kreditnehmern zu bedienen.

    ob sich aus dem Saldenanerkenntnis der Beklagten vom 14.02.1991, mit dem allerdings die von der Klägerin geforderte weitergehende Erklärung gerade nicht unterzeichnet wurde, vorliegend eine Beschränkung dieser an sich gegebenen Gesamtschuldnerstellung auf einen geringeren Betrag ergibt oder nicht (vgl. dazu OLG Dresden ZIP 1995, 783 m. insoweit kritischer Anm. Wilken = EWiR Art. 232 EGBGB 2/95 m. insoweit kritischer Anm. Hartman einerseits und andererseits OLG Dresden EWiR Art. 232 EGBGB 3/95 m. Anm. Wilken), kann vorliegend dahinstehen.

  • OLG Dresden, 28.03.1994 - 2 U 1531/93

    Tilgung von Staatsbankkrediten der vormaligen DDR

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.1995 - 13 U 1063/95
    aaa) Nach einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung (siehe etwa BGH VIZ 1994, 175 ff; BGH DZWir 1994, 65 ff; KG DZWir 1994, 23 ff; OLG Dresden DZWir 1994, 292 ff und OLG-NL 1995, 197 ff; OLG Dresden ZIP 1995, 783 ff) und wohl auch der überwiegenden Ansicht in der Literatur (siehe nur beispielhaft Hommelhoff/Habighorst, ZIP 1992, 665 ff) sind zu Zeiten der DDR nach deren KreditVO, gewährte Kredite mit der Wiedervereinigung nicht gleichsam untergegangen, sondern nach wie vor als bestehend von den Kreditnehmern zu bedienen.

    Der Staatsbank der DDR oblag weiterhin nur noch die Funktion der Zentralbank, die ab 01.07.1990 von deren Rechtsnachfolgerin, der Staatsbank Berlin, wahrgenommen wurde (Gesetz vom 28.06.1990, § 7 Nr. 1 GBl.-DDR 1990 1, 484; Gesetz vom 29.06.1990, § 1 Abs. 5, GBl.-DDR 1990 1, S. 504; insoweit mithin unzutreffend OLG Dresden DZWiR 1994, 292).

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.1995 - 13 U 1063/95
    Aufgrund § 14 Abs. 1 S. 2 der Verordnung über die Änderung oder Aufhebung von Rechtsvorschriften vom 28.06.1990, welche nach Art. 232 § 1 und 7 EGBGB weiterhin geltendes Recht und nicht als verfassungswidrig anzusehen ist (BVerfG ZIP 1993, 1111, 1112 für den vergleichbaren Art. 2 HBeglG 1991), konnte die ... zwar gegenüber der Beklagten den Zinssatz durch einseitige Erklärung gegenüber der Beklagten in marktüblicher Höhe festlegen, und zwar nicht nur einmal (so bereits OLG Dresden OLG-NL 1995, 197, 199 f).
  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 222/92

    Verpflichtung einer LPG zur Tilgung ihrer Altschulden aus Staatsbankkrediten

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.1995 - 13 U 1063/95
    aaa) Nach einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung (siehe etwa BGH VIZ 1994, 175 ff; BGH DZWir 1994, 65 ff; KG DZWir 1994, 23 ff; OLG Dresden DZWir 1994, 292 ff und OLG-NL 1995, 197 ff; OLG Dresden ZIP 1995, 783 ff) und wohl auch der überwiegenden Ansicht in der Literatur (siehe nur beispielhaft Hommelhoff/Habighorst, ZIP 1992, 665 ff) sind zu Zeiten der DDR nach deren KreditVO, gewährte Kredite mit der Wiedervereinigung nicht gleichsam untergegangen, sondern nach wie vor als bestehend von den Kreditnehmern zu bedienen.
  • BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61

    Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.1995 - 13 U 1063/95
    Dabei kommt es nach einer Ansicht nicht entscheidend auf den Fremdgeschäftsführungswillen des die Leistung veranlassenden Verwaltungsträgers oder dessen fehlende Absicht, Ersatz zu verlangen (vgl. § 685 BGB ), an, sondern maßgeblich ist insbesondere Sinn und Zweck der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Leistungspflicht, wobei das Fehlen einer gesetzlichen Zession nicht zwingend gegen die Möglichkeit eines Regresses aus GoA spricht (so Seiler, aaO., Rdnr. 30 vor § 677 BGB m.w.N.; Palandt, Rdnr. 16 vor § 677 BGB m.w.N. auf BGHZ 65, 354 und BGHZ 40, 28; s. aber auch noch nachfolgend).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.1993 - 18 U 265/92
    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.1995 - 13 U 1063/95
    Den entsprechenden Gegenbeweis hat die Beklagte nicht durch das Schreiben der Klägerin vom 25.04.1991 (Bl. 171 f dA) geführt (siehe dazu FinanzM Thüringen, VIZ 1995, 515 f., und Schreiben des BdF vom 22.12.1994, BB 1995, 249, einerseits, andererseits das Schreiben des BdF vom 26.07.1995, VIII B 4 - FB 5099 - 3/95, Bl. 173 ff. dA).
  • BGH, 04.12.1975 - VII ZR 218/73

    Geschäftsführung ohne Auftrag bei Straßenverschmutzung

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.1995 - 13 U 1063/95
    Dabei kommt es nach einer Ansicht nicht entscheidend auf den Fremdgeschäftsführungswillen des die Leistung veranlassenden Verwaltungsträgers oder dessen fehlende Absicht, Ersatz zu verlangen (vgl. § 685 BGB ), an, sondern maßgeblich ist insbesondere Sinn und Zweck der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Leistungspflicht, wobei das Fehlen einer gesetzlichen Zession nicht zwingend gegen die Möglichkeit eines Regresses aus GoA spricht (so Seiler, aaO., Rdnr. 30 vor § 677 BGB m.w.N.; Palandt, Rdnr. 16 vor § 677 BGB m.w.N. auf BGHZ 65, 354 und BGHZ 40, 28; s. aber auch noch nachfolgend).
  • KG, 06.07.1993 - 14 U 5789/92

    Fortbestehen von Kreditverbindlichkeiten volkseigener Betriebe zu Zeiten der

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.1995 - 13 U 1063/95
    aaa) Nach einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung (siehe etwa BGH VIZ 1994, 175 ff; BGH DZWir 1994, 65 ff; KG DZWir 1994, 23 ff; OLG Dresden DZWir 1994, 292 ff und OLG-NL 1995, 197 ff; OLG Dresden ZIP 1995, 783 ff) und wohl auch der überwiegenden Ansicht in der Literatur (siehe nur beispielhaft Hommelhoff/Habighorst, ZIP 1992, 665 ff) sind zu Zeiten der DDR nach deren KreditVO, gewährte Kredite mit der Wiedervereinigung nicht gleichsam untergegangen, sondern nach wie vor als bestehend von den Kreditnehmern zu bedienen.
  • BGH, 20.04.1967 - VII ZR 326/64

    Verjährung von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.1995 - 13 U 1063/95
    Grundsätzlich jedoch ist die Bezahlung einer Schuld des Geschäftsherren, außer bei Bestehen von Einwendungen und dergleichen, ein Fall der berechtigten GOA (BGHZ 47, 370 ; BGH BB 1969, aaO.; Palandt, aaO., 683 BGB Rdnr. 4; Seiler, aaO. § 683 BGB Rdnr. 6 m.w.N.; Keller, aaO. § 268 BGB Rdnr. 20 sowie § 677 BGB Rdnr. 19 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 25.01.1996 - 13 U 1449/95

    Auslegung einer strafbewehrten Arbeitsplatzsicherungsabrede

    Denn aus den in Literatur und Rechtsprechung mitgeteilten einzelnen Klauselbeispielen (siehe die Beispiele bei den unter a) Zitierten sowie insbesondere bei Wächter/Kaiser/Krause, WPM 1992, 293, 300 und den Mustervertrag abgedruckt in RVI, D 200.3, dort insbesondere § 13) sowie aus denjenigen in Grundstücks- bzw. Unternehmenskaufverträgen enthaltenen, welche dem Senat bereits in anderen Rechtsstreiten vorgelegen haben (z. B. 13 U 279/95, 13 U 489/95, 13 U 1063/95 u.a.), ergibt sich nur, aber auch immerhin, daß von der Klägerin zum Regelungskomplex der Arbeitsplatzzusagen eine Mehrzahl einzelner Klauselbeispiele entwickelt wurde, die dann in Art eines Baukastensystems im Einzelfall Verwendung fanden.

    Auch in dem der Sache 13 U 1063/95 zugrunde liegenden Vertrag ist in dessen § 7 eine Pönale von DM 10 000, 00 vereinbart.

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